Rosa, gelb, grün
Solange sind ärztliche Rezepte gültig
Aktualisiert am 13.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Das rosa Rezept vom Arzt kennt jeder. Doch was hat es mit den grünen oder gelben Papieren auf sich? Welche übernimmt die Krankenkasse und wie lang sind sie gültig?
Rezepte sind nach der Ausstellung in der Arztpraxis nicht ewig gültig. Im Gegenteil: Manchmal bleiben für das Einlösen nur wenige Tage Zeit. Den entscheidenden Hinweis gibt die Farbe der kleinen Zettel, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erklärt. Die Farbe verrät auch, ob Kosten übernommen werden. Ein Überblick.
Rosa
Gesetzlich Krankenversicherte bekommen in der Regel ein rosa Rezept, wenn ihr Arzt ihnen Medikamente verschreibt. Darauf verordnete Arzneimittel sind im Leistungskatalog der Kassen enthalten, der Patient muss gegebenenfalls etwas dazuzahlen.
So ein Rezept ist 28 Tage gültig – nicht mehr einen Monat. Das ist eine Regel zur Vereinheitlichung, die seit dem 3. Juli 2021 gilt.
Denn der Monatszeitraum wurde zuvor von Kasse zu Kasse durchaus auch mal unterschiedlich ausgelegt, was bei Versicherten zu Unsicherheiten führen konnte. Gezählt wird übrigens erst ab dem Tag nach dem Ausstellungsdatum. Das bedeutet: Wird ein Rezept heute ausgestellt, ist morgen der 1 von 28 Tagen.
Nicht verwechseln: Auch sogenannte Entlassrezepte aus dem Krankenhaus sind rosa. Auf diesen Formularen sei der Hinweis "Entlassmanagement" aufgedruckt. Sie sind laut ABDA momentan sechs Tage gültig. Das ist eine Sonderregel wegen der Corona-Pandemie. Normalerweise sind es drei Tage. Der Tag der Ausstellung wird hier schon mitgezählt.
Blau
Erhält ein Patient ein blaues Rezept, muss er den vollen Preis selbst tragen, erläutert die Landesapothekerkammer Brandenburg.
Denn dann handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Mittel, das nicht zum Leistungskatalog der Kassen gehört. Das Rezeptblatt für Privatversicherte ist pauschal drei Monate gültig. Außer, es wird eine konkrete Gültigkeitsdauer genannt.
Weiß
Die sogenannten T-Rezepte sind zweiteilig und müssen binnen sechs Tagen eingelöst werden. Gezählt wird auch hier ab dem Tag nach dem Ausstellungsdatum.
Grün
Ein grünes Rezept gibt es, wenn der Arzt ein apothekenpflichtiges, aber freiverkäufliches Medikament empfiehlt, das sich der Patient auch auf eigene Faust kaufen könnte. Das grüne Papier ist unbegrenzt gültig, die Kasse kommt für das Mittel nicht auf.
Gelb
Auf diesen sogenannten BtM-Rezepten werden Betäubungsmittel verordnet, beispielsweise stark wirksame Schmerzmittel. Den Großteil der Kosten übernimmt die Krankenkasse. Gültigkeit: sieben Tage. Der Tag der Ausstellung zählt nicht mit.
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Ist ein Rezept abgelaufen, dürfen die Apotheken das verordnete Arzneimittel nicht mehr "beliefern". Die Ablauffristen gelten laut ABDA auch für Medizinprodukte und andere Hilfsmittel.