Was ist der unterschied zwischen absolutismus und aufgeklärter absolutismus

Der Begriff „Absolutismus“ wird kontrovers debattiert. Er kommt in den zeitgenössischen Quellen nicht vor. Die als „absolutistisch“ bezeichnete Monarchie, die im 17. Jahrhundert vorherrschend war, ist ein historiografisches Konstrukt des 19. Jh. Im Zeichen der Aufklärung wurde seit dem 18. Jahrhundert die rationale Ordnung der staatlichen Herrschaft zum Ziel des Absolutismus (aufgeklärter Absolutismus), ein bekanntes Bild hierfür ist die Vorstellung vom Staat als Maschine (meist mit einem Uhrwerk verglichen).

In Europa entsteht diese Herrschaftsordnung als monarchischer Absolutismus auf dem Kontinent seit etwa dem 17. Jahrhundert (etwa Frankreich, habsburgische Länder, Brandenburg-Preußen) und als Parlamentsabsolutismus in England seit der Glorious Revolution 1688/89.

Der Absolutismus entwickelte sich aus der durch die Konfessionskriege verstärkten Krise des Ständestaats und mündete letztlich in dem auf einem einheitlichen Untertanenverband gestützten, territorial integren Militär-, Finanz- und Behördenstaat der Neuzeit.

Grundsätzlich können zwei Formen des Absolutismus unterschieden werden: zum einen der höfische Absolutismus und zum anderen der aufgeklärte Absolutismus des 18. Jh.; daneben steht der bürokratische Absolutismus.

Als Vertreter des aufgeklärten Absolutismus gelten der König von Preußen, Friedrich II., der Große, die Erzherzogin von Österreich, Maria Theresia (*1717, †1780, Königin von Böhmen und Ungarn seit 1740, römisch-deutsche Kaiserin von 1745 bis 1765) und ihr Sohn und Nachfolger Joseph II. (*1741, †1790, römisch-deutscher Kaiser seit 1765) sowie in Russland Katharina II., die Große (*1729, †1796, russische Zarin seit 1762). 

Was ist der unterschied zwischen absolutismus und aufgeklärter absolutismus

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Was ist der unterschied zwischen absolutismus und aufgeklärter absolutismus

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Herrscher als Diener des Staates

Diese Herrscher beanspruchten für sich, nach den Grundsätzen der Vernunft zum Wohl der Untertanen und des Landes zu handeln und nicht nach eigenem Gutdünken. Mit Reformen wollten sie soziale Missstände bekämpfen, Wissenschaft, Kultur und Bildung sowie Handel und Gewerbe fördern und sich als Sachwalter des Gemeinwohls verstehen. Dies stand im Gegensatz zur Tradition des Gottesgnadentums eines Königs. Friedrich II. beschrieb in seinem Buch „Antimacchiavelli“ die Grundzüge aufgeklärter Staatsphilosophie und bezeichnete sich als „erster Diener des Staates“. 

 

Tolerante Religionspolitik

Zu den Grundsätzen der aufgeklärten Herrschaft gehörte auch eine langsame Abkehr von einer intoleranten Religionspolitik. Die Berliner Akademie der Wissenschaften wählte 1771 den jüdischen Philosophen Moses Mendelssohn (*1729, †1786) zu ihrem Mitglied. Friedrich II. erhob Einspruch und verweigerte die Bestätigung. 1779 schrieb der Schriftsteller und Philosoph Gotthold Ephraim Lessing (*1729, †1781) das Toleranzdrama „Nathan der Weise“. Mit diesem Werk setzte er seinem Freund Moses Mendelssohn ein bleibendes Andenken. 

Als erster preußischer Politiker setzte sich 1781 Christian Wilhelm Dohm (*1751, †1820) öffentlich für eine staatsbürgerliche Verbesserung der Situation des Judentums (Judenemanzipation) ein. Im selben Jahr verkündete Joseph II. von Österreich im Toleranzedikt die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und die Aufhebung der Leibeigenschaft. 

Nach Auffassung Friedrichs II. solle im Staat des aufgeklärten Absolutismus jeder „nach seiner Fasson selig werden“. Die Grundhaltung des aufgeklärten Absolutismus wird als wichtige Voraussetzung für die Demokratisierung des bürgerlichen Staats im 19. Und 20. Jahrhundert betrachtet.

