Checkliste wenn jemand verstorben ist

Checkliste wenn jemand verstorben ist

Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen emotional meist stark belastet und zudem schnell überfordert und kaum in der Lage, wichtige Entscheidungen zu treffen. Es fällt ihnen oftmals schwer, die Bestattung zu planen und zu organisieren, weil sie zusätzlich mit der Trauer umgehen müssen und meist nicht genau wissen, was im Todesfall zu tun ist. Daher ist Unterstützung von anderen Personen durchaus ratsam. Zusätzlich ist es jedoch wichtig, bestimmte Schritte und Fristen einzuhalten, wenn ein Angehöriger verstorben ist. Dazu kann eine Checkliste genutzt werden, die einen Überblick über die nötigen Schritte gibt.

Wichtigste Schritte im Todesfall

Die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall sind unter anderem:

  • Arzt rufen
  • Bestattungsdokumente sammeln
  • Bestattungsunternehmen beauftragen
  • Sterbeurkunden beantragen
  • Todesfall bei Versicherungen melden
  • Kündigung laufender Veträge ...

Tipp: In der Checkliste, die auf dieser Seite zum Download bereitsteht, finden Sie eine komplette Auflistung aller Schritte, die nach einem Todesfall zu erledigen sind.

Benötigte Dokumente im Todesfall

Wichtig werden im akuten Todesfall Dinge wie das Verständigen eines Arztes, der den Tod offiziell feststellen kann. Zudem werden einige Unterlagen benötigt. Dazu gehören die Geburtsurkunde, der Totenschein, aber auch eventuell hinterlegte Dokumente wie ein Testament oder eine Bestattungsverfügung. Im Anschluss wird ein Bestattungsinstitut beauftragt, den Verstorbenen zu bestatten. Nach der Beisetzung muss der Verstorbene zum Beispiel bei Versicherungen abgemeldet und sein Haushalt aufgelöst werden. Da es viele Schritte zu beachten gibt, sollte man eine Checkliste für den Todesfall nutzen, um eine Übersicht zu haben. Tipp: Verwahren Sie Rechnungen, die im Zusammenhang mit Bestattungs- und Nachsorgeaufwendungen stehen, sorgfältig auf. Bestattungskosten können als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sein.

Ratgeber im Todesfall

Die meisten Menschen müssen in ihrem Leben glücklicherweise nur wenige Bestattungen organisieren. Daher entstehen bei einem Todesfall jedoch oftmals viele Fragen und Schwierigkeiten. Neben der Checkliste Todesfall bietet Bestattungsplanung.de daher auch einen umfassenden Ratgeber für Angehörige an. In dieser kostenlosen Infobroschüre erhalten Angehörige Hilfestellung und Tipps zur Bestattersuche und Organisation der Bestattung. Den Ratgeber können Sie hier herunterladen.

Inhalt der Checkliste Todesfall

In der Checkliste Todesfall ist genau angegeben, welche Formalitäten und Erledigungen wichtig sind. Die einzelnen Schritte müssen teilweise vor und zum Teil aber auch nach der Bestattung ausgeführt werden. Eine Checkliste für den Todesfall ist daher meist unterteilt: Sie gliedert sich in den Zeitraum vor der Bestattung und die Phase nach der Beisetzung des Verstorbenen. Es gibt mehrere Anbieter, die eine Checkliste für den Todesfall zur Verfügung stellen. Zum Teil sind diese Angebote allerdings kostenpflichtig. Eine kostenfreie Checkliste für den Todesfall können Sie hier auf Bestattungsplanung.de herunterzuladen.

  • Checkliste Todesfall

    Version:

    15.10.2012

    Dateigröße:

    294 KB

    Download-Anzahl:

    127.749

    Preis:

    Kostenlos

    Jetzt downloaden

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Weitere hilfreiche Downloads:

  • Formalitäten im Todesfall - Übersicht über die Formalitäten, die im Todesfall zu erledigen sind.
  • Kündigung bei Todesfall - Informieren Sie sich jetzt darüber, welche Verträge im Todesfall zu kündigen sind.
  • Bestattungskosten - Wissenswertes über die Kosten, die bei einer Bestattung anfallen.

Bildquelle: © photorack.net


Ein Todesfall erschüttert Familie und Freunde. Nebst der Trauer gibt es aber auch eine ganze Menge administrative Formalitäten zu bewältigen. Damit nichts vergessen geht, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Checkliste wenn jemand verstorben ist

«Nachdem mein Mann gestorben war, fühlte ich mich völlig verloren. Ich war so froh, dass mir die Kinder bei der Beerdigung und dem ganzen Papierkram zur Seite standen. Ohne diese Hilfe hätte ich nicht gewusst, wo ich anfangen soll.»

