Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt. Show
Die vorzulegenden Unterlagen sind sehr individuell, diese erfragen Sie am besten über unser
Kontaktformular oder telefonisch. Grundsätzlich können nur Original-Dokumente (keine
Kopien) akzeptiert werden.
Sie können selbst wählen in welchem Land Sie heiraten
möchten. Welche Unterlagen Sie brauchen, um im Ausland zu heiraten ist sehr unterschiedlich. Informationen für Ihren konkreten Fall gibt Ihnen die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, kann es manchmal schwierig sein, zu belegen, dass Sie verheiratet sind. Deshalb ist es ratsam, Ihre Heirat nachträglich ins deutsche Eheregister
eingetragen zu lassen.
Zu den Themen:
Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im AuslandIn der Regel brauchen Sie für Ihre Heirat im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Dokument bescheinigt, dass das Paar heiraten darf. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie bereits verheiratet oder direkte Verwandte sind. Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig. Wenn Sie Ihren Aufenthalt, Haupt- oder
Nebenwohnsitz in Nürnberg haben, können wir das Ehefähigkeitszeugnis für Sie ausstellen.
WichtigWelche Unterlagen Sie brauchen, um Ihr Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten, erfragen Sie am besten über das Kontaktformular.
StandesamtZur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular Ist Ihre ausländische Heirat in Deutschland gültig? Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, kann Ihre Ehe in Deutschland in der Regel anerkannt werden, wenn die Heirat entweder Beispiel: Formale Bedingungen des Ortes der HeiratIn Deutschland können nur Standesbeamte in Standesämtern rechtsgültige Trauungen vornehmen. In Schweden können das zum Beispiel auch Pastoren mit Trauungsbefugnis in Kirchen. Ein deutsches Paar lässt sich in Schweden trauen. Die Heirat findet in einer Kirche statt und wird von einem Pastor mit Trauungsbefugnis durchgeführt. Die formalen Bedingungen für eine Heirat in Schweden wurden erfüllt – damit ist die Ehe auch im Heimatland Deutschland gültig. ÜberbeglaubigungUm zu belegen, dass die Formvorschriften des Landes eingehalten wurden, in dem Sie geheiratet haben, brauchen Sie eine sogenannte Überbeglaubigung. Es gibt zwei verschiedene Arten von Überbeglaubigungen: Legalisation und Apostille. Welche Art der Überbeglaubigung Sie
brauchen, erfahren Sie im "Merkblatt Eheschließung im Ausland".
Inhaltliche PrüfungManchmal reicht eine Überbeglaubigung Ihrer Heiratsdokumente nicht aus. Es gibt Staaten, deren Urkundenwesen als so unsicher gilt, dass deutsche Auslandsvertretungen nicht mehr bestätigen können, ob ein Dokument tatsächlich echt ist. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, ist davon abhängig, in welchem Staat Sie geheiratet haben. Welche Staaten das betrifft, steht ebenfalls im Merkblatt „Eheschließung im Ausland“.
HinweisDie Frage danach, ob Ihre Ehe auch in Deutschland gültig ist stellt sich meistens, wenn Sie bestimmte Amtshandlungen vornehmen wollen. Bei Namenserklärungen oder Eintragungen in Ihre Steuerkarte ist es zum Beispiel wichtig zu wissen, ob Sie
rechtskräftig verheiratet sind. Heirat in das deutsche Eheregister eintragen lassenHaben Sie im Ausland geheiratet, können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihre Ehe im Eheregister des Standesamtes Nürnberg eintragen lassen. Das ist der Fall, wenn mindestens der Partner, der den Antrag stellt die deutsche Staatsangehörigkeit hat und:
oder
Der Antrag muss vom Ehepaar selbst gestellt werden. Nur wenn beide bereits verstorben sind, kann der Antrag auch von den Eltern oder einem Kind gestellt werden. WichtigSie können Ihre Ehe nicht im Eheregister des Standesamts Nürnberg eintragen lassen, wenn keiner der Ehepartner deutsch ist oder über einen besonderen Status verfügt (zum Beispiel Asylberechtigung). Diese Dokumente brauchen Sie
Welche weiteren Unterlagen Sie brauchen unterscheidet sich individuell. Hier die wichtigsten Fälle: Sie waren bislang nicht verheiratet• beglaubigte, aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch (max. 6 Monate vom Standesamt Ihres deutschen Geburtsortes) Sind Sie nicht in Deutschland geboren, brauchen Sie: Sie waren schon verheiratet und wurden in Deutschland geschieden Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben: Wenn Sie im Ausland geheiratet haben: Sie waren schon verheiratet und wurden im Ausland geschieden Wenn Sie in einem EU-Land geschieden wurden: Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU geschieden wurden: Richten Sie den Antrag an:
Sie waren schon verheiratet und der Ehepartner ist gestorben Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben: Wenn Sie im Ausland geheiratet haben: Sie haben gemeinsame, in Deutschland geborene Kinder• Abschrift aus dem Geburtenbuch für jedes Kind (vom Standesamt des Geburtsorts) Sie sind Aussiedler • Registrierschein, Vertriebenausweis oder die Bescheinigung nach § 15 BVFG Sie sind eingebürgert • Nachweise über Einbürgerungen
Sachgebiet Nachbeurkundungen und NamensrechtHirschelgasse 32 Ebene 5 90403 Nürnberg Öffentliche Verkehrsmittel Telefon 09 11 / 2 31-0 Telefax 09 11 / 2 31-5711 Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular Öffnungszeiten:Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Hilfe und Downloads von A-ZWerden ausländische Ehen in Deutschland anerkannt?Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen ( z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder ...
Wann muss eine Ehe in Deutschland anerkannt werden?Die Ehe wird anerkannt, wenn:
die Form der Eheschließung entweder nach dem Heimatrecht oder nach dem Recht des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, gewahrt wurde.
Wie kann ich meine Ehe in Deutschland anerkennen lassen?Abhängig vom Land, in dem Sie geheiratet haben, müssten Sie bei Ihrem deutschen Standesamt zusätzlich zur Heiratsurkunde meist noch eine sog. Legalisation oder eine sog. Apostille vorlegen.
Was muss ich machen wenn ich in der Türkei geheiratet habe?Haben Sie in der Türkei Ihre Ehe vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen, so wird diese in der Regel in Deutschland ohne weiteres Verfahren anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
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