Mutter im Pflegeheim was passiert mit der Wohnung

Wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim kommt und die Rente bzw. das Vermögen nicht zur Zahlung der Pflegeheimkosten ausreichen, muss Sozialhilfe beantragt werden.

Bei einem Antrag auf Sozialhilfe prüft der zuständige Bezirk, ob in den letzten 10 Jahren vor Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit von dem Pflegebedürftigen Vermögen verschenkt worden ist. Sind in den letzten 10 Jahren vor Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit Schenkungen erfolgt, besteht ein gesetzlicher Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers. Ein im Heim lebender Elternteil kann daher von dem beschenkten Kind das Geschenk wieder zurückfordern, sofern er sonst nicht in der Lage wäre, seinen eigenen Unterhalt zu bestreiten oder eine ihm obliegende Unterhaltspflicht gegenüber seinen Verwandten zu erfüllen.

Hat der nunmehr im Pflegeheim lebende Elternteil in den letzten 10 Jahren vor Inanspruchnahme der Sozialhilfe, Immobilien- oder Barvermögen an ein Kind verschenkt, muss der nunmehr sozialhilfebedürftige Elternteil das Geschenk von dem Kind sogar zurückverlangen. Denn der Rückforderungsanspruch ist eigenes Vermögen, dass der Elternteil zur Bestreitung der Pflegeheimkosten einzusetzen hat.

Den Anspruch auf Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung des Schenkers kann der Sozialhilfeträger sogar auf sich überleiten und die Schenkung wird dann vom Sozialhilfeträger auch gegen den Willen des sozialhilfebedürftigen Elternteils von dem Kind zurückgefordert.

Nur durch frühzeitige Gestaltungen kann die Gefahr eines möglichen Regressanspruchs ausgeschlossen oder vermindert werden.

Sollte eine Deckung der Pflege- und Heimkosten nicht möglich sein, können im nächsten Schritt die Kinder zum sogenannten Elternunterhalt herangezogen werden. Ob ein Kind in Anspruch genommen werden kann, hängt von der sogenannten Leistungsfähigkeit des einzelnen Kindes ab. Denn der eigene Lebensstandard des Kindes und dessen Familie soll nicht beeinträchtigt werden.

Allerdings gilt seit Januar 2020 das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das die Grenze für die Leistungsfähigkeit und die Einkommensgrenze für unterhaltspflichtige Angehörige deutlich nach oben gesetzt hat. Danach werden Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € brutto in Anspruch genommen.

Sobald Sie einen Platz im Pflegeheim haben, sollten Sie beginnen, den Umzug zu organisieren. Mit unserer Checkliste haben Sie alles Wichtige im Blick.

https://www.zqp.de/beratung-pflege/Das Wichtigste in Kürze:

  • Wir zeigen Ihnen, welche Punkte für das Leben im Heim vorbereitet werden müssen.
  • Es ist wichtig, rechtzeitig den Antrag auf Unterstützung bei der Pflegekasse und unter Umständen beim Sozialamt zu stellen.

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Umziehen bedeutet jede Menge Organisation und Neuorientierung. Und meist auch Stress, Unsicherheit und Aufregung. Bei einem Umzug ins Pflegeheim ist das nicht anders. Oft geht der Entscheidung für ein Leben im Heim ein langer Prozess voraus. Denn viele pflegebedürftige Menschen verlassen ungern ihre gewohnte Umgebung, um in einem Heim noch einmal neu anzukommen.

Umso wichtiger ist es, dass den Umzug ins Heim gut vorzubereiten, damit der Start dort möglichst reibungslos funktioniert. Wir zeigen Ihnen, welche Formalitäten bei einem Umzug ins Pflegeheim auf Sie oder Ihren Angehörigen zukommen und wie Sie sich optimal vorbereiten.

Das alte Zuhause auflösen

Sobald Sie einen Platz im Pflegeheim haben, sollten Sie beginnen, die alte Wohnung Schritt für Schritt aufzulösen. Auch wenn es eventuell noch einige Wochen oder gar Monate dauert, bis Ihr Heimplatz frei wird – ein Umzug kostet Zeit und Energie. Falls Sie die Chance haben, sich beides im Vorfeld etwas einteilen zu können, sollten Sie mit dem Organisieren nicht warten bis die Zeit drängt. Viele Dinge lassen sich schon einige Zeit vor dem Umzug umsetzen:

  • Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie Ihre Wohnung termingerecht kündigen. Die gesetzliche Frist bei Mietverträgen beträgt drei Monate. Diese Kündigungsfrist sollten Sie unbedingt beachten. Denn: Auch wenn Sie wegen Pflegebedürftigkeit umziehen, muss Ihr Vermieter Sie nicht vorher aus dem Vertrag lassen.
  • Klären Sie, ob Sie Ihre alte Wohnung renovieren müssen.
  • Erstellen Sie eine Liste mit weiteren Verträgen, die zu ihrer alten Wohnung gehören und kündigen Sie sie. Beispiele: Strom, Telefon, Gas, Kabelanschluss, Hausnotrufdienst (falls vorhanden).
  • Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie im Pflegeheim brauchen werden. Gegebenenfalls können Sie zum Beispiel Ihre Hausratversicherung kündigen.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Daueraufträge, die mit Ihrer bisherigen Wohnung zusammenhängen, pünktlich enden.
  • Klären Sie mit dem Heim, welche Möbel mitgebracht werden können.
  • Falls noch nicht geschehen – klären Sie, ob Sie Ihr Haustier mit ins Heim bringen können.
  • Lassen Sie – falls vorhanden – Keller und Dachboden entrümpeln.
  • Überlegen Sie, was mit den Möbeln und Gegenständen geschehen soll, die Sie nicht mitnehmen können.
  • Informieren Sie Ihre behandelnden Ärzte (und Physiotherapeuten) über den bevorstehenden Umzug.
  • Falls Sie bereits von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, kündigen Sie den Vertrag. Sie können ihn, unabhängig von den darin festgelegten Regelungen, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
  • Machen Sie eine Liste mit Stellen, die Sie über Ihren Umzug informieren möchten. Beispiele: Versicherungen, Banken, Finanzamt, Einwohnermeldeamt, Gemeinde, Krankenkasse, Pflegekasse, Freunde, Anbieter von Zeitschriftenabonnements.
  • Erstellen Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag.
  • Kündigen Sie den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ). Heimbewohner sind vom Rundfunkbeitrag befreit.

Im neuen Zuhause ankommen

Um die Ankunft im neuen Zuhause so reibungslos wie möglich zu gestalten, können Sie sich im Vorfeld auf das neue Leben vorbereiten. Hier einige Tipps, welche Punkte Sie vorab organisieren können:

  • Informieren Sie das Pflegeheim über gesundheitliche Einschränkungen und über Medikamente, die Sie regelmäßig nehmen müssen. Am besten ist ein Plan von Ihrem Arzt, der genau festhält, wann Sie welche Medikamente nehmen müssen.
  • Klären Sie, welche Unterlagen das Pflegeheim von Ihnen benötigt.
  • Kopieren Sie wichtige Dokumente (zum Beispiel Personalausweis, Vollmachten, Allergiepass, Impfpass, Brillenpass, Testament, Patientenverfügung).
  • Hinterlegen Sie wichtige Originaldokumente an einem geschützten Ort oder bei einer vertretungsberechtigten Person.
  • In manchen Heimen ist es notwendig, dass Sie Ihre Kleider und andere Textilien mit Namensetiketten versehen.
  • Erstellen Sie eine Liste, welche Hilfsmittel Sie mit ins Pflegeheim nehmen möchten und welche gegebenenfalls zurückgegeben werden müssen. Beispiele: Rollator, Rollstuhl, Hörgerät, Sauerstoffgerät.

Packen Sie außerdem persönliche Gegenstände, die Sie ins Heim mitnehmen werden. Dazu zählen:

  • Kleidung & Jacken
  • Morgenmantel & Hausanzug
  • Schuhe und Hausschuhe
  • Brille
  • Zahnprothesen
  • Kalender
  • Handtaschen
  • Erinnerungsstücke
  • Bilder und Fotoalben
  • Hygieneartikel
  • Waschlappen und Handtücher
  • Eventuell Bettwäsche
  • Möbel, falls möglich und gewünscht
  • Eventuell etwas Geschirr
  • Fernseher & Radio

Wie Sie ein passendes Pflegeheim finden, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Finanzielles regeln

Das Wichtigste zuerst: Denken Sie daran, bei der Pflegekasse rechtzeitig einen Antrag auf vollstationäre Pflege zu stellen. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, müssen Sie bei der Pflegekasse zuerst einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit stellen. Wie Sie hierbei vorgehen, erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt auf unserer Internetseite Der Weg zum Pflegegrad. Wenn Sie mit dem Antrag zu lange warten, verschenken Sie möglicherweise Geld. Denn die Pflegekasse zahlt die Leistungen erst ab Antragstellung. Besteht die Pflegebedürftigkeit bei der Antragstellung schon länger als einen Monat, werden die Leistungen zu Beginn des Monats der Antragstellung gezahlt.  Falls Sie für die Antragsstellung Hilfe benötigen, können Sie für eine Beratung zum Beispiel einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe aufsuchen. Einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie hier suchen.

