Was tun wenn gehalt nicht pünktlich kommt

Für manche Beschäftigte ist es wie ein monatliches Glücksspiel: Kommt der Lohn und wenn ja, wann? Doch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Möglichkeiten, wenn ihr Arbeitgeber in Sachen Gehalt unzuverlässig ist.

Timm Lau, juristischer Berater der Arbeitskammer des Saarlandes, sagt, dass es durchaus gesetzliche Vorgaben gibt, bis wann der Lohn auf dem Konto sein muss: Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt und ein Monatsgehalt vereinbart, "muss das Geld am ersten Tag des Folgemonats beim Arbeitnehmer sein". Die Grundlagen dafür finden sich in Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Von dieser gesetzlichen Regelung können Arbeitgeber aber abweichen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann Timm Lau zufolge vereinbart sein, dass der Lohn zum Beispiel erst bis zum 10. oder 15. Tag des Folgemonats überwiesen wird. Weiter hinauszögern dürfen Arbeitgeber die Lohnzahlung in der Regel jedoch nicht. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg urteilte dazu 2017 (Az.: 4 Sa 8/17), dass eine Klausel unwirksam ist, nach der das Gehalt eines Arbeitnehmers erst zum 20. des Folgemonats fällig sein soll.

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Arbeitgeber auf verspätete Zahlung ansprechen

In Verzug gerate der Arbeitgeber schon ab dem Folgetag des vereinbarten Zahlungstermins, sagt Lau. Beschäftigte können ihm zufolge den Arbeitgeber durchaus offen auf die ausstehenden Lohnzahlungen ansprechen. "Der Arbeitgeber erwartet, dass ich pünktlich bei der Arbeit bin. Entsprechend kann ich auch erwarten, dass das Geld pünktlich kommt", erklärt der Jurist.

Entstehen durch die verspäteten Zahlungen Schäden wie Überziehungs- oder Mahngebühren oder werden gar Miet-, Leasing- oder Kreditverträge gekündigt, haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, diese Verzugsschäden geltend zu machen. "Das ist bisweilen sehr mühsam", sagt Lau. Zwar könne man dem Arbeitgeber den finanziellen Schaden in Rechnung stellen, "die konkrete Schadenshöhe muss man aber nachweisen".

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Zurückbehaltungsrecht bei erheblichem Lohnrückstand: Arbeitnehmer können Arbeit ruhen lassen

Ist der Lohnrückstand gravierend, "können Beschäftigte ab einem bestimmten Zeitpunkt auch ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich ihrer Arbeitsleistung geltend machen", sagt der Rechtsberater. Sprich: Arbeitnehmer können dann der Arbeit fern bleiben, der Arbeitgeber ist dennoch weiterhin verpflichtet, Lohn zu bezahlen.

Das Zurückbehaltungsrecht müsse man gegenüber dem Arbeitgeber aber zuvor ausdrücklich im Fall ausbleibender Zahlungen ankündigen. Laut Bundesarbeitsgericht ist die Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht spätestens nach einer Arbeitsleistung von zwei Monaten ohne zwischenzeitliche Zahlung erfüllt.

Im Zweifel Notbremse ziehen und fristlos kündigen

Bessert sich nichts, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchaus die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung. Wer aus finanzieller Not gezwungen ist, die "Notbremse zu ziehen" und das Beschäftigungsverhältnis aufzugeben, müsse auch nicht mit Sanktionen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.

"Denn ein derart erheblicher Zahlungsverzug wird von der Arbeitsagentur als wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe anerkannt", erklärt der Arbeitsrechtler. (sbi/dpa)

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Bei der Gehaltsvorstellung sind viele Frauen oft unsicher und wollen nicht zu forsch wirken. Dadurch scheitern die Gespräche oft und das Gehalt bleibt gleich. Um für die nächste Verhandlung gewappnet zu sein, gibt Finanzcoach Susan Moldenhauer diese Tipps.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht (rechtzeitig) zahlt, sollten Sie nicht lange fackeln, sondern aktiv werden. Das bedeutet auch, notfalls juristische Schritte einzuleiten. Denn Sie haben ein Recht auf pünktliche Lohnzahlung. 

Wann ist der Arbeitgeber im Lohnverzug?

Wann der Arbeitslohn fällig wird, ist üblicherweise im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Hat der Arbeitgeber bis zu diesem Tag nicht gezahlt, ist er ab dem darauffolgenden Tag im Zahlungsverzug. Das gilt allerdings nur, wenn er für das Ausbleiben der Lohnzahlung verantwortlich ist. Überweist er rechtzeitig und dennoch geht das Geld nicht fristgemäß auf Ihrem Konto ein, liegt das Verschulden nicht beim Arbeitgeber, sondern bei der Bank. 

