Bahn wochenkarte zug nutzen gleiches ziel anderer einstieg

    1. Kontakt

    Häufig gestellte Fragen

    Allgemeines

    Was heißt Verbundlinien?

    Mit Verbundlinien werden alle Linienverkehre im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) bezeichnet. Das bedeutet mit wenigen Ausnahmen alle Öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und Burgenland.

    Welche Ausnahmen gibt es, welche Linien sind nicht dabei?

    Folgende Öffentliche Verkehrsmittel in der Region gehören nicht zum VOR und akzeptieren weder Jugendtickets noch Top-Jugendtickets:

    • Flughafenbusse
    • CAT
    • WESTbahn und WESTbusse
    • Busse die extra bestellt werden (z.B. Transport für Internatsschülerinnen und -schüler von A nach B)
    • Touristische Angebote (z.B. Wachaubahn, Schneebergbahn, etc.)

    Wo ist die genaue Grenze NÖ bzw. BGLD zu OÖ bzw. Steiermark?

    Das Jugend- und Top-Jugendticket gilt ausschließlich in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Bei verbundüberschreitenden Fahrten über die Bundeslandgrenzen dieser Bundesländer hinaus, ist ab dem letzten fahrplanmäßigen Halt innerhalb des Gebietes ein zusätzlicher Fahrausweis zu lösen.

    COVID-19 und der öffentliche Verkehr

    Muss ich in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen?

    Ab dem 1.6.2022 gilt die FFP2-Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmittel in Wien. In Niederösterreich und Burgenland gilt ab dem 1.6.2022 keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen von der Maskenpflicht in Wien sind: 

    • Die FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Schwangere. In diesen Fällen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
    • Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht in den Öffis ausgenommen.
    • Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen statt der FFP2-Maske einenMund- und Nasenschutz tragen, der abdeckend und eng anliegend sein muss.
    • Personen, denen das Tragen einer FFP2-Maske oder eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder fortgeschrittener Demenz), sind von der Maskenpflicht in den Öffis ausgenommen.

    Wer aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen vom Mund-Nasen-Schutz befreit ist, muss ein ärztliches Attest von einem in Österreich oder im EWR niedergelassenen Arzt vorweisen.

    VOR Jahreskarte/KlimaTicket

    Vorteile der VOR Jahreskarten

     Die Vorteile der VOR Jahreskarten (Strecken-Jahreskarte und KlimaTickets: sind:

    • Preiswert – Die VOR Jahreskarten sind das preiswerteste Angebot für alle Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
    • Praktisch – Mit den VOR Jahreskarten fahren Sie an 365 Tagen im Jahr, wann und so oft Sie wollen.
    • Flexible Bezahlung – Sie können bar, per Bankeinzug, auf einmal oder in 12 Monatsraten bezahlen. 
    • Gratis Hundemitnahme: In der Kernzone Wien sowie im restlichen gesamten Geltungsbereich Ihrer VOR Jahreskarten fährt Ihr Hund mit Ihnen gratis mit.
    • Vorteile der Kernzone Wien 

    • Samstag-Kinder-Mitfahrbonus: Samstag ab 12 Uhr können Sie mit Ihrer VOR Strecken-Jahreskarte (inkl. Kernzone Wien) oder VOR KlimaTicket MetropolRegion innerhalb Wiens Ihre Kinder mitnehmen (gültig für 2 Kinder bis 15 Jahre).
    • Gratis Fahrradmitnahme: BenutzerInnen der VOR Strecken-Jahreskarte (inkl. Kernzone Wien) oder des VOR KlimaTickets MetropolRegion können zwischen 9-15 Uhr und ab 18:30 in der Wiener U-Bahn und in den Zügen der ÖBB mit Fahrradsymbol (REX, R, S-Bahn) innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
    • NightLine inklusive – Mit Ihrer VOR Strecken-Jahreskarte (inkl. Kernzone Wien) oder & VOR KlimaTicket MetropolRegion stehen Ihnen alle Wiener Nachtbus-Linien sowie die 24-Stunden-U-Bahn am Wochenende ohne Aufpreis zur Verfügung.

    Gilt das VOR KlimaTicket Region auch auf der S-Bahn in Wien?

    Nein, das VOR Klimaticket Region gilt nur im Burgenland und in Niederösterreich bis zur Kernzonengrenze. Wenn Öffis innerhalb Wiens genutzt werden - U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Linien der ÖBB und Badner Bahn – so wird das VOR KlimaTicket Metropolregion benötigt.

    Wie lade ich die VOR-Jahreskarten auf das Smartphone?

    • Wechseln Sie in Ihren persönlichen Bereich durch Tippen auf das Kopf-Symbol im oberen Bereich der VOR AnachB App.
    • Wählen Sie „Jahreskarte hinterlegen“.
    • Geben Sie die auf der zu hinterlegenden Jahreskarte aufgedruckten Daten ein.
    • Bei erfolgreicher Übereinstimmung wird Ihre Jahreskarte in „Tickets“ hinterlegt.

    Was ist zu tun, wenn sich mein Name geändert hat?

    • Übermittlung der Urkunde per Mail jahreskarte[@]vor.at
    • Die Änderung wird durchgeführt und am Smartphone am nächsten Tag richtig angezeigt, der Tausch der Jahreskarte erfolgt erst bei der nächsten Vertragsverlängerung.
    • Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch ein sofortiger Tausch der Jahreskarte mit aktuellem Namen durchgeführt werden. Dabei wird die Bearbeitungsgebühr gemäß geltenden Tarifbestimmungen verrechnet.

    Was wenn mein Jahreskartenvertrag vorzeitig gekündigt wird?

    • Hier wird nach Abgabe der Jahreskarte für die Restlaufzeit eine Übergangskarte ausgestellt.
    • Am Smartphone wird die Jahreskarte bis zum letzten Tag der Gültigkeit angezeigt.
    • Bei einer vorzeitigen Kündigung wir eine Bearbeitungsgebühr gemäß der geltenden Tarifbestimmungen verrechnet.

    Gibt es die VOR-Jahreskarten auch übertragbar oder nur persönlich?

    Jahreskarten gibt es nur noch persönlich, damit bleibt das Angebot übersichtlich. Der Vorteil ist, dass persönliche Strecken-Jahreskarten und KlimaTickets, die gerade bei längeren Strecken auch hochpreisig sein können, im Verlustfall ersetzt werden. Das ist bei übertragbaren Tickets nicht möglich.

