Was soll mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit erreicht werden eine Rücksichtsvollere und Risikobewusstere Einstellung zum?

3. Aufbauseminare im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe

3.1 Wie wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet?

Wenn beim Kraftfahrt-Bundesamt für einen Kraftfahrer mit Probezeit ein A-Delikt oder das zweite B-Delikt registriert wird, informiert das Amt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese fordert den auffällig gewordenen Fahranfänger dann auf, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und innerhalb einer bestimmten Frist eine Teilnahmebescheinigung darüber vorzulegen.

Die Frist beträgt in der Regel nicht mehr als 8 Wochen und kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe (z.B. Krankenhausaufenthalt) verlängert werden.

Gegen die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die für das Vorlegen der Teilnahmebescheinigung gesetzte Frist muss in jedem Fall eingehalten werden.

Übrigens ist die Anordnung ein Verwaltungsakt, für den von dem Betroffenen eine Verwaltungsgebühr zu zahlen ist.

3.2 Welche verschiedenen Arten von Aufbauseminaren gibt es?

3.2.1 Aufbauseminare in Fahrschulen

Die große Mehrheit der auffällig gewordenen Fahranfänger, nämlich alle, deren Verstoß nicht im Zusammenhang mit dem Fahren unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss stand, muss an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule teilnehmen.

Diese Seminare nach dem Programm "Aufbauseminar für Fahranfänger – ASF" werden unter 4. genauer beschrieben. Sie dürfen nur von Fahrlehrern mit einer speziellen Zusatzausbildung durchgeführt werden, die die sog. Seminarerlaubnis besitzen.

3.2.2 Besondere Aufbauseminare

Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hat und auffällig geworden ist, muss an einem "besonderen" Aufbauseminar teilnehmen. Diese Seminare werden durch dafür ausgebildete und zugelassene Verkehrspsychologen durchgeführt. Sie bestehen aus einem Vorgespräch und 3 Sitzungen zu je 180 Minuten Dauer.

3.3 Wie meldet man sich zu einem Aufbauseminar an?

Die Fahrerlaubnisbehörde kann Auskunft darüber geben, an wen der Betroffene sich wenden muss, um sich für ein Aufbauseminar anzumelden.

Dort weiß man,

welche Fahrschulen im Zuständigkeitsbereich der Behörde Aufbauseminare durchführen
ob es eine zentrale Anmeldestelle gibt, an die man sich wenden kann
welche Verkehrspsychologen berechtigt sind, besondere Aufbauseminare für alkohol- oder drogenauffällige Fahranfänger durchzuführen.

3.4 Was kostet ein Aufbauseminar?

Es gibt keine verbindlich festgelegte Teilnahmegebühr, sondern jede Fahrschule legt den Preis – so wie bei der Fahrausbildung auch – selbst fest. Bei dem angegebenen Preis muss es sich immer um den Endpreis – einschließlich Teilnehmer-Begleitheft, Kosten für die Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) und Mehrwertsteuer – handeln.

Auch die Kosten für ein besonderes Aufbauseminar werden von dem durchführenden Verkehrspsychologen bzw. dem verkehrspsychologischen Institut selbstständig kalkuliert.

3.5 Was geschieht, wenn man trotz Anordnung nicht an einem Aufbauseminar teilnimmt?

Wenn der Behörde, die die Teilnahme angeordnet hat, nicht innerhalb der festgesetzten Frist die Bescheinigung über die vollständige Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgelegt wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird dann erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist.

Um die Frist nicht zu versäumen, ist es wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt der Anordnung um einen Platz in einem Aufbauseminar zu bemühen. Denn es kann etwas dauern, bis in der Nähe ein Aufbauseminar beginnt und – frühestens 14 Tage nach Beginn - abgeschlossen ist.

3.6 Wann darf an einem Einzelseminar teilgenommen werden?

Wenn ganz besondere Gründe vorliegen, weshalb die Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Gruppe nicht zumutbar ist, kann die Behörde die Genehmigung zur Teilnahme an einem Einzelseminar erteilen. Einzelseminare können z.B. zulässig sein bei sehr prominenten Kraftfahrern, deren Anwesenheit die ungestörte Durchführung eines Gruppenseminars in Frage stellen würde, oder für Menschen mit erheblichen körperlichen Behinderungen.

Ein Einzelseminar besteht aus 4 Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer und einer Fahrprobe. Auch Einzelseminare dürfen nur von Inhabern einer Seminarerlaubnis durchgeführt werden. Aufgrund des erhöhten Aufwandes können Einzelseminare erheblich teurer sein als die normalen Gruppenseminare.