Die Kosten, die Sie für einen Platz im Pflegeheim bezahlen müssen, werden von Ihrem bisherigen Lebensunterhalt abweichen. Verschaffen Sie sich einen Überblick. Achten Sie dabei auch darauf, welche Kosten Sie im Pflegeheim selbst tragen müssen. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Einkommen und Vermögen für die Zahlung der Heimkosten nicht ausreichen wird, müssen Sie rechtzeitig ein Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt gewährt die Hilfe erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Hinweis: Sowohl die Pflegeversicherung als auch die Sozialhilfe sehen Leistungen für die vollstationäre Pflege erst ab Pflegegrad 2 vor.

Der Umzug ins Pflegeheim

Für den Umzugstag müssen Sie entscheiden, ob Sie den Umzug selbst durchführen oder ob Sie dazu ein Umzugsunternehmen beauftragen möchten. Falls Sie planen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sollten Sie sich mit ausreichender Vorlaufzeit mindestens drei Angebote einholen und die Preise sorgfältig vergleichen. Es gibt Dienstleister, die auf so genannte Seniorenumzüge spezialisiert sind und Umzüge ins Pflegeheim mit dem nötigen Know-how abwickeln.

Wenn Sie den Umzug für Angehörige organisieren

Den Umzug ins Pflegeheim organisieren in vielen Fällen die Kinder oder der Ehepartner, da der pflegebedürftige Mensch selbst dazu alleine nicht mehr in der Lage ist. Sollte das auch bei Ihnen der Fall sein: Binden Sie Ihre Familie und vor allen Dingen die betroffene Person ein. Erklären Sie, was Sie organisieren. Fragen Sie nach, welche Gegenstände mitgenommen werden sollen. Bleiben Sie in Kontakt.

Das ist sicher nicht immer einfach. Denn in vielen Fällen fällt den Betroffenen der Abschied schwer und das Interesse, den Umzug mitzugestalten, ist möglicherweise nicht besonders groß. Um jedoch zu verhindern, dass sich der pflegebedürftige Mensch schon vor dem Umzug vom "echten" Leben ausgeschlossen oder seiner Mitbestimmungsrechte beraubt fühlt, sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen und immer wieder das Gespräch suchen.

Gut zu wissen: Wenn die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen für Sie überraschend kommt, zum Beispiel weil Sie den Umzug in ein Pflegeheim sehr kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt organisieren müssen, können Sie eine kurzfristige Arbeitsverhinderung bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Sie verschafft Ihnen bis zu zehn Tage Verschnaufpause.

Beratungsstellen

Falls sich rund um den Umzug ins Pflegeheim Fragen ergeben, können Sie sich bei einer dieser Stellen beraten lassen:

  • bei Verbraucherzentralen
  • bei Pflegestützpunkten
  • bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA)

Mutter im Pflegeheim was passiert mit der Wohnung

Was muss gekündigt werden bei Umzug ins Pflegeheim?

Adressänderungen / Vertragskündigung.
Ambulanten Pflegedienst kündigen..
Banken von Wohnungswechsel benachrichtigen / evtl. ... .
Energielieferant (Gas, Wasser, Strom) kündigen/Adressänderung..
Finanzamt..
Freunde, Verwandte, Bekannte..
Gemeindeverwaltung..
GEZ kündigen (Heimbewohner brauchen keine GEZ-Gebühren zu bezahlen)..

Wer meldet Heimbewohner um?

Bei Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, welche für den Sitz der Einrichtung zuständig ist. Die angemeldeten Personen sind hierüber informieren.

Welche Versicherung braucht man im Heim?

Privathaftpflicht- und Hausratversicherung Manche Altersheime haben ihre Bewohner kollektiv für Privathaftpflicht und Hausrat versichert. In diesem Fall werden die fälligen Prämien mit den Heimkosten verrechnet. Es kann sich aber durchaus lohnen, die alte Versicherung beizubehalten.

Wird im Altenheim die Wäsche gewaschen?

In der Regel kümmert sich die Einrichtung darum, dass sowohl die persönlichen Wäschestücke (Oberbekleidung und Unterwäsche) als auch die Flachwäsche (Bettwäsche und Handtücher), gleichgültig ob von den Bewohnerinnen oder Bewohnern oder von der Einrichtung gestellt, gewaschen, gebügelt und ggf. gereinigt werden.