Im Arbeits- oder Tarifvertrag sind oft Ausschlussfristen festgesetzt. Nach Ablauf einer solchen Frist können Sie keinen Lohnanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber mehr geltend machen. Doch nicht selten sind die Ausschlussfristen so kurz bemessen, dass sich, sollten Sie die Frist versäumt haben, eine Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit lohnen kann. Konsultieren Sie dazu einen Anwalt. 

Der Arbeitgeber zahlt nicht – Wohin kann ich mich wenden?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitslohn nicht zahlt, sollten Sie erste Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Der erste Adressat in diesem Fall ist der Arbeitgeber selbst. Spätestens wenn er auch nach Zahlungsaufforderung und Fristsetzung den ausstehenden Lohn nicht zahlt, sollten Sie darüber nachdenken, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie sich auch an Ihre Gewerkschaft wenden, um sich beraten zu lassen. Für weitere juristische Schritte steht Ihnen der Gang zum Arbeitsgericht offen. Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie im Hinblick auf einen möglichen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld beraten.

Welche Möglichkeiten habe ich konkret, wenn der Lohn ausbleibt?

Wenn Ihr Lohn nicht zum festgelegten Tag auf Ihrem Konto ist, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Aufforderung zur Zahlung und Fristsetzung

Sie können Ihren Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und ihm eine Zahlungsfrist setzen, wobei die Schriftform aus Beweisgründen die sicherere ist. Aus dem Schreiben sollte die Höhe der nicht gezahlten Lohnzahlung hervorgehen. Sie können auch gleich weitere Schritte androhen, für den Fall, dass die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist eingeht – zum Beispiel die Arbeitsleistung zu verweigern oder einen Anwalt zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu konsultieren.

Den Arbeitgeber abmahnen 

Zahlt Ihr Arbeitgeber auch auf Ihre Aufforderung hin nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, sollten Sie ihn schriftlich abmahnen. Eine Abmahnung ist Voraussetzung für eine spätere fristlose Kündigung wegen andauernden Zahlungsverzugs.

Die Arbeitsleistung verweigern

Ist der Arbeitgeber in „erheblichem Zahlungsverzug“, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Das bedeutet, die Arbeitsleistung zu verweigern. Nach Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kommt dies in Betracht, wenn der Lohn mindestens zwei Monate ausgeblieben ist. Verweigern Sie die Arbeitsleistung zu Recht, darf der Arbeitgeber Ihr Fernbleiben nicht sanktionieren, insbesondere darf er Ihnen nicht aus diesem Grund kündigen. Auch für diese Zeit steht Ihnen der vereinbarte Arbeitslohn zu. Beachten Sie aber, dass Sie Ihrem Arbeitgeber zuvor schriftlich ankündigen müssen, dass Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen werden. 

Beim Arbeitsgericht Lohnklage einreichen

Spätestens, wenn auch die Abmahnung den Arbeitgeber nicht zur Zahlung veranlasst, sollten Sie den Gang zum Anwalt antreten, um sich beraten zu lassen und juristische Schritte einzuleiten. Sie können bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts aber auch selbst Lohnklage einreichen. 

Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld beantragen

Sofern Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen oder aufgrund des Zahlungsverzugs fristlos kündigen wollen, sollten Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden, um sich zu einem möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld beraten zu lassen. 

Wie lange darf der Lohn überfällig sein?

Gehaltszahlung nicht über den Folgemonat hinaus aufschieben Von dieser Fälligkeitsregelung hat der Gesetzgeber Ausnahmen für Arbeitszeitkonten gemacht. Arbeitgeber sollten das Gehalt dennoch nicht später als bis zum 15. des Folgemonats zahlen.

Wie lange muss ich auf mein Gehalt warten?

Vereinfach ausgedrückt steht dort: „Handelt es sich um eine vereinbarte monatliche Vergütung, so ist sie nach dem Ablauf des Monats zu entrichten“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. In der Regel bedeutet das: Das Gehalt sollte am letzten Tag des Monats bezahlt werden.

Wann muss das Gehalt da sein?

Dieser regelt die sogenannte Fälligkeit der Vergütung und verpflichtet Arbeitgeber zu einer Lohnauszahlung nach Ablauf des Zeitabschnitts, nach dem das Gehalt bemessen wird. Heißt, wenn du jeden Monat bezahlt wirst, muss dein Gehalt spätestens am 1. des Folgemonats auf dem Konto eingetroffen sein.

Bis wann muss Lohn gezahlt werden Österreich?

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber müssen das Monatsgehalt der Angestellten in zwei Teilbeträgen spätestens am 15. und am letzten Tag jedes Monats auszahlen. Es kann jedoch vereinbart werden, dass das gesamte Monatsgehalt am Monatsletzten ausbezahlt wird. Die meisten Kollektivverträge sehen dies auch vor.