Was muss ich bei einem Todesfall erledigen?

Unmittelbar nach dem Tod einer nahestehenden Person bleibt Ihnen meist wenig Zeit, um zu trauern. Die Beerdigung findet in aller Regel innerhalb einer Woche statt. Wir haben deshalb die wichtigsten Aufgaben für Sie zusammengefasst.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, nichts zu vergessen.

  • Checkliste Todesfall (PDF, 229 KB)

Was sind die ersten Schritte nach einem Todesfall?

Bei einem Todesfall sollten Sie folgende Dinge so rasch wie möglich erledigen:

  • Arzt anrufen: Dieser untersucht den Verstorbenen und stellt anschliessend den Todesschein aus.
  • Allenfalls Heimverwaltung informieren.
  • Polizei anrufen: falls ein Unfall oder ein (Selbst-)Tötungsverdacht vorliegt. Die Polizei bringt den Amtsarzt mit und nimmt eine amtliche Leichenschau vor.
  • Freunde und Verwandte informieren: damit sie sich vom Verstorbenen verabschieden können.
  • Anordnungen für den Todesfall suchen: Diese Anweisungen entlasten Sie bei den kommenden Aufgaben.
  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren. Wichtig: Kontaktieren Sie auch Ihren eigenen Arbeitgeber. Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Trauertage, um alle nötigen Aufgaben zu erledigen.
  • Todesfall melden: Sollte innerhalb von zwei Tagen beim Zivil- und Bestattungsamt der Gemeinde erfolgen.

Was muss ich für die Beerdigung organisieren?

Für die Beerdigung müssen Sie so einiges vorbereiten und die Zeit ist knapp. Sie sind dabei aber nicht alleine. Bitten Sie um Unterstützung, sei es bei Freunden, bei Seelsorgenden oder einem Bestattungsunternehmen.

Meldung beim Bestattungsamt

Den Todesfall sollten Sie innerhalb von zwei Tagen beim Zivil- und Bestattungsamt melden. Falls der Sterbeort nicht dem Wohnort entspricht, müssen Sie beide Bestattungsämter informieren. Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Termin mit dem Zivilstandsbeamten:

  • Medizinische Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Aufenthaltsbewilligung (wenn nötig)

Der Zivilstandsbeamte vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Beerdigung. Sie besprechen zudem gemeinsam die nächsten Schritte:

  • Transport des Verstorbenen zum Friedhof
  • Aufbahrung
  • Bestattungsart
  • Todesanzeige

Die Dienstleistungen und die Kosten unterscheiden sich dabei je nach Gemeinde. Die Kosten werden jeweils aus dem Nachlass der verstorbenen Person beglichen.

Zum Schluss stellt der Zivilstandsbeamte die Todesurkunde aus.

Todesanzeige und Leidzirkular

Das Zivilstandsamt organisiert eine kostenlose amtliche Todesanzeige. Private Todesanzeigen (zur Veröffentlichung in Ihrer Tageszeitung) sowie Trauerkarten können Sie individuell gestalten. Die Kosten dafür tragen Sie selber.

Mit einem Leidzirkular informieren Sie zudem Verwandte, Freunde und Bekannte. Diese Todesanzeige beinhaltet auch die Einladung zur Beerdigung.

Aufbahren

Beim Aufbahren wird der Verstorbene gewaschen, zurechtgemacht und gebettet. Angehörige und Freunde können sich jetzt in Ruhe vom Verstorbenen verabschieden.

Anschliessend wird der Leichnam in die Aufbahrungshalle der Gemeinde transportiert. Dort finden dann die letzten Vorbereitungen für die Beerdigung statt.

Was kann bis nach der Beerdigung warten?

Sie müssen nicht alles vor der Beerdigung bewältigen. Weniger dringende Aufgaben können Sie getrost auch später erledigen.

Weitere Stellen informieren

Benachrichtigen Sie alle wichtigen Stellen, mit denen der Verstorbene laufende Verpflichtungen hatte. Kündigen Sie alle Verträge und Abonnemente. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen wie Rechnungen oder Mahnungen.

Folgende Stellen müssen Sie über den Todesfall informieren:

  • AHV-Ausgleichskasse
  • Pensionskasse
  • Krankenversicherung
  • Strassenverkehrsamt
  • Banken
  • Post
  • Steueramt

Bei Vertragskündigungen gelten die vertraglich vereinbarten Fristen. Dies betrifft:

  • Vereinsmitgliedschaften
  • Zeitschriftenabonnemente
  • Abonnemente für den öffentlichen Verkehr
  • Telefon-, Radio- und TV-Anschluss
  • Mietvertrag

Denken Sie auch an Online-Konten und -Profile. Falls der Verstorbene keine Anordnungen hinterlassen hat, entscheiden Sie als Erbe darüber. Falls der Verstorbene eine Passwortliste hinterlassen hat, vereinfacht Ihnen dies den Zugang zu den Konten erheblich.

