Was tun wenn man verfolgt wird

Was tun, wenn man sich verfolgt fühlt, aber unsicher ist über die Absichten des Verfolgers? Die Polizei rät, in jedem Fall den Notruf zu wählen – auch, wenn keine klare Straftat vorliegt.

von

Daniel Graf

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Was tun wenn man verfolgt wird

Fühlt sich jemand belästigt oder verfolgt, raten alle Polizeikorps dasselbe. (Symbolbild)

20min/Simon Glauser

Was tun wenn man verfolgt wird

In jedem Fall soll der Notruf gewählt werden. (Symbolbild)

20min/Simon Glauser

Was tun wenn man verfolgt wird

Auch, wenn sich eine Situation danach als ungefährlich herausstellt. (Symbolbild)

20min/Simon Glauser

Darum gehts

Auf Twitter und in einem Blog-Beitrag schildert Journalistin Nadine Brügger ein Erlebnis, wie es ähnlich wohl viele Frauen schon erlebt haben: Sie geht alleine wandern, es dunkelt langsam ein. Ein Mann im Auto bietet ihr an, sie mitzunehmen. Auch, nachdem sie klar ablehnt, fährt er nicht weg, sondern verfolgt sie im Schritttempo, lauert ihr mehrfach auf. Brügger schildert, wie das in ihr Unsicherheit und Verzweiflung auslöst. Ihr Post wird hundertfach geteilt, viele Frauen, die ähnliches erlebt haben, melden sich bei ihr. 

Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau sagt: «Immer wieder kommt es vor, dass uns Leute nachträglich per E-Mail seltsame Erlebnisse und verdächtige Beobachtungen melden. Oftmals klingen die Schilderungen polizeilich interessant, doch im Nachhinein lassen sich bloss noch Mutmassungen über die Hintergründe anstellen.»

«Wir rücken lieber aus, wenn noch nichts passiert ist»

Die Kapo Aargau rufe deshalb bei jeder Gelegenheit dazu auf, verdächtige Feststellungen sofort über den Polizeinotruf 117 zu melden. «Gehen bei uns Anrufe wie von Frau Brügger ein, bieten wir eine Patrouille auf. Was zählt, ist die Tatsache, dass die Betroffene sich verfolgt fühlt und verängstigt ist.» Auch wenn sich eine Situation vor Ort als harmlos und plausibel entpuppe, kläre die Polizei automatisch ab, ob Straftaten im Raum stehen. «Wir können auch bloss eine Ermahnung aussprechen, dass das eigentlich plausible Verhalten der anderen Person Angst machte und deshalb inskünftig zu unterlassen sei.»

Auch Kenneth Jones, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich, sagt: «Wir empfehlen in jedem Fall, den Notruf anzurufen, wenn man das Gefühl hat, verfolgt oder belästigt zu werden.» Die Polizei nehme solche Anrufe ernst und schicke eine Patrouille raus, um die Situation vor Ort zu klären. «Wir rücken lieber aus, wenn noch nichts passiert ist», sagt Kenneth. Auch wenn vor Ort festgestellt wird, dass sich die Situation bereits geklärt hat, sei das kein Problem. «Wenn unsere Präsenz dazu beiträgt, dass die dubiose Person sich entfernt, konnten wir damit ja auch schon helfen.» Auch weitere angefragte Polizeikorps raten übereinstimmend, in solchen Situationen den Notruf zu wählen.

«Es kommt immer darauf an, was genau gesagt wird»

Das sagt auch der Rechtsanwalt Mauro Müller: «Jede Person, die sich eingeschüchtert fühlt, soll die Polizei anrufen. Da geht es um ein subjektives Empfinden. Die rechtliche Würdigung, also der Entscheid, ob eine strafrechtlich relevante Handlung vorliegt oder nicht, ist dann Sache der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.»

