Wie sieht ein gültiger Kaufvertrag aus?

Nur ein passender Kaufvertrag sorgt dafür, dass ein Kauf bzw. Verkauf nicht im Streit endet. Wir zeigen Ihnen, auf was es bei einem Kaufvertrag ankommt.

Die wichtigsten Fakten

  • Der Kaufvertrag regelt den Erwerb einer Kaufsache.
  • Verkäufer und Käufer müssen die Pflichten aus dem Vertrag erfüllen.
  • Kaufverträge können meist formfrei geschlossen werden.
  • Nur bestimmte Arten von Kaufverträgen müssen schriftlich erstellt und notariell beurkundet werden.
  • Für internationale Kaufverträge gelten spezielle Regeln, z. B. das UN-Kaufrecht.

So gehen Sie vor

  1. Nennen Sie eindeutig Verkäufer und Käufer.
  2. Bezeichnen Sie so genau wie möglich den Vertragsgegenstand.
  3. Nennen Sie den Kaufpreis.
  4. Regeln Sie die Zahlungsbedingungen und Leistungsbedingungen.
  5. Bestimmten Sie weitere Inhalte wie Gewährleistung, Garantie und Haftungsregeln.

Was ist ein Kaufvertrag?

In einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises. Kaufsache können Gegenstände verschiedener Art sein:

  • eine einzelne Sache (z. B. Auto)
  • eine Immobilie (z. B. Haus mit Grundstück)
  • ein Tier (Haustier oder Nutztier)
  • mehrere zusammengehörende Sachen (z. B. Briefmarkensammlung)
  • sonstige Gegenstände (z. B. Strom, Gas, Wasser)
  • Rechte (z. B. Wertpapiere, Lizenzen, Geschäftsanteile)

Den Kaufvertrag müssen Sie nicht zwingend schriftlich abschließen. Sie können diesen auch mündlich schließen.

Ein Kaufvertrag kann auch stillschweigend zustande kommen. Ein Beispiel: Der Käufer legt seinen Einkauf an der Kasse ab. Der Verkäufer verlangt den Kaufpreis dafür. Der Käufer zahlt darauf den Kaufpreis. Der Verkäufer überträgt dem Käufer das Eigentum. Es ist ein Kaufvertrag entstanden, den beide Seiten sogleich erfüllt haben.

Mehr zu den Formvorschriften des Kaufvertrags lesen Sie weiter unten.

Wie sieht ein gültiger Kaufvertrag aus?

Was muss im Kaufvertrag stehen?

Mindestinhalt eines Kaufvertrags sind Angaben zu Verkäufer, Käufer, Kaufsache und Kaufpreis. Jeder Kaufvertrag sollte jedoch weitere Regelungen treffen. Ratsam ist es bei der Erstellung des Kaufvertrags an folgende Punkte zu denken und sie bei Bedarf darin festzuhalten:

InhaltErklärung
Vertragsparteien Wer sind Käufer und Verkäufer? Name und Anschrift
Kaufgegenstand Was wird verkauft? Genaue Bezeichnung des Kaufgegenstands, Menge, Beschreibung des Zustands (z. B. Mängel, gebraucht, Größe etc.)
Kaufpreis Welche Kosten fallen an? Höhe des Kaufpreises, Währung und Angabe der zu zahlenden Mehrwertsteuer
Zahlungsbedingungen Wann soll bezahlt werden? Wie soll bezahlt werden (bar, Rechnung, Vorkasse, via PayPal etc.)?
Lieferbedingungen Wie ist die Kaufsache zu liefern? Wann soll die Kaufsache übergeben werden?
Gewährleistung Werden die Gewährleistungsrechte des Käufers eingeschränkt oder ausgeschlossen?
Eigentumsvorbehalt Will der Verkäufer sein Eigentum erst verlieren, wenn der Käufer vollständig bezahlt hat?
Umtausch Soll der Käufer ein Umtauschrecht haben? Unter welchen Umständen soll der Umtausch möglich sein?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sind die AGB wirksam in den Kaufvertrag einbezogen? Sind die AGB-Klauseln wirksam oder unwirksam?
Formalitäten Angabe von Ort und Datum, Unterschriften von Käufer und Verkäufer

Auswirkungen des Kaufvertrags

Schließen Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag, hat das für beide Seiten bestimmte Auswirkungen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Ist der Kaufgegenstand ein Recht, muss der Verkäufer dem Käufer das Recht verschaffen. Ein Immobilienkaufvertrag kann den Verkäufer zudem verpflichten, die Löschung im Grundbuch eingetragener Belastungen zu bewilligen.

