Übersicht unserer Angebote, Services und Preise
Internetbanking
Nutzung des Internetbanking
Nutzung des Internetbanking |
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Authentifizierung und Autorisierung
Für den Login und zur Erteilung von Aufträgen im Internetbanking verfügbare Verfahren: | |
Banking to go App (unabhängig davon nutzbar, welches Gerät für den Zugriff auf das Internetbanking genutzt wird, z. B. Desktop, PC, Laptop, Smartphone, Tablet) |
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photoTAN-Generator (nur nutzbar, wenn und solange ein Girokonto/Basiskonto geführt wird) |
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iTAN (zur Authentifizierung/Autorisierung nur dann nutzbar, wenn und solange ein Girokonto/Basiskonto geführt wird) |
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Sparprodukte: Extra-Konto, Sparbrief und VL-Sparen
Für neue und bestehende Konten 0,001% p.a. variabler ZinssatzZinsen beim Extra-Konto
Verzinsung beim Sparbrief
1 Jahr |
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2 Jahre |
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3 Jahre |
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4 Jahre |
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5 Jahre |
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Die Festzinsen sind Angaben vom 28.07.2022. Sie werden Ihrem Sparbrief jeweils am Jahresende gutgeschrieben und im darauffolgenden Jahr mitverzinst. Sie profitieren so vom Zinseszinseffekt.
Aktuelle Konditionen beim VL-Sparen
Laufzeit |
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Anlagebetrag |
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Verzinsung |
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Auszahlung |
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Einlagen
Verwahrentgelt
Entgelt für die Verwahrung von Kontoguthaben: |
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Girokonto
Kontoführung kostenlos kostenlos 4,90 € monatlich im FolgemonatLeistungen
Bei Geldeingang1 von mindestens 700 € im Kalendermonat
Kontoinhaber unter 28 Jahren
Bei Geldeingang1 unter 700 € im Kalendermonat
Belastung des monatlichen Entgelts
1 Ausgenommen sind Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften.
Leistungen in monatlichem Entgelt für die Kontoführung enthalten
Kontoführung per Internetbanking mit Authentifizierung per Banking to go App |
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Monatlicher Kontoauszug per Post-Box, wenn Umsatz vorhanden |
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Vierteljährlicher Rechnungsabschluss per Post-Box |
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Sämtliche Buchungsposten |
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Beauftragen und Ändern von SEPA-Überweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen (online und mobil) |
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SEPA-Lastschriften in Euro |
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VISA Card [Debitkarte] einschließlich Partnerkarte |
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Aktuelle Konditionen
Zins eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] |
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Zins geduldete Kontoüberziehung |
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Die nicht ausgenutzte relevante Erhöhung des EZB-Zinssatzes beträgt 0,00 Prozentpunkte. |
VISA Card [Debitkarte]
Bargeldauszahlung mit der VISA Card [Debitkarte] an allen Geldautomaten mit VISA Zeichen
in Deutschland |
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in Ländern mit Eurowährung |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Internet, an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos ohne PIN/Unterschrift bis 50€ an VISA-Akzeptanzstellen
(im Ausland gelten für kontaktlose Zahlungen eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen) | |
in Deutschland |
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in Ländern mit Eurowährung |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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in Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros |
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Kontaktloses Bezahlen ohne PIN/Unterschrift an VISA-Akzeptanzstellen mit Kontaktlos-Zeichen
in Deutschland: Kleinbeträge bis 50 €5 |
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girocard [Debitkarte]
Entgelt
Monatliches Entgelt der girocard |
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Bargeldauszahlungen
in Deutschland: Bei ca. 1.000 Geldautomaten der ING |
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in Deutschland: Bei anderen Kreditinstituten |
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in Ländern mit Eurowährung |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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Bargeldeinzahlungen
in Deutschland: An Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion |
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Bezahlen von Waren und Dienstleistungen an der Kasse mit PIN/ Unterschrift oder kontaktlos ohne PIN/Unterschrift bis 50€
(im Ausland gelten für kontaktlose Zahlungen eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen) | |
in Deutschland |
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in Ländern mit Eurowährung, schwedischen Kronen und rumänischen Leu |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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Kontaktloses Bezahlen ohne PIN/ Unterschrift an girocard-Akzeptanzstellen mit Kontaktlos-Zeichen
in Deutschland: Kleinstbeträge bis 50 €5 |
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GeldKarten-Funktion (maximaler Ladebetrag: 200 €)
Aufladen oder Entladen an Geldautomaten der ING |
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Aufladen oder Entladen an Geldautomaten/Ladeterminals anderer Institute |
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VISA Card [Debitkarte] und girocard [Debitkarte]
Allgemein
Verfügungsrahmen je Karte |
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Begrenzung für Bargeldauszahlung am Geldautomaten je Karte |
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Kleinbetrags-Option |
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Entgelt Ersatzkarte |
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Erstvergabe und Änderung VISA Card PIN [Debitkarte] (Wunsch-PIN) |
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Freischaltung PIN |
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Entgelt VISA Card PIN [Debitkarte] per Brief |
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Entgelt girocard [Debitkarte] Ersatz-PIN per Brief |
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Sperren einer Karte |
