Welchen Anhänger dürfen sie mitführen Klasse B?

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Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mit der Fahrerlaubnis der Klasse B nur unter folgenden Voraussetzungen mitgeführt werden: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Gleichzeitig darf die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug 3500 kg nicht übersteigen.

1.000 kg

Der Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1000 kg überschreitet nicht die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug und darf somit mitgeführt werden.

1.200 kg

Hier übersteigt die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug 3500 kg. Somit darf dieser Anhänger nicht mitgeführt werden.

1.500 kg

Dieser Anhänger darf nicht mitgeführt werden. Die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug übersteigt das vorgeschriebene Maximalgewicht von 3500 kg.

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Welche Hänger darf ich mit Klasse B ziehen?

Mit der Fahrerlaubnisklasse B ist es sogar möglich, eine Zugkombination von max. 4250 kg zulässige Gesamtmasse zu fahren, wenn das Zugfahrzeug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse hat und der Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse hat.

Wie viele Anhänger darf Klasse B mitführen?

Wie viele Anhänger dürfen hinter einem Lkw der Klasse B mitgeführt werden? Die StVZO § 32 a schreibt dazu vor: "Mitführen von Anhängern. Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, (...) mitgeführt werden."

Welche Anhänger darf ich mit der Klasse BE mitführen?

Alternativ kannst Du auch die Führerscheinklasse BE erwerben – den sogenannten Anhängerführerschein. Dann darfst Du einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm ziehen, auch wenn das Gesamtgewicht des Gespanns aus Pkw und Hänger über 3.500 Kilogramm liegt.

Welche Anhängelast darf ich mitführen?

Gleichzeitig darf die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug 3500 kg nicht übersteigen. Der Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1000 kg überschreitet nicht die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug und darf somit mitgeführt werden.