Nicht immer wird das eigene Kfz permanent genutzt. So manch einer fährt den Wagen nur zu besonderen Anlässen, andere müssen ihn irgendwo abstellen, weil sie für längere Zeit verreisen. Wann Sie tatsächlich „dauerparken“, wo dies erlaubt ist bzw. wo nicht, und welche Maßnahmen dabei getroffen werden sollten, das erklären wir in unserem Ratgeber. Show
Aktueller Bußgeldkatalog zum Parken
Bußgeldrechner für ParkverstößeSchreibt der Gesetzgeber vor, wie lange ein Auto auf einem Parkplatz stehen darf? Nein, es gibt keine Vorgaben, die das dauerhafte Parken untersagen. Allerdings können beispielsweise Verkehrsschilder oder Parkautomaten die Parkdauer beschränken. Warum sollte ich im Urlaub dennoch jemanden nach dem geparkten Auto schauen lassen? Sie sollten jemanden nach Ihrem Auto sehen lassen, weil Beim Aufstellen von mobilen Halte- und Parkverboten gilt die sogenannte Drei-Tage-Frist gilt. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier. Wie lange dürfen Anhänger an der gleichen Stelle parken? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal für zwei Wochen auf öffentlichen Straßen abgestellt werden dürfen. Darüber hinaus drohen Sanktionen. Video: Was ist beim Dauerparken zu beachten?Alles Wichtige bezüglich des Dauerparkens, erfahren Sie auch im Video. Wann gelten Sie als Dauerparker?Inhalt
Zunächst muss erwähnt werden, dass der Begriff Dauerparken weder in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch in einem anderen Gesetzestext definiert ist. Die nun folgende Begriffserklärung ist demnach nicht rechtsgültig. Für das Verständnis dieses Ratgebers soll die Handlung Dauerparken dennoch eine Definition erhalten, welche im Kontext dieses Beitrags gilt und zumindest als Orientierung für die Verwendung im allgemeinen Sprachgebrauch genutzt werden kann. Wie Sie unter dem übernächsten Punkt genauer nachlesen können, gibt es im Zusammenhang mit dem dauerhaften Abstellen eines Fahrzeugs eine Frist von drei Tagen, während dieser der Wagen bewegt werden muss, falls ein Grund dafür vorliegt. Es ist daher davon auszugehen, dass spätestens nach drei Tagen von Dauerparken die Rede sein kann. Demnach ist das Überschreiten der zulässigen Parkzeit von einigen Stunden in der Regel nicht als Dauerparken in diesem Sinne anzusehen. Dauerparken gemäß StVO: Regelungen im VerkehrsrechtWie bereits erwähnt, gibt es in der StVO keine Abgrenzung zwischen Dauerparken und „gewöhnlichem“ Parken. Das ist insbesondere der Fall, weil es in der Regel keinen Tatbestand darstellt. Grundsätzlich ist es gestattet, ein zugelassenes und betriebsbereites Fahrzeug unbegrenzt im öffentlichen Raum auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Dazu zählt etwa ein öffentlicher Parkplatz, hier ist Dauerparken folglich erlaubt. Auf öffentlichen Straßen gelten die gleichen Regeln, sofern die betreffende Stelle für das Parken eines Kfz vorgesehen ist. Unter dieser Bedingung ist auch das Dauerparken am Straßenrand erlaubt. Daher ist auch das Dauerparken im Wohngebiet gestattet. Ausnahme: Die Parkplätze sind nur für die Anwohner ausgewiesen. Zählen Sie nicht zu den Anwohnern und können daher auch keinen entsprechenden Anwohnerparkausweis vorlegen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug dort nicht abstellen. Diese Regelungen gelten jedoch nur solange, wie das betreffende Fahrzeug keine Gefahr darstellt, bspw. durch auslaufendes Öl. Solch eine Gefahr für die Allgemeinheit ist umgehend zu entfernen. Versäumt der Wagenbesitzer, sich dieses Problems anzunehmen, kann das Ordnungsamt tätig werden, indem es das Kfz abschleppen lässt. Die Abschleppkosten muss dabei in der Regel der Halter des Wagens übernehmen. Wichtig ist an dieser Stelle zudem der Begriff des Gemeinbrauchs. So wird bei der Straßennutzung zwischen einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung und dem eben erwähnten Gemeingebrauch unterschieden. Letzterer ist dann gegeben, wenn der Betroffene die Straße bzw. den Parkplatz zum Zweck des fließenden oder ruhenden Verkehrs nutzt. Wollen Sie Ihr Kfz dauerparken, gilt dies als zulässig, wenn der alleinige Zweck das Parken ist. Sollte es sich um einen Anhänger ohne