ZusammenfassungRentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen. Der zulässige Hinzuverdienst ist u. a. von der Rentenart abhängig. Im Jahr 2020 bis 2022 gilt für vorgezogene Altersrenten eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze. Show
Lohnsteuer1 PensionsbezugDer als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Pensionärs ist – wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverhältnissen – grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen. Berücksichtigung von Frei- und HinzurechnungsbeträgenWenn für den Arbeitslohn im ersten Dienstverhältnis keine Lohnsteuer anfällt und der Arbeitnehmer für das Arbeitsverhältnis neben der Pension (Nebenarbeitgeber) als ELStAM die Steuerklasse VI[1] hat, kann durch die Eintragung eines Freibetrags in der Steuerklasse VI und eines Hinzurechnungsbetrags für das Arbeitsverhältnis beim Hauptarbeitgeber in den Steuerklassen I–V der Lohnsteuerabzug[2] verringert oder vermieden werden. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis unter dem Eingangsbetrag der entsprechenden Jahreslohnsteuertabelle liegt. Minijob-Regelung und LohnsteuerpauschalierungEine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. 2 Weiterbeschäftigte RentnerDer als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Minijob-Regelung und LohnsteuerpauschalierungEine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die bei bestimmten Rentenarten zu beachtenden Hinzuverdienstgrenzen sind lohnsteuerlich ohne Bedeutung. Erhält der Rentner zusätzlich zu seiner Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente von seinem Arbeitgeber, ist diese nach den ELStAM zu versteuern. Wenn der Rentner – und gleichzeitige Betriebsrentner – weiterarbeitet und Arbeitslohn vom selben Arbeitgeber für eine aktive Beschäftigung erhält, liegt ein einheitliches Arbeitsverhältnis vor.[1] Die Abrechnung kann jedoch nicht über eine einheitliche Personalnummer erfolgen, da Betriebsrente und aktive Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Der Lohnsteuerabzug kann ohne Abruf der ELStAM nach Steuerklasse VI für den zweiten Bezug erfolgen.[2] Steuerklasse VI für weitere NebenbeschäftigungenErhält ein Altersrentner
gilt diese ebenso als Nebenbeschäftigung und ist mit Steuerklasse VI[3] abzurechnen. 3 Anwendung der besonderen LohnsteuertabelleFür die korrekte Berechnung der Lohnsteuer muss der Arbeitgeber stets prüfen, ob die allgemeine oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die besondere Lohnsteuertabelle ist grundsätzlich bei Pensionären, bei nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und damit auch bei weiterarbeitenden Pensionären anzuwenden.[1] Die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale erfolgt ohne Teilbetrag für die Rentenversicherung. Bei maschineller Abrechnung erfolgt die Anwendung automatisch im Rahmen der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale. Nur bei weiterbeschäftigten Rentnern, die weiterhin rentenversicherungspflichtig sind, z. B. Flexirentner oder Regelaltersrentner, die zur Rentenversicherungspflicht optiert haben, ist die allgemeine Lohnsteuertabelle anzuwenden. 4 Berücksichtigung AltersentlastungsbetragDer Altersentlastungsbetrag wird älteren Steuerpflichtigen gewährt, die vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie Einkommen beziehen, das 64. Lebensjahr vollendet hatten (2022: vor dem 2.1.1958 geborene Personen). Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt.[1] Bemessungsgrundlage ist der Bruttoarbeitslohn zuzüglich der positiven Summe anderer Einkünfte. Nicht anzusetzen sind Einkünfte aus Leibrenten sowie Versorgungsbezüge (Pensionen und betriebliche Altersversorgung). Der Altersentlastungsbetrag ist der Höhe nach begrenzt. Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag können der Tabelle zu § 24a EStG entnommen werden. Prozentsatz und Höchstbetrag werden stufenweise bis 2040 abgebaut.... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt
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Wird Rente und Gehalt zusammen versteuert?Rentner, die neben der Rente noch arbeiten gehen und Arbeitslohn erhalten, fallen auch unter die Regelung des § 46 Einkommensteuergesetz. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Auch Rentner, die geringfügigen Arbeitslohn beziehen, fallen unter die Abgabepflicht.
Wie wird die Rente versteuert wenn man weiter arbeitet?Arbeiten neben der Rente – was ist mit der Steuer? Aus steuerrechtlicher Sicht bestehen für arbeitende Rentner keine Besonderheiten. Wird neben dem Arbeitslohn eine Rente bezogen, werden beide Einkommen addiert und gemeinsam besteuert, sofern das Arbeitsentgelt über 450,- € liegt.
Welche Abzüge habe ich als Rentner wenn ich arbeiten gehe?Sozialabgaben zahlst du als Rentner:in lediglich für die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung. Bei der Krankenkasse gilt auch ein ermäßigter Beitragssatz, da du nach Erreichen der Regelaltersgrenze kein Krankengeld mehr bekommst. Von der Arbeitslosenversicherung bist du befreit.
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