Sie fahren einen pkw mit voll beladenem anhänger ohne eigene bremse. was ist richtig?

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger

Innerorts

Über­schreitung inner­orts in km/hStrafe (€)PunkteFahr­verbot
in Mon­atenLohnt ein Einspruch?
bis 10 40 eher nicht
10 – 15
60 * eher nicht
16 – 20 160 1 Hier prüfen **
21 – 25 175 1 Hier prüfen **
26 – 30 235 2 1 Hier prüfen **
31 – 40 340 2 1 Hier prüfen **
41 – 50 560 2 2 Hier prüfen **
51 – 60 700 2 3 Hier prüfen **
über 60 800 2 3 Hier prüfen **
* für mehr als 5 Minuten Dauer: 160 Euro

Außerorts

Überschreitung außer­orts in km/hStrafe (€)PunkteFahr­verbot
in Mon­atenLohnt ein Einspruch?
bis 10 30 eher nicht
10 – 15
50 eher nicht
16 – 20 140 1 Hier prüfen **
21 – 25 150 1 Hier prüfen **
26 – 30 175 1 Hier prüfen **
31 – 40 255 2 1 Hier prüfen **
41 – 50 480 2 1 Hier prüfen **
51 – 60 600 2 2 Hier prüfen **
über 60 700 2 3 Hier prüfen **
*für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt: 140 Euro, 1 Punkt

FAQ: Anhänger

Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

Für Pkw gilt innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h und außerorts von 80 km/h. Hat der Anhänger eine entsprechende Zulassung, ist außerorts auch das Fahren mit bis zu 100 km/h erlaubt.

Was droht mir bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger?

Abhängig vom Ausmaß des Tempoverstoßes können Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen. Eine Übersicht der Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger finden Sie hier.

Wo darf ich einen Anhänger parken?

Grundsätzlich dürfen Sie einen Anhänger auf jedem öffentlichen Parkplatz parken, es sei denn, es ist ein Schild vorhanden, dass das Abstellen eines Anhängers explizit verbietet. Parken Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug, dürfen Sie diesen jedoch nicht länger als zwei Wochen auf dem Parkplatz stehen lassen.

Alles Wichtige zum Fahren mit einem Anhänger – im Video

Was für das Fahen mit einem Anhänger wichtig ist, wird auch im Video näher betrachtet.

Geschwindigkeitsverstöße mit Anhänger – und die möglichen Folgen

Pkw mit Anhänger: Überhöhte Geschwindigkeit wird strenger bestraft.

Es gibt mehrere Aspekte, die das Fahren mit einem Anhänger risikoreich machen. Neben dem zusätzlichen Gewicht der Anhängelast kann sich auch die Beschaffenheit der Anhängerverbindung auf die Fahreigenschaften eines Kraftfahrzeuges auswirken. Durch die Beeinträchtigung der Fahrstabilität gibt es für Fahrzeuge mit Anhänger deshalb auch andere Geschwindigkeitsbegrenzungen – sowohl für Lkw und Busse als auch für Pkw.

Wer im Besitz des Pkw-Führerscheins Klasse B ist, darf einen Pkw mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm fahren.

Bei einem größeren Anhänger (etwa Wohnwagen) darf die gesamte Maximalachslast der Fahrzeugkombination nicht über 3,5 Tonnen liegen, da die Fahrerlaubnis Klasse B nur berechtigt, Kfz bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zu bedienen.

Die zulässige Anhängelast bei Pkw, Lkw und Co.

Um einen Anhänger zu führen muss jedoch eine Anhängerkupplung am Fahrzeug montiert sein. An vielen Neuwagen ist eine solche Verbindungseinrichtung nicht mehr unbedingt serienmäßig, sodass gegebenenfalls eine entsprechende Einrichtung angebaut werden muss. Allerdings bietet der Markt mittlerweile auch abnehmbare Kugelkupplungen für Pkw, die je nach Bedarf an- und wieder abmontiert werden können.

Wichtig ist vor Inbetriebnahme eines Anhängers jedoch auch die Einhaltung der zulässigen Anhängelast des jeweiligen Kraftfahrzeugs. Gemeint ist das maximale Gewicht, das vom Pkw gezogen werden kann und darf. Sie können diese Angaben dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) entnehmen. Überschreiten Sie mit einem Pkw die zulässige Anhängelast, drohen Strafen.