4. Wie werden "Aufbauseminare für Fahranfänger – ASF" durchgeführt?

Im Folgenden werden die Aufbauseminare für Fahranfänger nach § 2b StVG, die von Fahrlehrern mit Seminarerlaubnis durchgeführt werden, näher beschrieben.

4.1 Was soll durch das Aufbauseminar erreicht werden?

Durch die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

Eine risikobewusstere Einstellung und eine sichere, rücksichtsvolle Fahrweise sollen erreicht werden insbesondere durch

Entwicklung eines positiven Leitbildes ("verantwortungsbewusster Fahrer / Fahrerin")

Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen

Verbesserung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung

Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien

Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken

Verbesserung der Regelakzeptanz

Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen.

4.2 Aus welchen Teilen besteht ein Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar besteht aus

4 Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer (zuzüglich Pausenzeiten) und
einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) zwischen der 1. und der 2. Sitzung.

Die Beobachtungsfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung). Die Beobachtungsfahrt in einer 3er-Gruppe dauert daher für alle Mitfahrer insgesamt mindestens 135 Minuten.

4.3 Nach welchem Programm wird bei den Aufbauseminaren gearbeitet?

Die Durchführung der Aufbauseminare richtet sich nach dem Programm "Aufbauseminare für Fahranfänger – ASF" des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. – DVR. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat das Programm von Verkehrswissenschaftlern unter Beteiligung erfahrener Seminarleiter entwickeln und fortlaufend aktualisieren lassen.

Das Programm ist in einem "Handbuch für Seminarleiter" ausführlich und detailliert dargestellt. In diesem Handbuch werden

die Grundlagen der Durchführung von Aufbauseminaren
das Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF
das Aufbauseminar für Punkteauffällige - ASP
Hintergrundinformationen, u.a. zu den rechtlichen Bestimmungen

beschrieben.

Das Handbuch wird über die Fahrlehrerverbände und die Fahrlehrerausbildungsstätten vertrieben.

4.4 Mit welchen Methoden werden Aufbauseminare durchgeführt?

In den Aufbauseminaren stehen die Erfahrungen der Teilnehmer im Mittelpunkt des Geschehens. Deshalb hält der Seminarleiter keine langen Vorträge, sondern gibt den Teilnehmern die Gelegenheit, von ihren Erlebnissen zu berichten und gemeinsam mit ihm nach Möglichkeiten zu suchen, zukünftig Unfälle und Verkehrsverstöße zu vermeiden.

Wichtig hierfür ist die aktive Mitarbeit

in Partner- oder Kleingruppenarbeit
bei moderierten Gruppengesprächen
in Diskussionen.

Manche Überlegungen erfordern außerdem eine Vorbereitung der Teilnehmer in Einzel- / Stillarbeit anhand des Teilnehmer-Begleitheftes. Diese Vorbereitung soll z. T. auch zwischen den Sitzungen zuhause erfolgen.

Zur Unterstützung der Seminararbeit dient das Teilnehmer-Begleitheft, das alle Teilnehmer bei der 1. Sitzung erhalten.

Das Teilnehmer-Begleitheft enthält

Informationen zu den Inhalten der einzelnen Sitzungen
die Arbeitsunterlagen, die im Verlauf des Seminars benötigt werden.

Der Preis für das Begleitheft ist in der Seminargebühr enthalten.

4.5 Was geschieht in den einzelnen Sitzungen und bei der Beobachtungsfahrt (Fahrprobe)?

4.5.1 Was geschieht in der 1. Sitzung?

Die erste Sitzung dient dem Kennenlernen der Teilnehmer. Sie machen sich miteinander bekannt, schildern ihre Zuweisungsdelikte und äußern ihre Erwartungen. Der Seminarleiter beschreibt die Ziele des Seminars und die Bedingungen für die erfolgreiche Teilnahme. Eigenschaften und Verhaltensweisen eines "guten Fahrers" bzw. einer "guten Fahrerin" werden mit den Teilnehmern erarbeitet. Außerdem werden die nächsten Seminareinheiten (Beobachtungsfahrt und 2. Sitzung) vorbereitet.

