Der Le Corbusier-Sessel für 2 350 Euro, die Luxusuhr für 7 550 Euro und das iPhone 5 für 350 Euro – beim Verkauf über Ebay kommt schnell eine größere Summe zusammen. Fünf Millionen private Verkäuferinnen und Verkäufer bieten auf dem Online-Marktplatz Ebay ihre Sachen an. Nur ein Bruchteil von ihnen handelt nach Angaben des Unternehmens dabei gewerblich. Zwischen professionellen Händlerinnen und
Gelegenheitsverkäufern tummeln sich jede Menge Privatleute, die regelmäßig Angebote einstellen und damit oft einen beachtlichen Nebenverdienst erzielen. Ob sie ihre Gewinne aus Onlineverkäufen in ihrer Steuererklärung angeben müssen, darüber denken viele gar nicht nach. Erst recht nicht, ob sie damit bereits Steuern hinterziehen. Im Visier der FinanzbehördenDer Onlinehandel hat seine Tücken. Und: Er ist im Visier der Finanzbehörden. Wer regelmäßig über Internetplattformen handelt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass umfangreiche Verkäufe unentdeckt bleiben. Finanzbehörden nutzen zum Aufspüren solcher Aktivitäten spezielle Suchmaschinen und haben spezialisierte Fahndungstrupps. Außerdem müssen Amazon, Ebay und andere Plattformen den Steuerbehörden Auskünfte erteilen (BFH, Az. II R 15/12). Doch wie viel darf ich verkaufen, ohne ein Gewerbe zu haben? Die Stiftung Warentest zeigt die 5 häufigsten Steuerfallen: Steuerfalle 1: Der Fiskus sieht vielesDie Angestellten der Steuerbehörden fahnden mit modernster Software im Netz nach Steuersünderinnen und Steuersündern. Mit der Suchmaschine „Xpider“ spüren die Steuerteams des Bundeszentralamts für Steuern gezielt Händler, Existenzgründer und Privatleute auf, die im großen Stil am Finanzamt vorbei kassieren. Ihnen drohen saftige Nachforderungen. Ins Visier geraten vor allem diejenigen, die über längere Zeit viel oder größere Posten Neuware anbieten. Die Software stellt automatisch Querverbindungen zu den Daten der Behörde her. So können die Beamten konkret nachforschen und die Steuerfahndung kann anschließend detailliert prüfen. Selbst ein Pseudonym bewahrt niemanden vor der Enttarnung. So flog ein Ehepaar aus Baden-Württemberg auf, das in dreieinhalb Jahren mehr als 1 200 gesammelte Dinge über Ebay verkaufte und zwischen 20 000 und 35 000 Euro Erlös pro Jahr erzielte. Es musste über 11 000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen (BFH, Az. V R 2/11). Pech hat auch, wer über Jahre Gewinne eingestrichen hat, ohne Belege für seine Ausgaben aufzubewahren. Das Finanzamt darf die Gewinne zum Nachteil schätzen, bestätigte das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 10 K 200/09). Steuerfalle 2: Privatverkäufer oder Profi?Was viele Ebay-Händlerinnen und Händler nicht wissen: Die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuerpflichtigem Handel ist fließend. Allein die Behauptung, privat zu handeln, oder ein Online-Auftritt als Privatperson schützt Ebay-Anbieter nicht. Doch ab wann gelten Verkäufer als Profi? Faustformel: Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchstgebot versteigert, verkauft privat und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spielkonsolen. Sogar wer das eigene Auto oder die geerbte Sammlung verkauft, muss dem Staat kein Geld überweisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Kleinhandel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden. Wie viel darf man also noch privat verkaufen? Als unternehmerisch bewertet das Finanzamt dauerhaft ertragreiche oder gewinnbringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzelfall. Indizien für ein Gewerbe: Hinweise auf ein Gewerbe liegen vor bei regelmäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleichartigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wird. Jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerblich. So ging ein angeblicher Bücherwurm ins Netz der Fahnder. Er hatte Tausende Bücher und CDs übers Internet verkauft und behauptet, sie stammten aus seiner privaten Bibliothek. Doch die Fahnder stellten fest: Der Mann hatte zahlreiche Buchtitel nicht nur einmal, sondern dutzendfach verkauft. Damit ist er Unternehmer und musste Umsatzsteuer nachzahlen (Niedersächsisches Finanzgericht, Az. 16 V 179/10). Keine Steuer musste dagegen eine Frau zahlen, die 140 Pelzmäntel für 77 000 Euro über Ebay versteigerte. Sie hatte die Mäntel von ihrer Schwiegermutter geerbt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah darin keine unternehmerische Tätigkeit, weil die Frau die Nerzmäntel nicht extra für den Verkauf erworben hatte (Az. 14 K 702/10). Tipp: Als Privatverkäufer können Sie die Haftung ausschließen, allerdings müssen Sie dazu den Haftungsausschluss richtig formulieren. Steuerfalle 3: WiederverkaufAuch private Händlerinnen und Händler sollten