Unter aufgeklärtem Absolutismus wird landläufig eine im 18. Jahrhundert außerhalb des französischen Herrschaftsgebiets entstandene Form einer Fürstenherrschaft („Absolutismus“) verstanden. Impulse der Aufklärung wurden europaweit von Herrschern aufgenommen, im Russischen Kaiserreich ebenso wie in deutschen Territorien insbesondere in den Großmächten Preußen und der österreichischen Habsburgermonarchie. Zumindest teilweise versuchte der Hohe Adel aufklärerische Reformen umzusetzen.

Kaiser (HRR) Joseph II. von Österreich

König Friedrich II. von Preußen

In die wissenschaftliche Terminologie wurde der Begriff des aufgeklärten Absolutismus von Wilhelm Roscher eingeführt, der in seinen Umrissen zur Naturlehre der drei Staatsformen von 1847 erstmals zwischen einem frühen konfessionellen Absolutismus zur Zeit Philipps II. (1527–1598), einem höfischen Absolutismus Ludwigs XIV. und einem aufgeklärten Absolutismus Friedrichs II. unterschied.[1]

Als eine nicht wörtliche französische Entsprechung wird der Begriff despotisme éclairé verwendet. Dieser findet sich erstmals in den Briefen von Denis Diderot und wurde unter den Physiokraten weiter verbreitet.[2]

Der Begriff des Absolutismus ist in der historischen Forschung umstritten. Während viele Historiker, teilweise mangels Alternativen, am Terminus Absolutismus festhalten, beziehen sich zahlreiche Kritiker am Absolutismus als Epochenbegriff unter anderem auf dessen Herrschaftsbezogenheit, die gesellschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklungen nur unzureichend erklären kann. Auch die Tatsache, dass eine absolutistische Herrschaft nirgendwo in Reinform verwirklicht wurde, wird als Gegenargument angeführt. Einige Standardwerke sprechen nun vom Zeitalter des „Barock und der Aufklärung“.[3]

Meist wird der Absolutismus, vor allem außerhalb des aktuellen wissenschaftlichen Diskurses, nach wie vor als eine monarchische Herrschaftsform des 17. bis 19. Jahrhunderts begriffen, in der Fürsten ihre Stellung von Gott ableiteten (Gottesgnadentum) und versuchten, „losgelöst“ von den Gesetzen und den Ständen (Geistlichkeit, Adel und Bürger) zu regieren. Die absolutistischen Fürsten fühlten sich nur Gott und ihrem Gewissen verantwortlich. Auch heute noch findet der Begriff Verwendung, auch wenn immer wieder die in ihm angelegte Widersprüchlichkeit zwischen aufgeklärtem Denken und absolutistischer Herrschaft betont wird.

Wie die Bezeichnung „Absolutismus“ strittig ist, so auch diejenige des „aufgeklärten Absolutismus“.

Der aufklärerische Einfluss bezieht sich im Wesentlichen auf Vorstellungen der Frühaufklärung und die darin bedeutende naturrechtliche Staatslehre. Darin wurde der Regent nicht mehr als von Gott eingesetzter Herrscher und über jedem Gesetz stehender Souverän verstanden (Gottesgnadentum), sondern als oberster Repräsentant einer vernünftigen Staatsordnung, dessen Verpflichtung es ist, dem Allgemeinwohl zu dienen. Diese Vorstellung basierte auf einem unkündbaren Gesellschaftsvertrag, der den souveränen Herrscher in der Ausübung seiner Macht legitimierte und begrenzte. So bezeichnete sich beispielsweise Friedrich II. von Preußen (König 1740–1786) als der „erste Diener seines Staates“. Aufgeklärte Herrscher strebten (zumindest vorgeblich) an, die Judikative aus der Hand zu legen, überwachten aber das Geschehen und revidierten verschiedene Urteile der Gerichte.

Als wichtigste Vertreter des aufgeklärten Absolutismus gelten Friedrich II. von Preußen, Joseph II. von Österreich (HRR Kaiser 1765–1790) und, bedingt durch den Einfluss Josephs und seiner Minister, seine Mutter Maria Theresia (Erzherzogin 1740–1780) sowie Anna Amalia von Braunschweig-Wolfenbüttel. Auch die russische Zarin Katharina die Große (1729–1796) verstand sich als aufgeklärte Herrscherin und bot dissidenten französischen Aufklärern wie einigen Enzyklopädisten, so etwa Voltaire[4] Zuflucht und Veröffentlichungsmöglichkeiten, verschärfte aber gleichzeitig die Leibeigenschaft und gab dem Adel weitere Privilegien.

