Wie viele Fehler bei der praktischen Prüfung?

1. Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten bei:

  • Gefährdung oder Schädigung
  • Grobe Missachtung der Vorfahrt- und Vorrangregelung
  • Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
  • Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie
    • Stop-Schild ()
    • Verkehrsverbote ( bis ) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei",
    • Verbot der Einfahrt ()
  • Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
  • Verstoß gegen das Überholverbot
  • Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h.
  • Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
  • Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
  • Fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen

2. Zum Nichtbestehen kann auch die Wiederholung und Häufung verschiedener Fehler führen:

  • Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
  • Nichtangepasste Geschwindigkeit
  • Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit aber nicht mehr als 20 km/h
  • Fehlerhaftes Abstandhalten
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter Punkt 1 genannten Situationen
  • Langes zögern an Kreuzungen und Einmündungen
  • Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
  • Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
  • Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme.
  • Fehler bei der Fahrzeugbedienung
  • Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise

Seit November 2013 wird die Fahrprüfung nach einem überarbeiteten Prüfungsprotokoll und Prüferhandbuch abgehalten. Für Fahrschüler ist es natürlich angenehm, sich schon auf die Prüfungssituation vorbereiten zu können; deshalb haben wir das Prüfungsprotokoll beschrieben.

Der Kopf des Prüfungsprotokolls

Wie viele Fehler bei der praktischen Prüfung?

In diesem Formularteil finden sich die Daten des Prüfungskandidaten, mit welchem Prüfungsauto gefahren wurde, Daten des Prüfers, wo die Prüfung stattgefunden hat und grob der Verlauf der Fahrstrecke. Wichtig ist natürlich das Feld "Bestanden" und - leider auch - "Nicht bestanden".

Teil A des Prüfprotokolls - Überprüfungen am Fahrzeug

Wie viele Fehler bei der praktischen Prüfung?

Im ersten Teil der Prüfung stellt der Prüfer Fragen zum Prüfungsfahrzeug. Die Themen die abgefragt werden können, sind im Teil A aufgelistet. Themen die abgefragt wurden werden bei guter Beantwortung abgehakt, sonst werden leichte oder mittelschwere Fehler eingetragen. Die Fragen dürfen nicht in Form einer Theorieprüfung gestellt werden, sondern in direktem Bezug auf das Prüfungsauto.
Fällt einem ein Begriff nicht ein, kann es am Fahrzeug demonstriert werden. Zum Beispiel: Wenn mir der Begriff "Reifenindikator" nicht einfällt, kann ich dem Prüfer die entsprechende Stelle direkt an einem Reifen zeigen und erklären woran ich erkenne, dass ich die Mindestprofiltiefe des Reifens noch nicht erreicht habe.
Der Prüfer markiert und bewertet die behandelten Themen und gibt eine Gesamtbewertung für diesen Prüfungsteil (in unserem Beispiel einen leichten Fehler).

Teil B - Langsamfahrübungen am Übungsplatz

Wie viele Fehler bei der praktischen Prüfung?

Aus den sieben Übungen wählt der Prüfer zumindest drei Übungen aus. "Umkehren" und "Einparken" sind Pflichtübungen. Meistens wird die "Garage" als dritte Übung ausgewählt.
Für die Übungen gibt es im Prüferhandbuch Bewertungskriterien. Ein Umschmeißen von Markierungsstangen wird als schwerer Fehler gewertet. Also besser, eine Übung zu korrigieren, als einer Stange zu nahe zu kommen.

Teil C - Fahren im Verkehr

Wie viele Fehler bei der praktischen Prüfung?

Die Prüfungsfahrt im Verkehr muss mindestens 25 Minuten dauern. Die Prüfungsfahrt ist in verschiedenen Verkehrsräumen (30er-Zonen, Mithaltestrecken im Ortsgebiet, Freilandstraßen und Autobahnen) durchzuführen. Vom Prüfer werden nach dem Bewertungsschema des Prüfungsprotokolls einzelne Aspekte der Fahrweise bewertet. In unserem Beispiel scheint die Gangwahl nicht optimal gewesen zu sein. Einige Felder sind grau hinterlegt. Bei diesen Punkten kann eine Mehrfachbewertung durchgeführt werden. Werden zum Beispiel von fünf Fahrstreifenwechsel, drei mangelhaft ausgeführt, können bei diesem Punkt drei Fehler vermerkt werden.

Teil D - Besprechen erlebter Situationen

Wie viele Fehler bei der praktischen Prüfung?

In der Nachbesprechung werden während der Prüfungsfahrt erlebte Situationen besprochen. Dabei hat der Prüfungskandidat teilweise sogar die Möglichkeit, erlebte Situationen dem Prüfer aus seiner Sicht zu erklären und sein Verhalten zu rechtfertigen. Bei guten Erklärungen kann es sein, dass bereits vom Prüfer bewertete Fehler abgeschwächt oder aufgehoben werden.

Wie viele Fehler darf man bei der praktischen Prüfung?

Um die Prüfung zu bestehen, darf die Fehlerzahl aus Grundstoff und Zusatzstoff für die jeweilige Klasse nicht mehr als 10 Fehlerpunkte betragen. Achtung: Werden allerdings zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Wie viele kleine Fehler sind erlaubt?

Bewertung / Gesamtergebnis der Fahrprüfung Drei leichte Fehler werden zu einem mittelschweren Fehler zusammengefasst, drei mittelschwere Fehler zu einem schweren Fehler. Bei Fehlern die einem Nachschulungsdelikt des Probeführerscheins entsprechen, ist die Fahrprüfung jedenfalls negativ.

Was sind große Fehler bei der praktischen Fahrprüfung?

befolgen seine Anweisungen nicht. Viele Fahrschüler fahren mit angezogener Handbremse oder haben vergessen den Blinker zu betätigen bzw. das Licht war nicht eingeschaltet. Beim Stoppschild halten einige Fahrschüler nicht richtig an oder fahren einfach drüber, wobei beim letzten Punkt die Prüfung automatisch beendet ist.

Was ist ein schwerer Fehler bei der Fahrprüfung?

Trotz sonst guter Leistungen gilt die Prüfung als „nicht bestanden“, wenn du einen dieser Fehler gemacht hast: Gefährdung oder Schädigung. Grobe Missachtung der Vorfahrt oder Vorrangregelung. Nichtbeachten von „Rot“ bei Ampeln oder entsprechenden Zeichen von Polizeibeamten.