Wie viele gleiche Artikel darf ich bei eBay verkaufen

Viele denken gar nicht an Steuern und ans Finanz­amt

Der Le Corbusier-Sessel für 2 350 Euro, die Luxus­uhr für 7 550 Euro und das iPhone 5 für 350 Euro – beim Verkauf über Ebay kommt schnell eine größere Summe zusammen. Fünf Millionen private Verkäufe­rinnen und Verkäufer bieten auf dem Online-Markt­platz Ebay ihre Sachen an. Nur ein Bruch­teil von ihnen handelt nach Angaben des Unter­nehmens dabei gewerb­lich.

Zwischen professionellen Händ­lerinnen und Gelegen­heits­verkäufern tummeln sich jede Menge Privatleute, die regel­mäßig Angebote einstellen und damit oft einen beacht­lichen Neben­verdienst erzielen. Ob sie ihre Gewinne aus Online­verkäufen in ihrer Steuererklärung angeben müssen, darüber denken viele gar nicht nach. Erst recht nicht, ob sie damit bereits Steuern hinterziehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerfreie Privatverkäufe. Einzelne, unregelmäßige Verkäufe von Privatpersonen sind in der Regel steuerfrei.
  • Steuer­pflicht. Denken Sie dennoch an Ihre Steuern, wenn Sie auf Onlineplatt­formen wie Ebay, Ebay-Klein­anzeigen, Amazon, Mobile.de oder anderen Handels­platt­formen verkaufen. Sobald das Finanz­amt Ihren Handel als gewerb­lich einstuft, müssen Sie etwa Ihre Ebay-Verkäufe versteuern.
  • Gewerb­licher Handel. Indizien für das Finanz­amt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebots­platzierungen, hohe Umsätze und der Zeit­punkt des Verkaufs. Der Über­gang vom Privatverkäufer zum gewerb­lichen Handel ist fließend, etwa wenn Sie nach einer Erbschaft deutlich mehr Gegen­stände verkaufen wollen. Und das Finanz­amt scannt Handels­platt­formen im Internet ganz gezielt.
  • Sammeln. Heben Sie alle Verkaufs­belege auf. Ansonsten schätzt das Finanz­amt Umsätze und Gewinne. Das kann erheblich teurer werden.

Im Visier der Finanzbehörden

Der Online­handel hat seine Tücken. Und: Er ist im Visier der Finanzbehörden. Wer regel­mäßig über Internetplatt­formen handelt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass umfang­reiche Verkäufe unent­deckt bleiben. Finanzbehörden nutzen zum Aufspüren solcher Aktivitäten spezielle Such­maschinen und haben spezialisierte Fahndungs­trupps. Außerdem müssen Amazon, Ebay und andere Platt­formen den Steuerbehörden Auskünfte erteilen (BFH, Az. II R 15/12). Doch wie viel darf ich verkaufen, ohne ein Gewerbe zu haben? Die Stiftung Warentest zeigt die 5 häufigsten Steuerfallen:

Steuerfalle 1: Der Fiskus sieht vieles

Die Angestellten der Steuerbehörden fahnden mit modernster Software im Netz nach Steuersünde­rinnen und Steuersündern. Mit der Such­maschine „Xpider“ spüren die Steuer­teams des Bundes­zentral­amts für Steuern gezielt Händler, Existenz­gründer und Privatleute auf, die im großen Stil am Finanz­amt vorbei kassieren. Ihnen drohen saftige Nach­forderungen. Ins Visier geraten vor allem diejenigen, die über längere Zeit viel oder größere Posten Neuware anbieten. Die Software stellt auto­matisch Quer­verbindungen zu den Daten der Behörde her. So können die Beamten konkret nach­forschen und die Steuerfahndung kann anschließend detailliert prüfen.

Selbst ein Pseudonym bewahrt niemanden vor der Enttarnung. So flog ein Ehepaar aus Baden-Württem­berg auf, das in drei­einhalb Jahren mehr als 1 200 gesammelte Dinge über Ebay verkaufte und zwischen 20 000 und 35 000 Euro Erlös pro Jahr erzielte. Es musste über 11 000 Euro Umsatz­steuer nach­zahlen (BFH, Az. V R 2/11).