Erbe verteilen

Falls ein Testament vorhanden ist, müssen Sie dieses der zuständigen Behörde übergeben. Eine Liste der kantonalen Zuständigkeiten finden Sie hier.

  • Liste der zuständigen Behörden (PDF, 139 KB)

Alle Erben werden zur offiziellen Testamentseröffnung eingeladen, also der Verlesung des Testaments. Wenn keine Streitigkeiten auftauchen, verteilen die Erben das Erbe selbständig unter sich.

Haushalt auflösen und Wohnung räumen

Die Wohnung einer verstorbenen Person zu räumen, ist keine leichte Aufgabe: Über die Jahre hat sich meist einiges angesammelt.

Der Haushalt ist Teil des Erbes und wird innerhalb der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Teilen Sie die gewünschten Stücke unter sich auf. Die anschliessende Räumung können Sie selbst übernehmen oder ein Brockenhaus damit beauftragen.

Ansprüche klären und anmelden

Trotz Trauer sollten Sie auch an Ihre Zukunft denken: Je nach persönlicher Situation haben Sie Anspruch auf Zahlungen für Hinterbliebene. Folgende Ansprüche sollten Sie abklären:

  1. Witwen- oder Waisenrente der AHV/IV: Kontaktieren Sie die kantonale Ausgleichskasse des Verstorbenen.
  2. Witwen- oder Waisenrente der BVG: Der ehemalige Arbeitgeber informiert Sie über Ihre Ansprüche.
  3. Ergänzungsleistungen oder kantonale Beihilfe: Informieren Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnortes.
  4. Ansprüche aus Lebensversicherungen.

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament: Im Docupass halten Sie Ihre Wünsche für den Ernstfall fest.

Jetzt bestellen

Wie gehe ich mit meiner Trauer um?

Trauer ist sehr individuell und braucht ihre Zeit. Akzeptieren Sie Ihre Gefühle und lassen Sie den Schmerz, die Angst oder die Wut zu. Weinen Sie, wenn Ihnen danach ist. Dies baut Stress ab und hilft Ihnen, die Situation seelisch zu verarbeiten. Denn unterdrückte Gefühle drängen später wieder an die Oberfläche und können sogar zu Depressionen führen.

Finden Sie heraus, was Sie brauchen, um sich besser zu fühlen. Ob Ihnen Bewegung, Ruhe oder etwas ganz anderes hilft, spüren Sie selber am besten.

Suchen Sie sich Hilfe und Unterstützung, wenn Sie dies wünschen. Familie, Freunde oder auch Fachpersonen helfen Ihnen dabei, Ihre Trauer zu bewältigen.

Folgende Anlaufstellen unterstützen Sie bei Ihrer Trauerbewältigung:

  • Die Dargebotene Hand – Telefonische Lebenshilfe
  • VIDUA Schweiz – Organisation für Verwitwete
  • Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid
  • Seelsorge.net – Online-Seelsorge
  • Krisenintervention Schweiz – Partner in anspruchsvollen Situationen
  • Selbsthilfe Schweiz – Tod / Trauer / Verlust

Wir sind für Sie da!

Kontaktieren Sie Pro Senectute in Ihrer Nähe oder rufen Sie unsere Infoline 058 591 15 15 an!

Weitere Informationen zu den Themen Vorsorge und Lebensende

Wird nach dem Tod das Konto gesperrt?

War der Verstorbene alleiniger Kontoinhaber und hat die Bank Kenntnis von dessen Tod erlangt, sperrt sie den Onlinebanking-Zugang und auch die Bankkarten. Das Konto wird als Nachlasskonto weitergeführt. Die Bank führt weiterhin alle Aufträge aus, die zu Lebzeiten des Kontoinhabers erteilt wurden.

Was schickt man wenn jemand gestorben ist?

Rosen, Lilien und Nelken sind die Blumen, die am häufigsten bei Beerdigungen verwendet werden. Die Rose steht für Vergänglichkeit. Lilien symbolisieren Trauer sowie Verbundenheit. Als Zeichen von Liebe und Freundschaft gelten Nelken.

Kann man sich wegen Trauer krank schreiben lassen?

Krankschreibung wegen Todesfall ist vollkommen in Ordnung In diesen Fällen müssen Sie Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber halten. In den meisten Fällen zeigt sich der Arbeitgeber kulant und gibt dem Arbeitnehmer eine Freistellung bei Todesfall.