Was bedeuten gelbe briefumschläge

Grundregel: Bei Briefen vom Gericht reagieren – mit Einspruch (Vorlage).
Briefe vom (Amts-)Gericht: Meist gelber Umschlag mit aufgedruckter Postzustellungsurkunde, auf der der/die BriefträgerIn das Datum einträgt, an dem Sie Ihnen den Brief übergeben oder in den Briefkasten geworfen hat. Im Umschlag kann beispielsweise ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl sein.

Vorgehen, wenn ein Brief (Strafbefehl oder Bußgeldbescheid) kommt:

  • Auf Briefe von der (Amts-)Gericht sollten Sie auf jeden Fall sofort bzw. innerhalb der 2-Wochen-Frist (beginnt mit dem Datum auf der Postzustellungsurkunde) reagieren.
  • (Gelben) Briefumschlag nicht wegwerfen, sondern an Schreiben dranheften.
  • Wenn Sie nicht zu Hause waren und deswegen die 2-Wochen-Frist versäumt haben:
    Schreiben Sie dem Gericht und begründen und belegen Sie Ihre Abwesenheit (Tickets, Zeugenschreiben von Leuten, bei denen Sie sich aufgehalten haben).
  • Legen Sie sofort (schriftlich, formlos, mit oder ohne Begründung) Einspruch (= Rechtsmittel, umgangssprachlich auch Widerspruch) ein. Schicken Sie den Einspruch per Einschreiben an die angegebene Adresse des Gerichts. Achtung: Zur Fristwahrung gilt nicht der Poststempel,
    sondern das Eintreffen des Einspruchs beim Gericht.
  • Nicht zahlen – hier hat der Einspruch aufschiebende Wirkung!
  • Überlegen Sie, ob Sie bereit sind, allein oder mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in eine mündliche Gerichtsverhandlung („Hauptverhandlung“, in der Regel beim Amtsgericht) zu gehen. Möglicherweise kommt es dazu gar nicht, weil das Verfahren – für Sie folgenlos – eingestellt wird.
  • Kontaktieren Sie den Ermittlungsausschuss (ea(at)unser-park.de). Schicken Sie möglichst den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl (in Kopie) mit und schildern Sie kurz Ihren Fall, ohne sich selbst zu belasten. Teilen Sie mit, ob Sie bereit sind, eine Gerichtsverhandlung zu führen und eineN AnwältIn und / oder andere Betroffene suchen.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeld wird wegen des Begehens einer Ordnungswidrigkeit erlassen. Ordnungswidrigkeiten sind u. a. im Ordnungswidrigkeitengesetz aufgeführt. Bei Aktionen zivilen Ungehorsams könnte das sein:

  • Zelten im Schlossgarten
  • Verstoß gegen einen Platzverweis der Polizei
  • Nichtentfernen von einer verbotenen oder aufgelösten Versammlung (z. B. bei Sitzblockade)

Von der Kategorie her ist ein Bußgeldbescheid also einzuordnen wie ein „Strafzettel“ wegen Falschpar- ken. Von der Höhe her bewegen sich die Bußgeldbescheide zwischen einigen zehn bis einigen hundert Euro.

Was ist ein Strafbefehl?

Einen Strafbefehl gibt es, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund des Ermittlungsverfahrens der Polizei glaubt, dass der/die Beschuldigte sich einer Straftat schuldig gemacht hat. Bei Aktionen zivilen Ungehorsams können Tatvorwürfe sein:

  • Nötigung (Blockade von Fahrzeugen, Arbeiten, Polizei)
  • Sachbeschädigung (z. B. beschädigte Zäune oder Türen)
  • Hausfriedensbruch (wenn der „Haus- oder Grundstücksbesitzer, z. B. die DB, Anzeige erstattet)
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (außerhalb des Aktionskonsenses der Parkschützer, häufig haltloser Vorwurf bzw. als Gegenanzeige der Polizei bei Anzeigen gegen Polizeigewalt).

Im Regelfall wird im Strafbefehl eine Geldstrafe ausgesprochen, in Ausnahmefällen auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Ist der Beschuldigte mit dem Strafbefehl einverstanden, wird dieser rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Es handelt sich also um eine Art schriftliches Verfahren, ein Gerichtstermin findet nicht statt – wenn Sie nicht Einspruch einlegen, was Sie grundsätzlich tun sollten (s. o.).