Aufgrund der humanitären Verpflichtung führten Herrscher des aufgeklärten Absolutismus verschiedene Reformen durch. Dies geschah unter anderem durch das „Allgemeine Landrecht“ in Preußen und durch das „Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch“ (ABGB) in Österreich. Diese Reformen leiteten den Beginn zur Rechtsstaatlichkeit sowie die Abkehr von der Willkür ein und betrafen unter anderem Folgendes:

Die aufgeklärten Herrscher ließen jedoch keine politische Mitbestimmung ihrer Untertanen in dem Sinne zu, dass diese etwas politisch gegen den Willen des Monarchen hätten erzwingen können. Auch waren die Reformen in den meisten Fällen sehr begrenzt oder nicht erfolgreich. Generell zeigt sich in ihrer Umsetzung immer wieder die schon im Begriff des aufgeklärten Absolutismus angelegte Widersprüchlichkeit.

Friedrich II. von Preußen galt damals als „Prototyp“ des aufgeklärten Monarchen.[5] Der preußische König hatte ein relativ klar ausgeformtes aufklärerisches Selbstbild, welches sich vor allem in den sogenannten „Rheinsberger Jahren“ zwischen seiner Hochzeit und seiner Thronbesteigung ausprägte. In dieser Zeit wird ein Einfluss insbesondere durch Christian Wolff, Samuel von Pufendorf und Christian Thomasius sowie den kontinuierlichen Kontakt mit Voltaire gesehen.[6] Seine Haltung drückte sich unter anderem in seiner toleranten Religionspolitik aus.

In seiner Regierungszeit von 1740 bis 1786 initiierte Friedrich II. eine ganze Reihe von Reformen, die von aufklärerischem Denken zumindest beeinflusst waren. In diesem Zusammenhang sind die Reformen des Justizwesens hervorzuheben. Noch im Jahr des Amtsantritts wurde die Folter weitgehend abgeschafft und Einschränkungen bei der Anwendung der Todesstrafe vorgenommen. In der Rechtsprechung wurde eine Proportionalität von Verbrechen und Strafen angestrebt und der Strafvollzug sollte humanisiert werden. Erste Reformen betrafen eine Neuordnung der Prozessordnung, die die Verschleppung von Verfahren verhindern sollte. Auch manifestierten sich die Reformbemühungen im Justizwesen im nach dem Tod Friedrichs veröffentlichten Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten. Im Bildungsbereich wurde die allgemeine Schulpflicht eingeführt, die sich allerdings nach Friedrichs Vorstellungen vor allem auf den Adel bezog. Die übrigen Untertanen sollten zwar Lesen und Schreiben lernen, aber „nicht zu viel wissen“.[7]

Wenig Fortschritt fand sich hingegen in der Agrarpolitik, wo der König zwar die Erbuntertänigkeit als „widerwärtige Einrichtung“ bezeichnete, sie aber dennoch nicht landesweit, sondern nur für die ihm selbst erbuntertänigen Bauern aufhob. Auch die Außenpolitik Friedrichs mit seiner Großmachtpolitik, die sich unter anderem in den drei Schlesischen Kriegen (siehe auch Siebenjähriger Krieg) manifestierte, widersprach aufgeklärten Idealen weitgehend.

Was versteht man unter dem aufgeklärten Absolutismus?

Der aufgeklärte Absolutismus unterscheidet sich darin, dass der Herrscher nicht von Gott auserwählt wurde, sondern als “erster Diener des Staates” verstanden wird. Der Herrscher agiert demnach als vernünftige Staatsordnung und fühlt sich verantwortlich für die Öffentlichkeit.

Wie kam es zum aufgeklärten Absolutismus?

Aufgrund der humanitären Verpflichtung führten Herrscher des aufgeklärten Absolutismus verschiedene Reformen durch. Dies geschah unter anderem durch das „Allgemeine Landrecht“ in Preußen und durch das „Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch“ (ABGB) in Österreich.

Was ist Absolutismus für Kinder erklärt?

In einer absoluten Monarchie macht ein einziger Mensch Gesetze für einen Staat, ohne andere zu fragen. Das Wort „absolut" kommt aus dem Lateinischen und heißt „lösgelöst". Der absolute Herrscher handelt also losgelöst von Gesetzen. Er befolgt keine Regeln, sondern macht sie alle selber.

Was sind die Merkmale des Absolutismus?

Im Absolutismus beansprucht der Monarch sämtliche Macht für sich. Er ist dabei keiner Kontrollinstanz unterworfen und steht somit sogar über den Gesetzen, die er selbst erlässt, wobei – was im Feudalismus anders ist – keine Interessen des Adels berücksichtigt werden mussten.