das Finanzamt im Blick behalten. Haben sie die verkauften Gegenstände beispielsweise extra für einen Wiederverkauf erworben, stuft das Finanzamt den Verkauf als gewerbsmäßig ein und verlangt Steuern. Wer etwa vor Weihnachten eine Spielkonsole kauft, um sie mit Gewinn zu den Festtagen wieder zu verkaufen, muss das in seiner Steuererklärung in der Anlage „SO“ für sonstige Einkünfte als privates Veräußerungsgeschäft angeben. Dabei muss er oder sie den Gewinn sowie Preis und Datum von Anschaffung und Verkauf eintragen. Wichtig: Ebay-Angebote sind von Anfang an verbindlich. Wer sein Angebot stoppt, muss oft trotzdem liefern oder Schadenersatz zahlen Steuerfalle 4: SpekulationsgeschäfteDas Finanzamt hat auch ein Auge auf sogenannte Spekulationsgüter. Dazu zählen private Wertgegenstände, die schnell und mit großem Profit wieder verkauft werden können, wie Schmuck, Goldbarren, Münzen oder Antiquitäten. Wer sie vor weniger als einem Jahr erst selbst gekauft hat, muss den Gewinn versteuern. Es sei denn, der Gesamtgewinn liegt unter 600 Euro. Übrigens: Selbst den Preis hochzutreiben ist keine gute Idee – oder Freunde das tun zu lassen –, wenn der Preis hinter den Erwartungen zurückbleibt. Das ist rechtlich riskant. Es drohen Schadenersatzforderungen und sogar ein Strafverfahren. Steuerfalle 5: Vorsicht, Gewerbe!Liegt ein Gewerbe vor, langt der Fiskus gleich mit drei Steuern zu. Neben der Einkommensteuer können auch Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen. Einkommensteuer. Auf jeden Euro zusätzlichen Gewinns aus gewerblichem Onlinehandel fällt Einkommensteuer an, wenn das gesamte Einkommen über dem Grundfreibetrag von derzeit 10 347 Euro, für Ehepaare 20 694 Euro liegt. Für Angestellte, Beamte und Pensionäre, die online nebenbei gewerbsmäßig verdienen, sind bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei. Höhere Nebeneinkünfte müssen sie aber in ihrer Steuererklärung angeben. Weitere Steuern muss ein Kleinunternehmer bis zu einem Umsatz von 22 000 Euro brutto nicht zahlen. Umsatzsteuer. Übersteigen die Umsätze 22 000 Euro brutto im zurückliegenden Jahr und werden im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 50 000 Euro erzielt, wird Umsatzsteuer fällig. Gewerbesteuer. Übersteigen die Gewinne jährlich 24 500 Euro, verlangen die örtlichen Kommunen auch Gewerbesteuer. Beispielfall: Privater HandelAls sich Renate und Werner aus Köln kennenlernten und in eine gemeinsame Wohnung zogen, stellte sich eine ganz praktische Frage: Wohin mit dem ganzen Krempel? Die rettende Idee: ein Verkauf über Ebay. Am besten verkaufte sich Werners alter PC. Der ging für 130 Euro weg, das nostalgische Radio für 40 Euro. Der Verkauf des Hausrates brachte in dem Jahr insgesamt rund 1 500 Euro. Das neueste Online-Inserat der beiden: ein Damenrad, Preis: 70 Euro und ein Biedermeier-Schrank, Preis: 3 400 Euro. Steuerfrei. Selbst bei einem angenommenen Haushaltseinkommen von 4 000 Euro im Monat bleiben die Erlöse steuerfrei. Denn mit dem Verkauf von Einzeldingen wie Hausrat, Möbel oder Fahrrad gelten die beiden als Privatverkäufer und zahlen keine Einkommensteuer auf Gewinne. Sonderfall Spekulation. Anders der Verkauf von Werners Biedermeier-Schrank. Der Haken: Das Schmuckstück aus Kirschbaum hatte Werner erst ein halbes Jahr zuvor für 2 500 Euro erworben und jetzt für 3 400 Euro weiterverkauft. Weil es sich dabei um eine Antiquität handelt, die vor weniger als einem Jahr gekauft wurde und der Gewinn nicht weniger als 600 Euro beträgt, muss er seinen Gewinn versteuern. Wie viel darf man privat bei eBay verkaufen?Der Verkauf in erheblichem Ausmaß, den sieht das Finanzamt ab 30 Artikeln pro Monat gegeben. Der Ankauf von Gegenständen, um diese gezielt zu verkaufen. Das Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Artikeln wird kritisch gesehen.
Wie viele Anzeigen kann man bei eBay einstellen?eBay Kleinanzeigen ist grundsätzlich kostenlos. Sowohl gewerbliche und private Nutzer können gebührenfrei Anzeigen aufgeben. Lediglich für das Einstellen von mehr als 50 Anzeigen innerhalb von 30 Tagen erheben wir eine Gebühr von 0,95 EUR (inkl. Mwst) pro Anzeige.
Was ist verkaufslimit bei eBay?eBay sieht für die neuen Mitglieder sogenannte Verkaufslimits vor. Das bedeutet, dass Sie nur noch eingeschränkt verkaufen können, sprich nur eine gewisse Anzahl an Artikeln. Während dies bei älteren Mitgliedskonten uneingeschränkt ist, ist dies bei den neuen Mitgliedskonten auf 10 Artikel begrenzt.
Wo kann ich sehen wieviel ich bei eBay noch verkaufen kann?Gehen Sie im Verkäufer-Cockpit Pro zum Tab Übersicht – wird in einem neuem Fenster oder Tab geöffnet. Unten unter „Monatslimits“ wird Ihr aktuelles Limit angezeigt.
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