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8. März 2017, 10:32 Uhr Anschnallpflicht missachtet Beifahrer nicht angeschnallt: Wer zahlt das Bußgeld?Wenn der Beifahrer im Auto nicht angeschnallt ist, wird ein Verwarngeld fällig, denn in Deutschland gilt eine Anschnallpflicht. Doch wer muss in einem solchen Fall die Kosten übernehmen – der Fahrer oder doch der Beifahrer selbst? Mit uns sind Sie immer sicher unterwegs. >> Verwarngeld bei Missachtung der AnschnallpflichtGemäß § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht für alle Insassen des Fahrzeugs, solange keine Ausnahme greift. So muss zum Beispiel bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit und auf Parkplätzen kein Sicherheitsgurt angelegt werden. Wenn der Fahrer oder der Beifahrer nicht angeschnallt sind, wird ein Verwarngeld von 30 Euro fällig, ebenso bei weiteren Mitfahrern. Wenn mehrere Kinder ohne ausreichende Sicherung mitfahren, erhöht sich die Summe auf 35 Euro. Wird ein Kind im Auto gar nicht gesichert, ist ein Bußgeld von 60 Euro zu zahlen und der Fahrer erhält einen Punkt in Flensburg. Beifahrer nicht angeschnallt – wer zahlt?Jede volljährige Person ist selbst dafür verantwortlich, sich im Auto korrekt anzuschnallen. Ist ein erwachsener Beifahrer nicht angeschnallt, muss er also selbst das Verwarngeld
zahlen. Der Fahrer ist hier nicht in der Verantwortung. Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, den Beifahrer zu seiner eigenen Sicherheit auf die Anschnallpflicht hinzuweisen, wenn er den Gurt vergessen hat. Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise. Was passiert wenn jemand nicht angeschnallt ist?Verwarngeld bei Missachtung der Anschnallpflicht
Wenn der Fahrer oder der Beifahrer nicht angeschnallt sind, wird ein Verwarngeld von 30 Euro fällig, ebenso bei weiteren Mitfahrern. Wenn mehrere Kinder ohne ausreichende Sicherung mitfahren, erhöht sich die Summe auf 35 Euro.
Wie viel zahlt man wenn man nicht angeschnallt ist?Haben Sie Ihr Kind nicht im Kindersitz angeschnallt, dann müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Haben Sie gleich mehrere Kinder unangeschnallt befördert, dann werden 35 Euro fällig.
Wer muss sich im Auto nicht anschnallen?Anschnallpflicht entfällt beim Haus-zu-Haus-Verkehr. Autofahrer oder Mitfahrer, die während einer sog. Auslieferungsfahrt immer wieder in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, dürfen in ihrem Leistungs- oder Auslieferbezirk ohne Gurt fahren.
Auf welchen Sitzen eines Pkw muss man sich angurten?Gurtenpflicht besteht für alle Insassinnen/Insassen eines Kfz , d.h. sowohl für die Fahrerin/den Fahrer und die Beifahrerin/den Beifahrer als auch für alle, die sich auf der Rückbank befinden.
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