Op-masken oder mund-nase-bedeckungen der standards kn95/n95 oder ffp2

Liebe Patienten und Patientinnen,

am 25. Januar dieses Jahres ist eine neue “Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2” in Kraft getreten. Darin heißt es unter anderem:

“In bestimmten Situationen ist das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Dabei handelt es sich um Situationen wie im Einzelhandel oder in Verkehrsmitteln, in denen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht jederzeit möglich ist.”

Das gilt natürlich auch für unsere Arztpraxis.

Welche Masken gelten als “qualifiziert”?

Auch hierzu gibt die neue Ersatzverkündung Auskunft:

“Bei qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckungen handelt es sich um OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards N95, KN95 oder FFP2. Masken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Im Übrigen gelten die Vorgaben des Absatzes 1 und damit auch die Ausnahmen für die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Zulässigen Masken sind:

  • medizinische Gesichtsmasken aus der europäischen Norm DIN EN 14683:2019+AC:2019 oder
  • OP-Masken mit vergleichbarer Schutzwirkung, auch wenn diese nicht als Medizinprodukt zulässig sind,
  • partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse FFP 2 aus der europäischen Norm DIN EN 149:2001+A1:2009,
  • partikelfiltrierende Halbmasken der Effizienzstufe N95 nach dem US-amerikanischen Standard NIOSH-42CFR84 und
  • partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse KN95 nach dem chinesischen Standard GB 2626-2006.”

Woher bekomme ich diese qualifizierten Masken?

Aktuell lohnt es sich, sich in Super- und/oder Drogeriemärkten umzuschauen. In einigen werden FFP2-Masken günstig angeboten. Einige Lebensmittelhändler kündigten am vergangenen Wochenende an, die Masken vorerst sogar kostenlos an ihre Kunden zu verteilen. Ansonsten empfiehlt sich der Gang in die Apotheke. FFP2-Masken online via Wish, Ebay oder Amazon zu bestellen, ist derzeit nicht empfehlenswert. Zwar bekommt man mit etwas Glück auch dort hochwertige Produkte, allerdings kann dann mit Lieferzeiten von mehreren Wochen gerechnet werden.

Brauche ich jeden Tag eine neue Maske?

Zu dieser Frage gibt es eine brandneue Studie der Fachhochschulke Münster. Diese besagt, dass die Masken unter bestimmten Voraussetzungen durchaus wiederverwendet werden können. Empfohlen wird als Desinfektionsverfahren “7 Tage Trocknen bei Raumluft”.

So geht’s:

Jede Person im Haushalt bekommt 7 Haken (oder Klammern an einer Leine). An jedem Haken wird für je einen Wochentag (Mo bis So) eine Maske aufgehängt. Im Bericht der Fachhochschule wird das Verfahren sehr gut beschrieben:

“Nehmen Sie Ihre FFP2-Maske (z.B. die “Montags-Maske”) nach dem Tragen vorsichtig ab – ohne die Vorderseite zu berühren. Hängen Sie diese zum Trocknen an den ersten Haken (z. B. an den “Montags-Haken”). Die Maske muss nun bis zum nächsten Montag dort hängen bleiben und trocknen, bis sie von Ihnen wieder getragen wird. Am nächsten Tag verwenden Sie eine neue Maske, welche Sie im Anschluss an den zweiten Haken – den “Dienstags-Haken” zur 7-Tages-Trocknung hängen. So verfahren Sie eine ganze Woche – also sieben Tage – bis Sie am darauffolgenden “achten” Tag (hier der Montag) wieder die “Montags-Maske” tragen können. Danach verfahren Sie wie in der Woche zuvor weiter. Diesen “Trockenzyklus” sollten Sie nur fünf Mal wiederholen. Entsorgen Sie die jeweils zum fünften Mal getragene Maske im Hausmüll. Auch wenn Sie merken, dass eine Maske defekt ist, Sie direkt angehustet wurden oder eine Maske besonders beansprucht ist, raten wir zur direkten Entsorgung auch vor Ablauf der fünf Trockenzyklen.”

