Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung), und solchen, die sich freiwillig veranlagen lassen (Antragsveranlagung). Wir erklären Dir ausführlich, in welchen Fällen Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung für das vorangegangene Steuerjahr abzugeben. Show
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende müssen grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald ihre Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Er liegt 2021 bei 9.744 Euro und steigt 2022 auf 10.347 Euro. Doch wie sieht es bei Arbeitnehmern aus? Dein Arbeitgeber führt jeden Monat einen Teil Deines Arbeitslohns als Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Das nennt sich Lohnsteuerabzug und ist eine Vorauszahlung auf Deine jährliche Einkommensteuer, die Du auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zahlst. Wenn Du Deine Einkommensteuererklärung abgibst, wird die Lohnsteuer, die Du bereits vorausgezahlt hast, auf Deine endgültige Steuerschuld angerechnet. Spätestens bis Ende Februar erhältst Du von Deinem Arbeitgeber Deine Lohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr. Darauf siehst Du auf einen Blick die Höhe Deines Arbeitslohns und wie viel Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer Du letztes Jahr gezahlt hast. Nach § 25 Abs. 3 Satz 1 EStG muss zunächst jeder Steuerpflichtige für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Steuererklärung abgeben. Allerdings: Wenn Du Deine Einkünfte ganz oder teilweise aus nichtselbstständiger Arbeit beziehst und ein entsprechender Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, gilt eine Abgabepflicht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Pflichtveranlagung für ArbeitnehmerDie Fälle, in denen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen, sind in § 46 EStG geregelt. Wenn mindestens einer der vorliegenden Punkte auf Dich zutrifft, vermutet das Finanzamt, dass Du zu wenig Steuern vorab gezahlt hast. Dann bist Du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. HinweisWir möchten Dich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die nachfolgende Liste nur die wichtigsten und häufigsten Gründe für eine Pflichtveranlagung aufzählt. Das Finanzamt kann Dich darüber hinaus jederzeit zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, auch wenn keine der genannten Fälle auf Dich zutrifft. Das ist in § 149 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung geregelt. 1. Nebeneinkünfte
2. LohnersatzleistungenHast Du im Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten? Diese sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und somit der Pflichtveranlagung, da sie den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen erhöhen können. Zu den Lohnersatzleistungen zählen unter anderem:
3. Lohnsteuerermäßigung/ FreibeträgeWenn Du beim Finanzamt Freibeträge beim Lohnsteuerabzug beantragt hast (z.B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) bist Du im Folgejahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Du zahlst nämlich im laufenden Jahr eine ermäßigte Lohnsteuer und das Finanzamt überprüft anschließend, ob diese Freibeträge Deinen tatsächlichen Aufwendungen entsprechen. Es gilt allerdings keine Abgabepflicht, wenn Dein insgesamt erzielter Jahres-Arbeitslohn die folgenden Grenzen nicht übersteigt:
4. Lebenspartner
5. Sonstige Bezüge
6. VorsorgeSeit dem Veranlagungszeitraum 2010 werden Deine Vorsorgeaufwendungen bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Dafür wird bei der Steuererklärung selbst die Pauschale nicht mehr angesetzt, sondern Deine tatsächlich geleisteten Versicherungsbeiträge (Altersvorsorge, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) berücksichtigt. Falls Deine Aufwendungen die Vorsorgepauschale übersteigen, kannst Du sie Dir durch eine Steuererklärung zurückholen. Wenn allerdings die Vorsorgeaufwendungen, die Du tatsächlich steuerlich abziehen kannst, niedriger sind als die Vorsorgepauschale, gilt auch hier eine Veranlagungspflicht – sofern Dein Jahres-Arbeitslohn im Steuerjahr 2022 nicht über 13.150 Euro (Einzelveranlagung) oder 24.950 Euro (Zusammenveranlagung) liegt. 7. Wohnsitz im AuslandWenn Dein Wohnsitz im Ausland ist, Du aber die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt hast, erwartet das Finanzamt Deine Steuererklärung. 8. Verlustvortrag und VerlustrücktragHast Du dem Finanzamt einen steuerlichen Verlust gemeldet? Dann musst Du im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben, bis Dein Verlust mit Deinen positiven Einkünften verrechnet ist. Rentner und PensionäreAuch für Rentner, die steuerpflichtige Einkünfte über dem Grundfreibetrag haben, ist die Steuererklärung Pflicht. Eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro wird automatisch von ihren Einkünften abgezogen. Es können natürlich weitere Aufwendung steuerlich geltend gemacht werden wie z.B. Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Rentner müssen aber nicht ihre komplette Rente versteuern: Der steuerpflichtige Teil der Rente richtet sich nach dem Jahr, in dem sie in Rente gegangen sind. Pensionsbezüge für Beamte im Ruhestand gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und werden bereits bei der Auszahlung besteuert, abzüglich Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Pensionäre, die Versorgungsbezüge aus mehreren Dienstverhältnissen beziehen, müssen ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben. Härteausgleich: Nebeneinkünfte bis 410 Euro steuerfreiFür Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre mit weiteren Einkünften, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, sind diese Einkünfte bis zu einer Freigrenze von 410 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Nebeneinkünfte zwischen 410 Euro und 820 Euro werden ermäßigt besteuert. Das nennt sich Härteausgleich und wird vom Finanzamt automatisch vorgenommen. Hast Du z.B. Mieteinkünfte von 600 Euro, zieht das Finanzamt die 600 Euro von 820 Euro ab. 220 Euro bleiben dann steuerfrei, die verbleibenden 380 Euro musst Du versteuern. Hinweis: Bei Zusammenveranlagung von Ehepartner werden die Nebeneinkünfte addiert, allerdings ohne, dass sich die Freigrenze von 410 Euro verdoppelt! Fristen und StrafenFür Pflichtveranlagte gilt eine Abgabefrist: Sie müssen ihre Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abgeben. Bei freiwilliger Abgabe gilt eine Festsetzungsfrist: Du kannst Deine Steuererklärung bis zum 31. Dezember 4 Jahre nach dem Steuerjahr abgeben. Hinweis: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 wurde um 3 Monate verlängert: Sie ist nun spätestens am 31. Oktober 2022 fällig. Falls die Frist auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, gilt immer der nächstfolgende Werktag als letztmöglicher Abgabetag. Pflichtveranlagten drohen bei verspäteter Abgabe Strafen, die weh tun: ein sogenannter Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer – mindestens aber 25 Euro pro Monat! Das Finanzamt kann auch Zwangsgeld als Strafe nutzen. Bei der ersten Nichtabgabe einer Steuererklärung liegt das Zwangsgeld oft zwischen 100 und 500 Euro. Es kann bei hohem Einkommen aber auch deutlich höher ausfallen. Bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld sind möglich. Bist Du pflichtveranlagt und gibst die Steuererklärung nicht ab, muss das Finanzamt eine Steuerschätzung vornehmen und die geschätzte Steuerschuld von Dir einfordern. Diese ist meist relativ hoch, da dem Finanzamt keine abziehbaren Aufwendungen von Dir vorliegen. Nach dem Schätzungsbescheid bleibt Dir nur ein Monat Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen. Und Deine Steuererklärung musst Du trotzdem noch nachreichen. Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sichGute Nachrichten für Arbeitnehmer, die sich freiwillig veranlagen lassen: In 9 von 10 Fällen wartet eine Steuererstattung auf Dich! Laut Statistischem Bundesamt beträgt die durchschnittliche Steuererstattung dabei 1.072 Euro. Du kannst Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Arbeit, Versicherungen und viele weitere Ausgaben absetzen. Es sind mehr als Du denkst! Unser SteuerGuide informiert Dich ausführlich. Und mit unserer komfortablen Steuer-Lösung gelingt Deine Steuererklärung in nur 15-20 Minuten. Sichere Dir Deine Steuererstattung! Jetzt kostenlos testen! Wer ist zu einer Steuererklärung verpflichtet?Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie verpflichtet, wenn: Ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €. Sie haben einen Freibetrag eingetragen. Sie haben Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld über 410 € bezogen.
Woher weiß ich ob ich eine Steuererklärung machen muss?Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Steuerjahr 2021 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.
Wann ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?Wenn du und dein*e Ehepartner*in bzw. dein*e eingetragene*r Lebenspartner*in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor oder III/V gewählt habt, seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet – doch nur sofern der*die Partner*in mit der Steuerklasse V Arbeitslohn bezogen hat.
Ist man verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?Nicht grundsätzlich. Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig machen, können Sie jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob sich die Einkommensteuererklärung für Sie lohnt oder nicht. Sie rutschen nicht in die Pflicht, nur weil Sie einmal angefangen haben, Ihre Steuern freiwillig zu erklären.
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