    Kündigung der VOR-Jahreskarten

    Die VOR Jahreskarten können unter Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen zu jedem Monatsletzten gekündigt werden. Für die vorzeitige Kündigung innerhalb der Laufzeit wird eine Bearbeitungsgebühr eingehoben. Zur Kündigung können Sie Ihre Karte im VOR ServiceCenter abgeben oder eingeschrieben per Post an folgende Adresse schicken:

    Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
    Europaplatz 3/3
    1150 Wien.

    Bitte legen Sie beim Postversand ein kurzes Kündigungsschreiben mit Ihrer Unterschrift der Karte bei. Die Karte muss innerhalb der ersten drei Werktage des Monats, ab dem die Jahreskarte nicht mehr gebraucht wird, beim VOR einlangen, um eine Kündigung abschließen zu können. Allfällige monatliche Abbuchungen werden erst ab dem Zeitpunkt gestoppt, daher kann es zu Überschneidungen mit dem Einzug kommen. Etwaige Gutschriften werden Ende des Monats rücküberwiesen.

    Wenn Sie Ihre VOR Jahreskarte im Voraus bezahlt haben (bar oder per Überweisung), erfolgt eine Rücküberweisung des Guthabens auf ein von Ihnen bekannt gegebenes Konto.

    VOR AnachB App

    Welche Sprachen unterstützt die VOR AnachB App?

    Derzeit steht die VOR AnachB App auf Deutsch und Englisch  zur Verfügung. Gemäß den Empfehlungen der Betriebssysteme richtet sich die angezeigte Sprache nach den Spracheinstellungen Ihres Smartphones. Sobald eine andere Systemsprache als Deutsch ausgewählt wird, verwendet die VOR AnachB App die englische Sprache.

    Welche Funktionen bietet mir die VOR AnachB App?

    Die VOR AnachB App bietet Ihnen zwei Hauptfunktionen: Einen österreichweiten, multimodalen Routenplaner und den VOR-Handy-Ticketshop. Alle wichtigen Funktionen erreichen Sie in der VOR AnachB App direkt über das Hauptmenü.

    Bei Android und iOS erreichen Sie das Menü über einen Klick auf das Menü-Icon oben links oder durch einfaches Wischen vom linken Displayrand.

    Eine Beschreibung einzelner Funktionen finden Sie hier. Bei Fragen hilft Ihnen der VOR-Kundenservice gerne weiter.

    Wie funktioniert der VOR AnachB Routenplaner?

    VOR und ITS Vienna Region (ITS) betreiben den österreichweiten und multimodalen VOR AnachB Routenplaner auf Basis der Verkehrsauskunft Österreich (VAO). Mit dem neuen Online-Routenplaner können Routen für Öffentliche Verkehrsmittel, das Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto berechnet und miteinander kombiniert werden – und das für ganz Österreich! Das neue System ist einfach bedienbar und dank der eingebetteten Kartenansicht äußerst übersichtlich.

    • Unter Fahrt geben Sie zuerst alle für Ihre Route wichtigen Daten ein: Bei Start (A) und Ziel (B) können Sie eine Ortschaft und/oder Haltestelle, Adresse oder einen wichtigen Punkt eingeben. Je präziser Ihre Angaben sind, umso übersichtlicher ist die Vorschlagsliste für Ihre Auswahl.
    • Unter „Einstellungen” haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, die Routenauskunft Ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen, z.B. Ihre Gehgeschwindigkeit zu verändern, einzelne Verkehrsmittel auszuschließen oder ausschließlich Niederflurfahrzeuge zu benutzen. Bitte beachten Sie, dass diese Optionen Ihre Gesamtreisezeit verlängern können. Mit dem Button „Route” starten Sie schließlich die Abfrage.
    • Nun erhalten Sie unter „Ergebnis” automatisch eine Übersicht über die gefundenen Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Es werden die wichtigsten Daten wiederholt, Abfahrts- und Ankunftszeit sowie Dauer der Fahrt, die Anzahl der Umsteigevorgänge und der Fahrpreis zum VOR-Tarif angegeben. Möchten Sie weitere Verkehrsmittel wie z.B. Auto oder Fahrrad abfragen, klappen Sie einfach die gewünschten Modi auf.
    • In der Detailansicht erhalten Sie die volle Information über die gewünschte Fahrt in allen einzelnen Schritten. In der jeweils 1. Zeile finden Sie das Verkehrsmittel mit Angabe von Liniennummer, Ziel und allfälligen weiteren Hinweisen. Ein Klick auf das „+” zeigt Ihnen alle weiteren Zwischenhalte an. Unter „Weitere Fahrten” werden die folgenden Abfahrtszeiten der jeweiligen Linie aufgeführt.

    Ein Hinweis zum Schluss: Verabschieden Sie sich von alten Gewohnheiten, wenn Ihnen der VOR AnachB Routenplaner scheinbar ungewöhnliche Routen vorschlägt – gesucht wird nach allen möglichen Verbindungen. Fahrten können zeitlich ähnlich attraktiv sein, auch wenn sie über andere Wege führen oder mit mehrmaligem Umsteigen verbunden sind.

    Eingabe über Karte:
    Dank der eingebetteten Karte werden Start und Ziel bei Eingabe über den Reiter „Fahrt” automatisch in der Karte angezeigt. 

    • Die Auswahl von Start- bzw. Zielpunkt kann auch erfolgen, indem die blauen Marker A und B einfach mit gedrückter linker Maustaste in die Karte gezogen werden. Durch Drücken der rechten Maustaste an der gewünschten Stelle auf der Karte und anwählen von „Als Start/Ziel übernehmen” kann ebenso jeder beliebige Punkt übernommen werden.
    • Den Vergrößerungsfaktor der Karte können Sie entweder mit dem Scrollrad Ihrer Maus oder mit dem Skalenregler +/- rechts unten in der Karte verändern.

    Wozu benötigt die App so viele Berechtigungen bei der Installation?

    Die VOR AnachB App bietet einige Komfortfunktionen, die abhängig vom Betriebssystem bei der Installation oder beim Erstaufruf bestimmte Berechtigungen voraussetzen. Beispielsweise lassen sich mit dem Zugriff auf Ihren Standort Verbindungen ab der aktuellen Position rechnen oder Haltestellen in der Umgebung suchen. Mit dem Zugriff auf Kontakte lassen sich Tickets für Mitfahrer mit wenig Aufwand erwerben. Sie wählen einen Kontakt aus Ihrem Adressbuch, die Kontaktdaten werden dann automatisch in die entsprechenden Formularfelder kopiert und Ihnen wird die Tipparbeit erspart.

