Wie viel Euro ist ein Tagessatz?

Wenn Sie eine Geldstrafe erhalten, wird der Tagessatz berechnet, um festzustellen, wie viel Sie zahlen müssen. Lesen Sie weiter, um mehr über die Berechnung des Tagessatzes sowie über die üblichen Tagessätze zu erfahren.

Der Gesetzgeber sieht in Deutschland auf der Grundlage des Strafgesetzbuches (StGB) als Strafe für eine Straftat neben der Freiheitsstrafe auch die Möglichkeit der Geldstrafe vor. In der gängigen Praxis erfolgt die Verhängung einer Geldstrafe im Zuge von Tagessätzen. Diesbezüglich ist jedoch auffällig, dass es für unterschiedliche Straftaten auch unterschiedliche Tagessätze bei Geldstrafen gibt. Dies wirft die Frage auf, wie genau eigentlich die Berechnung der Tagessätze bei einer Geldstrafe erfolgt und welche Kriterien hierfür letztlich maßgeblich sind.

Neben der Straftat an sich kommt es bei der Berechnung der Tagessätze auf die wirtschaftlichen sowie die persönlichen Verhältnisse von dem Täter an.

Das sagt der Gesetzgeber zu der Thematik Geldstrafe

Wie viel Euro ist ein Tagessatz?
Wie viel Euro ist ein Tagessatz?
Der Tagessatz bei Geldstrafe wird nach dem aktuellen Verdienst berechnet. Hier findest du eine kurze Anleitung, wie das funktioniert. (Symbolfoto: zimmytws/Shutterstock.com)

Auf der Grundlage des § 40 StGB ist festgelegt, dass, sofern im Zusammenhang mit einer Straftat und dem Strafrecht eine Geldstrafe verhängt wird, diese Geldstrafe stets in entsprechenden Tagessätzen angegeben werden. Der § 40 Abs. 1 schreibt dies ausdrücklich vor und legt zudem auch fest, dass sich die Tagessätze der Geldstrafe in einem Rahmen von 5 – 360 Tagessätzen belaufen muss. Der § 40 Abs. 1 schränkt dies allerdings dahingehend ein, dass eine andere gesetzliche Regelung auch Abweichungen von dieser Praxis rechtfertigen kann. Die Geldstrafe in Form von Tagessätzen soll dabei gewährleisten, dass eine Verhältnismäßigkeit im Bereich der Strafe hergestellt wird. Der Gesetzgeber verfolgt dabei den Gedankengang, dass es für Menschen mit unterschiedlich hohen Einkommenssituationen eine verhältnismäßig gleichgestellte Strafe geben kann. In dem Gerichtsurteil am Ende des Strafverfahrens wird dementsprechend die Geldstrafe in Form der Tagessätze genannt, wobei die Tagessätze der Höhe nach unterschiedlich ausfallen können. Das Gesamtergebnis aus der Anzahl der Tagessätze sowie deren Höhe ergibt dann im Ergebnis die endgültige Geldstrafe.

Tagessatzhöhe: Wie wird der Tagessatz errechnet?

Die Grundlage für die Errechnung des Tagessatzes ergibt sich aus dem § 40 Abs. 2 StGB. Dieser Paragraf besagt, dass es dem Gericht obliegt, die Höhe von dem Tagessatz festzulegen. Hierbei hat das Gericht allerdings die wirtschaftlichen sowie auch persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Um diese Berücksichtigung vornehmen zu können geht das Gericht jedoch in der gängigen Praxis von dem Gehalt (Nettoeinkommen) des Täters aus und rechnet dieses Gehalt auf einen Tagesverdienst herunter. In der gängigen Praxis bewegt sich ein Tagessatz im Rahmen von 1 – 30.000 Euro. Ein Euro Tagessatz stellt dabei jedoch das absolute Minimum dar.

