Wann kommt der mindestlohn von 12 euro

Skip to content

Der Bundesrat hat der Erhöhung des Mindestlohns zugestimmt. Arbeitgeber und Handwerksvertreter üben Kritik. Die nächste Anpassung ist für 1. Januar 2024 vorgesehen.  

Wann kommt der mindestlohn von 12 euro
Knapp 6 Millionen Menschen arbeiten derzeit für weniger als 12 Euro pro Stunde. - © PhotoSG - stock.adobe.com

Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde passieren. Mit dem Verzicht der Länderkammer auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nahm der Anstieg der Lohnuntergrenze die letzte Hürde in der Gesetzgebung.

Handwerksverband kritisiert Druck auf Lohnstrukturen

Der Handwerksverband kritisiert den Schritt in mehrfacher Hinsicht. Zum einen erzeuge die Mindestlohnerhöhung einen enormen Druck auf das allgemeine Lohngitter. Zum anderen stelle sie einen "Bruch mit bislang bewährten und funktionierenden Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft dar". Letztlich gefährde sie das Sozialpartnerprinzip. Eine originäre Aufgabe der Sozialpartner würde zum Spielball politischer Erwägungen gemacht werden. Die Auswirkungen auf das sensible Zusammenspiel bei Tarifverhandlungen seien unvorhersehbar.

Arbeitgeberverbände beklagen Vertrauensbruch

Auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hält nach wie vor wenig von der Mindestlohnerhöhung. "Uns geht es nicht um die Höhe des Mindestlohnes", sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der Welt. "Der Punkt ist: Die Bundesregierung hält sich nicht an die Absprachen, die wir 2015 vereinbart haben, als mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Mindestlohnkommission gegründet wurde." Der Gesetzgeber habe ausdrücklich festgelegt, dass allein die Tarifparteien über die weitere Entwicklung des Mindestlohns entscheiden sollten. Jetzt werde die Kommission jedoch faktisch ausgehebelt, das sei ein Vertrauensbruch, kritisierte er.

Nächste Anpassung im Januar 2024

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro, zum 1. Oktober dann auf 12 Euro je Stunde. Später soll für die Festsetzung der Lohnuntergrenze wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuständig sein. Die nächste Anpassung ist für 1. Januar 2024 vorgesehen.

Ca. 6,2 Millionen Arbeitnehmer betroffen

Der Bundestag hatte die Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Woche zuvor beschlossen. Der Gesetzentwurf geht von heute etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn unter 12 Euro aus. dpa/aul

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf, der die Erhöhung des Mindestlohns, der Minijobgrenze und des Übergangsbereichs enthält, am 23. Februar 2022 beschlossen. Das Gesetz wurde vom Bundesrat gebilligt und am 30. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Anhebung des Mindestlohns

Damit wird der gesetzliche Mindestlohn 2022 in drei Schritten erhöht:

  • 01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
  • 01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro
  • 01.10.2022: Erhöhung auf 12 Euro

Zukünftige Anpassung des Mindestlohns

Zukünftig wird der Mindestlohn weiterhin auf der Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission angepasst, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Minijobgrenze auf 520 Euro festgelegt

Außerdem wird die Minijobgrenze ab 1. Oktober 2022 auf 520 Euro monatlich angehoben. Sie orientiert sich dann dynamisch am Mindestlohn, sodass eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

Erhöhter Stundenlohn: Bleibt der Minijob ein Minijob?

Da der Mindeststundenlohn 2022 mehrfach angehoben wird, müssen Arbeitgeber prüfen, ob die jeweils geltende gesetzliche Verdienstgrenze in der jeweiligen Beschäftigung oder bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nach wie vor nicht überschritten wird. Gegebenenfalls wird nämlich eine Personalanpassung nötig.

Die monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber mit Mindestlohn liegt

  • ab 1. Januar 2022 bei rund 45 Stunden (450 Euro : 9,82 Euro = 45,82 Stunden) und
  • ab 1. Juli 2022 bei rund 43 Stunden (450 Euro : 10,45 Euro = 43,06 Stunden) und
  • ab 1. Oktober 2022 bei voraussichtlich rund 43 Stunden (520 Euro : 12 Euro = 43,33 Stunden).

Wird die Minijob-Verdienstgrenze überschritten, liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an - das sogenannte Entstehungsprinzip. 

Von diesem Zeitpunkt an handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erstellen. 

Übrigens: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. 

Übergangsbereich wird ausgeweitet

Ab 1. Oktober 2022 wird außerdem die Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich angehoben: von 450,01 Euro bis 1.300 Euro steigt sie auf 520,01 Euro bis 1.600 Euro. Auf diesem Weg werden Beschäftigte im Übergangsbereich - sogenannte Midijobber - stärker entlastet: Durch die schrittweise Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich sollen die Anreize erhöht werden, über einen Minijob hinaus zu arbeiten. Mehr zu Midijobs finden Sie in unseren FAQ.

Mindestlohnrechner & Co.

Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Hinweise zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern oder Infomaterialien für Arbeitgeber finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Unser Online-Lexikon TK-Lex bietet Ihnen unter anderem umfangreiche Informationen zum Mindestlohn sowie den Minijobrechner und den Midijobrechner. 

Wann wird der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht?

Die Bundesregierung hat eines ihrer wichtigsten Vorhaben umgesetzt: Der gesetzliche Mindestlohn steigt deutlich. Ab 1. Oktober 2022 liegt er bei zwölf Euro brutto je Stunde. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen.

Wann kommt der Mindestlohn von 13 €?

Ab 01.01.2022 bis 30.09.2022 sind bundesweit mindestens 11,55 zu zahlen. Ab 01.10.2022 bis 31.12.2023 sind bundesweit mindestens 13,00 zu zahlen. Ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 sind bundesweit mindestens 13,50 zu zahlen.

Wann kommt 12 Euro?

Es ist so weit: Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro tritt in Kraft. Ab dem 1. Oktober profitieren sechs Millionen Arbeitnehmer:innen, darunter vor allem Frauen und Ostdeutsche. Am 1. Oktober tritt ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie in Kraft: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Juli 2022?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei zwölf Euro brutto in der Stunde. Wer bisher nach Mindestlohn bezahlt wurde, erhielt bei einer 40-Stunden-Woche etwa 1.800 Euro brutto. Jetzt werden es 2080 Euro sein.