    Einige Plattformen fassen bestimmte Berechtigungen zu Kategorien zusammen, so verlangt Android beispielsweise den Zugriff auf „Fotos, Medien und Dateien“, um bereits heruntergeladene Kartenausschnitte auf Ihrem Smartphone zwischenspeichern oder Speicherkarten verwenden zu können. Es erfolgt ausdrücklich keine Übermittlung oder Auswertung Ihrer persönlichen Daten. Nutzerstatistiken werden allenfalls anonym erstellt, sofern Sie der Erhebung von Nutzerstatistiken explizit in den „Einstellungen“ zustimmen.

    Für Datenschutzfragen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung für die VOR AnachB App.

    Muss ich zur Nutzung der VOR AnachB App die Ortungsfunktion aktivieren?

    Die VOR AnachB App kann selbstverständlich auch bei ausgeschalteter Ortungsfunktion verwendet werden. In diesem Fall stehen lediglich einzelne Funktionen nicht zur Verfügung. So können Sie beispielsweise keine Verbindungen ausgehend von der aktuellen Position berechnen oder Haltestellen in der Nähe suchen. 

    Wie kann ich meinen aktuellen Standort auswählen?

    Sofern Sie die Ortungsfunktion Ihres Smartphones aktiviert haben, können Sie sich Ihren aktuellen Standort in der interaktiven Karte anzeigen lassen (Kompass-Symbol) oder als Start-/Ziel im Routenplaner verwenden (Auswahl „Aktueller Standort“ oder Klick auf das Kompass-Symbol im Start-Eingabefeld).

    Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreiche und genaue Ortung von Ihrem Standort und der Ortungsfunktion Ihres Smartphones abhängig ist.

    Weshalb werden mir nicht alle möglichen Verbindungen angezeigt?

    Die VOR AnachB App berechnet vereinfacht ausgedrückt immer die schnellste Verbindung. Wenn bspw. bei Verbindungen mit dem Öffentlichen Verkehr der schnellste Weg mehrere Umstiege beinhaltet, wird als Alternative i.d.R. auch eine bequemere Verbindung mit weniger Umstiegen (dafür aber mit längerer Gesamtfahrzeit) vorgeschlagen. Im Hintergrund wirken noch zahlreiche weitere Parameter.

    Über den Menüpunkt „Einstellungen“ können Sie die Verbindungssuche mit vielen Optionen auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Sobald Sie individuelle Einstellungen getroffen haben, werden Sie daran in der Verbindungsübersicht erinnert.

    Wie kann ich die Ergebnisse der Routenauskunft beeinflussen?

    Klicken Sie dazu auf den Menüpunkt „Einstellungen“. Dort finden Sie verschiedene Möglichkeiten, die Verbindung auf Ihre Bedürfnisse hin anzupassen. So können Sie beispielsweise gezielt nach Verbindungen mit kurzen Fußwegen oder Verbindungen mit Fußwegen ohne Treppen suchen.

    Ihre geänderten Einstellungen werden automatisch gespeichert und im Abfahrtsmonitor und in der Fahrtauskunft angezeigt.

    Warum schlägt die VOR AnachB App in der Suche nicht immer auf Anhieb die gewünschten Adressen und Haltestellen vor?

    Die Suche berücksichtigt verschiedene Parameter bis hin zu möglichen Tippfehlern und ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, bereits bei der Eingabe weniger Buchstaben den "wahrscheinlichsten Treffer“ anzuzeigen. Auch Abkürzungen werden berücksichtigt.
    Was in der Regel schon bei der Eingabe weniger Buchstaben gut funktioniert, kann in seltenen Einzelfällen dennoch dazu führen, dass Haltestellen oder Adressen auch mal ausgeschrieben werden müssen. Eine weitere Vereinfachung kann die Verwendung der Favoritenfunktion darstellen.

    Wie kann ich Favoriten anlegen?

    In der VOR AnachB App lassen sich für verschiedene Bereiche sogenannte Favoriten anlegen. Die Funktionsweise ist immer die gleiche: Klicken Sie in der Verlaufsliste oder Linienliste auf das Sternsymbol, um einen Ort oder eine Verbindung als Favorit zu kennzeichnen und so immer im Blick zu behalten.
    Nicht mehr benötigte Favoriten lassen sich mit einer Wischgeste von rechts nach links löschen. 

    In welchem Umfang werden aktuelle Störungsmeldungen in der VOR AnachB App angezeigt?

    Die VOR AnachB App beauskunftet den geplanten Fahrplan. Soweit uns Fahrplanänderungen bekannt sind, werden diese abhängig von der Fahrplanänderung mehrere Tage bis Wochen im Voraus in der VOR AnachB App berücksichtigt. Störungen der Bahn bzw. S-Bahn zeigen wir nach Bekanntwerden unmittelbar als Textmeldung in der App an. Wir bitten um Verständnis, dass kurzfristig aufgrund der aktuellen Betriebslage auftretende Fahrplanabweichungen und Störungen nicht zur Gänze in der Fahrtauskunft berücksichtigt werden können.

    Wir geben alle Störungsmeldungen, die uns von den zuständigen Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, unmittelbar zur Anzeige in der VOR AnachB App frei. Für die Bahn und S-Bahn finden Sie diese Störungsmeldungen als Texthinweis sowohl im Abfahrtsmonitor und in der Fahrtauskunft der App als auch in der Meldungsübersicht.
    Wir bitten um Verständnis, dass wir keinen Einfluss auf Umfang und Inhalt der uns bereitgestellten Störungsmeldungen haben. 

    Wo bekomme ich Hilfe bei Fragen zur VOR AnachB App?

    Sehr gerne können Sie sich bei Fragen, Problemen, aber gerne auch mit Verbesserungsvorschlägen an den VOR-Kundenservice wenden. Wir sind bestrebt, unsere VOR AnachB App kontinuierlich zu verbessern, etwaige Probleme auszuräumen und sinnvolle Funktionen zu implementieren. Dafür ist uns Ihr Feedback sehr wichtig.

    Bitte vergessen Sie bei auftretenden Problemen oder Fehlern nicht, Ihr Betriebssystem (mit Versionsnummer), die installierte Version der VOR AnachB App (Sie finden die Versionsnummer ganz unten im Menüpunkt „Einstellungen“) und eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung (gerne auch mit Screenshot) mitzuschicken. Vielen Dank.

    Was kann und sollte ich bei Fehlern oder Abstürzen der VOR AnachB App tun?

    Zumeist hilft es bereits, die App komplett zu schließen und neu zu öffnen. In einigen Fällen kann auch die Deinstallation und anschließende Neuinstallation der VOR AnachB App weiterhelfen. Sollten Sie Fehler oder Abstürze beobachten, möchten wir Sie bitten, das Problem unbedingt dem VOR-Kundenservice mitzuteilen. Ihr Feedback hilft uns, die VOR AnachB App kontinuierlich zu verbessern und Fehler auszumerzen.

    Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Betriebssystem (mit Versionsnummer), die installierte Version der VOR AnachB App (Sie finden die Versionsnummer ganz unten im Menüpunkt „Einstellungen“) und eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung (gerne auch mit Screenshot) mitzuschicken. Vielen Dank.

    Warum kommt es zu Abweichungen zwischen den in der VOR AnachB App angezeigten und den tatsächlichen Abfahrtszeiten?

    Die VOR AnachB App beauskunftet den geplanten Fahrplan. Soweit uns Fahrplanänderungen bekannt sind, werden diese abhängig von der Fahrplanänderung mehrere Tage bis Wochen im Voraus in der VOR AnachB App berücksichtigt. Störungen der Bahn bzw. S-Bahn zeigen wir nach Bekanntwerden unmittelbar als Textmeldung in der App an. Wir bitten um Verständnis, dass kurzfristig aufgrund der aktuellen Betriebslage auftretende Fahrplanabweichungen und Störungen nicht zur Gänze in der Fahrtauskunft berücksichtigt werden können.

    Mobile/Online Ticket

    Wie kaufe ich ein Mobile-Ticket?

    Sie benötigen ein Smartphone mit Internetzugang sowie die kostenfreie VOR AnachB App. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich, welche jedoch auch vor dem ersten Kaufvorgang erfolgen kann. In der App können Sie dann entweder das gewünschte Ticket über die Liste direkt auswählen oder Sie geben Start und Ziel im Routenplaner der App ein und erhalten eine Preisempfehlung. Wenn Sie weiterklicken, kommen Sie direkt in den Mobile-Ticketshop, wo Sie Ihr gewünschtes Ticket einfach auswählen und in den Warenkorb legen. Es können auch noch weitere Tickets gekauft werden. Das Ticket wird direkt in der App unter „Tickets“ oder „Vorrat“ angezeigt; der Kaufbetrag wird abgebucht.

    Welche Tickets gibt es als Mobile-Ticket zu kaufen?

    Folgende Tickets können Sie direkt in der VOR AnachB App kaufen:

    • Einzelfahrkarten
    • Tageskarten
    • Wochenkarten
    • Monatskarten
    • 8-Tage-Klimakarte Wien
    • Tickets für Wien Kernzone
    • Regionale Angebote
    • Jugendtickets

    Die VOR-Jahreskarte kann auch in der VOR AnachB hochgeladen werden!

    Kann ich ein Mobile-Ticket für eine andere Person kaufen?

    Ja, das ist für mitreisende Personen möglich. Beim Kauf des Tickets ist die betreffende Person mit Name und Geburtsdatum anzugeben. Im Falle einer Kontrolle muss der Käufer bei der Fahrt dabei sein und das Ticket vorzeigen. Käufer und mitreisende Personen müssen einen amtlichen Lichtbildausweis für die Fahrkartenkontrolle mit sich führen.

    Wie wird das Mobile-Ticket kontrolliert?

    Bei einer Kontrolle sind das Mobile-Ticket in der App und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorzuzeigen. Mit einem Kontrollgerät wird der Barcode auf dem Ticket eingescannt und automatisch geprüft. Das Vorzeigen des Mobile-Tickets als Screenshot oder in einer Wallet App ist nicht möglich. Wenn das Ticket oder der Lichtbildausweis nicht vorgezeigt werden können, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bezahlen.

    Warum muss ich einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen?

    Alle Mobile-Tickets sind personalisiert und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Bei einer Kontrolle sind das Mobile-Ticket in der App und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorzuzeigen. Mit einem Kontrollgerät wird der Barcode auf dem Ticket eingescannt und automatisch geprüft. Das Vorzeigen des Mobile-Tickets als Screenshot oder in einer Wallet App ist nicht möglich. Wenn das Ticket oder der Lichtbildausweis nicht vorgezeigt werden können, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bezahlen. Wenn Sie keinen Lichtbildausweis vorweisen können, kann nur dann um eine Reduktion des erhöhten Beförderungsentgeltes angesucht werden, wenn Sie im Zuge der Kontrolle einer fotografischen Identitätsfeststellung zustimmen.

    Was kostet ein Mobile-Ticket?

    Die Preise für Mobile-Tickets sind identisch mit den Ticketpreisen beim Kauf über Automaten, Verkaufsstellen, oder in den VOR Regio Bussen.

    Welche Zahlungsarten gibt es beim Mobile/Online-Ticket?

    Die Bezahlung ist bei registrierten Kunden per Banküberweisung (eps Online-Überweisung) oder Kreditkarte möglich. Bei nicht registrierten Kunden besteht für den einmaligen Kauf eines Online- oder Mobile-Tickets ausschließlich die Möglichkeit das Ticket direkt mit der Kreditkarte zu bezahlen.

    Wie kann ich meine hinterlegten Zahlungsdaten ändern?

    Eine Änderung der Zahlungsdaten ist ausschließlich im Rahmen einer Bestellung möglich. Hinweis: Sie können eine Bestellung bis zur Eingabe der Zahlungsdaten durchführen und den Bestellvorgang nach erfolgreicher Speicherung der Daten vor dem endgültigen Kaufabschluss abbrechen.

    Kann ich mein Online-Ticket auch auf meinem Smartphone oder meinem Notebook vorzeigen?

    Nein, das geht nicht. Das Online-Ticket ist nur als ausgedrucktes Papierticket gültig. Sie können aber die in ihrem Kunden-Account gespeicherten Tickets als Mobile-Ticket in der AnachB App hochladen und bei einer eventuellen Kontrolle vorzeigen.

    • Über das Mobiltelefon gekaufte Tickets werden automatisch auf Ihr Handy geladen und können weder teilweise noch vollständig erstattet werden.
    • Über den VOR-Ticketshop gekaufte Online-Tickets werden automatisch auf das Smartphone geladen, sobald man in der App angemeldet ist, und können daher ebenfalls weder teilweise noch vollständig erstattet werden.
    • Dies gilt auch für Tickets, deren Gültigkeit noch nicht begonnen hat.

    Stornieren von Mobile- bzw. Online-Tickets

    • Über das Mobiltelefon gekaufte Tickets werden automatisch auf Ihr Handy geladen und können weder teilweise noch vollständig erstattet werden.
    • Über den VOR-Ticketshop gekaufte Online-Tickets werden automatisch auf das Smartphone geladen, sobald man in der App angemeldet ist, und können daher ebenfalls weder teilweise noch vollständig erstattet werden.
    • Dies gilt auch für Tickets, deren Gültigkeit noch nicht begonnen hat. 

