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Bei uns müssen Sie nicht lange suchen: Wir lösen Ihr Rechtsproblem! - bereits 261.912 Anfragen FamilienrechtAuch dann, wenn beide Partner Ausländer sind, ist eine Eheschließung in Deutschland vor dem Standesamt möglich. Weder ein Wohnsitz noch ein dauernder Aufenthalt ist hierzu erforderlich. Damit eine Eheschließung vorgenommen werden kann, ist es aber notwendig, dass jeder der beiden Beteiligten die nach dem Recht seines Heimatstaates erforderlichen Voraussetzungen für die Eheschließung mitbringt. Daneben können Ausländer aber auch vor einer dazu bestimmten Vertretung ihres Staates heiraten und die Ehe dann in Deutschland anerkennen lassen. Eine Heirat ist auch dann möglich, wenn die Beteiligten vorher in einem anderen Land schon einmal geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft miteinander begründet hatten. Diese frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft braucht auch nicht aufgehoben zu werden. Nur eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person stellt ein Ehehindernis dar. Die Heirat zweier Ausländer in Deutschland hat auf ihre Aufenthaltserlaubnis keine Auswirkungen. Grundsätzlich würden folgende Umstände ein Ehehindernis darstellen:
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, kann die Eheschließung bei jedem beliebigen Standesamt angemeldet werden. Benötigte Unterlagen Erforderlich ist, dass ein Nachweis der Identität, der Namensführung, des Familienstands und des Wohnsitzes möglich ist. Hierzu sind die folgenden Dokumente notwendig:
Ausländische Urkunden sind zusammen mit einer deutschen Übersetzung und ggf. Beurkundung vorzulegen. Letzte Aktualisierung: 02.03.2020 Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der WirtschaftswocheFragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertetDurchschnitt (4,82 von 5,00) - Bereits 261.912 BeratungsanfragenAlles perfekt. Super schnelle Antwort, wir waren begeistert, jederzeit wieder! Verifizierter Mandant Anmerkung: Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Sie bestätigen unsere Sichtweise und begründen diese gut verständlich. Wir können nun etwas ... Verifizierter Mandant Wie heirate ich einen Ausländer in Deutschland?Hat keiner der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, kann die Eheschließung bei jedem beliebigen Standesamt angemeldet werden. Erforderlich ist, dass ein Nachweis der Identität, der Namensführung, des Familienstands und des Wohnsitzes möglich ist.
Was muss man beachten wenn man einen Ausländer heiratet?Ausländische Mitbürger dürfen grundsätzlich eine Ehe nur dann eingehen, wenn sie ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, wonach der Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegen steht (§ 1309 Abs. 1 BGB).
Was passiert wenn ein Ausländer eine Deutsche heiratet?Durch eine mit einem Deutschen geschlossene Ehe, hat ein Ausländer in der Regel einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist bis zu drei Jahre lang gültig. Liegen danach die Voraussetzungen vor, kann eine Niederlassungserlaubnis folgen, d.h. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Kann ich auch ohne Ehefähigkeitszeugnis heiraten?Die notwendigen Unterlagen sind ganz unterschiedlich je nach Land und Nationalität der Brautleute. Heiraten ohne Ehefähigkeitszeugnis ist zum Beispiel möglich in den USA, Cozumel (Mexiko) und Costa Rica.
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