Beachten Sie diesen Aspekt insbesondere auch dann, wenn Sie eine Anhängerkupplung erst nachträglich am Fahrzeug montieren wollen. Hier ist die Anhängelast des betreffenden Bauteils zusätzlich zu beachten. Infos und die richtige starre und abnehmbare Anhängerkupplung für Ihr Fahrzeug finden Sie z. B. bei Rameder.

Anhänger und Geschwindigkeit: Begrenzung bei Lkw und Bussen

Berufskraftfahrer, wie Lkw- und Busfahrer (Fahrerlaubnisklassen C und D mit Varianten) sind besonders gefordert, da die Transport- und Anhängelast ungleich schwerer wiegt, als bei Pkw-Fahrern. Das hohe Gewicht der schweren und vor allem auch längeren Kfz-Klassen bewirkt auch eine zunehmende Trägheit der Fahrzeuge und vermindert sowohl Wendigkeit als auch Geschwindigkeit.

Ein Lkw mit Anhänger: Auch die Bremswege- und Fahreigenschaften verändern sich.

Zusätzlich sind vor allem Lastkraftwagen durch technische Vorrichtungen in der Regel gedrosselt, sodass sie bestimmte Geschwindigkeiten nicht überschreiten können. Für sie gelten in der Regel eigene Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nicht durch Beschilderung sondern durch gesetzliche Reglementierung festgelegt ist.

Auf dem Heck von Lkw oder Bussen finden sich meist Hinweisschilder (Aufkleber), die drei verschiedene Begrenzungen der Höchstgeschwindigkeit kenntlich machen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von unbeladenen Zugmaschinen (ohne Anhänger) liegt meist bei 100 Stundenkilometern. Für Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug inklusive Anhänger) gilt im unbeladenen Zustand eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90, in beladenem Zustand von 80 Stundenkilometern.

Überholen mit Anhängern

Beachten Sie die Länge Ihres Fahrzeuges: Durch einen Anhänger ist eine fahrzeugkombination stark verlängert. Viele ungeübte Fahrer schätzen die Abstände aus diesem Grunde besonders beim Ein- und Ausscheren oft falsch ein.

Durch die Drosselung und das zusätzliche Gewicht sind Lastkraftfahrzeuge nur selten in der Lage, eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als 100 Stundenkilometern zu erreichen. Dadurch kommt es häufig zu Behinderungen auf Autobahnen, denn immer wieder verleitet der von Unternehmen verursachte Zeitdruck die Lastkraftfahrer zu Überholmanövern – den sogenannten „Elefantenrennen“.

Da die Geschwindigkeit des Überholenden zumeist jedoch nur minimal höher ist, als die des Überholten, dauern die Überholmannöver wesentlich länger als die gesetzlich maximal zulässigen 45 Sekunden. Zudem wird in solchen Fällen häufig gegen das Überholverbot verstoßen, das für Lkw gilt – insbesondere bei beladenen Kfz und Kombinationen mit Anhängern.

Überholt z. B. ein Lkw mit Anhänger und voller Beladung mit zirka 100 Stundenkilometern einen 90-km/h-schnellen Lastkraftwagen, verstößt er gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Stundenkilometern um 20 km/h. Hierfür könnten ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg erhoben werden.

Die Anhängelast überschritten?

Die zulässige Achslast darf weder beim Anhänger noch beim Kraftfahrzeug überschritten werden. Doch immer wieder ist auch Überladung als Unfallursache kennzeichnend. Wird das zulässige Gesamtgewicht eines Hängers überschritten, kann zum Beispiel eine Achse brechen. Auch die Bremse, die für Anhänger über 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht (zGG) vorgeschrieben ist, kann bei Überladung versagen. Außerdem kann durch Überladung die zulässige Anhängelast des Pkw, Lkw oder Busses überschritten sein.

Fahren mit Anhänger: Die Unfallgefahr steigt.

Ein weiteres Problem, das sich in Verbindung mit Lasten häufig aufzeigt, sind Verstöße bei der vorgeschriebenen Ladungssicherung. Ist die Ladung nicht richtig abgesichert gegen Verrutschen oder Umkippen, kann der Anhänger zum Beispiel bei Bremsvorgängen oder auch schon bei leichter Lenkung außer Kontrolle geraten.