Liegen dem Gericht keinerlei fundierte Informationen im Hinblick auf die wirtschaftliche sowie persönliche Gesamtsituation bzw. das Einkommen des Täters vor, so ist es auch zu einer Schätzung für den Satz befugt.

In der gängigen Praxis zieht das Gericht für die Errechnung eines Tagessatzes eine Formel zurate. Diese Formel lautet simpel: Monatsgehalt (netto) geteilt durch den Faktor 30 ergibt die Höhe des Tagessatzes. Die eigentliche Anzahl der Tagessätze wiederum ist abhängig von dem Ausmaß der Schuld des Täters. Dieses Ausmaß muss im Verlauf des Strafverfahrens durch das Gericht separat ermittelt werden. Hierbei werden jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters ausdrücklich nicht berücksichtigt. Vielmehr erfolgt die Ermittlung des Schuldausmaßes den Regeln der Strafzumessung auf der Grundlage des § 46 StGB.

Die üblichen Tagessätze im Überblick

  • Beleidigungsdelikte werden in der gängigen Praxis mit 15 – 20 Tagessätzen bestraft
  • Nötigungsdelikte werden in der gängigen Praxis mit 10 – 30 Tagessätzen bestraft
  • Unfallflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort werden in der gängigen Praxis mit 10 – 50 Tagessätzen bestraft
  • Fahrlässige Körperverletzung kann je nach Art und Umfang des verursachten Schadens bei mindestens 5 bis höchstens aus 360 Tagessätzen liegen

Hierbei muss jedoch ausdrücklich erwähnt werden, dass es sich bei dieser Aufzählung mitnichten um Fixwerte handelt. Vielmehr kann diese Aufzählung als eine Art Orientierung verstanden werden, da die Festlegung der Tagessätze auf der Basis der Einzelfallentscheidung erfolgt.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine schlimmere bzw. verwerflichere Tat automatisch auch eine höhere Anzahl an Tagessätzen mit sich bringt.

Wie viele Tagessätze können verhängt werden

Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 S. 2 StGB bewegt sich die Anzahl der Tagessätze in einem Rahmen von 5 – 360 Tagessätzen. Dies stellt die Anzahl der Tagessätze dar, innerhalb derer das Gericht einen freien Spielraum hat. In der gängigen Praxis erfolgt seitens des Gerichts zunächst eine Festlegung der Anzahl der Tagessätze bei einer Geldstrafe. Anschließend erfolgt dann die Festlegung der Höhe der Tagessätze. Sind diese beiden Aspekte der Geldstrafe festgelegt ergibt sich daraus mittels Multiplikation dann die Gesamthöhe der Geldstrafe.

Der Gesetzgeber kennt die Möglichkeit der Ratenzahlung

Es mag zwar korrekt sein, dass das Gericht bei der Berechnung der Tagessätze bei einer Geldstrafe die wirtschaftlichen sowie auch persönlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt, allerdings kann eine hohe Geldstrafe einen Täter sehr empfindlich treffen. Es ist dementsprechend nicht ausgeschlossen, dass die Geldstrafe den Täter wirtschaftlich überfordert. In der Konsequenz ist der Täter dann nicht imstande dazu, die entsprechende Zahlung auf einmal zu zahlen. Auch die Möglichkeit eines Kredits ist bei vielen Tätern ausgeschlossen. Kann nein Täter dies nachweisen, so kann eine entsprechend per Gerichtsurteil verhängte Geldstrafe von dem Täter auch im Zuge der Ratenzahlung abgeleistet werden. Diese Maßnahme erfolgt dann auf der Grundlage des § 42 StGB. Dieser Paragraf besagt, dass einem Täter, dem die Geldstrafe als sofortige Zahlungspflicht nicht zumutbar erscheint, seitens des Gerichts die Ratenzahlung zu bewilligen ist. Die Nachweispflicht im Hinblick auf die wirtschaftliche Überforderung liegt jedoch ausdrücklich bei der verurteilten Person.