Wenn Sie als Angeklagte/-r eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen:

  • Überlegen Sie definitiv, ob Sie bereit sind, allein oder mit einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin in die mündliche Gerichtsverhandlung („Hauptverhandlung“, in der Regel beim Amtsgericht) zu gehen. In der Gerichtsverhandlung können Sie freigesprochen werden oder das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Möglicherweise erhöht sich aber auch das Bußgeld oder die Geldstrafe. Jetzt ist die letzte Gelegenheit, den Einspruch zurückzuziehen und das Bußgeld oder die Geldstrafe zu bezahlen.
  • Bereiten Sie sich auf die Hauptverhandlung vor: auf jeden Fall mit vertrauten Menschen, ggf. mit einem Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin. Sie können sich auch selbst verteidigen, um die Kosten für den Rechtsbeistand zu sparen. Wenn Sie finanziell bedürftig sind, können Sie einen Antrag auf staatliche Beratungshilfe stellen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.lsg-badenwuerttemberg.
    de/servlet/PB/menu/1172253/index.html
  • Wenn Sie selbst Stellung nehmen wollen, formulieren Sie einen Text, der beispielsweise Ihre Beweggründe
    für Aktionen Zivilen Ungehorsams erläutert. Achten Sie darauf, dem Gericht gegenüber keine
    anderen Namen zu nennen – es geht nur um Sie!
  • Wahrscheinlich werden mehrere Angeklagte in einer Hauptverhandlung zusammengefasst. Bilden Sie eine Prozessgruppe, indem Sie sich im Vorfeld treffen, Informationen austauschen und Ihr Vorgehen abstimmen! Das geht auch mit Leuten, die dieselbe Anklage haben, aber nicht denselben Verhandlungstermin. Gemeinschaft macht stark!
  • Halten Sie den Ermittlungsausschuss über Ihre Pläne auf dem Laufenden und holen Sie dort ggf. Rat ein (ea(at)unser-park.de).
  • Wenn Sie wenig Geld haben und finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Bußgeld- bescheiden / Strafbefehlen / Gerichtsprozessen wünschen: Wenden Sie sich an den Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart (www.kritisches-stuttgart.de)

Wenn Sie als Zeugin oder Zeuge eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen:

  • Sie müssen erscheinen. Wenn Sie sehr wichtige Verhinderungsgründe für den angesetzten Termin haben, teilen Sie sie der Staatsanwaltschaft umgehend mit. Reisekosten und Verdienstausfall können beim Gericht belegt und eingefordert werden.
  • Sie müssen aussagen – allerdings nicht gegen sich selbst oder nahe Angehörige (auch nicht gegen den Partner oder die Partnerin).
  • Bereiten Sie Ihre Aussage vor, indem Sie mit den Angeklagten, deren Rechtsbeistand, anderen ZeugInnen und/oder dem EA sprechen.

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Was tun bei Briefen vom (Amts-)gericht

Warum bekommt man gelbe Briefe?

Die gelbe Farbe hat eine Warnfunktion. Hierdurch wird kenntlich gemacht, dass es sich um eine förmliche Zustellung handelt, durch die in aller Regel eine Frist ausgelöst wird.

Wer darf Gelbe Briefe verschicken?

noch schöner wäre allerdings ein schönes leuchtendes Rot! Bei den "gelben Briefen" handelt es sich um förmliche Zustellungen. Behörden (nicht nur Gericht und Staatsanwälte) können diese Form der Zustellung wählen.

Wie sieht ein Brief vom Amtsgericht aus?

Briefe vom (Amts-)Gericht: Meist gelber Umschlag mit aufgedruckter Postzustellungsurkunde, auf der der/die BriefträgerIn das Datum einträgt, an dem Sie Ihnen den Brief übergeben oder in den Briefkasten geworfen hat. Im Umschlag kann beispielsweise ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl sein.

Was bedeutet ein gelber Brief vom Jugendamt?

Hallo, Ich erhielt am 12.03.2020 einen gelben Brief seitens Jugendamt, in dem mir erklärt wurde, dass das Jugendamt die Beistandsschaft in Sachen Kindesunterhalt durch Beauftragung der Kindesmutter übernimmt.