4.5.2 Was geschieht bei der Beobachtungsfahrt (Fahrprobe)?

Bei der Beobachtungsfahrt fahren die Teilnehmer in eigener Verantwortung. Sie sollen zeigen, wie sich ihre Fahrweise seit der Fahrprüfung weiterentwickelt hat. Dabei wird deutlich, welche Situationen sie angemessen und sicher bewältigen können und womit sie noch Schwierigkeiten haben. Die Mitfahrer haben jeweils die Aufgabe den Fahrer zu beobachten, um ihm im anschließenden Auswertungsgespräch mitzuteilen, was ihnen aufgefallen ist. Mitfahrer und Seminarleiter beschreiben dabei, wie sicher sie sich gefühlt haben und welche Hinweise und Tipps sie dem Fahrer zu seiner Fahrweise geben können.

4.5.3 Was geschieht in der 2. Sitzung?

Zunächst berichten die Teilnehmer der verschiedenen Fahrgruppen sich gegenseitig von den Erlebnissen und Ergebnissen ihrer Beobachtungsfahrten. Vom Seminarleiter werden Hinweise zu häufig beobachteten Fehlern gegeben. Anschließend schildern die Teilnehmer, welche gefährlichen Situationen sie als Kraftfahrer im Straßenverkehr bereits erlebt haben. Mindestens eines dieser Erlebnisse wird dann ganz genau untersucht. Die Teilnehmer überlegen gemeinsam, was der Fahrer in der geschilderten Situation falsch gemacht hat und erarbeiten Vorschläge, wie man sich künftig in ähnlichen Situationen sicherer verhalten kann.

4.5.4 Was geschieht in der 3. Sitzung?

In Gruppen werden weitere, von den Teilnehmern erlebte Situationen besprochen und aus den erkannten Fehlern werden Hinweise für sicheres Verhalten abgeleitet. Dann werden mögliche Ursachen "nächtlicher Freizeitunfälle" (Discounfälle) gesammelt. Die Gefahren werden besprochen und Lösungsvorschläge diskutiert. Anschließend überlegen die Teilnehmer, warum von Kraftfahrern gegen Verkehrsregeln wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote verstoßen wird. Sie beschreiben, wie es ihnen gelingen kann, solche Regeln besser zu beachten.

4.5.5 Was geschieht in der 4. Sitzung?

Zu Beginn der 4. Sitzung untersuchen die Teilnehmer, welche Fahrmotive zu gefährlichem Verhalten führen und was sie bei sich selbst dagegen tun können. Der Seminarleiter erläutert, welche Folgen weitere Auffälligkeiten während der Probezeit und danach haben können. Nach einem Rückblick auf den Verlauf des Seminars und die besprochenen Einzelthemen überlegt jeder Teilnehmer, welche Erkenntnisse er daraus gewonnen hat.

Jeder beschreibt, inwieweit er sein Verhalten ändern muss und will, um in Zukunft möglichst unfallfrei und ohne Verkehrsverstöße zu bleiben. Bei vollständiger Teilnahme erhalten alle dann die Teilnahmebescheinigung. Zum Schluss können die Teilnehmer dem Seminarleiter eine Rückmeldung geben, wie ihnen das Aufbauseminar insgesamt gefallen hat.

4.6 Welche Fahrlehrer dürfen Aufbauseminare durchführen?

Wer Aufbauseminare durchführen möchte, benötigt dafür die sog. "Seminarerlaubnis". Die Seminarerlaubnis wird (auf Antrag) erteilt, wenn der Fahrlehrer

die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt
innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang hauptberuflich Fahrschüler für die Klassen A und B theoretisch und praktisch ausgebildet hat
mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat.

Der Einweisungslehrgang besteht aus einem 4-tägigen Grundkurs (Einweisung in gruppenorientierte Lehrmethoden) und einem ebenfalls 4-tägigen programmspezifischen Kurs. Fahrlehrer, die bereits die Seminarerlaubnis für das Programm "Aufbauseminare für Punkteauffällige – ASP" besitzen, müssen nur noch am programmspezifischen Kurs ASF teilnehmen.

Wer Aufbauseminare durchführen will, muss entweder Fahrschulinhaber sein oder ein eingetragenes Beschäftigungsverhältnis mit dem Inhaber einer Fahrschule haben, der ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.

4.7 Welche Vorschriften sind bei der Durchführung von Aufbauseminaren zu beachten?

Die Teilnehmerzahl beträgt

mindestens 6 Personen, damit ein Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern möglich ist.
höchstens 12 Personen, damit jeder einzelne ausreichend zu Wort kommen kann.

Das Aufbauseminar dauert von der 1. bis zur 4. Sitzung

mindestens 14 Tage
höchstens 4 Wochen.

