Was muss ich machen wenn ich im ausland geheiratet habe

Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.
Nach der Eheschließung im Ausland kann beim Wohnortstandesamt ein Eheregister beantragt werden. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.

Die vorzulegenden Unterlagen sind sehr individuell, diese erfragen Sie am besten über unser Kontaktformular oder telefonisch.
Anschließend kann der vollständige Antrag auf dem Postweg gestellt werden.

Grundsätzlich können nur Original-Dokumente (keine Kopien) akzeptiert werden.
Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen.
Ermächtigte Übersetzer finden Sie unter www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de  oder telefonisch unter 0211 - 4971145 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.


Was muss ich machen wenn ich im ausland geheiratet habe

Was muss ich machen wenn ich im ausland geheiratet habe

Sie können selbst wählen in welchem Land Sie heiraten möchten. Welche Unterlagen Sie brauchen, um im Ausland zu heiraten ist sehr unterschiedlich. Informationen für Ihren konkreten Fall gibt Ihnen die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland.
In der Regel brauchen Sie aber zumindest ein Ehefähigkeitszeugnis, um als Deutsche im Ausland zu heiraten.

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, kann es manchmal schwierig sein, zu belegen, dass Sie verheiratet sind. Deshalb ist es ratsam, Ihre Heirat nachträglich ins deutsche Eheregister eingetragen zu lassen.
Das gilt für Eheleute, die:

    • aus Deutschland kommen und hier leben, aber im Ausland getraut wurden
      • aus dem Ausland kommen, dort geheiratet haben und erst später nach Deutschland ziehen.

        Zu den Themen:

        • Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im Ausland
        • Ist Ihre ausländische Heirat in Deutschland gültig?
        • Heirat in das deutsche Eheregister eintragen lassen
        • Online-Terminvereinbarung


        Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im Ausland

        In der Regel brauchen Sie für Ihre Heirat im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Dokument bescheinigt, dass das Paar heiraten darf. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie bereits verheiratet oder direkte Verwandte sind. Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

        Wenn Sie Ihren Aufenthalt, Haupt- oder Nebenwohnsitz in Nürnberg haben, können wir das Ehefähigkeitszeugnis für Sie ausstellen.
        Je nach konkretem Fall, sind dafür unterschiedliche Unterlagen notwendig. Im Merkblatt Unterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis haben wir die häufigsten Fälle zusammengestellt.

        • Merkblatt: Unterlagen Ehefähigkeitszeugnis </imperia/md/standesamt_nbg/dokumente/efz_merkblatt.pdf> (PDF, 69 KB)
        • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses </imperia/md/standesamt_nbg/dokumente/efz_antrag.docx> (DOCX, 38 KB)

        Wichtig

        Welche Unterlagen Sie brauchen, um Ihr Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten, erfragen Sie am besten über das Kontaktformular.
        Für schriftliche Auskünfte kann unter Umständen eine Gebühr anfallen.

        • Gebühren

        Standesamt

        Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

        Kontaktformular


        Ist Ihre ausländische Heirat in Deutschland gültig?

        Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, kann Ihre Ehe in Deutschland in der Regel anerkannt werden, wenn die Heirat entweder
        - den formalen Bedingungen der Heimatländer beider Partner
        oder
        - des Ortes der Heirat entspricht

          Beispiel: Formale Bedingungen des Ortes der Heirat

          In Deutschland können nur Standesbeamte in Standesämtern rechtsgültige Trauungen vornehmen. In Schweden können das zum Beispiel auch Pastoren mit Trauungsbefugnis in Kirchen.

          Ein deutsches Paar lässt sich in Schweden trauen. Die Heirat findet in einer Kirche statt und wird von einem Pastor mit Trauungsbefugnis durchgeführt.

          Die formalen Bedingungen für eine Heirat in Schweden wurden erfüllt – damit ist die Ehe auch im Heimatland Deutschland gültig.


            Überbeglaubigung

            Um zu belegen, dass die Formvorschriften des Landes eingehalten wurden, in dem Sie geheiratet haben, brauchen Sie eine sogenannte Überbeglaubigung.

            Es gibt zwei verschiedene Arten von Überbeglaubigungen: Legalisation und Apostille. Welche Art der Überbeglaubigung Sie brauchen, erfahren Sie im "Merkblatt Eheschließung im Ausland".
            Apostillen stellt die zuständige Inlandsbehörde des Landes aus, in dem die Urkunde erstellt wurde. Welche das in Ihrem Fall ist, erfragen Sie am besten bei der Behörde, die das Dokument ausgestellt hat.
            Legalisationen bekommen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Das Auswärtige Amt hat eine Liste der deutschen Auslandsvertretung zusammengestellt.