Bei dieser Beurteilung komme es immer darauf an, was genau gesagt wurde: «Es stellt sich unter anderem die Frage nach der unzulässigen Beschränkung der Handlungsfreiheit. Der Straftatbestand, der hier am ehesten zur Anwendung kommen könnte, ist jener der Nötigung.» Das Problem ist laut Müller in solchen Fällen oft die Beweisbarkeit: «Gerade wenn zwei Personen alleine und ohne Zeugen unterwegs sind, lässt sich der zugetragene Sachverhalt kaum beweisen.»

Wie schwierig und umstritten die Frage ist, ob jemand die Handlungsfreiheit einer anderen Person eingeschränkt hat, zeigte sich laut Müller jüngst am Beispiel der Sitzblockaden von Klimaaktivisten vor Banken: «Sie sollen Mitarbeiter und Bankkunden am Zutritt gehindert haben. In einigen Fällen wurden nun unter dem Tatbestand Nötigung Urteile verhängt, in anderen Fällen wurden die Demonstranten freigesprochen.» 

Wenn Sie allein unterwegs sind und das Gefühl haben verfolgt zu werden, ist es keineswegs immer sinnvoll, schneller zu gehen in der Hoffnung, der Gefahr zu entkommen.

  • Überprüfen Sie, ob es stimmt, dass Sie verfolgt werden: Wechseln Sie die Straßenseite. Folgt Ihnen die Person oder nicht?
  • Drehen Sie sich um und schauen Sie Ihrem Verfolger ins Gesicht, um sich über die Situation klarer zu werden.
  • Schauen Sie, wo Licht ist (z.B. Lokal, Tankstelle, Bäckerei) und suchen Sie dort Zuflucht.
  • Rufen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig die Polizei unter 110.
  • Wenn Sie von einem Auto verfolgt werden, kehren Sie um und gehen Sie in die andere Richtung. Wiederholen Sie diesen Vorgang so oft wie nötig. Sie können zu Fuß die Richtung schneller wechseln als ein Fahrzeug. Versuchen Sie das Autokennzeichen zu erkennen und sich zu merken.
  • Sind Sie mit dem Rad unterwegs und werden von einem Auto verfolgt, nutzen Sie den Fußweg, um rasch zu entkommen. Verständigen Sie die Polizei und merken Sie sich – wenn möglich – das Kennzeichen.

Was tun wenn ein Mann einen verfolgt?

Wenn du verfolgt oder belästigt wirst....
Wenn du merkst, dass du verfolgt wirst, zeige das. ... .
Wenn möglich, bleibe auf belebten Straßen, flüchte dich im Notfall in ein Lokal und bitte um Hilfe..
Wirst du verfolgt, vermeide es, in dunkle Hauseingänge zu gehen, selbst wenn du zu Hause angekommen bist..

Wo fängt Stalking an?

Stalking findet unter anderem Ausdruck in wiederholter Kontaktaufnahme mittels verschiedener Kommunikationswege (SMS, Telefon, Brief), in wiederholten Versuchen der persönlichen Kontaktaufnahme im persönlichen Umfeld der betroffenen Person (Freizeitstätten, Wohnort oder Arbeitsplatz) oder der Verfolgung des Opfers.

Was tun wenn jemand mich nicht in Ruhe lässt?

Wenn du mich nicht in Ruhe lässt, gehe ich zur Polizei. Oder wenn Sie sehen, dass die Person, die Sie nicht in Ruhe lässt, anruft. Sprechen Sie nicht mehr mit der Person. Antworten Sie nicht auf Nachrichten oder E-Mails. Nehmen Sie keine Geschenke an.

Was kann ich tun wenn mich jemand belästigt?

Fühlen Sie sich von einer oder mehreren Personen bedroht oder belästigt, sollten Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online oder in unseren Polizeidienststellen vor Ort tun. Nach der Erstattung einer Strafanzeige bekommen Sie eine Anzeigenbestätigung, welche Sie für Ihre persönlichen Unterlagen benötigen.