Um zu ermitteln, welcher monatliche Regelsatz einem Hartz-4-Empfänger zusteht, sind dessen Lebensverhältnisse ein maßgeblicher Faktor. Es kommt vor allem darauf an, ob es sich um einen alleinstehenden Leistungsempfänger handelt oder ob dieser in einer Bedarfsgemeinschaft mit seinem Partner lebt. Show
Bei Eheleuten ist der Fall klar: diese bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Pärchen zusammenziehen möchte? Bildet dieses auch sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Nein. Es besteht die Möglichkeit einer „Testphase“. Das Paar bildet zunächst eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Welchen Vorteil bringt dieses Modell? Und wann ist es nicht mehr möglich, das Probejahr in Anspruch zu nehmen? Die Antworten auf diese Fragen liefert der nachfolgende Artikel. Welchen Vorteil die Bedarfsgemeinschaft auf Probe bietetDie Bedarfsgemeinschaft auf Probe dient dazu, Paaren die Chance zu geben, zu testen ob das Zusammenleben auch funktioniert. So werden beide Partner vom Jobcenter zunächst einmal wie alleinstehende Leistungsempfänger behandelt. Das bedeutet auch, dass beide Anspruch auf den Regelsatz für Alleinstehende haben, welcher höher bemessen ist als jener für Hartz-4-Empfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und die Einkünfte gemeinsam verwalten. Dieser Umstand ist vor allem wichtig, wenn einer der Partner ein Einkommen erzielt. Bei Bedarfsgemeinschaften wird in der Regel das Einkommen aller Mitglieder addiert um zu ermitteln, ob überhaupt ein Anspruch auf Hartz-4-Leistungen besteht. Innerhalb des Probejahres findet keine Anrechnung statt. So ist es möglich, dass der Partner, welcher kein Hartz 4 bezieht, nicht für den anderen Partner, welcher auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen ist, aufkommen muss. Wann das Probejahr nicht in Anspruch genommen werden kannDoch nicht immer ist es möglich, dass Paare beim Zusammenziehen eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden. Das Jobcenter geht nämlich von einer Einstehensgemeinschaft aus, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. In § 7 Abs. 3a Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist genau definiert, wann bei Paaren umgehend von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden kann: Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
Hat das Paar also ein gemeinsames Konto, wäre dies beispielsweise ein Anhaltspunkt, dass ein „wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“ vorhanden ist. Dementsprechend würden beide Partner als Bedarfsgemeinschaft behandelt werden. Ebenso verhält es sich, wenn bei verheiratet bzw. verlobt sind oder gemeinsam ein Kind versorgen. Auch wenn beide Partner ein gemeinsames Kind erwarten, geht das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Das Probejahr kommt somit nicht mehr in Betracht. Müssen Sie eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe nachweisen?Geben Sie an, das Probejahr in Anspruch nehmen zu wollen, kann das Jobcenter überprüfen, ob tatsächlich keine Einstehensgemeinschaft vorliegt. Zu diesem Zweck kann beispielsweise durch einen Datenabglich mit dem Finanzamt überprüft werden, ob es ein gemeinsames Konto gibt oder nicht. Auch Hausbesuche können vorkommen. Grundsätzlich liegt die Beweislast allerdings beim Jobcenter. Das bedeutet, dass der Sachbearbeiter im Verdachtsfall nachweisen muss, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht und somit das Probejahr nicht in Anspruch genommen werden kann. Im Zweifelsfall sollten Betroffene das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. So lassen sich Missverständnisse meist schnell aus dem Weg räumen. Weitere Informationen rund um die Bedarfsgemeinschaft auf Probe für Hartz-4-Empfänger liefert das Ratgeberportal hartz4.de unter https://www.hartz4.de/bedarfsgemeinschaft-auf-probe/ Sie können selbstverständlich mit Ihrer Freundin zusammenziehen, obwohl Sie Hartz IV beziehen. Im ersten Jahr wirkt sich das Einkommen Ihrer Freundin nicht negativ auf Ihren Hartz-IV-Anspruch aus. Erst danach geht das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Wenn Sie Hartz IV Empfänger sind, können Sie natürlich trotzdem jederzeit mit Ihrer Freundin zusammenziehen. Das müssen Sie aber auf jedem Fall dem Jobcenter mitteilen.
Es gibt nämlich einige rechtliche Dinge, die dabei beachtet werden müssen. So gelingt das Zusammenziehen trotz Hartz IV
Bei Bezug von Hartz IV erhalten Sie auch die Nebenkosten bezahlt, die für Heizung und für … Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Verwandte ArtikelWer zahlt was wenn man zusammen zieht?Einnahmen teilen: Das Einkommen beider Partner fließt auf ein Gemeinschaftskonto, von dem alle gemeinsamen Ausgaben gezahlt werden. Was übrig bleibt, wird hälftig auf die Einzelkonten überwiesen. Dabei spielt es keine Rolle, wer mehr eingezahlt hat.
Wann wollen Männer mit einer Frau zusammenziehen?Knapp jeder zweite Single würde frühestens nach einem Jahr mit seinem Partner zusammenziehen. 46 Prozent der Männer, aber nur jede dritte Frau wären schon nach ein paar Monaten dazu bereit. Knapp jeder Zehnte braucht zwei bis drei Jahre Bedenkzeit und fünf Prozent möchten gar kein gemeinsames Heim.
Wann wird der Partner bei Hartz 4 angerechnet?Grundsätzlich wird das von jedem Mitglied der Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt, wenn dies die geltenden Freibeträge übersteigt. Lebt ein Ehepaar also in einer Bedarfsgemeinschaft, wird das Einkommen beider Partner angerechnet.
Was muss man beachten wenn man zusammenzieht?Zusammenziehen: Checkliste für Paare. Neues Zuhause gemeinsam aussuchen. ... . Wohnung einrichten. ... . Kostenaufteilung für gemeinsame Ausgaben klären. ... . Mietvertrag auf die Namen beider Partner abschließen. ... . Versicherungen zusammenlegen. ... . Energie- und Internetverträge bündeln. ... . Haushaltsregeln aufstellen.. |