            • Eheschließung im Ausland </imperia/md/standesamt_nbg/dokumente/merkblatt_eheschliessung_ausland_sperber_04_10_2017.pdf> (PDF, 30 KB)
            • Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

            Inhaltliche Prüfung

            Manchmal reicht eine Überbeglaubigung Ihrer Heiratsdokumente nicht aus. Es gibt Staaten, deren Urkundenwesen als so unsicher gilt, dass deutsche Auslandsvertretungen nicht mehr bestätigen können, ob ein Dokument tatsächlich echt ist. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, ist davon abhängig, in welchem Staat Sie geheiratet haben. Welche Staaten das betrifft, steht ebenfalls im Merkblatt „Eheschließung im Ausland“.

            • Eheschließung im Ausland </imperia/md/standesamt_nbg/dokumente/merkblatt_eheschliessung_ausland_sperber_04_10_2017.pdf> (PDF, 30 KB)
            • Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

            Hinweis

            Die Frage danach, ob Ihre Ehe auch in Deutschland gültig ist stellt sich meistens, wenn Sie bestimmte Amtshandlungen vornehmen wollen. Bei Namenserklärungen oder Eintragungen in Ihre Steuerkarte ist es zum Beispiel wichtig zu wissen, ob Sie rechtskräftig verheiratet sind.
            Um solche Amtshandlungen zu erleichtern, können Sie Ihre Heirat im Eheregister Ihres Standesamtes eintragen lassen.


              Heirat in das deutsche Eheregister eintragen lassen

              Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihre Ehe im Eheregister des Standesamtes Nürnberg eintragen lassen. Das ist der Fall, wenn mindestens der Partner, der den Antrag stellt die deutsche Staatsangehörigkeit hat und:

              • seinen Wohnsitz in Nürnberg hat bzw. seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hier hatte

                oder

                  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nürnberg hat.

                    Der Antrag muss vom Ehepaar selbst gestellt werden. Nur wenn beide bereits verstorben sind, kann der Antrag auch von den Eltern oder einem Kind gestellt werden.

                      Wichtig

                      Sie können Ihre Ehe nicht im Eheregister des Standesamts Nürnberg eintragen lassen, wenn keiner der Ehepartner deutsch ist oder über einen besonderen Status verfügt (zum Beispiel Asylberechtigung).


                        Diese Dokumente brauchen Sie

                        • Heiratsurkunde im Original mit Überbeglaubigung

                          Eine Überbeglaubigung (Legalisation oder Apostille) Welche Art der Überbeglaubigung Sie brauchen, erfahren Sie im Merkblatt Eheschließung im Ausland. Weitere Informationen finden Sie auch unter "Informationen zu Überbeglaubigungen" Wir beraten Sie gerne zu Ihrem konkreten Fall.

                          oder

                          • Heiratsurkunde im Original mit Echtheitsüberprüfung

                            Ob Sie eine inhaltliche Prüfung Ihrer Heiratsurkunde brauchen, erfahren Sie im Merkblatt Eheschließung im Ausland. Die inhaltliche Prüfung ist kostenpflichtig und wird von der jeweiligen Deutschen Botschaft vorgenommen. Wir leiten diese Überprüfung gerne für Sie ein.

                            • Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers

                              Den Übersetzer müssen Sie selbst beauftragen. Vereidigte Dolmetscher finden Sie online über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank dort finden Sie auch Dolmetscher, die in Bayern arbeiten.

                              • Ihren Personalausweis oder Reisepass

                                Der Pass muss aktuell sein.

                                • Eine aktuell gültige Meldebescheinigung oder Abmeldebescheinigung (falls vorhanden)

                                  Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie Ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. Die Abmeldebescheinigung brauchen Sie, wenn Sie derzeit im Ausland wohnen. Sie bestätigt, dass Ihr letzter Wohnort in Deutschland in Nürnberg war. Wenn Sie keine aktuelle Meldebescheinigung oder Abmeldebescheinigung haben, können wir das Dokument auch bei Ihrem Termin erstellen. Dafür fallen Gebühren an. Informieren Sie sich dazu im Merkblatt Weitere Unterlagen zur Nachbeurkundung einer Eheschließung.

                                  • Weitere Unterlagen zur Nachbeurkundung einer Eheschließung. </imperia/md/standesamt_nbg/dokumente/merkblatt_nachregistrierung_eheschlie__ung_20090728.pdf> (PDF, 663 KB)
                                  • Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
                                  • Informationen zu Überbeglaubigungen

                                Welche weiteren Unterlagen Sie brauchen unterscheidet sich individuell. Hier die wichtigsten Fälle:

                                  Sie waren bislang nicht verheiratet

                                  • beglaubigte, aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch (max. 6 Monate vom Standesamt Ihres deutschen Geburtsortes)

                                  Sind Sie nicht in Deutschland geboren, brauchen Sie:
                                  • Original Ihrer Geburtsurkunde mit Nennung der Eltern in internationaler Ausführung oder von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt und mit Überbeglaubigung

