Wo bekomme ich vordrucke für steuererklärung 2022

Formulare / Vordrucke

Werden Formulare und Vordrucke oder dafür amtlich vorgeschriebene Muster sowie etwaige Merkblätter dazu mit Verwaltungsanweisungen (z. B. BMF-Schreiben) eingeführt oder geändert, wird auf dieser Internetseite durch Vorabveröffentlichungen der entsprechenden Verwaltungsanweisungen darauf hingewiesen.

Das Bundesministerium der Finanzen bietet auf dieser Internetseite keine Formulare und Vordrucke an. Diese sind entweder auf eigens dafür eingerichteten Internetportalen oder bei den für deren Verwendung zuständigen Behörden und auf deren Internetportalen verfügbar. Werden Formulare und Vordrucke oder dafür amtlich vorgeschriebene Muster sowie etwaige Merkblätter dazu mit Verwaltungsanweisungen (z. B. BMF-Schreiben) eingeführt oder geändert und wird auf dieser Internetseite durch Vorabveröffentlichungen der entsprechenden Verwaltungsanweisungen darauf hingewiesen, werden diese Verwaltungsanweisungen gelöscht, sobald die Formulare und Vordrucke oder amtlich vorgeschriebenen Muster an anderer beziehungsweise dafür vorgesehener Stelle verfügbar sind.

Formular-Management-System (FMS)

Um den Datenaustausch zwischen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen auszubauen und fortlaufend zu verbessern, wurde das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung geschaffen. Dort werden Online-Dienstleistungen und interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören u. a. Formularangebote des Bundesministeriums der Finanzen und seinen zugehörigen Bundesoberbehörden sowie Formulare der Bundeszollverwaltung. Das Formularangebot ist zum einen alphabetisch und zum anderen nach Nutzerinnen und Nutzern sortiert. Zu den Nutzerinnen und Nutzern gehören die Bürgerinnen und Bürger (z. B. Einkommensteuererklärung, Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung), die Unternehmen (z. B. Körperschaftsteuererklärung) und die Verwaltung (z. B. Antrag auf Beihilfe). Zudem bietet das „FMS“ eine Übersicht über häufig genutzte Formulare, einen gesonderten Formularkatalog mit Steuerformularen sowie eine Formularsuche an.

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ELSTER

ELSTER bietet allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Rentnerinnen und Rentnern, Pensionärinnen und Pensionären, Unternehmerinnen und Unternehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Softwareprodukt verwendet werden, in das die ELSTER-Schnittstelle integriert ist. Außerdem bietet ElsterOnline, das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, nach der Registrierung verschiedene Steuererklärungen und Meldungen an. Diese können im ElsterOnline-Portal mit einem Internetbrowser online erfasst und abgegeben werden. Welche Steuererklärungen aktuell angeboten werden sowie weitere Informationen finden Sie unter ElsterOnline. Daneben können andere Verwaltungen und Organisationen (z. B. Kammern, Gemeinden) mit Hilfe der ELSTER-Software Steuerdaten via Internet mit der Finanzverwaltung austauschen. Dazu steht zum einen ElsterFT, das kostenlose Programm der Finanzverwaltung, sowie andere Softwareprodukte, in die die ELSTER-Schnittstelle integriert ist, zur Verfügung.

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Bundeszentralamt für Steuern

Für die Abwicklung bestimmter steuerlicher Verfahren ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Auf seiner Internetseite informiert das BZSt u. a. über die Nutzung von Steuerformularen und die elektronische Übermittlung von Daten.

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Bundeszollverwaltung

Informationen über Vordrucke, Merkblätter und Formulare zu einzelnen Rechtsgebieten des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sind auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung eingestellt.

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Hinweis zur gewerblichen Verwendung von Formularen und Vordrucken

Die gewerbliche Verwendung von Formularen und Vordrucken (z. B. Abdruck der Einkommensteuererklärung in Tageszeitungen oder in der Fachliteratur) ist im Rahmen der urheberrechtlichen Bestimmungen möglich. Im Regelfall besteht kein Urheberrechtsschutz, weil den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen berührende Formulare und Vordrucke entweder amtlich bekannt gemacht (z. B. im Bundessteuerblatt) oder im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht werden (§ 5 Urheberrechtsgesetz – UrhG). Die Veröffentlichung erfolgt z. B. auf dieser Internetseite, über nachgeordnete Behörden, die Länder sowie Verbände, Softwarefirmen oder Verlage. Zudem werden insbesondere die für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bestimmten Formulare und Vordrucke in die Internetportale der Bundesfinanz- und Bundeszollverwaltung und teilweise der Finanzbehörden der Länder elektronisch zur allgemeinen Verfügung gestellt. Die Nutzung bedarf im Regelfall keiner gesonderten Erlaubniserklärung seitens des Bundesministeriums der Finanzen. Es sind aber die Urheberrechtsschutzhinweise in den entsprechenden Internetportalen zu beachten, die insbesondere die Nutzung amtlicher Formulare und Vordrucke in Internetportalen Dritter einschränken und von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen können. Zu beachten sind zudem grundsätzlich die urheberrechtlichen Bestimmungen über das Änderungsverbot und über die Quellenangaben (§§ 62 und 63 UrhG). Auch werden bestimmte Steuerformulare und -vordrucke nicht allein durch das Bundesministerium der Finanzen, sondern im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erstellt. Deshalb ist hier bei der Quellenangabe neben dem Bundesministerium der Finanzen auch das Finanzministerium des jeweiligen Landes, in dem Verlage und vergleichbare Nutzer ihren Wohn- und/oder Geschäftssitz unterhalten, als Urheber anzugeben. Nicht urheberrechtlich geschützt sind darüber hinaus die auf dieser Internetseite vorab veröffentlichten Verwaltungsanweisungen (z. B. BMF-Schreiben), mit denen Formulare und Vordrucke eingeführt oder geändert werden.

Kann ich die Steuererklärung 2022 noch in Papierform abgeben?

August 2022 müssen Millionen Deutsche die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 beim Finanzamt einreichen. Weil die Steuererklärung in Papierform in diesem Jahr nur noch bedingt möglich ist, sind viele von ihnen zum Umstieg auf die elektronische Abgabe gezwungen.

Wann gibt es Steuerformulare für 2022?

1. August 2022: wenn Sie die Einkommensteuererklärung selbst erstellen (z.B. mit den Steuerformularen oder mittels Steuersoftware); 28. Februar 2023: wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird.

Wo finde ich Steuerformulare zum ausdrucken?

Heutzutage versenden die Finanzämter die Steuerformulare nicht mehr an ihre "Kunden". Doch die Formulare stehen ja im Internet zur Verfügung - wie bei Steuerrat24. Hier können Sie die benötigten Formulare bequem ausdrucken oder auch am Bildschirm ausfüllen. Bei Steuerrat24 ist Ordnung im Dschungel der Steuerformulare.

Wo bekomme ich Vordrucke für Steuererklärung 2021?

Steuererklärung, Vordrucke.
Die Bundesfinanzverwaltung stellt die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung im Internet zur Verfügung (siehe Links). ... .
Steuererklärungsvordrucke zur Einkommensteuer sind in den Informations- und Annahmestellen der Regionalfinanzämter erhältlich..