Zugfahrzeug handeln, der bspw. mit einer Werbung versehen ist, ist dies fragwürdig. Hier kann davon ausgegangen werden, dass der vorwiegende Zweck der Nutzung des Parkraums der Werbung dient, das Parken ist zweitrangig. Es handelt sich demnach um eine verkehrsfremde Handlung, die einer Sondergenehmigung bedarf. Gut zu wissen: Sie fragen sich, ob das Dauerparken auf Gemeinschaftseigentum wie einer Zufahrt zum Miethaus erlaubt ist? Grundsätzlich kann der Wohnungseigentümer über die (Sonder-)Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums per Vereinbarung verfügen. Sie sollten sich daher an diesen wenden. Einschränkung durch Drei-Tage-FristSollten Sie bspw. verreisen, ist das Dauerparken auf öffentlichen Parkplätzen demnach durchaus gestattet. Dennoch ist es ratsam, das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Grund ist die bereits oben erwähnte Drei-Tage-Frist. So besteht nämlich immer die Möglichkeit, dass auf einem öffentlichen Parkplatz ein temporäres Halte- und Parkverbot angebracht wird, etwa wegen eines Umzugs oder wegen Bauarbeiten. Ein solches Verbot muss mindestens drei Tage vorher angekündigt werden. Steht Ihr Fahrzeug auf der ausgewiesenen Parkfläche, müssen Sie es bis zum Wirksamwerden des Verbots entfernen. Tun Sie dies nicht, so kann Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, die Kosten dafür müssen Sie selbst zahlen. Obendrauf kommt ein Bußgeld von mindestens 25 Euro. Selbst, wenn Sie für solch einen Fall eine Telefonnummer in der Windschutzscheibe hinterlassen haben, ist der Abschleppende nicht verpflichtet, den Halter des Wagens ausfindig zu machen. Im Idealfall sollten Sie daher jemandem Ihre Schlüssel und Fahrzeugpapiere anvertrauen und denjenigen bitten, regelmäßig (mindestens alle drei Tage) nach dem Kfz zu schauen und dieses ggf. umzuparken. Ausnahmen für Wohnwagen und AnhängerIn § 4 StVO werden jedoch zum Thema Dauerparken einige Ausnahmen formuliert. So heißt es in Abs. 3b:
Zu den im Gesetzestext erwähnten Anhängern zählt zudem ein Wohnwagen, der vom Zugfahrzeug abgekoppelt ist. Von dieser Regelung nicht betroffen ist jedoch ein Wohnmobil. Hier ist Dauerparken wie beim Pkw erlaubt. Übrigens: Ist ein Wohnwagen angekoppelt und parkt für längere Zeit (mehr als eine Übernachtung) auf einem öffentlichen Parkplatz, ist dies nur beschränkt erlaubt. Liegt der vorwiegende Zweck im Bewohnen des Wagens, ist dies nicht gestattet, da dies nicht mehr unter den oben erwähnten Gemeingebrauch fällt. Einen Dauerparkplatz mietenSollten Sie Ihr Kfz für längere Zeit nicht bewegen und beaufsichtigen können, gibt es zudem die Möglichkeit, in einem Parkhaus rund um die Uhr als Dauerparker einen Stellplatz zu mieten. Auf diese Weise gehen Sie kein Risiko ein. Das Angebot dafür ist insbesondere in Großstädten vielfältig und macht einen Preisvergleich möglich. Wählen Sie eines der Parkhäuser aus, bekommen Sie dort in der Regel eine Dauerparkkarte für den entsprechenden Zeitraum. Im Normalfall zahlen Sie hier die Parkgebühren im Voraus.
Wie lange Auto parken ohne zu bewegen?Ist das Dauerparken gemäß StVO für Pkw erlaubt? Ja, es existiert keine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Autos festlegt. Somit ist das Dauerparken von Pkw auf öffentlichen Parkplätzen bzw. Straßen erlaubt, sofern dort kein Schild existiert, das die Parkzeit beschränkt.
Was kann man gegen Dauerparker tun?Einen Dauerparker melden Sie am besten über das Ordnungsamt Ihrer Stadt. Die Telefonnummer finden Sie auf der Website Ihrer Stadt. Ob die Stadt aber etwas gegen den Dauerparker unternehmen kann, ist unwahrscheinlich.
Was versteht man unter dauerparken?Stellen Personen ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum auf einen bestimmten Parkplatz ab, ohne dieses zu bewegen, werden diese gemeinhin als Dauerparker bezeichnet.
Was bedeutet höchstparkdauer?Der StVO-Bußgeldkatalog besagt, dass das Überschreiten der Parkdauer geahndet wird. Wie teuer das Knöllchen ist, hängt davon ab, um wie viele Minuten Sie die Parkdauer überschritten haben: Bis zu 30 Minuten kosten 20 Euro. Überschreiten Sie die Parkdauer um mehr als drei Stunden, kostet Sie das 35 Euro.
|