Was tun wenn mein Auto nicht mehr verkehrssicher ist?

Kein Schadenersatz von der Werkstatt bei bewusster Selbstgefährdung

Fährt ein Kunde vom Betriebshof, obwohl er weiß, dass er einen Schaden an der Bremsanlage hat, kann er, falls etwas passiert, der Werkstatt nicht einfach eine Mitschuld geben.

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Einem Kunden steht gegen die Werkstatt kein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht aus einem Reparaturvertrag zu, wenn er über den Defekt wichtiger Funktionsteile wie etwa der Bremsanlage Bescheid weiß. Auf ein entsprechendes Urteil des OLG Saarbrücken (Az. 4 U 129/08 – 42, 4 vom 22.7.2008) hat jetzt der ZDK in einem Rundschreiben an seine Mitglieder aufmerksam gemacht.

Fährt ein Werkstattkunde vom Hof eines Kfz-Betriebs, obwohl er weiß, dass wegen eines Defekts der Bremsanlage jede weitere Fahrt erhebliche Gefahren verursachen kann, steht ihm gegenüber dem Autohaus selbst dann kein Schadensersatzanspruch zu, wenn die von der Werkstatt erteilte Auskunft über den Zustand des Fahrzeugs so zu verstehen war, dass sein Auto zwar nicht verkehrssicher ist, er aber dennoch eine kurze Strecke bis zur nächsten Werkstatt fahren kann. Er muss einen daraufhin entstandenen Unfallschaden selber tragen und kann ihn nicht – auch nicht teilweise – auf den Kfz-Betrieb abwälzen.

ABS-Lampe signalisierte Defekt

Im konkreten Fall hatte der Kunde sein Fahrzeug wegen Aufleuchtens der ABS-Lampe und Fehlfunktionen der Bremsanlage, die seine Ehefrau festgestellt hatte, zur Reparatur in die Werkstatt eines Autohauses gebracht. Nachdem der ABS-Sensor getauscht worden war, stellte der Kunde unmittelbar nach Verlassen der Werkstatt fest, dass die Bremsen nicht richtig funktionierten, woraufhin von der Werkstatt ein gebrochener Impulsring als Ursache ermittelt wurde.

Da dem Kunden der von der Werkstatt empfohlene Austausch der ganzen Gelenkwelle aber zu teuer war, teilte er der Werkstatt mit, dass er die Reparatur woanders durchführen lassen wolle. Am Folgetag kam es während einer normalen Fahrt zu einem Verkehrsunfall mit dem Fahrzeug. Dem Unfall war eine Vollbremsungssituation vorausgegangen. Später verlangte der Kunde dann von der Werkstatt Ersatz des entstandenen Schadens wegen Verletzung der Aufklärungspflicht.

Dem Kunden war zuvor in der Werkstatt mitgeteilt worden, dass das ABS-System des Fahrzeugs nicht richtig funktionierte und das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war, der Kunde aber noch bis zur nächsten Werkstatt fahren könnte.

Der Kunde hätte es wissen müssen

Für das Gericht war es überhaupt nicht entscheidend, inwieweit die Werkstatt durch die erteilten Hinweise ihrer Aufklärungspflicht hinreichend nachgekommen war, weil der Kunde auf jeden Fall hätte wissen müssen, was ein nicht vollständig behobener Defekt an der Bremsanlage bei einer Weiterfahrt bedeuten kann.

Die Richter waren sogar der Ansicht, dass selbst bei einer erwiesenen Verletzung der Aufklärungspflicht ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen wäre, denn der Kunde hatte das Fahrzeug trotz des Wissens über den Defekt und der daraus resultierenden Verkehrsunsicherheit auch noch am Folgetag weiter benutzt, statt es sofort in eine andere Werkstatt zu bringen. Durch dieses grob fahrlässige Verhalten hat sich der Kunde nach Ansicht des OLG in solch hohem Maße einer bewussten Selbstgefährdung ausgesetzt, dass er den hierdurch verursachten Schaden selber tragen muss.

Wie die Rechtsexperten des ZDK allerdings betonen, sollte dennoch jede Werkstatt darauf achten, dass der Kunde über eine mögliche Verkehrsunsicherheit seines Fahrzeugs hinreichend aufgeklärt wird. Möchte der Kunde die anstehende Reparaturmaßnahme trotzdem woanders vornehmen lassen, empfiehlt es sich schon aus Beweisgründen und zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen einen Hinweis über die fehlende Verkehrssicherheit auf der Reparaturrechnung zu vermerken.

