Was ist EN 149 2001 A1 2009?

FFP3 NR Atemschutzmaske, Pr�fnorm EN149:2001+A1:2009

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  1. CE-Kennzeichnung�mit Nummer der Zulassungsstelle auf Maske und Verkaufsverpackung (CE2163)
  2. Nennung der Norm�EN 149:2001 +�A1:2009�und der�Schutzstufe auf Maske und Verkaufsverpackung (FFP3 NR)
  3. Der Verkaufsverpackung liegt eine�Anwendungsinformation�bei.
  4. Hersteller / Importeur�stellt folgende Dokumente zur Verf�gung:
    • EG-Konformit�tserkl�rung
    • Baumusterpr�fung der Zulassungstelle
    • Technisches Datenblatt
  • 1 St�ck - Hygienisch�einzeln in Folie verpackt
  • Faltbar, Unsteril, Latexfrei
  • 7-lagig, mit Kopf-Gummib�nder (rot)�und formbarem Nasenb�gel
  • Sch�tzt den Tr�ger und sch�tzt das Umfeld�
  • CE2163
  • Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sind Gegenst�nde der pers�nlichen Schutzausr�stung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Tr�ger der Maske vor Partikeln, Tr�pfchen und Aerosolen zu sch�tzen. Das Design der partikelfiltrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz, obwohl sie prim�r nur f�r den Eigenschutz ausgelegt sind. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und bieten daher keinen Fremdschutz.

    FFP-Masken k�nnen grunds�tzlich so lange getragen werden, bis sie verschmutzt oder besch�digt sind bzw. das Atmen damit schwerer f�llt. Angaben, wie man sie �fter in den Medien liest, dass z.B. der Filter grunds�tzlich nach 20 Minuten Nutzung seine Funktion verliert, sind sachlich falsch.

    Um partikelfiltrierende Halbmasken rechtm��ig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss f�r diese ein Konformit�tsbewertungsverfahren gem�� PSA-Verordnung (EU) 2016/425 durchgef�hrt werden, nach dessen Abschluss sie vom Hersteller mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Masken m�ssen dazu regul�r die Anforderungen der Norm DIN EN 149:2009-08 erf�llen.
    Quelle: Bfarm.de

    Unsere dicht anliegenden FFP3 NR - Masken sch�tzen den Tr�ger zuverl�ssig vor Viren. Diese�Atemschutzmasken filtern auch kleinste Partikel und Aerosole�aus der Luft.�Atemschutzmasken ohne Ausatemventil verhindern, dass der Maskentr�ger sein Umfeld mit ausgeatmeten Tr�pfchen kontaminiert.

    Bakterien, Viren, Infektionen, Legionellen:
    Zum Schutz vor jeglicher Art von Bakterien, Viren, Infektionen oder Legionellen ist immer eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP3 zu verwenden. Nur die Schutzklasse FFP3 filtert sicher und zuverl�ssig auch kleinste Viren.


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    Zum Schutz gegen atmungsgefährdende Partikel dient die EN 149:2001 + A1:2009. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Anforderungen die Norm an Atemschutzgeräte und filtrierende Halbmasken stellt sowie welche Regelungen in Bezug auf die Prüfung und die Kennzeichnung entsprechender Schutzausrüstungen gelten. Seit Oktober 2001 gilt die EN 149:2001, die einstmals die EN 149:1991 ablöste.

    Information zur EN 149

    Partikelfiltrierende Halbmasken und Masken gemäß der EN 149: 2001 und A1: 2009 sind in verschiedene Atemschutzklassen eingeteilt:

    Klassen nach EN 149

    Die EN 149:2001 unterscheidet nach 3 Produkt-Klassen:

    • FFP1 (bis zum 4-fachen des Grenzwertes)
    • FFP2 (bis zum 10-fachen des Grenzwertes)
    • FFP3 (bis zum 30-fachen des Grenzwertes)

    Alle Masken müssen sowohl die Anforderungen nach festen als auch nach flüssigen Aerosolen erfüllen. Die Prüfungen werden mit Natriumchlorid (feste Aerosole) und mit Paraffinöl (flüssige Aerosole) durchgeführt. Die neuste Fassung der EN 149 gibt außerdem an, ob filtrierende Halbmasken für nur eine Arbeitsschicht oder für mehrere Arbeitsschichten genutzt werden können. In der Norm sind in diesem Zusammenhang Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen protokolliert. Die Wiederverwendung einer Maske hängt von verschiedenen Faktoren des Arbeitsumfeldes ab. Die EN 149 unterscheidet nach:

    • R = wiederverwendbar
    • NR = maximal für eine Arbeitsschicht verwendbar

    Kennzeichnung nach EN 149

    Die nach EN 149:2001 getesteten Produkte müssen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein mit:

    • Name oder Warenzeichen zum Identifizieren des Herstellers
    • Typ-identische Kennzeichnung
    • Klasse z. B. FFP1, FFP2 oder FFP3, gefolgt von einem Zusatz NR oder R
    • Die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm
    • CE Kennzeichnung mit 4-stelliger Kennnummer der überwachenden Stelle

    Die folgenden Informationen müssen deutlich und dauerhaft auf der Verpackung angebracht sein:

    • Name oder Warenzeichen zum Identifizieren des Herstellers
    • Typ-identische Kennzeichnung
    • Klasse z.B. FFP1, FFP2 oder FFP3, gefolgt von einem Zusatz NR oder R
    • Jahr für das Ende der Lagerzeit
    • Hinweis: „siehe Informationsbroschüre des Herstellers“
    • Hersteller empfohlenen Lagerbedingungen (Temperatur und die Feuchte)
    • Herstelleradresse

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    Was bedeutet EN 149 2001 A1 2009 FFP2?

    FFP2 Masken müssen gemäß der Europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 geprüft werden. Hinter dieser Nummer versteckt sich der Name der Prüfvorschrift: Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel – Anforderung, Prüfung, Kennzeichnung.

    Was bedeutet EN 149 2001 A1 2009 kn95?

    Nach der EN149:2001+A1:2009 wird gekennzeichnet, ob eine partikelfiltrierende Halbmaske nur eine Schicht lang oder darüber hinaus wiederverwendet werden darf. Im August 2009 wurde die Norm EN 149:2001 vom CEN (Comité Européen de Normalisation), Europäisches Komitee für Normung durch den Anhang A1:2009 ergänzt.

    Was heißt CE 2834?

    CE 2834 geprüft. Das bedeutet, dass diese Masken nach EU-Norm im CCQS Certification Services Limited in Dublin, Irland geprüft wurden.