Welches BAföG Amt ist für mich zuständig Berlin?

Sie sind hier

Startseite » Themen » Studienfinanzierung » BAföG » Finden Sie hier Ihr Amt für Ausbildungsförderung

Für ein Studium in Deutschland beantragen Sie BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) an dem Ort, an dem Sie studieren (möchten). Für die BAföG-Anträge sind die Studierenden-/Studentenwerke zuständig. Ausschließlich in Rheinland-Pfalz beantragen Sie direkt an den Hochschulen BAföG. Für Auslands-BAföG sind hingegen gesonderte Ämter zuständig.


Infobox Amt für Ausbildungsförderung Charlottenburg-Wilmersdorf

Schüler-Bafög: Das Amt für Ausbildungsförderung Charlottenburg-Wilmersdorf ist für das Schüler-Bafög zuständig. Der Antrag kann auch Online ausgefüllt werden.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist für die Schüler-Bafög Anträge der folgenden Bezirke zuständig.

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Mitte
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Spandau
  • Tempelhof-Schöneberg

     

Anzeige

Unser Tipp:
BAföG Antrag Online

Schnell - Sicher - Einfach

Das Portal StudierenPlus bietet Online Anträge für diese BAföG-Arten an: StudierendenBafög, AuslandsBAföG, SchülerBAföG und AufstiegsBAföG (MeisterBAföG).

  • Vom BAföG Anspruch-Check bis zum korrekt ausgefüllten und ausgedruckten BAföG Antrag inkl. aller Nachweise in 30 Minuten.
  • Verschlüsselte Datenübertragung sowie Sicherung auf TÜV zertifizierten Servern in Deutschland.
  • Kein Fachchinesisch, keine doppelten oder irrelevanten Fragen dank schlauer Filter.


  Themenseiten



Beratungsstellen in den Bezirken


 
www.online-beratungsstellen.de

KontaktBAföG-Amt Berlin

Zuständig für Studierenden-BAföG bei Studium im Inland an staatlichen Hochschulen in Berlin und für private und kirchliche Hochschulen, die ihren Sitz in einer der genannten Städte haben, ist:

Studentenwerk Berlin
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)

Behrenstraße 40/41

10117 Berlin


Zuständigkeit des BAföG Amt Berlin

Bei einem Studium ist das BAföG-Amt normalerweise beim lokalen Studierendenwerk angesiedelt. Es ist für das Studierenden-BAföG an allen Hochschulen zuständig, die auch vom Studierendenwerk betreut werden. Dazu können weitere, meist private, Hochschulen aus der Nähe kommen.

Bei Hochschulen mit Standorten in verschiedenen Bundesländern – z.B. bei der IU Internationale Hochschule (früher: IUBH), der Diploma oder der Macromedia Hochschule – gilt: Zuständig ist in der Regel für alle Studis das BAföG-Amt am Sitz der Hochschule.

Nicht zuständig ist das hier aufgeführte BAföG-Amt für Schüler-BAföG! Und für Auslands-BAföG dürfte es auch nicht die richtige Stelle sein. Bei diesem ist die Zuständigkeit abhängig vom Zielland – siehe unser Verzeichnis der BAföG-Ämter für Auslands-BAföG.

BAföG beantragen beim BAföG-Amt Berlin

Um BAföG zu beantragen, musst du die entsprechenden BAföG-Formblätter ausfüllen. Das kannst du auch online mit bafoeg-digital.de erledigen. Details dazu findest du im Artikel Tipps und Hinweise zum BAföG-Online-Antrag.

Mit wie viel BAföG du rechnen kannst, kannst du dir von unserem BAföG-Rechner ausrechnen lassen. Falls du dir (noch) unsicher bist, ob du überhaupt BAföG-Anspruch hast, nutze unseren BAföG-Check.


Mehr Artikel von Studis Online

Verzeichnis der ÄmterWelches BAföG-Amt ist zuständig?

Geht es um BAföG für ein Studium an einer Hochschule in Deutschland, können mit dem folgenden BAföG-Amt-Finder direkt die Kontaktdaten ermittelt werden. Auch für Auslands-BAföG lässt sich die Antwort leicht geben. Bei Schüler-BAföG müssen wir erst noch ein paar Fragen klären … Dazu haben wir noch ein paar Tipps, wo du dich vor Ort fair zum BAföG beraten lassen kannst.

Inhalt

  1. Bei Studium im Inland
    Direkt zur BAföG-Amt-Suche

  2. Bei Schulbesuch im Inland

  3. Studium oder Schulbesuch im Ausland

  4. Faire BAföG-Beratung


1. Welches BAföG-Amt ist bei Hochschulstudium in Deutschland zuständig?

Abzugeben ist der Antrag im Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“). Meist ist das BAföG-Amt an das jeweilige Studentenwerk der Hochschule angegliedert und im selben Gebäude zu finden.

Das Amt ist jeweils nur für die ihm zugeordneten Hochschulen zuständig. Daher kann man einen BAföG-Antrag erst stellen, wenn man sich bereits an einer Hochschule immatrikuliert hat, denn erst damit steht die Zuständigkeit des Amtes fest. Auch wenn man weiß, an welcher Hochschule man sich einschreiben wird und es dort keine Zulassungsbeschränkung gibt, der Studienplatz also sicher ist, ist ein Antrag vor Immatrikulation wenig sinnvoll, das Amt wird ihn nicht bearbeiten.