    Fahrplanservices

    Was für Informationen bekomme ich vom Haltestellenaushang?

    Wenn Sie nur den Fahrplan einer einzelnen Linie an einer bekannten Haltestelle abfragen möchten, dann ist der Haltestellenaushang genau das Richtige für Sie. 

    Geben Sie zuerst in der entsprechenden Eingabemaske alle wichtigen Daten ein: Stadt/Gemeinde und die Abfahrtshaltestelle. Sie bekommen nun in einer Auswahlmaske alle diese Haltestellen bedienenden Linien angeboten und wählen die Aushangfahrpläne jener Linien, die Sie sich ausdrucken oder ansehen möchten. Mit dem Button „Abfragen” starten Sie schließlich die Abfrage.

    Welche Informationen liefert mir der Linienfahrplan?

    Vor allem bei den regionalen Autobuslinien, die mehrere Linienäste aufweisen können, sind die Linienfahrpläne bzw. Fahrplanbuch-Seiten sehr hilfreich.

    Geben Sie zuerst in der entsprechenden Eingabemaske Linie oder Haltestelle oder Wichtiger Punkt oder Straße ein und starten mit dem Button „Abfrage” die Suche.

    VOR Tarif

    Wer bekommt ein Seniorenticket?

    Personen ab dem vollenden 65. Lebensjahr gegen Vorlage der ÖBB Vorteilscard Senior oder der ÖBB Österreichcard Senior. Auf Verkehrsmitteln der Wiener Linien gilt als Berechtigungsnachweis auch ein Lichtbildausweis, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht. Das Ermäßigungsausmaß beträgt 40% gegenüber dem Vollpreis zum VOR-Tarif.

    Warum ist in NÖ & BGLD eine ÖBB Vorteilscard Senior als Berechtigungsnachweis nötig und in Wien nicht?

    Mit der Umstellung auf das neue Tarifsystem kann der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) endlich bei Einzelfahrscheinen und Tageskarten durchgängige Senioren-Ermäßigungen im Verbundtarif anbieten. Diese Tickets sind nun um rund 40% vergünstigt. Damit haben Senioren – aber auch Menschen mit Behinderung oder Blinde – erstmals die Möglichkeit, im gesamten Verbundgebiet (Wien, Niederösterreich, Burgenland) alle Öffentlichen Verkehrsmittel inkl. Umstiege mit EINER vergünstigten Fahrkarte zu nutzen. 

    Um einen einheitlichen Zugang zu ermäßigten VOR-Seniorentickets zu gewährleisten, wurde die ÖBB Vorteilscard Senior bzw. die ÖBB Österreichcard Senior als Ermäßigungsausweis definiert. 

    Der Grund für diese Entscheidung liegt darin, dass die Vorteilscard Senior verbundweit leicht verfügbar ist. Bisher haben Linienbetreiber - vor allem im Regionalbusbereich - eigene Ausweise zu unterschiedlichen Preisen für das jeweilige Unternehmen ausgegeben, eine wechselseitige Anerkenntnis gab es nicht. Dieser Zustand konnte mit der jetzigen Lösung bereinigt werden. 

    Die Ausgabe eines einzelnen Seniorentickets ausschließlich für Wien ist am Automaten nicht möglich, ein solches gibt es im Wiener Sortiment nicht. Allerdings haben sich die Verbundpartner darauf verständigt, im überwiegenden Fall der durchgehenden Abfertigung die Seniorenermäßigung auch für Wien anzubieten. 

    Wer bekommt ein Ticket für Blinde?

    Blinde und hochgradig Sehbehinderte mit Österreichischem Behindertenpass, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit von mind. 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist.

    Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund der blinden Person wird/werden unent­geltlich befördert.

    Wer bekommt ein Ticket für Behinderte?

    Behinderte erhalten Einzelkarten und Tageskarten zum ermäßigten Fahrpreis mit dem Österreichischen Behindertenpass, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit von mind. 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist.

    Eine Begleitperson wird unent­geltlich befördert, wenn im Behindertenpass der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist

    Ein Assistenzhund wird ebenfalls unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Reisenden eingetragen ist.

    Wer bekommt ein Ticket für Schwerkriegsbeschädigte?

    Schwerkriegsbeschädigte deren Erwerbstätigkeit mindestens 70% gemindert ist, bzw. eine Begleitperson und/oder ein Assistenz-Hund werden in der Kernzone sowie im Ortslinienverkehr unentgeltlich befördert. Als Berechtigungs­nachweis gilt der Schwerkriegsbeschädigtenausweis. 

    Warum gibt es keine Streifenkarten in der Region mehr?

    Im neuen, wesentlich größeren, Tarifgebiet ohne Zonen gibt es nicht mehr die Möglichkeit, nach einem Plan eine bestimmte Anzahl von Einheiten zu entwerten. Im ehemaligen VVNB gab es keine Entwerter, auch in der Region im VOR werden sie beginnend mit 2017 abgebaut. Es stehen aber zahlreiche Verkaufsstellen zur Verfügung: VOR-ServiceCenter, VOR-Online-Ticketshop, Online Shops von ÖBB, Wiener Linien oder Wiener Lokalbahnen, VOR AnachB App, ÖBB-Ticket-App, Wiener Linien App, BuslenkerIn, Verkaufsschalter bzw. über die Automaten von ÖBB, Wiener Linien oder Wiener Lokalbahnen. 

    Jugendtickets

    Wie kommt der Lehrling zu dem benötigten Lehrlings- bzw. Berufsschulausweis?

    Für Lehrlinge gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

    Lehrlinge mit Lehrstelle in Wien:
    Die Wiener Berufsschulen geben für ihre Lehrlinge Berufsschulausweise aus. Sollte ein Lehrling in Wien keinen Berufsschulausweis erhalten, kann dieser über die Website der Wirtschaftskammer Wien einen Lehrlingsausweis anfordern

    Lehrlinge mit Lehrstelle in NÖ:
    Der Lehrlingsausweis wird von der Wirtschaftskammer NÖ für jeden Lehrling der ein aufrechtes Lehrverhältnis hat ausgestellt. Der Versand des Lehrlingsausweises erfolgt über den Lehrherrn.

    Lehrlinge mit Lehrstelle im Burgenland:
    Diese erhalten einen EDU.Card-Lehrlingsausweis, der von der Arbeiterkammer Burgenland (Zentrale Eisenstadt bzw. Bezirksstellen in Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See, Oberwart und Oberpullendorf) ausgestellt wird.

