Unbeschränkte SteuerpflichtUnbeschränkt steuerpflichtig ist Show
Der unbeschränkten Steuerpflicht liegt das sogenannte Welteinkommensprinzip zugrunde. Bei der Erzielung von ausländischen Einkünften sind gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen bzw. steuerliche Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden. Einzelheiten zu diesen Abkommen und zu den Steuerprinzipien finden Sie im Beitrag "Doppelbesteuerungsabkommen". Beschränkte SteuerpflichtBeschränkt steuerpflichtig ist
Der beschränkten Steuerpflicht liegt das sogenannte Territorialitätsprinzip zugrunde. Bei der Erzielung von inländischen Einkünften sind Doppelbesteuerungsabkommen bzw. steuerliche Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden. Einzelheiten zu diesen Abkommen und zu den Steuerprinzipien finden Sie im Beitrag "Doppelbesteuerungsabkommen". DoppelbesteuerungsabkommenDoppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die erzielten Einkünfte zusteht. DBA werden abgeschlossen, um doppelte Besteuerung zu vermeiden. Ihr Ziel besteht nicht darin, Nichtbesteuerungen herbeizuführen. Ein weiteres, gleichwertiges Ziel ist die Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerhinterziehung. Der Grundsatz der Einmalbesteuerung soll gewahrt werden. Ein DBA weist in den sogenannten Verteilungsnormen dem Quellenstaat beziehungsweise dem Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) ausschließliche oder konkurrierende Besteuerungsrechte zu. Um eine potentielle Doppelbesteuerung zu vermeiden beziehungsweise konkurrierende Besteuerungsrechte aus den sogenannten Verteilungsnormen aufzulösen, verwenden die DBA in dem sogenannten Methodenartikel verschiedene Methoden: Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt Die Freistellungsmethode findet in der Regel unter anderem Anwendung für ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Eingeschränkte Anrechnungsmethode Die Anrechnungsmethode gilt in der Regel unter anderem für Einkünfte aus Auslandstätigkeit von Künstlern und Sportlern sowie Vergütungen für ausländische Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratstätigkeit. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus dem jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen. Findet kein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung, wird die Doppelbesteuerung nach innerstaatlichem Recht (u.a. §§ 34c, 34d EStG, § 26 KStG) durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer oder durch Abzug der ausländischen Steuer von den Einkünften vermieden. Wann hat man keine Steuerpflicht?Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen.
Wer ist in Deutschland nicht steuerpflichtig?Sie besagt, dass niemand Einkommensteuer zahlen muss, der sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland aufhält. Hast du keinen deutschen Wohnsitz mehr und über 183 Tage in einem anderen Land gelebt, bist du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig.
Wer ist in Österreich nicht steuerpflichtig?Die Steuerfreigrenze ist jener Betrag, bis zu dem keine Steuern eingehoben werden. Dieses Basiseinkommen, das sogenannte Existenzminimum, ist also steuerfrei. Das steuerfreie Basiseinkommen beträgt für Selbstständige 11.000 Euro.
Wer ist wann steuerpflichtig?Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.
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