Der Käufer hat die Pflicht, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die Kaufsache tatsächlich abzunehmen. In der Regel muss der Käufer die Kosten für die Abnahme und die Lieferung tragen. Beim Grundstückskauf sind das die Kosten der notariellen Beurkundung und der Eintragung ins Grundbuch.

Form des Kaufvertrags

Grundsätzlich gilt: Der Kaufvertrag kann formfrei geschlossen werden. Das heißt, Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihren Vertrag lediglich mündlich schließen oder ihn schriftlich aufsetzen möchten.

Feste Formvorschriften gibt es nur für bestimmte Arten von Kaufverträgen. Dazu zählen z. B.:

  • Immobilienkaufvertrag
  • Erbschaftskauf
  • Kauf eines GmbH-Gesellschaftsanteils

Diese Kaufverträge müssen schriftlich vorliegen und zudem von einem Notar beurkundet werden, damit sie wirksam sind.

Bei wertvollen Gegenständen ist es ratsam, nur schriftlich erstellte Kaufverträge abzuschließen. Nur so haben Sie einen Beweis über alle getroffenen Vereinbarungen.

Internationaler Kaufvertrag

Besonders im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr stellt sich bei Verträgen die wichtige Frage, welches Recht für den Kaufvertrag gilt. Sitzen Verkäufer und Käufer in einem Land, das wie Deutschland das UN-Kaufrecht (CISG) angenommen hat, gelten dessen Regeln bei einem gewerblichen Verkauf.

In diesem Fall müssen Sie darauf achten, dass es teilweise andere Gewährleistungsvorschriften gibt, Sachmängel anders definiert werden oder abweichende Fristen gelten. Sie können sich aber im Vertrag auch konkret darauf einigen, dass das deutsche oder ausländische Recht angewendet werden soll. Eine Einigung auf das anzuwendende Recht ist erforderlich, wenn das UN-Kaufrecht von vornherein ausscheidet.

Andernfalls müssen die Vertragsparteien das UN-Kaufrecht ausschließen und bestimmen, welches Recht stattdessen gelten soll.

Die Erstellung eines internationalen Kaufvertrags ist mit spezifischen Fragen verbunden, z. B.:

  • In welcher Sprache bzw. welchen Sprachen muss der Vertrag vorliegen?
  • Haben rechtliche Begriffe im Ausland dieselben oder andere rechtlichen Folgen als in Deutschland?
  • Wie sind Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einzubeziehen?
  • Auf welche Art und Weise soll die Lieferung erfolgen?
  • Wie soll die Bezahlung erfolgen?
  • In welcher Währung soll die Bezahlung erfolgen?
  • Sind Absicherungen wie Bürgschaften erforderlich?
  • Sind steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten?

Was gehört zu einem gültigen Kaufvertrag?

Wird der Kaufvertrag schriftlich geschlossen, sollte er folgende Angaben enthalten: Käufer:in und Verkäufer:in. den Vertragsgegenstand (Waren, Dienstleistungen oder Rechte) den Kaufpreis.

Wie soll ein Kaufvertrag aussehen?

Auch der Kaufpreis, die Zahlungsmodalität, der Zahlungstermin sowie der Übergabetermin sind Angaben, die auf jedem einigermaßen seriösen Kaufvertrag enthalten sein sollten. Außerdem sollte auf einem schriftlichen Kaufvertrag alles vermerkt werden, was mündlich zwischen den beiden Vertragspartnern ausgemacht wurde.

Was darf in einem Kaufvertrag nicht fehlen?

Der Verkäufer muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers in den Kaufvertrag eintragen. Die Angaben des Käufers sollte er auf jeden Fall mit dessen Personalausweis oder Pass abgleichen. Die Personalausweis- oder Passnummer wird ebenso in den Vertrag eingetragen.

Was ist ein Kaufvertrag und wann ist das ungültig?

Bei der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts war der Vertrag bereits im Voraus ungültig. Gründe für die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts liegen dann vor, wenn einer der Vertragspartner geschäftsunfähig ist oder der Wille zum Abschluss des Rechtsgeschäfts fehlt.