    Um mit dem Jugendticket um € 19,60 auch die Strecke zur Berufsschule zurücklegen zu können, benötigen die Lehrlinge auch einen Berufsschulausweis der jeweiligen Berufsschule.

    Was brauchen Krankenpflegeschülerinnen und -schüler?

    Der Schülerausweis für Krankenpflegeschülerinnen und -schüler wird entweder von den Krankenpflegeschulen selbst ausgegeben oder die Schülerinnen und Schüler können sich einen leeren Schülerausweis-Rohling bei einer Trafik, im Papierfachhandel oder im VOR ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West  besorgen. Die Krankenpflegeschule bestätigt dann den ausgefüllten Ausweis.

    Was brauchen Zahnarztassistentinnen und -assistenten?

    Dabei handelt es sich um eine Gruppe von Lehrlingen die nur einen Ausbildungsvertrag erhalten und die keine Berufsschule besuchen. Dennoch können Zahnarztassistentinnen und -assistenten vom Jugendticket profitieren, wenn der betreffende Zahnarzt bzw. die betreffende Zahnärztin einen Ermäßigungsausweis beantragt. Dieser Ermäßigungsausweis muss vom Zahnarzt bzw. der Zahnärztin schriftlich bei der zuständigen Landeszahnärztekammer beantragt werden:

    Wien
    Landeszahnärztekammer für Wien
    Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien
    Tel.: 050511 – 1015

    Niederösterreich
    Landeszahnärztekammer für NÖ
    Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten
    Tel.: 050511 – 3100

    Burgenland
    Landeszahnärztekammer Burgenland
    Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien
    Tel.: 050511 – 7000

    Der übermittelte Ermäßigungsausweis wird dann vom Zahnarzt bzw. von der Zahnärztin bestätigt und ist in Verbindung mit dem Jugendticket oder Top-Jugendticket als Nachweis gültig.

    Wie erhalten Absolventen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres sowie PolizeischülerInnen ihren Berechtigungsausweis?

    Teilnehmer des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres sowie PolizeischülerInnen benötigen einen Berechtigungsausweis, welcher vom VOR ausgestellt wird. Dieser wird analog zum gewöhnlichen Lehrlingsausweis maximal für den Zeitraumes eines Schuljahres ausgestellt.

    Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung an die Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH gesendet werden:

    1. Eine Bestätigung der nach dem Bundesgesetz anerkannten Trägerorganisation, aus der folgendes hervorgeht: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Einsatz- bzw. Ausbildungsort, Zeitraum der Tätigkeit
    2. Ein Lichtbild/Passfoto

    Diese Unterlagen können Sie an folgende Stellen übermitteln:

    • per E-Mail: schueler.lehrlinge[@]vor.at
    • per Post: Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH, Europaplatz 3/3, 1150 Wien 
    • persönlich: VOR-ServiceCenter, 1150 Wien, Europaplatz 2/E 1.15 , Montag – Freitag an Werktagen von 8:00 – 18:00 Uhr

    Der Ausweis wird per Post zugestellt.

    Wie verhält es sich mit Begleitpersonen von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung?

    Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sind bei der Benutzung Öffentlicher Verkehrsmittel oft auf eine Begleitperson angewiesen. Für die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs existiert eine Regelung, welche weiterhin in der üblichen Form gilt: Betroffene Personen erhalten über den Fonds Soziales Wien oder die MA 56 ein entsprechendes Formular. Eine Karte wird dann für berechtigte Begleitpersonen ausschließlich von den Wiener Linien ausgestellt. Diese Karten sind nicht über den VOR erhältlich.

    Können Schüler-Gelegenheitsverkehre benutzt werden?

    Bei Schülerinnen und Schüler, die eine Teilstrecke im Gelegenheitsverkehr und eine Teilstrecke im Linienverkehr zurücklegen müssen, um in die Schule zu gelangen, anerkennen die den Schüler-Gelegenheitsverkehr betreibenden Unternehmen sowohl Jugend- als auch Top-Jugendticket als Selbstbehaltsnachweis der für die Freifahrt vorgeschriebenen € 19,60.

    Wird der Schulweg ausschließlich auf einer als Schüler-Gelegenheitsverkehr geführten Verbindung (keine Verbundlinie) absolviert, so ist der Betrag von € 19,60 direkt beim Unternehmen, welches diesen Schüler-Gelegenheitsverkehr führt, zu entrichten.

    Darf mit den Stadtverkehren gefahren werden?

    Ja, mit dem Top-Jugendticket darf der Stadtverkehr auch an Nichtschultagen und in den Ferien benützt werden. Mit dem Jugendticket ist die Fahrt nur an Schultagen und zwischen Hauptwohnsitz und Ausbildungsort möglich.

    Verlust der Gültigkeit von Tickets

    Tickets dürfen nicht verändert oder verfälscht werden, andernfalls verlieren sie ihre Gültigkeit.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Nicht erforderliche Beschriftung oder Markierung von Tickets
    • Abtrennung von Teilen des Tickets
    • Laminierung von Tickets (Sicherheitsmerkmale nicht überprüfbar)
    • Tickets ohne oder mit nicht lesbarem Aufdruck
    • Keinesfalls gilt eine Kopie eines Tickets oder die Rechnung für ein gekauftes Ticket als Fahrtberechtigung

    Erforderliche Einträge auf Tickets, wie beispielsweise Namen, stellen keine Veränderung oder Verfälschung eines Tickets dar. Tickets mit nur mehr schlecht lesbarem Aufdruck können beim ausstellenden Unternehmen oder bei der Verkehrsverbund Ost-Region GmbH gegen ein neues Ticket ausgetauscht werden.

    Was ist mit „gültig an Schultagen“ konkret gemeint?

    Das Jugendticket um € 19,60 ist bei den in der Region üblichen 5-Tages-Schulen von Montag – Freitag gültig. Besuchen die Schülerinnen und Schüler 6-Tages-Schulen, bei denen auch an Samstagen unterrichtet wird, ist dieses Ticket auch am Samstag gültig. Das Jugendticket um € 19,60 ist allerdings in allen Fällen nicht an Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien gültig.

    Wie funktioniert es, wenn am Schulweg die Grenzen des VOR überschritten werden?

    Für Schülerinnen und Schüler, deren Schulwege die Ostregion (Wien, Niederösterreich und Burgenland) überschreiten, gibt es folgende Regelungen:

    Schülerin bzw. Schüler wohnt in Niederösterreich und geht in Oberösterreich in die Schule?
    Es wird zum Oberösterreich-Ticket, aus dem kein Wohnort bzw. Schulort hervor geht, noch zusätzlich ein Schülerausweis, mit Wohnort bzw. Schulort NÖ oder BGLD benötigt, damit das Oberösterreich-Ticket wie ein Jugendticket um € 19,60 für die Teilstrecke von der Bundesländergrenze bis zum Wohnort in NÖ oder BGLD anerkannt wird.