Bewilligt das Gericht der verurteilten Person die Ratenzahlung der Geldstrafe, so müssen die Ratenzahlungen stets pünktlich erfolgen. Sollte der Täter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist es denkbar, dass gem. § 42 Abs. 1 S. 2 StGB die Ratenzahlung seitens des Gerichts aufgehoben wird. Hieraus ergibt sich dann die Verpflichtung der verurteilten Person, die Geldstrafe sofort zu zahlen.

Die Ersatzfreiheitsstrafe

Sollte der Täter im Zuge eines Gerichtsurteils zu einer sehr hohen Geldstrafe verurteilt worden und außer Stande sein, diese Geldstrafe zu zahlen, so sieht der Gesetzgeber als Alternative zu der Ratenzahlung auch die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe vor. Der verurteilte Täter muss dann für eine gewisse Anzahl an Tagen in einer Justizvollzugsanstalt die Geldstrafe “absitzen”. Für die verurteilte Person gibt es jedoch nicht die Möglichkeit, diese Option freiwillig zu wählen. In derartigen Fällen wird der Tagessatz der Geldstrafe wiederum interessant, allerdings spielt die Höhe der Tagessätze keine Rolle. Es ist nur entscheidend, wie viele Tagessätze die verurteilte Person zu leisten hat. Für jeden Tag Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt wird dabei ein Tagessatz in Abzug gebracht. Dies bedeutet, dass eine verurteilte Person mit 50 Tagessätzen auch entsprechend 50 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss. Nach Ablauf der Tage erfolgt dann eine Entlassung des Täters aus der JVA.

Eine weitere Alternative zu der Ratenzahlung sowie der Ersatzfreiheitsstrafe stellt auch die gemeinnütze Arbeit dar. Das Gericht kann es einem Täter gestatten, die Geldstrafe durch entsprechende gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Die Genehmigung des Gerichts hierzu ist jedoch sehr stark abhängig von der Straftat, aufgrund derer die Verurteilung erfolgte, sowie den persönlichen Verhältnissen des Täters. In der gängigen Praxis kommt diese Möglichkeit daher eher bei jungen Tätern, die aufgrund einer leichten Straftat verurteilt worden sind, in Betracht.

Sie haben jetzt einen Überblick über die Berechnung des Tagessatzes bei Geldstrafe. Dies ist nur ein kleiner Teil der Arbeit, die unsere Strafverteidiger für Sie erledigen. Wenn Sie Hilfe benötigen oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Wie viel Geld 1 Tagessatz?

Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens des Täters. Wie hoch kann eine sein Geldstrafe? Bei der Verurteilung wegen einer Straftat kann die Geldstrafe bei mindestens 5 und maximal 360 Tagessätze liegen. Ein Tagessatz liegt dabei zwischen 1 bis maximal 30.000 Euro.

Wie berechnet man den Tagessatz?

Monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30 ergibt die Höhe von einem Tagessatz. Wie man leicht oben sehen kann, ist – bei 30 Tagessätzen – recht schnell ein komplettes Monatseinkommen weg, wobei man in der Regel Ratenzahlung beantragen kann.

Wie viel ist 90 Tagessätze?

§ 40 StGB in Tagessätzen verhängt. 90 Tagessätze sollen drei Nettomonatslöhnen entsprechen. Wenn Sie also zum Beispiel 1.500 Euro im Monat netto zur Verfügung haben, dann errechnet sich daraus ein Tagessatz in Höhe von 50 Euro (1.500 geteilt durch 30).

Wie viel Euro sind 50 Tagessätze?

Arbeitstage x Einkommen Er müsste also zum Beispiel die Geldstrafen bezahlen mit 50 (= Tagessätze) mal 60 Euro (= Tagessatzhöhe), also 3.000 Euro. Jemand, der 3.000 Euro netto verdient, dessen Dreißigstel sind 100 Euro. Er müsste also bezahlen 50 (= Tagessätze) mal 100 Euro (= Tagessatzhöhe), nämlich 5.000 Euro.