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Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Mit einem Fahrzeug, das nicht verkehrssicher ist, solltest du keine weiteren Strecken zurücklegen. Der Weg zur nächsten Vertragswerkstatt ist daher zu weit. Ziehe das Fahrzeug so schnell wie möglich aus dem Verkehr und fahre erst nach Beseitigung des Schadens weiter.

Hatte vor 20 Tage ein Verkehrsunfall

Am selben Tag das Gutachten erstellen lassen.. 3 Tage später bekommen und da drin steht auto fahrbereit aber nicht Verkehrssicher.

Das Auto hat ein wirtschaftlichen totalschaden erlitten und eine Reparatur von der Beule etc lohnt sich nicht.

Jetzt meine Frage woran kann es liegen das der Wagen keine verkehrssicherheit mehr besitzt es sind keine scharfen kanten nur eine Beule.

Kann es damit zutun haben das am Reifen ein Kratzer und auf der felge ebenfalls macken sind. Beim Auto sind die Halter gerissen für die Scheinwerfer am. Scheinwerfer selber ist aber nichts und es funktioniert auch alles tadellos blinker Licht etc.

Noch würde ich gerne wissen wenn ich sagen wir mal die Beule drin lassen würde und wirklich nur die Sachen reparieren lassen die für die verkehrssicherheit wichtig sind

Wo kann ich das Auto wieder als verkehrssicher eintragen lassen bzw wo muss ich was vorlegen?

Danke für eure Hilfe :/

3 Antworten

Was tun wenn mein Auto nicht mehr verkehrssicher ist?

  1. Reifen ein Kratzer (beschädigt)
  2. Felge ebenfalls macken sind
  3. Halter gerissen für die Scheinwerfer

Die Punkte 1 und 2 können je nach schwere zur verkehrsunsicheheit führen, bei Punkt 3 ist das Auto auf jeden Fall verkehrsunsicher.

Wo kann ich das Auto wieder als verkehrssicher eintragen lassen bzw wo muss ich was vorlegen?

Das musst du nirgendwo eintragen lassen. Sinnvoll ist jedoch wenn du dir von dem Sachverständigen, der das erste Gutachten erstattet hast den Umfang der Teilreparatur bestätigen läßt damit du bei weiteren Schäden einen entsprechenden Nachweis hast.

Was tun wenn mein Auto nicht mehr verkehrssicher ist?

Community-Experte

Auto, Auto und Motorrad

Vermutlich brauchst du nur einen neuen Scheinwerfer und eine neue Felge mit Reifen. Dann sollte nach deiner Schilderung der Wagen - zumindest in Bezug auf den Unfallschaden - verkehrssicher sein.
Die nicht gegebene Verkehrssicherheit liegt an der defekten Leuchte und dem beschädigten Rad...
Eintragen lassen musst das nicht. Reparieren und gut is...

T3Fahrer

Was tun wenn mein Auto nicht mehr verkehrssicher ist?

Es kann sein das durch den Verkehrsunfall sich die Karosserie am PKW verzogen hat und dadurch das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist.

Sollte das der Fall sein würde sich eine Reparatur nicht lohnen.

Was möchtest Du wissen?

Wann ist ein Auto nicht mehr verkehrssicher?

Hallo, VERKEHRSsicher heißt nicht "TÜV-konform". Es müssen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein. Blendung des Gegenverkehrs ist auszuschließen, scharfe Kanten sind abzudecken, die Fahrwerksgeometrie muss korrekt sein. Beulen sind nur eine Gefährdung für psychisch labile Hilfsästhetiker.

Was bedeutet nicht verkehrssicher?

Ist das Fahrzeug jedoch nicht verkehrssicher fahrbereit, so steht dem Geschädigten Nutzungsausfall bzw. ein Mietfahrzeug schon vom Unfallereignis an zu, wobei er die Reparatur schnellst möglich - also schon dann, wenn er durch das Gutachten erfährt, dass das Fahrzeug noch repariert werden kann - in Auftrag geben muß.

Wann ist ein Auto verkehrssicher?

Bevor du ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegst, musst du sichergehen, dass seine Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Dazu zählt z. B. die volle Funktionstüchtigkeit von Bremsen, Beleuchtung und Lenkung sowie die richtige Bereifung.