An einem Tag darf immer nur eine Sitzung stattfinden.

Durch diese Vorgaben haben die Teilnehmer zwischen den Sitzungen die Gelegenheit

über das, was besprochen wurde, weiter nachzudenken
während ihrer Fahrten ihr Fahrverhalten kritisch zu beobachten
Anregungen, die sie erhalten haben, im Alltag auszuprobieren
Vorbereitungsaufgaben zu erledigen, die für die Diskussionen in der jeweils folgenden Sitzung wichtig sind.

Bei den Beobachtungsfahrten (Fahrproben) sollen die Teilnehmer möglichst mit einem Fahrzeug der Klasse fahren, mit dem sie das Zuweisungsdelikt begangen haben.

Es müssen Fahrzeuge verwendet werden, die der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG § 5) entsprechen, d.h. im Pkw-Bereich Fahrschulfahrzeuge mit Doppelbedienung. Da die Fahrten in Gruppen stattfinden, ist dadurch für jeden Teilnehmer gewährleistet, dass

nur mit einem technisch einwandfreien Fahrzeug gefahren wird
der Seminarleiter im Notfall zum Schutz der Mitfahrer eingreifen kann.

Für Beobachtungsfahrten (Fahrproben) mit motorisierten Zweirädern dürfen auch Teilnehmerfahrzeuge verwendet werden, wenn sie die Bedingungen für ein Ausbildungsfahrzeug der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erfüllen.

4.8 Welche Pflichten haben die Teilnehmer an den Aufbauseminaren?

Damit das Seminar für alle Teilnehmer erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass jeder – im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten – aktiv und konstruktiv mitmacht.

Die Teilnahmebescheinigung kann nur erhalten, wer

vollständig an allen Teilen des Aufbauseminars teilnimmt
immer pünktlich ist
nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen zum Seminar kommt
den Ablauf des Seminars nicht stört.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf keine Teilnahmebescheinigung erhalten. Er muss dann an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.

Damit niemand Befürchtungen haben muss, dass das, was er im Seminar sagt, ihm schaden könnte, sind die Teilnehmer und der Seminarleiter zur Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden verpflichtet.

Dies gilt auch für eventuell zusätzlich Anwesende, z. B.

einen Kollegen des Seminarleiters, der dem Seminarleiter hilft oder von ihm lernen möchte
den Freund eines ausländischen Teilnehmers, den der Seminarleiter als "Dolmetscher" dabei sein lässt.

4.9 Kann man versäumte Seminarteile in einem anderen Aufbauseminar nachholen?

Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile, z.B. die Fahrprobe oder die letzte Sitzung in einem anderen Seminar nachzuholen, sondern man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.

Dies ist deshalb wichtig, weil

alle Teile des Aufbauseminars aufeinander aufbauen.
Sie sind jedoch nicht in jedem Seminar identisch, da der Verlauf und die Ergebnisse des Seminars von den Beiträgen der Teilnehmer mitbestimmt werden.
die gegenseitigen Anregungen der Teilnehmer untereinander entscheidend zum Ergebnis des Seminars beitragen.
Diese gegenseitige Beeinflussung setzt aber voraus, dass alle Teilnehmer das Seminar gemeinsam miteinander von der ersten bis zur letzten Sitzung durchlaufen.

4.10 Welche Pflichten haben die Seminarleiter von Aufbauseminaren?

Der Seminarleiter muss jedem Teilnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt hat, am Ende des Seminars eine Teilnahmebescheinigung aushändigen.

Die Seminarleiter sind verpflichtet Aufbauseminare so durchzuführen, wie

die rechtlichen Vorschriften
die Auflagen der Behörde
und das im "Seminarleiter-Handbuch" mit seinen Zielen, Inhalten und Methoden beschriebene Programm

dies vorgeben.

Die ordnungsgemäße Durchführung der Aufbauseminare wird durch die zuständige Behörde überwacht. Zu diesem Zweck können auch sachverständige Mitarbeiter der Behörde am Aufbauseminar teilnehmen.

Seminarleiter müssen nach ihrer Ausbildung

zum ersten Mal nach zwei Jahren
danach alle 4 Jahre

an einer 3-tägigen Fortbildung teilnehmen.

Wer zugleich auch Seminarleiter für das Programm ASP (Aufbauseminare für Punkteauffällige) ist, kann an einer kombinierten 4-tägigen Fortbildung für beide Programme teilnehmen.