Beschlussfähigkeit der Versammlung
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Mehr Wer ist zur Eigentümerversammlung zu laden?Ist der Verkauf einer Eigentumswohnung geplant, so ist der werdende Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung zu laden und nicht der noch im Grundbuch stehende Eigentümer.
Wer informiert Hausverwaltung bei Eigentümerwechsel?Eigeninitiative des Verwalters ist gefragt
die Bankverbindung der Gemeinschaft mitgeteilt werden. Hat der Verwalter den Verdacht, dass ein Eigentümer seine Wohnung veräußert hat, ohne ihn zu informieren, sollte der Verwalter diesen zu einer kurzfristigen Erklärung und Übersendung eines Grundbuchauszuges auffordern.
Wer muss bei Eigentümerwechsel informiert werden?Bei einem Eigentümerwechsel sind Mieter jetzt besser geschützt: Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 133/07) müssen Mieter über die neue Eintragung im Grundbuch informiert werden, damit sie Forderungen gegenüber dem Alteigentümer noch rechtzeitig binnen eines halben Jahres geltend machen können.
Was ist bei Eigentümerwechsel zu beachten?Erwerber*innen müssen einen vom Gesetz zugelassenen Kündigungsgrund haben, z.B. Eigenbedarf für sich oder Angehörige. Sie kön- nen erst nach Grundbucheintragung kündigen, er muss die Kündigungsfrist beachten, sowie seinen vernünftigen Kündigungsgrund nach- vollziehbar darlegen.
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