2. Welches BAföG-Amt ist für Schüler-BAföG zuständig?

Wer ein Abendgymnasium, Kolleg, eine Höhere Fachschule (im Sinne des BAföG!) oder eine Akademie besucht, für den ist definitiv das Amt für Ausbildungsförderung der Kreis-/Stadtverwaltung am Orte der Schule zuständig.

Für alle anderen SchülerInnen gilt normalerweise: Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern. Außer folgende Ausnahmen treffen zu:

Bist du AuszubildeneR an einer Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, bist (oder warst) du bereits verheiratet (oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden), wohnen die Eltern nicht in Deutschland oder – insbesondere nach Scheidung oder Trennung – an verschiedenen Orten (für die verschiedene BAföG-Ämter zuständig wären) oder leben die Eltern nicht mehr (oder sind sie nicht mehr sorgeberechtigt), so ist das Amt für Ausbildungsförderung an deinem Wohnsitz zuständig.


3. Welches BAföG-Amt ist bei Auslandsaufenthalt innerhalb der Ausbildung zuständig?

Bei einem Auslandsstudium, aber auch bei einem Auslandsjahr (oder -halbjahr) innerhalb einer schulischen Ausbildung, gibt es unsere Liste der für Auslands-BAföG zuständigen Ämter.

Für fast 50 Länder haben wir die wesentlichen Infos zum Auslands-BAföG (primär bezogen auf Studierende) und natürlich auch das jeweilig zuständige BAföG-Amt in einzelnen Artikeln zusammengestellt. In der Tabelle mit den Auslandszuschlägen (nur für Studierende relevant) sind diese Artikel verlinkt.


4. Faire BAföG-Beratung

Alle Informationen auf dieser Webseite und auch unser Forum dienen der ersten Information. Insbesondere bei juristischen Fragen kann und soll unsere Webseite nicht eine Rechtsberatung durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzen und stellt insofern auch keine Rechtsberatung dar. Normalerweise sollten auch die Mitarbeiter:innen aller BAföG-Ämter umfassend und korrekt informieren. Es gibt aber natürlich Fragen, wo du (vielleicht auch fälschlicherweise) annehmen könntest, dass Mitarbeiter:innen des Amtes befangen sein könnten.

Für Studis

Eine unabhängige Beratung – in der Regel aber auf die Studierenden der jeweiligen Hochschule beschränkt – bieten die BAföG/Sozial-Referate der Studierendenvertretungen an. Wunder darfst du aber nicht erwarten, da die Qualität dieser Referate vom Engagement der beteiligten Studierenden abhängt. Und die ist nun mal schwankend – es gibt sehr tolle BAföG-Referate und auch weniger gute.

Da im studentischen Bereich vieles ehrenamtlich und nur für begrenzte Zeit gemacht wird, können die Leute auch nicht alles wissen. Einige Asten haben jedoch für das BAföG-Referat auch Angestellte, die gar keine Studierende sind und das viele Jahre machen.

Die nächsten Hochschulen findest du mit unserer Hochschulsuche, bei einigen größeren Hochschulen ist auch die Webadresse der Studierendenvertretung bei den Daten der Hochschule angegeben, sonst schaue auf den Webseiten der Hochschule nach oder frage bei der Hochschulverwaltung nach der Studierendenvertretung.

Und sonst?

Grundsätzlich solltest du dich lieber zu früh als zu spät beraten lassen, viele Dinge im BAföG hängen von der Einhaltung von Fristen ab und du könntest unnötig Geld verschenken, das dir eigentlich zusteht. Eine Beratung (egal wo) also nicht unnötig aufschieben, sondern sich rechtzeitig erkunden!

Eine erste Hilfe kann evt. auch die BAföG-Hotline des Bundesbildungsministeriums geben:
0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 montags bis freitags 8 - 20 Uhr

Und natürlich steht dir unser BAföG-Forum zur Verfügung. Wie bei allen Foren im Internet gilt aber: Nicht jede Antwort muss richtig sein (oder auf deinen konkreten Fall wirklich passen …) – es ist uns unmöglich, alle Beiträge auf Richtigkeit zu prüfen.


Welches Amt ist für einen Antrag auf BAföG zuständig?

Welches BAföG-Amt ist bei Hochschulstudium in Deutschland zuständig? Abzugeben ist der Antrag im Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“). Meist ist das BAföG-Amt an das jeweilige Studentenwerk der Hochschule angegliedert und im selben Gebäude zu finden.

Welches studierendenwerk ist für mich zuständig?

Welches BAföG-Amt ist im Studium für mich zuständig? Einen BAföG-Antrag für ein Studium kannst Du erst stellen, wenn Du Dich für ein Studium immatrikuliert hast. Denn von dem Ort Deiner Hochschule und Deiner Immatrikulation ist auch das BAföG-Amt abhängig. Meist gehört das zum Studentenwerk Deiner Hochschule.

Wer zahlt das BAföG aus?

Der Staat fördert Studierende aus einkommensschwachen Familien. Die Höhe der Forderung hängt vom Einkommen der Eltern und dem eigenen Vermögen ab. Das Wichtigste in Kürze: Können Eltern das Studium nicht oder nur teilweise finanzieren, sollte zuerst geprüft werden, ob eine staatliche Förderung möglich ist.

Wo muss ich anrufen um BAföG zu beantragen?

Für Fragen steht Ihnen auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk eingerichtet hat. Sie können die BAföG-Hotline unter der Nummer 0800–223 63 41 montags bis freitags 8–20 Uhr erreichen.