    Wenn Schülerinnen bzw. Schüler für Wien, NÖ und BGLD ein Top-Jugendticket möchten, so kann das Aufzahlungsticket um € 59,40 gekauft werden. Dieses ist dann in Verbindung mit dem Oberösterreich-Ticket als Top-Jugendticket auf allen Verbundlinien in Wien, NÖ und BGLD gültig.

    Schülerin bzw. Schüler wohnt in NÖ oder BGLD und geht in der Stmk. in die Schule?
    Es wird zum Steiermark-Ticket, aus dem kein Wohnort bzw. Schulort hervorgeht, noch zusätzlich ein Schülerausweis, mit Wohnort bzw. Schulort NÖ oder BGLD benötigt, damit das Steiermark-Ticket wie ein Jugendticket um € 19,60 an Schultagen für die Teilstrecke von der Bundesländergrenze bis zum Wohnort in NÖ bzw. BGLD anerkannt wird.

    Wenn Schülerinnen bzw. Schüler für Wien, NÖ und BGLD ein Top-Jugendticket möchten, so kann das Aufzahlungsticket um € 59,40 gekauft werden. Dieses ist dann in Verbindung mit dem Steiermark-Ticket als Top-Jugendticket auf allen Verbundlinien in Wien, NÖ und BGLD gültig – auch an Sonn- und Feiertagen und in den Ferien.

    Internatsschülerinnen bzw. -schüler die Überschreiter sind:
    Internatsschülerinnen bzw. -schüler können bis zum Grenzpunkt NÖ bzw. BGLD mit dem Top-Jugendticket fahren. Ab der Grenze besteht allerdings weiterhin kein Anspruch auf Schülerfreifahrt (€ 19,60) in Oberösterreich bzw. der Steiermark.

    In der Steiermark können Internatsschülerinnen bzw. -schüler aber ein Top-Ticket kaufen, falls Wohn- oder Schul- bzw. Ausbildungsort in der Steiermark liegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Steirischen Verkehrsverbund.

    In Oberösterreich können Internatsschülerinnen bzw. -schüler ein „Jugendticket–Netz“ kaufen, falls Wohn- oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Oberösterreich liegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Oberösterreichischen Verkehrsverbund.

    Wie funktioniert es, wenn am Weg zu Schule oder Ausbildungsort die Grenzen des VOR überschritten werden?

    Für Lehrlinge, deren Schulwege oder Wege zum Ausbildungsort über die Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) hinausreichen, gibt es folgende Regelungen:

    Lehrling wohnt in NÖ oder BGLD und arbeitet in der Steiermark
    Es wird zum Steiermark-Ticket noch zusätzlich ein Lehrlingsausweis, aus dem Wohnort bzw. Ausbildungsort NÖ oder BGLD ersichtlich ist benötigt, um wie ein Jugendticket um € 19,60 an Schultagen für die Teilstrecke von der Bundesländergrenze bis zum Wohnort in NÖ oder BGLD anerkannt zu werden.

    Lehrlinge mit Ausbildungsort in der Steiermark können sich kostenlos eine checkit.card bestellen. Aus dieser Karte geht der Wohnort hervor und somit kann die Karte statt einem Lehrlingsausweis genützt werden.

    Wenn der Lehrling ein Top-Jugendticket für Wien, Niederösterreich und Burgenland  möchte, so kann zum Steiermark-Ticket ein entsprechendes Aufzahlungsticket um € 59,40 gekauft werden. Als Nachweis bei einer Kontrolle benötigt der Lehrling sowohl das Steiermark-Ticket, einen Lehrlingsausweis als auch das Aufzahlungsticket.

    Lehrling wohnt in der Steiermark und arbeitet in NÖ oder BGLD?
    Es wird zusätzlich zum Steiermark-Ticket (Lehrlings-Ticket) ein Lehrlingsausweis NÖ oder BGLD, erhältlich bei der Wirtschaftskammer NÖ bzw. AK BGLD benötigt, auf denen der Ausbildungsort in NÖ oder BGLD ersichtlich ist, um das Steiermark-Ticket analog zum Jugendticket auf der niederösterreichischen bzw. burgenländischen Teilstrecke nutzen zu dürfen.
    Lehrlinge mit Lehrstelle im Burgenland erhalten einen edu.card Lehrlingsausweis, der von der Arbeiterkammer Burgenland (Zentrale Eisenstadt bzw. Bezirksstellen in Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See, Oberwart und Oberpullendorf) ausgestellt wird.

    Lehrling wohnt in Oberösterreich und arbeitet in Niederösterreich bzw. umgekehrt?
    Es wird zusätzlich zum Oberösterreich-Ticket, aus dem kein Wohnort bzw. Ausbildungsort hervorgeht, ein Lehrlingsausweis NÖ, erhältlich bei der Wirtschaftskammer NÖ, benötigt, auf den der Ausbildungsort in NÖ ersichtlich ist, um das Oberösterreich-Ticket analog zum Jugendticket um € 19,60 auch auf der Teilstrecke in NÖ nutzen zu dürfen.
    Wenn der Lehrling das Top-Jugendticket (für Wien, NÖ, BGLD) kaufen möchte, benötigt er zum Oberösterreich-Ticket noch das Aufzahlungsticket um € 59,40.

    Wie kann das Jugendticket in ein Top-Jugendticket umgewandelt werden?

    Alle, die sich bereits ein Jugendticket um € 19,60 gekauft haben, können jederzeit gegen Aufzahlung des Differenzbetrages von € 59,40 auf das Top-Jugendticket umsteigen.

    Wurde das Ticket im Online-Shop erworben, so kann dort ein Top-Jugendticket gekauft werden, das Jugendticket wird dann von VOR bzw. den Wiener Linien storniert und der Betrag von € 19,60 rücküberwiesen. Bitte senden Sie nach erfolgtem Kauf eine E-Mail mit Ihren Kontodaten an den jeweiligen Onlineshop-Betreiber.

    Tickets, die nicht im Online-Ticketshop gekauft wurden, können im VOR ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West upgegradet werden. Gegen Aufzahlung von € 59,40 wird das Jugendticket um € 19,60 auf das Top-Jugendticket um € 79,00 getauscht.

    In Postfilialen und bei teilnehmenden Post Partnern kann das Aufzahlungs-Ticket um € 59,40 erworben werden, welches nur in Verbindung mit einem Jugendticket gültig ist.

    Was kann ich tun, wenn Jugendticket oder Top-Jugendticket verloren gehen?