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Ausführungsfristen für Zahlungen der Bank aus VISA Cards [Debitkarte] und girocard [Debitkarte] Verfügungen an den Zahlungsempfänger
Kartenzahlung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) |
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Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro |
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Kartenzahlungen außerhalb des EWR |
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Geschäftstage
Ein Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die ING unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb für beleglose Vorgänge wie folgt: | |
Überweisungen, Zahlungen aus Lastschriften, Zahlungen der ING aus Kartenverfügungen |
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Bargeldauszahlung an Geldautomaten der ING |
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Bargeldeinzahlungen an Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion |
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Für beleghafte Vorgänge |
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Annahme- und Ausführungsfristen
Annahmezeitpunkt für Überweisungen
Beleglose und beleghafte Aufträge |
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Ausführungsfristen für Überweisungen
Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: | |
SEPA-Überweisungsaufträge | |
Belegloser Überweisungsauftrag |
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Beleghafter Überweisungsauftrag |
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Überweisungsaufträge innerhalb EWR1 in anderen EWR-Währungen | |
Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag |
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Überweisungsaufträge innerhalb EWR in Drittstaatwährung (eine Währung eines Staates außerhalb des EWR) oder in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) | |
Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag |
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1Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Entgeltregelungen und Höchstbeträge bei Überweisungen
Überweisung (SEPA)
Überweisungseingänge jeder Art |
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Beauftragung und Änderung von SEPA-Überweisungen, Beauftragung und Änderung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen (online und mobil) |
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Beauftragung und Änderung von SEPA-Überweisungen, Beauftragung und Änderung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen (Telefonisch über Kundenbetreuer. Schriftlich bis maximal 50.000 €.) |
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SEPA-Überweisungsausgänge1 |
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Beauftragung einer Überweisung in Fremdwährung (oder außerhalb des EWR (Drittstaaten))
(Alle Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, unabhängig der Währung, werden mit der Entgeltoption “SHA” ausgeführt. Das heißt, dass der Zahler und der Zahlungsempfänger jeweils die eigenen Kosten tragen.) | |
SHARE-Überweisungen2 bis 500 € |
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SHARE-Überweisungen über 500 € |
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OUR-Überweisungen bis 500 € |
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OUR-Überweisungen über 500 € |
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Fremdspesenpauschale bei OUR-Überweisungen |
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BEN-Überweisungen |
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Umrechnungsentgelte bei eingehenden und ausgehenden Überweisungen in Fremdwährung
Währungsumrechnungen für Überweisungen werden zum jeweiligen Umrechnungskurs der ING ausgeführt. Dieser Umrechnungskurs basiert auf Marktkursen am Tag der Umrechnung, die auch z. B. unter www.bloomberg.com einzusehen sind. Der genaue Umrechnungskurs für eine Überweisung ist bei der Auftragserteilung über Internetbanking und auf dem Kontoauszug ersichtlich. Zusätzliche Umrechnungsentgelte fallen nicht an. |
Schriftliche Beauftragung von Überweisungen
in Fremdwährungen oder außerhalb des EWR (Drittstaaten) |
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Landeswährung bei eingehenden Überweisungen
DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD |
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CZK, BGN, PLN, HUF, AUD |
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HRK, RON, THB, HKD, SGD, NZD, TRY, ZAR |
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Landeswährung bei ausgehenden Überweisungen
DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD |
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PLN, AUD |
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THB, HKD, SGD, NZD, ZAR |
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Eilüberweisung (nur möglich innerhalb Deutschlands) |
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Schecks
Scheck-Eingänge
Einreichung inländischer Schecks in Euro |
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Schecks
Scheck-Eingänge
Einreichung inländischer Schecks in Euro |
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Direkt-Depot
An- und Verkäufe von Wertpapieren über Börse/Direkthandel/Auslandshandel 4,90 Euro Grundgebühr + 0,25% vom Kurswert Maximum 69,90 Euro (inkl. Grundgebühr)Orderkosten
Orderprovision
Handelsplatzgebühren
Direkthandel |
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Xetra, Stuttgart, Euwax, Frankfurt Zertifikate |
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Frankfurt, München, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover |
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Ausländische Handelsplätze |
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Zusätzliche Gebühren
Vormerkung/Änderung/Streichung eines Limits |
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Automatische Wiederanlage von Ausschüttungen ab 75€ (erfolgt für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, Unabhängig von Einmalanlage oder Sparplan) |
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Bezug junger Aktien |
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Order von Bezugsrechten oder Verkauf mangels Weisung |
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Zuteilung von Aktienemissionen |
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Zuteilung von Anleihe- und Zertifikateemissionen |
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Umrechnung von (Auf- bzw. Abschlag) |
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Servicegebühr (nur für Orders über Kundenbetreuer) |
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Sparpläne, Verwaltung und Co.
ETF- und Zertifikate-Sparpläne
Käufe |
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Verkäufe |
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Aktien-Sparpläne
Käufe |
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Verkäufe |
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Fonds/Fonds-Sparpläne über Fondsgesellschaft
Käufe |
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Verkäufe |
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Wertpapier-Verwaltung
Depotverwahrung/-verwaltung |
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Die Depotverwahrung und -verwaltung ist bei uns kostenlos (Sammeldepot).
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Wertpapierübertrag |
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Nutzung der Dokumentenverwaltung per Post-Box |
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Einlösung von fälligen Wertpapieren und von Zins- und Dividendenscheinen |
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Umschreibung und Neueintrag von Namensaktien |
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Erstellung der Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung |
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Depotauflösung |
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Eintrittskarten zu Hauptversammlungen (per Internet/online) |
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Weisungen zu Kapitalmaßnahmen (per Internet/online) |
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Servicegebühr für Aufträge zu Hauptversammlungen und Kapitalmaßnahmen (nur für Aufträge per Brief, Fax oder Kundenbetreuer) |
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Wechsel von Verwahrart, Lagerstelle oder Lagerland |
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Versand kontobezogener Unterlagen per Post (Portokosten) |
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Rückforderung ausländischer Quellensteuer (Die ING wird die von Dritten berechneten Auslagen und Kosten zzgl. in Rechnung stellen.) |
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Online-Vermögungsverwaltung
Gebühren und Kosten
Die Gebühren der Online-Vermögensverwaltung betragen insgesamt 0,75% Ihres verwalteten Vermögens pro Jahr (Minimalgebühr 75€).
Die Gebühren der ING sind für die Abwicklung aller ETF-Käufe und -Verkäufe. Scalable Capital stellt Ihnen einen Gebührenanteil von 0,325% für die Vermögensverwaltung direkt in Rechnung.
Berechnungsbeispiele:
- Bei einem angelegten Vermögen von 8.000€ betragen die Gebühren insgesamt 75€ pro Jahr. Sie teilen sich wie folgt auf:
Scalable Capital = 8.000€ x 0,325% = 26€
ING = 75€ – 26€ = 49€ - Bei einem angelegten Vermögen von 16.000€ betragen die Gebühren insgesamt 120€ pro Jahr. Sie teilen sich wie folgt
auf:
Scalable Capital = 16.000€ x 0,325% = 52€
ING = 16.000€ x 0,425% = 68€
Die Gebühren werden anteilig in 12 monatlichen Raten berechnet. Die Berechnung erfolgt taggenau.
Für jeden Anleger entstehen bei ETFs Kosten. Bei den ETFs, die Scalable Capital für Sie auswählt, betragen sie durchschnittlich 0,15% pro Jahr. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, sondern direkt im Kurs der ETFs berücksichtigt – das ist bei ETFs üblich.
Entgeltregelung für die Baufinanzierung
Gebühren und Preise
Gebühren und weitere Konditionen
Neufinanzierungs-Bearbeitungsgebühr |
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Bereitstellungszinsen |
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Darlehensauszahlung |
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Kontoführungsgebühr |
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Schätzgebühr |
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Sondertilgungen |
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Tilgung |
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Preise
Änderung Darlehensvertrag (nach Unterzeichnung) |
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Austausch Tilgungsersatzprodukt |
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Änderung Tilgungsart |
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Änderung Tilgungssatz |
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Änderung Darlehensnehmer infolge Vereinbarung Schuldbeitritt (Auf Kundenwunsch, sofern keine Verpflichtung der Bank besteht.) |
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Entlassung Darlehensnehmer nach Vereinbarung |
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Objektwechsel (Auf Kundenwunsch, sofern keine Verpflichtung der Bank besteht.) |
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Rahmenkredit, Ratenkredit, Autokredit, Wohnkredit
Allgemein-Verbraucherdarlehen
Bearbeitungsgebühr |
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Kontoführung |
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Kontoauszug |
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Sondertilgung |
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Raten-/Laufzeitänderung |
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Vorzeitige Rückzahlung/Ablösung |
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Sonstige Kosten
- Für die im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.
- Ein möglicher Anspruch der ING auf Ersatz von Aufwendungen, Auslagen und Kosten Dritter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine besonderen Angaben erfolgen, sind Auslagen und Fremdkosten in den ausgewiesenen Entgelten nicht enthalten.
Beschwerde und Streitbeilegungsverfahren
Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten:
- Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail).
- Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: , zu richten.
- Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.
- Die Europäische Kommission hat unter //ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
- Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
- Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an folgende Kontaktstelle der ING wenden: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder unter: //www.ing.de/hilfe/
Schutz der Einlagen
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Von der Bank ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen werden nicht geschützt. Näheres entnehmen Sie bitte Nummer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem "Informationsbogen für den Einleger" und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.