                                  Sie waren schon verheiratet und wurden in Deutschland geschieden

                                  Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben:
                                  • aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe.
                                  Die Urkunde muss mit Scheidungsvermerk ausgestellt sein (erhältlich beim Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde)
                                  • gegebenenfalls Nachweis über Scheidung (z.B. Scheidungsurteil)

                                  Wenn Sie im Ausland geheiratet haben:
                                  • alle Heirats- oder Eheurkunden Ihrer vorherigen Ehen
                                  In internationaler Form oder von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt
                                  • Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk jeder früheren Ehe

                                    Sie waren schon verheiratet und wurden im Ausland geschieden

                                    Wenn Sie in einem EU-Land geschieden wurden:
                                    • Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk jeder früheren Ehe von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt
                                    oder
                                    • Bescheinigung nach Art. 39 der EU-Verordnung (ausgestellt vom Gericht der Scheidung)

                                    Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU geschieden wurden:
                                    Wurden Ihre früheren Ehen außerhalb der EU geschieden, müssen die Scheidungen in Deutschland anerkannt werden. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Oberlandesgericht München stellen.
                                    Dafür brauchen Sie folgende Unterlagen:
                                    • das ausländische Scheidungsurteil im Original mit deutscher Übersetzung eines in Deutschland beeidigten Dolmetschers
                                    Wurden Sie in einem Staat geschieden, in dem es ein "vorläufiges" und ein "endgültiges" Scheidungsurteil gibt, brauchen Sie beide Urteile im Original und mit deutscher Übersetzung.
                                    • die Scheidungsurkunde mit deutscher Übersetzung (falls vorhanden)
                                    • die ausländische Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung
                                    Haben Sie in Deutschland geheiratet und sich im Ausland scheiden lassen, brauchen Sie stattdessen eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters. Das Dokument bekommen Sie von dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
                                    • einen Verdienstnachweis (die Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung ist gebührenpflichtig)

                                    Richten Sie den Antrag an:
                                    Den Präsidenten des Oberlandesgerichts München,
                                    Postfach 80097 München.

                                    • OLG München: Antrag und weitere Informationen

                                    Sie waren schon verheiratet und der Ehepartner ist gestorben

                                    Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben:
                                    • aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe.
                                    Die Urkunde muss mit Vermerk über den Tod des Ehegatten ausgestellt sein. (erhältlich beim Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde)
                                    • gegebenenfalls Nachweis über den Tod des Ehegatten (z.B. Sterbeurkunde)

                                    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben:
                                    • alle Heirats- oder Eheurkunden Ihrer vorherigen Ehen
                                    in internationaler Form oder von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt
                                    • Sterbeurkunde in internationaler Form oder von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt

                                      Sie haben gemeinsame, in Deutschland geborene Kinder

                                      • Abschrift aus dem Geburtenbuch für jedes Kind (vom Standesamt des Geburtsorts)

                                        Sie sind Aussiedler

                                        • Registrierschein, Vertriebenausweis oder die Bescheinigung nach § 15 BVFG
                                        • abgegebene Erklärungen nach § 94 BVFG
                                        • evtl. Nachweise über Namensänderungen (z.B. Namensänderungsbescheinigungen oder -urkunden)

                                          Sie sind eingebürgert

                                          • Nachweise über Einbürgerungen
                                          • evntuell Nachweise über Namensänderungen (z.B. Namensänderungsbescheinigungen oder -urkunden)

                                            • Weiterführende Information zu Übersetzungen und Überbeglaubigungen
                                            • Further information about translations and over-authentication


                                            Sachgebiet Nachbeurkundungen und Namensrecht

                                            Hirschelgasse 32

                                            Ebene 5

                                            90403 Nürnberg

                                            Öffentliche Verkehrsmittel

                                            Telefon 09 11 / 2 31-0

                                            Telefax 09 11 / 2 31-5711

                                            Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

                                            Kontaktformular


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                                            Nur nach vorheriger Terminvereinbarung


                                            Hilfe und Downloads von A-Z

                                            Werden ausländische Ehen in Deutschland anerkannt?

                                            Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen ( z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder ...

                                            Wann muss eine Ehe in Deutschland anerkannt werden?

                                            Die Ehe wird anerkannt, wenn: die Form der Eheschließung entweder nach dem Heimatrecht oder nach dem Recht des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, gewahrt wurde.

                                            Wie kann ich meine Ehe in Deutschland anerkennen lassen?

                                            Abhängig vom Land, in dem Sie geheiratet haben, müssten Sie bei Ihrem deutschen Standesamt zusätzlich zur Heiratsurkunde meist noch eine sog. Legalisation oder eine sog. Apostille vorlegen.

                                            Was muss ich machen wenn ich in der Türkei geheiratet habe?

                                            Haben Sie in der Türkei Ihre Ehe vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen, so wird diese in der Regel in Deutschland ohne weiteres Verfahren anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.