Hier können Sie diesen und weitere Tipps und Hinweise nachlesen.

Liebe Grüße
von Ihrem Praxisteam

Ich wünsche eine Übersetzung in:

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19. Juli 2022

In Hamburg gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Tipps zu den verschiedenen medizinischen Masken. Sie schützen besser als Alltagsmasken aus Stoff und unterliegen geprüften Standards.

Welche Masken erfüllen diese Voraussetzung?

Maskentyp

Norm

Medizinische Gesichtsmaske (OP–Maske, Typ I, II und IIR) oder andere, entsprechend EN 14683 zertifizierte Masken.
Hinweis: Bei Masken, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild von den vorgenannten, typischen medizinischen Masken abweichen, muss die Benutzerin oder der Benutzer deren Zertifizierung im Zweifelsfall vor Ort in geeigneter Weise nachweisen.

DIN EN 14683

FFP2-/FFP3-Maske (jeweils ohne Ventil)

DIN EN 149

Die auf Verpackungen gelegentlich stehenden Kennzeichnungen "non medical use" oder ähnliche gehen auf Exportbestimmungen einzelner Länder zurück, treffen aber keine Aussage über die Schutzwirkung der Masken und schließen eine Benutzung als medizinische Maske im Sinne der Eindämmungsverordnung nicht aus. Sterile Masken tragen den Aufdruck "steril". Wie sie eine sichere FFP-Maske erkennen können, erklären wir hier.

Wo kann man medizinische Masken kaufen?

Medizinische Masken werden zum Beispiel in Apotheken, Drogeriemärkten, über das Internet und teilweise auch in Supermärkten angeboten.

Einfache medizinische OP-Masken werden meistens in größeren Packungen verkauft und sind im Verhältnis zu FFP2-Masken deutlich günstiger.

Achten Sie beim Kauf von medizinischen Masken auf geschlossene Verpackungen und dass die Masken einem der in der obigen Tabelle genannten Standard entsprechen. 

Worauf muss man beim Tragen achten?

  • Die Maske muss an den Rändern eng anliegen und durchgehend Mund und Nase bedecken.
  • Durch eine Anpassung der Länge der Ohrschlaufen oder Bänder (zum Beispiel mittels Knoten) kann der Sitz verbessert werden.
  • FFP2-Masken verlieren an Schutzwirkung, sobald an den Rändern Luft eindringt. Ein Bart schließt das dichte Tragen dieser Masken aus!
  • Ist die Maske durchfeuchtet, sollte sie gewechselt werden, weil dies die Filterleistung beeinträchtigt.
  • Insgesamt werden nicht mehr als acht Stunden Gesamttragedauer je Maske empfohlen.
  • Achtung: Masken mit einem erhöhten Schutzgrad, wie zum Beispiel FFP2-Masken, weisen in der Regel einen erhöhten Atemwiderstand auf. Achten Sie hier darauf, regelmäßige Pausen beim Tragen der Maske einzulegen.
  • Zum Abnehmen an den seitlichen Schnüren anfassen und nicht die Vorder- oder Innenseite berühren.
  • Nach dem Anfassen der Maske Hände mit Seife waschen oder desinfizieren.

Bei Verschmutzung oder vollständiger Durchfeuchtung ist die Maske zu entsorgen. Es ist möglich, getragene Masken an der Luft (nicht Heizung o.ä.!) zu trocknen und vom selben Träger/ derselben Trägerin erneut zu verwenden. Dabei sollte die Gesamttragedauer von acht Stunden je Maske nicht überschritten und das Verfahren bei der Abnahme der Maske beachtet werden. Die Masken dürfen nicht mit Desinfektionsmitteln behandelt, gewaschen, gebügelt, in der Mikrowelle oder ähnlich erhitzt werden, weil dies die Schutzwirkung beeinträchtigt.

19. Juli 2022