Nicht jeder, der enterbt wird, geht wirklich leer aus: Nahen Angehörigen steht im Erbfall trotzdem ein Pflichtteil vom Vermögen des Erblassers zu. Wir zeigen Ihnen, wer Anspruch auf diesen Pflichtteil hat und wie hoch dieser tatsächlich ausfällt. Entlasten Sie Ihre Familie im Todesfall Eine Bestattungsvorsorge ist rechtlich bindend – und sie geht viel einfacher
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Beratung testen In einem Testament oder Erbvertrag können Sie frei darüber verfügen, wie Ihr Nachlass nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Diese sogenannte Testierfreiheit ist Ihnen im § 1937 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugesichert. Sie können beliebige Personen zu Ihren
Erben bestimmen, andere Personen enterben oder einzelne Vermächtnisse aussetzen. Das deutsche Erbrecht setzt Ihrer Testierfreiheit allerdings bestimmte Grenzen: Nahe Angehörige haben nach § 2303 BGB auch bei einer Enterbung Anrecht auf einen bestimmten Anteil Ihres Vermögens. Dies ist der sogenannte Pflichtteil im deutschen Erbrecht. Wer hat einen Pflichtteilsanspruch?Unter „nahe Angehörigen“ werden nach dem deutschen Erbrecht der Ehepartner, die Kinder sowie gegebenenfalls auch die Eltern des Erblassers und die Nachkommen seiner Kinder gefasst. Sie alle sind Pflichtteilsberechtigte, das heißt sie haben im Erbfall gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe.
Pflichtteil berechnenDer Pflichtteil vom Erbe berechnet sich nach den §§ 1924 bis 1936 BGB. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Auch enterbte Ehegatten, Kinder und andere Erbberechtigte haben als Pflichtteilsberechtigte also Anspruch auf 50 Prozent ihres gesetzlichen Erbteils. Wie hoch der Pflichtteil vom Erbe für alle Angehörigen konkret ausfällt, können Sie den folgenden Beispielen entnehmen. Pflichtteil des EhegattenDer gesetzliche Erbteil des Ehegatten bestimmt sich danach, ob es außer ihm noch andere Erben gibt. Daneben spielt es auch eine Rolle, in welchem Güterstand die Eheleute beim Tod des Erblassers gelebt haben.
Pflichtteil des Ehegatten bei ZugewinngemeinschaftDie meisten Ehepaare leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese tritt bei jeder Eheschließung und beim Eintragen einer Lebenspartnerschaft per Gesetz in Kraft, solange es keinen anders lautenden Ehevertrag gibt.
Pflichtteil des Ehegatten bei GütertrennungWenn die Ehepartner beim Todes des ersten Partners im Güterstand der Gütertrennung gelebt haben, so erben die Kinder und der überlebende Partner nach der gesetzlichen Erbfolge je die Hälfte des Vermögens. Bei Enterbung beträgt der Pflichtteil für den überlebenden Partner demnach ein Viertel (1/4) des Nachlasses. Pflichtteil des Ehegatten bei GütergemeinschaftIm Fall der Gütergemeinschaft gelten keine besonderen Regelungen. Dem überlebenden Partner gehört bereits die Hälfte des gemeinsamen Vermögens. Im Erbfall wird die andere Hälfte wie oben beschrieben unter dem Ehegatten und den erbberechtigten Verwandten aufgeteilt. HaushaltsgegenständeZusätzlich zu seinem erbrechtlichen Pflichtteil erhält der überlebende Ehegatte nach § 1932 BGB die Hochzeitsgeschenke sowie alle Haushaltsgegenstände, die er zur Führung eines angemessenen Haushalts braucht. Übersicht: Pflichtteil des Ehegatten
Pflichtteil der KinderDer Pflichtteile für die Kinder berechnet sich danach, wie hoch der Pflichtteil für den Ehegatten ausfällt. Der Erbteil des Ehepartners wird immer zuerst festgelegt. Wenn es mehrere Kinder gibt, erben alle zu gleichen Teilen.
Pflichtteil der Kinder beim Berliner TestamentDas Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die beiden Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Der Pflichtteilsanspruch der Kinder besteht selbstverständlich auch in diesem Fall. Um zu verhindern, dass Kinder im Erbfall ihren Pflichtteil einfordern, fügen manche Ehepaare ihrem Berliner Testament deshalb die sogenannte „Pflichtteilsstrafklausel“ hinzu. Diese enterbt die Kinder für den Fall, dass sie nach dem Tod des ersten Ehepartners ihren erbrechtlichen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Pflichtteil der ElternAls Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen laut § 1930 BGB nur dann erbberechtigt, wenn es keine Erben erster Ordnung gibt (Kinder und deren Nachkommen). Beim Tod des ersten Ehegatten beträgt der Pflichtteil für die Eltern dann ein Viertel (1/4) des Nachlasses. Stirbt eine ledige Person oder ein überlebender Ehepartner kinderlos, haben die Eltern Anspruch auf die Hälfte (1/2) des Nachlasses als Pflichtteil. Pflichtteil der GeschwisterDie Geschwister des Verstorbenen zählen – als Nachkommen seiner Eltern – ebenfalls zu den Erben zweiter Ordnung. Für sie gelten dieselben Regelungen wie für die Eltern. Sie sind nach dem deutschen Erbrecht allerdings nur dann erbberechtigt, wenn die Eltern des Erblassers ebenfalls bereits verstorben sind (Stammesprinzip). Unter diesen Umständen beträgt der Pflichtteil für die Geschwister (1/4) des Nachlasses, wenn der erste Ehepartner kinderlos stirbt, und die Hälfte (1/2) des Nachlasses, wenn er ledig oder als letzter Ehepartner stirbt. Verlust des Pflichtteilsanspruchs und PflichtteilsentziehungUnter bestimmten Umständen kann der Erblasser den Erben sogar ihren Pflichtteilsanspruch entziehen – zusätzlich zur Enterbung. Mögliche Gründe für eine Pflichtteilsentziehung sind im § 2333 BGB festgelegt:
Der Erblasser muss die Pflichtteilsentziehung laut § 2336 BGB in seinem Testament oder Erbvertrag anordnen und dazu auch den Grund für die Pflichtteilsentziehung angeben. Wer muss den Pflichtteil auszahlen?Der Erbe beziehungsweise die Erbengemeinschaft des Verstorbenen ist dazu verpflichtet, den Pflichtteilsanspruch zu erfüllen, das heißt den Pflichtteil des Erbes an den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. So fordern Sie den Pflichtteil ein
Nach der Testamentseröffnung haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Danach verjährt Ihr Anspruch. Kann man den Pflichtteil einklagen?Wenn der Erbe die Auszahlung des Pflichtteils verweigert, können Sie vor dem zuständigen Nachlassgericht eine Pflichtteilsklage erheben. Die Auszahlung wird dann gerichtlich angeordnet. PflichtteilsergänzungWenn der Erblasser zu Lebzeiten umfangreiche Schenkungen tätigt und dadurch seinen Nachlasswert verringert, können pflichtteilsberechtigte Erben einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung geltend machen. Die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Erben hängt vom Wert der getätigten Schenkung ab. In die Berechnung fließen alle Schenkungen der vergangenen zehn Jahre ein; Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke werden nicht mitgezählt.
Da November keine rechtlich bindende Auskunft geben darf, sind alle Angaben auf dieser Seite unverbindlich, stellen keine juristische Beratung dar und können nicht als abschließend im Hinblick auf sämtliche im Zusammenhang mit dem Erbrecht stehenden Sachverhalte verstanden werden. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. Wie hoch ist der Pflichtteil bei 200.000 €?Der Nachlasswert beträgt 200.000 Euro. Per Testament hat er seine Frau und Tochter als Erben eingesetzt, seinen Sohn hat er enterbt. Der gesetzliche Erbanspruch des Sohnes würde in diesem Fall 1/4 betragen. Als Pflichtteil steht ihm demnach 1/8 des Erbes zu, also 25.000 Euro.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern und Ehefrau?Ist im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, steht dem Ehegatten und den beiden Kindern ein Pflichtteil von je 1/6 zu. Ist im Ehevertrag Gütergemeinschaft oder Wahlzugewinngemeinschaft vereinbart, steht dem Ehegatten ein Pflichtteil von 1/8 und den beiden Kindern ein Pflichtteil von je 3/16 zu.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Geschwistern?Laut § 2303 BGB gehören weder Großeltern noch Stiefkinder zu den Pflichtteilsberechtigten. Auch Geschwister ordnet der Gesetzgeber nicht diesem begünstigten Personenkreis zu. Mit der Folge: Sie haben keinen Pflichtteilsanspruch und können daher auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.
Wie hoch ist der Pflichtteil trotz Testament?Wie hoch ist der Pflichtteil trotz Testament? Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils. Wie viel ein Pflichtteilsberechtigter letztendlich bekommt, berechnet sich aus dem Nachlasswert und wie viele erbberechtigte Personen es noch gibt.
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