Das höhere Gewicht führt bereits zur Verlängerung des Bremswegs. Durch nicht angepasste und überhöhte Geschwindigkeiten verlängert sich dieser zusätzlich. Außerdem sind Lenkungen bei Kurvenfahrten und Überholmanövern ohnehin recht gefährlich. Durch die Gelenksverbindung können Anhänger ausbrechen, da sie selbst nicht lenkbar sind. So ist die Unfallgefahr gesteigert.

Mit zunehmender Geschwindigkeit reagiert zudem die Lenkung des Fahrzeugs empfindlicher, sodass auch schon eine kleine Windböe, bei der man gegensteuert, zum Verhängnis werden kann. Bricht der Anhänger aus, ist auch der Pkw bzw. die Zugmaschine nicht mehr kontrollierbar – der Unfall ist unabdingbar. Auch andere Verkehrsteilnehmer werden dadurch gefährdet.

Erhöhte Gefährdung durch Anhänger:

  • höheres Gewicht
  • geringere Fahrstabilität
  • längerer Bremsweg
  • Länge der Fahrzeugkombination

Aus all diesen Gründen ergibt sich, dass besonders mit Anhängelasten, Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten sind. Der Risikobewertung entsprechend wird eine Geschwindigkeitsübertretung mit einem Anhänger laut Bußgeldkatalog auch strenger geahndet als normale Geschwidigkeitsverstöße.

Das nachfolgende Video bietet einen Überblick dazu, wann eine Anhänger überladen ist:

Video: Überladung beim Anhänger

Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger

Wie schnell Sie mit einem Anhänger fahren dürfen? Nicht nur für Lkw und Busse, sondern auch für Pkw mit Anhänger ist die Höchstgeschwindigkeit in Deutschland in der Regel auf 80 Stundenkilometer festgesetzt. Bei der örtlichen Fahrzeugzulassungsbehörde kann jedoch auch eine Sondergenehmigung beantragt werden, mit der dann ein Tempo bis 100 km/h zulässig ist. Dies ist jedoch abhängig von der Beschaffenheit des Anhängers selbst und den in den Papieren angegebenen Daten.

Führen Sie einen Anhänger ohne Papiere kann Ihnen die gleiche Strafe drohen, als würden Sie einen Hänger nutzen, dessen TÜV abgelaufen ist. Zudem müssen Sie auch prüfen, ob die Reifen und die Verbindung intakt sind. In den Fahrzeugpapieren finden sich auch Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht und der erlaubten Geschwindigkeit mit Anhänger. Besonders Autofahrer sind im Umgang mit Anhängern zumeist eher ungeübt. Mit einem Anhänger zu schnell zu fahren birgt daher hier besondere Risiken – auch für andere Verehrsteilnehmer.

Mit einem Anhänger parken

Mit einem Anhänger zu parken sollte stets geübt werden, da es einige Schwierigkeiten birgt.

Vorsicht ist geboten, wenn Sie ein Auto mit Anhänger einparken wollen. Besonders beim Rückwärtseinparken droht erhöhte Gefahr, da viele Autofahrer vergessen, dass der Anhänger anders reagiert, als das Fahrzeug: Lenkungen des Pkw werden vom Anhänger gewissermaßen spiegelverkehrt nachvollzogen, da das Gelenk bzw. die Anhängerkupplung keine starre Verbindung herstellt. Lenken Sie zum Beispiel nach rechts ein, wird der Hänger in der Regel nach links ausschwenken.

Hinzu kommt, dass beispielsweise bei einem Pferdeanhänger oder Wohnwagen der Rückspiegel des Autos nicht benutzt werden kann und sich der Fahrer nur auf die Seitenspiegel verlassen muss. Besonders das Rückwärtseinparken sollte deshalb vorab ausreichend geübt werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Beim Parken benötigen Sie zusätzlich Unterlegkeile für Anhänger, die Sie unter die Räder schieben müssen. Da Anhänger keine Handbremse besitzen, wird durch die Unterlegekeile ein Wegrollen verhindert.

Führen Sie ein Motorrad auf einem Anhänger, muss dieses besonders gegen Umkippen und Abrutschen abgesichert werden.

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