    Tickets, die im VOR-Online-Ticketshop, im Wiener Linien Online-Ticketshop oder im ÖBB-Ticketshop gekauft wurden (personalisierte Tickets) können bei Verlust oder Diebstahl jederzeit neu ausgedruckt bzw. via App neu auf das Smartphone geladen werden und es fallen keine weiteren Kosten an.

    Jugendtickets oder Top-Jugendtickets, die nicht im Online-Ticketshop gekauft wurden, werden im VOR-ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West und in vielen Postfilialen durch ein Jugendticket im Wert von € 19,60 ersetzt. Voraussetzung sind eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige sowie die Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00. Für das Top-Jugendticket ist die Aufzahlung von € 59,40 notwendig.

    Zeitkarten

    Wodurch unterscheiden sich die 7- und 31-Tage-Tickets von Wochen- und Monatskarten?

    • 7- und 31-Tage-Tickets sind ausschließlich digital – als Online- bzw. Mobile-Ticket – erhältlich, daher auch immer personalisiert. Der Gültigkeitsbeginn dieser Tickets kann flexibel mit jedem beliebigen Kalendertag gewählt werden, die Gültigkeitsdauer beträgt 7 bzw. 31 aufeinanderfolgende Kalendertage. Sie können mit Erreichen des Gültigkeitsdatums nicht mehr storniert werden.
    • Wochen- und Monatskarten gelten in der jeweiligen Kalenderwoche bzw. im jeweiligen Kalendermonat und können auch übertragbar sein – z.B. bei Kauf an einem Automaten oder an einem Schalter. Sie sind mit einem Abschlag stornierbar – bei Wochenkarten bis zum zweiten Gültigkeitstag bzw. bei Monatskarten bis zum siebenten Gültigkeitstag. Heruntergeladene Online-Tickets können grundsätzlich nicht mehr storniert werden

    Technische Fragen

    Was kann ich tun, wenn die automatische Weiterleitung nicht funktioniert?

    Nach dem Klick auf "Fahrplan" bzw. einen darunterliegenden Menüpunkt wird nur eine Seite mit dem Text "Bitte um einen Augenblick Geduld - sie werden sofort weitergeleitet..." angezeigt, die Weiterleitung funktioniert jedoch nicht.

    Die Weiterleitung auf andere Seiten ist in unserem Fall bei mehreren Services wie bspw. Routenplaner, Linienfahrpläne etc. notwendig, da die Auskunfts-Applikationen aus Performancegründen auf mehrere Server aufgeteilt sind. Die Weiterleitung wird durch einen http-Refresh ausgelöst dessen Timeout auf 0 gesetzt ist. Schalten Sie die automatische Weiterleitung in der Konfiguration Ihres Browsers ein oder benutzen Sie den entsprechenden Link auf der Weiterleitungs-Seite.

    Welche Betriebs- und Browsersysteme werden unterstützt?

    Unterstützt werden folgende Betriebssysteme:

    • Microsoft Windows 7
    • Microsoft Windows 8.1
    • Microsoft Windows 10
    • Apple MacOS X oder höher

    Ältere Betriebssysteme können leider nicht mehr unterstützt werden.

    Im Zuge der Verbesserung der Funktionalität und des Umfangs unserer Webseite, unterliegt diese kontinuierlich Verbesserungen und neuen Funktionen. Die Webseite wird aus diesem Grund mit folgenden Browsern auf Kompatibilität geprüft:

    Microsoft Internet Explorer 11• Microsoft Edge• Mozilla Firefox Version 27.0 oder höher• Apple Safari 7 oder höher (unter MacOS X)• Google Chrome 33 oder höher• Opera Version Version 19 oder höher

    Was kann ich tun, wenn die Navigation/Buttons nicht funktionieren?

    Beim Klick auf einen Menüpunkt/Button wird keine Aktion ausgeführt. Viele Aktionen auf der VOR-Site werden durch Javascripts ausgelöst. Sie müssen Javascript aktivieren, um die Site ordnungsgemäß anzeigen zu können. 

    Der Routenplaner funktioniert mit Opera-Browser nicht. Das Eingabeformular für den Routenplaner wird zwar angezeigt, beim Klick auf die Schaltfläche "Abfragen" wird jedoch keine Abfrage gestartet. 

    Pendlerpauschale

    Gruppen

    Können Sitzplätze für Gruppen in den Bussen des VOR reserviert werden?

    Alle Regionalbuslinien im Verkehrsverbund sind Linienverkehre, bei denen eine Beförderung nur im Ausmaß der verfügbaren Plätze erfolgen kann. Der Kauf eines gültigen Tickets stellt keinen Anspruch auf eine garantierte Beförderung dar.

    Die MitarbeiterInnen der Verkehrsunternehmen sind dazu berechtigt, Fahrgästen den Einstieg zu verweigern, wenn die maximale Kapazität des betreffenden Fahrzeuges erreicht ist oder die Sicherheit durch die Aufnahme weiterer Fahrgäste nicht mehr gewährleistet ist.

    Für Fahrgäste und insbesondere für größere Gruppen oder Schulklassen kann eine Beförderung im regulären Linienverkehr nach Maßgabe des vorhandenen Platzes erfolgen jedoch nicht garantiert werden. Die Reservierung von Plätzen ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

    Kann ich einen anderen Zug nehmen?

    Wenn der gebuchte Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat oder komplett ausfällt, ist die sogenannte Zugbindung aufgehoben. Das heißt, man darf einen anderen Zug nehmen als auf dem Ticket angegeben ist. Dabei dürfen dann sogar auch teurere Verbindungen ohne Aufpreis genutzt werden.

    Kann ich auch mit einem früheren Zug fahren?

    Reisen Sie mit einer Fahrkarte des Nahverkehrs dürfen Sie bereits ab einer am Zielort vernünftigerweise zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten zur Weiterfahrt einen anderen Zug wählen.

    Was macht man wenn man im falschen Zug sitzt?

    Haben Sie ein Ticket mit Zugbindung, ist diese aufgehoben. Dafür benötigen Sie keine gesonderte Bestätigung des Zugbegleiters. Wenn Sie einen höherwertigen Zug nutzen (z.B. ICE statt Regionalbahn), müssen Sie zunächst einen Aufpreis zahlen bzw. eine neue Fahrkarte kaufen.

    Was bedeutet freie Zugwahl am Reisetag?

    Freie Zugwahl am Reisetag Sie wählen Ihren Reisetag aus, bleiben aber bei der Zugwahl flexibel. Sie entscheiden selbst, zu welcher Tageszeit Sie einen unserer Züge nutzen wollen.