Arbeitslosengeld wegen gleicher krankheit

Sie sind arbeitslos und krank geworden?

Geben Sie Ihren Krankenstand beim AMS unverzüglich bekannt. Während des Krankenstandes gibt es keine Vermittlungsaktivitäten oder Ähnliches durch das AMS. Auch die Vereinbarungen im Rahmen der Eigeninitiative müssen nicht eingehalten werden. 

Krankengeld

Ab dem 4. Tag des Krankenstandes erhalten Sie auf Antrag von der Österreichischen Gesundheitskasse grundsätzlich Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der zuvor bezogenen Notstandshilfe.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe ruht während des Bezuges von Krankengeld. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die zuerkannte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, es kommt dadurch nur zu einer zeitlichen Verschiebung.

Ende des Krankenstandes beim AMS melden

Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie das AMS rasch und unbedingt persönlich darüber informieren – und zwar auch dann, wenn die Gesundheitskasse Ihnen zusichert, Sie elektronisch wieder gesund zu melden!

Achtung!

Wenn Ihr Krankenstand weniger als 62 Tage gedauert hat, müssen Sie sich nach Ende Ihres Krankenstandes innerhalb von einer Woche wieder beim Arbeitsmarktservice melden

Hat Ihr Krankenstand länger als 62 Tage gedauert, müssen Sie unmittelbar nach dem Ende des Krankenstandes einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe stellen.

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Arbeitslosengeld wegen gleicher krankheit

Aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig zu werden, ist nicht nur für Selbstständige ein unschöner Zustand: Auch Arbeitnehmer oder Arbeitslose müssen gewisse Fristen einhalten und Unterlagen einreichen, damit der Lohn oder das Arbeitslosengeld weiterhin gezahlt werden. Doch verlängert sich im Krankheitsfall der Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und wenn ja: Wie sehen die Fristen diesbezüglich aus? Wir haben das Wichtigste zum Thema für Sie zusammengefasst.

Krankheitsfall und Arbeitslosengeld: Erhalten Sie weiterhin Bezüge?

Die gute Nachricht zuerst: Wer Arbeitslosengeld bezieht und krank wird, muss sich nicht um seine Bezüge sorgen. Auch in einem solchen Fall werden weiterhin die Leistungen bezahlt. Die Agentur für Arbeit bezeichnet arbeitslos gemeldete Arbeitnehmer im Krankheitsfall als „kurzfristig Arbeitsunfähige“. Dieser Begriff wird gewählt, weil Sie – wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, aber krank werden – in einem solchen Fall rein technisch gesehen dem Arbeitsmarkt für die Dauer Ihrer Krankheit nicht mehr zur Verfügung stehen und die Agentur für Arbeit Sie in diesem Zeitraum auch nicht vermitteln kann.

Arbeitslos und krankgeschrieben: So müssen Sie vorgehen

Wenn Sie krank werden, müssen Sie diese Tatsache sofort der Agentur für Arbeit mitteilen und gleichsam auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankheit. Fallen Sie länger aus, gilt für Sie das Gleiche wie für Arbeitnehmer: Spätestens am dritten Krankheitstag müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Das Attest müssen Sie dabei an Ihren jeweiligen Sachbearbeiter schicken. Ein Anruf reicht dann nicht mehr aus. Die Agentur für Arbeit darf sich das Recht vorbehalten, auch vor der Drei-Tages-Frist ein Attest einzufordern. Dauert Ihre Krankheit länger als ursprünglich vom Arzt angegeben, müssen Sie erneut ein Attest bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen. Sie erhalten maximal sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld, während Sie krankgeschrieben sind. Im Anschluss erhalten Sie Krankengeld.

Verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Krankschreibung?

Zwar erhalten Sie maximal sechs Wochen Arbeitslosengeld, auch wenn Sie krank sind, jedoch wird Ihnen dieser Zeitraum nicht „gutgeschrieben“, also nicht zusätzlich hinten drangehängt. Die mögliche Zeit, in der Sie Bezüge beziehen können, hängt dabei stark von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer Beschäftigung ab:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal ein halbes Jahr lang Arbeitslosengeld.
  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal acht Monate Arbeitslosengeld.
  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 20 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal zehn Monate Arbeitslosengeld.
  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal ein Jahr Arbeitslosengeld.
  • Sind Sie älter als 50, kann sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld gegebenenfalls noch verlängern.

Haben Sie also einen regulären Anspruch auf 20 Monate Arbeitslosengeld, sind davon aber einen Monat lang krankgeschrieben, so bleibt es bei 20 Monaten, und wird beispielsweise nicht auf 21 Monate ausgeweitet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie über mehrere kürzere Zeiträume während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben sind, also beispielsweise zwei Mal zwei Wochen oder drei Mal eine Woche.

Wie viel Arbeitslosengeld nach langer Krankheit?

Das Arbeitslosengeld nach Krankengeld entspricht der Höhe des regulären Arbeitslosengeldes und wird auf dieselbe Weise errechnet. Beantragen Sie nach dem Krankengeld eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rehabilitationsmaßnahme, erhalten Sie das nahtlose Arbeitslosengeld, solange Ihr Antrag bearbeitet wird.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld nach 78 Wochen Krankheit?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei längeren Arbeitsunfähigkeiten Krankengeld - und zwar wenn der Anspruch darauf besteht und dann maximal für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen, bezeichnet man das als "Aussteuerung".

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld nach Krankengeld?

Bezieher von Arbeitslosengeld I bekommen nach einer Krankschreibung bis zu sechs Wochen lang das Arbeitslosengeld weiter bezahlt. Erst nach Ablauf der sechs Wochen müsste die Krankenkasse einspringen.

Wann wieder Anspruch auf Krankengeld bei gleicher Krankheit?

Wie lange bekomme ich Krankengeld? Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld.