FFP3 NR Atemschutzmaske, Pr�fnorm EN149:2001+A1:2009 Show
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sind Gegenst�nde der pers�nlichen Schutzausr�stung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Tr�ger der Maske vor Partikeln, Tr�pfchen und Aerosolen zu sch�tzen. Das Design der partikelfiltrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz, obwohl sie prim�r nur f�r den Eigenschutz ausgelegt sind. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und bieten daher keinen Fremdschutz. FFP-Masken k�nnen grunds�tzlich so lange getragen werden, bis sie verschmutzt oder besch�digt sind bzw. das Atmen damit schwerer f�llt. Angaben, wie man sie �fter in den Medien liest, dass z.B. der Filter grunds�tzlich nach 20 Minuten Nutzung seine Funktion verliert, sind sachlich falsch. Um partikelfiltrierende
Halbmasken rechtm��ig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss f�r diese ein Konformit�tsbewertungsverfahren gem�� PSA-Verordnung (EU) 2016/425 durchgef�hrt werden, nach dessen Abschluss sie vom Hersteller mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Masken m�ssen dazu regul�r die Anforderungen der Norm DIN
EN 149:2009-08 erf�llen. Bakterien, Viren, Infektionen, Legionellen: Durchschnittliche ArtikelbewertungAttraktive Gratisgeschenke warten auf Sie Bitte w�hlen Sie Ihr Gratisgeschenk aus, bevor Sie mit dem Bestellvorgang fortsetzen! Zum Schutz gegen atmungsgefährdende Partikel dient die EN 149:2001 + A1:2009. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Anforderungen die Norm an Atemschutzgeräte und filtrierende Halbmasken stellt sowie welche Regelungen in Bezug auf die Prüfung und die Kennzeichnung entsprechender Schutzausrüstungen gelten. Seit Oktober 2001 gilt die EN 149:2001, die einstmals die EN 149:1991 ablöste. Information zur EN 149Partikelfiltrierende Halbmasken und Masken gemäß der EN 149: 2001 und A1: 2009 sind in verschiedene Atemschutzklassen eingeteilt: Klassen nach EN 149Die EN 149:2001 unterscheidet nach 3 Produkt-Klassen:
Alle Masken müssen sowohl die Anforderungen nach festen als auch nach flüssigen Aerosolen erfüllen. Die Prüfungen werden mit Natriumchlorid (feste Aerosole) und mit Paraffinöl (flüssige Aerosole) durchgeführt. Die neuste Fassung der EN 149 gibt außerdem an, ob filtrierende Halbmasken für nur eine Arbeitsschicht oder für mehrere Arbeitsschichten genutzt werden können. In der Norm sind in diesem Zusammenhang Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen protokolliert. Die Wiederverwendung einer Maske hängt von verschiedenen Faktoren des Arbeitsumfeldes ab. Die EN 149 unterscheidet nach:
Kennzeichnung nach EN 149Die nach EN 149:2001 getesteten Produkte müssen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein mit:
Die folgenden Informationen müssen deutlich und dauerhaft auf der Verpackung angebracht sein:
zurück Was bedeutet EN 149 2001 A1 2009 FFP2?FFP2 Masken müssen gemäß der Europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 geprüft werden. Hinter dieser Nummer versteckt sich der Name der Prüfvorschrift: Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel – Anforderung, Prüfung, Kennzeichnung.
Was bedeutet EN 149 2001 A1 2009 kn95?Nach der EN149:2001+A1:2009 wird gekennzeichnet, ob eine partikelfiltrierende Halbmaske nur eine Schicht lang oder darüber hinaus wiederverwendet werden darf. Im August 2009 wurde die Norm EN 149:2001 vom CEN (Comité Européen de Normalisation), Europäisches Komitee für Normung durch den Anhang A1:2009 ergänzt.
Was heißt CE 2834?CE 2834 geprüft.
Das bedeutet, dass diese Masken nach EU-Norm im CCQS Certification Services Limited in Dublin, Irland geprüft wurden.
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