Pech hat auch, wer über Jahre Gewinne einge­strichen hat, ohne Belege für seine Ausgaben aufzubewahren. Das Finanz­amt darf die Gewinne zum Nachteil schätzen, bestätigte das Nieder­sächsische Finanzge­richt (Az. 10 K 200/09).

Steuerfalle 2: Privatverkäufer oder Profi?

Was viele Ebay-Händ­lerinnen und Händler nicht wissen: Die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuer­pflichtigem Handel ist fließend. Allein die Behauptung, privat zu handeln, oder ein Online-Auftritt als Privatperson schützt Ebay-Anbieter nicht. Doch ab wann gelten Verkäufer als Profi?

Faustformel: Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchst­gebot versteigert, verkauft privat und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spiel­konsolen. Sogar wer das eigene Auto oder die geerbte Samm­lung verkauft, muss dem Staat kein Geld über­weisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Klein­handel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden. Wie viel darf man also noch privat verkaufen?

Als unternehmerisch bewertet das Finanz­amt dauer­haft ertragreiche oder gewinn­bringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzel­fall.

Indizien für ein Gewerbe: Hinweise auf ein Gewerbe liegen vor bei regel­mäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleich­artigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsäch­lich Gewinn erwirt­schaftet wird. Jede nach­haltige Tätig­keit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerb­lich.

So ging ein angeblicher Bücherwurm ins Netz der Fahnder. Er hatte Tausende Bücher und CDs übers Internet verkauft und behauptet, sie stammten aus seiner privaten Biblio­thek. Doch die Fahnder stellten fest: Der Mann hatte zahlreiche Buch­titel nicht nur einmal, sondern dutzendfach verkauft. Damit ist er Unternehmer und musste Umsatz­steuer nach­zahlen (Nieder­sächsisches Finanzge­richt, Az. 16 V 179/10).

Keine Steuer musste dagegen eine Frau zahlen, die 140 Pelzmäntel für 77 000 Euro über Ebay versteigerte. Sie hatte die Mäntel von ihrer Schwiegermutter geerbt. Das Finanzge­richt Baden-Württem­berg sah darin keine unternehmerische Tätig­keit, weil die Frau die Nerzmäntel nicht extra für den Verkauf erworben hatte (Az. 14 K 702/10).

Tipp: Als Privatverkäufer können Sie die Haftung ausschließen, allerdings müssen Sie dazu den Haftungsausschluss richtig formulieren.

Steuerfalle 3: Wieder­verkauf

Auch private Händ­lerinnen und Händler sollten das Finanz­amt im Blick behalten. Haben sie die verkauften Gegen­stände beispiels­weise extra für einen Wieder­verkauf erworben, stuft das Finanz­amt den Verkauf als gewerbs­mäßig ein und verlangt Steuern.

Wer etwa vor Weih­nachten eine Spiel­konsole kauft, um sie mit Gewinn zu den Fest­tagen wieder zu verkaufen, muss das in seiner Steuererklärung in der Anlage „SO“ für sons­tige Einkünfte als privates Veräußerungs­geschäft angeben. Dabei muss er oder sie den Gewinn sowie Preis und Datum von Anschaffung und Verkauf eintragen.

Wichtig: Ebay-Angebote sind von Anfang an verbindlich. Wer sein Angebot stoppt, muss oft trotzdem liefern oder Schaden­ersatz zahlen

Steuerfalle 4: Spekulations­geschäfte

Das Finanz­amt hat auch ein Auge auf sogenannte Spekulations­güter. Dazu zählen private Wert­gegen­stände, die schnell und mit großem Profit wieder verkauft werden können, wie Schmuck, Gold­barren, Münzen oder Antiquitäten. Wer sie vor weniger als einem Jahr erst selbst gekauft hat, muss den Gewinn versteuern. Es sei denn, der Gesamt­gewinn liegt unter 600 Euro.

Übrigens: Selbst den Preis hochzutreiben ist keine gute Idee – oder Freunde das tun zu lassen –, wenn der Preis hinter den Erwartungen zurück­bleibt. Das ist recht­lich riskant. Es drohen Schaden­ersatz­forderungen und sogar ein Straf­verfahren.

Steuerfalle 5: Vorsicht, Gewerbe!

Liegt ein Gewerbe vor, langt der Fiskus gleich mit drei Steuern zu. Neben der Einkommensteuer können auch Umsatz- und Gewerbe­steuer anfallen.

Einkommensteuer. Auf jeden Euro zusätzlichen Gewinns aus gewerb­lichem Online­handel fällt Einkommensteuer an, wenn das gesamte Einkommen über dem Grund­frei­betrag von derzeit 10 347 Euro, für Ehepaare 20 694 Euro liegt.

Für Angestellte, Beamte und Pensionäre, die online nebenbei gewerbs­mäßig verdienen, sind bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei. Höhere Neben­einkünfte müssen sie aber in ihrer Steuererklärung angeben. Weitere Steuern muss ein Klein­unternehmer bis zu einem Umsatz von 22 000 Euro brutto nicht zahlen.

Umsatz­steuer. Über­steigen die Umsätze 22 000 Euro brutto im zurück­liegenden Jahr und werden im laufenden Jahr voraus­sicht­lich mehr als 50 000 Euro erzielt, wird Umsatz­steuer fällig.

Gewerbe­steuer. Über­steigen die Gewinne jähr­lich 24 500 Euro, verlangen die örtlichen Kommunen auch Gewerbe­steuer.

Beispielfall: Privater Handel

Als sich Renate und Werner aus Köln kennen­lernten und in eine gemein­same Wohnung zogen, stellte sich eine ganz praktische Frage: Wohin mit dem ganzen Krempel? Die rettende Idee: ein Verkauf über Ebay. Am besten verkaufte sich Werners alter PC. Der ging für 130 Euro weg, das nostalgische Radio für 40 Euro. Der Verkauf des Hausrates brachte in dem Jahr insgesamt rund 1 500 Euro. Das neueste Online-Inserat der beiden: ein Damen­rad, Preis: 70 Euro und ein Biedermeier-Schrank, Preis: 3 400 Euro.

Steuerfrei. Selbst bei einem angenom­menen Haus­halts­einkommen von 4 000 Euro im Monat bleiben die Erlöse steuerfrei. Denn mit dem Verkauf von Einzel­dingen wie Hausrat, Möbel oder Fahr­rad gelten die beiden als Privatverkäufer und zahlen keine Einkommensteuer auf Gewinne.

Sonderfall Spekulation. Anders der Verkauf von Werners Biedermeier-Schrank. Der Haken: Das Schmuck­stück aus Kirschbaum hatte Werner erst ein halbes Jahr zuvor für 2 500 Euro erworben und jetzt für 3 400 Euro weiterverkauft. Weil es sich dabei um eine Antiquität handelt, die vor weniger als einem Jahr gekauft wurde und der Gewinn nicht weniger als 600 Euro beträgt, muss er seinen Gewinn versteuern.

Wie viel darf man privat bei eBay verkaufen?

Der Verkauf in erheblichem Ausmaß, den sieht das Finanzamt ab 30 Artikeln pro Monat gegeben. Der Ankauf von Gegenständen, um diese gezielt zu verkaufen. Das Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Artikeln wird kritisch gesehen.

Wie viele Anzeigen kann man bei eBay einstellen?

eBay Kleinanzeigen ist grundsätzlich kostenlos. Sowohl gewerbliche und private Nutzer können gebührenfrei Anzeigen aufgeben. Lediglich für das Einstellen von mehr als 50 Anzeigen innerhalb von 30 Tagen erheben wir eine Gebühr von 0,95 EUR (inkl. Mwst) pro Anzeige.

Was ist verkaufslimit bei eBay?

eBay sieht für die neuen Mitglieder sogenannte Verkaufslimits vor. Das bedeutet, dass Sie nur noch eingeschränkt verkaufen können, sprich nur eine gewisse Anzahl an Artikeln. Während dies bei älteren Mitgliedskonten uneingeschränkt ist, ist dies bei den neuen Mitgliedskonten auf 10 Artikel begrenzt.

Wo kann ich sehen wieviel ich bei eBay noch verkaufen kann?

Gehen Sie im Verkäufer-Cockpit Pro zum Tab Übersicht – wird in einem neuem Fenster oder Tab geöffnet. Unten unter „Monatslimits“ wird Ihr aktuelles Limit angezeigt.