Corona impfung nrw gruppe 3 vorerkrankungen

Die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist eine der wirksamsten Methoden, um die Bevölkerung vor schweren COVID-19-Erkrankungen zu schützen. Die entsprechenden Impfstoffe mussten insbesondere zu Beginn der Pandemie mit dem bestmöglichen Effekt verteilt werden, da sie nur begrenzt zur Verfügung standen. Lange Zeit galt daher nach der Coronavirus-Impfverordnung und der STIKO-Empfehlung eine bestimmte Impfreihenfolge, um Menschen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren, möglicherweise tödlichen COVID-19-Verlauf zuerst zu schützen.

Durch die Impfreihenfolge konnten Menschen aus den sogenannten Priorisierungsgruppen möglichst früh ein Impfangebot erhalten. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass so sehr viele schwere Krankheitsverläufe sowie Todesfälle verhindert werden konnten. Da ein Großteil der Priorisierungsgruppen inzwischen geimpft wurde, ist die Notwendigkeit der Impfreihenfolge seit einiger Zeit nicht mehr gegeben. Die Priorisierung ist daher seit dem 7. Juni 2021 aufgehoben – das heißt alle Personen ab 5 Jahren, ungeachtet ihres Gesundheitszustands oder ihres Berufs, können sich um einen Impftermin bemühen.

Auffrischungsimpfungen für einen optimierten Impfschutz

Die Ständige Impfkommission (STIKO) aktualisiert fortlaufend ihre COVID-19-Impfempfehlungen, auch in Bezug auf Booster-Impfungen. Mit Blick auf die Verbreitung der Omikron-Variante sollen sich alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren, deren zweite Impfung sechs Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung geben lassen. Die Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Auch Kinder zwischen 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen sollten sich der STIKO zufolge ab sechs Monate nach der Grundimmunisierung boostern lassen.

Die Auffrischungsimpfungen sollen vorzugsweise mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 12 Jahren oder Spikevax® von Moderna ab 30 Jahren) durchgeführt werden. Kinder mit Vorerkrankungen und Immundefizienz im Alter von 5 bis 11 Jahren sollen eine Booster-Impfung bevorzugt mit Comirnaty® erhalten. Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren ist die Verwendung von Spikevax® laut Zulassung ebenfalls möglich. Schwangere sollen ausschließlich Comirnaty® erhalten. Die Impfungen können von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, von (mobilen) Impfteams, in den verbliebenen Impfzentren, von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten oder auch in öffentlichen Apotheken und Zahnarztpraxen vorgenommen werden. Sie sollten ab sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen. Ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung kann auch durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung (hybride Immunität) erreicht werden, wenn zwischen den immunologischen Ereignissen ein zeitlicher Mindestabstand besteht.

Die STIKO empfiehlt zusätzlich eine 2. Booster-Impfung für Menschen ab 60 Jahren, Personen ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankungen gemäß STIKO-Empfehlung, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, die bislang erst drei immunologische Ereignisse hatten, z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion. Auch hier wird als immunologisches Ereignis eine COVID-19-Impfung bzw. eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt, sofern entsprechende Abstände der geltenden STIKO-Empfehlung eingehalten werden. Die 2. Booster-Impfung soll bei diesen Personengruppen in einem Mindestabstand von 6 Monate nach dem letzten Ereignis mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen In Einzelfällen kann der Impfabstand auf 4 Monate verkürzt werden. Außerdem sollen Personen ab 5 Jahren mit Immunschwäche eine 2. Booster-Impfung erhalten; diese soll bereits in einem Mindestabstand von drei Monaten zum letzten Ereignis durchgeführt werden.

Mehr Informationen zu Auffrischungsimpfungen finden Sie hier und in diesem Artikel.

Corona impfung nrw gruppe 3 vorerkrankungen

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Besonders gefährdete Gruppen der damaligen Impfreihenfolge im Überblick

Erste Priorisierungsgruppe („Höchste Priorität“)

In der ersten Priorisierungsgruppe der damaligen Impfreihenfolgebefinden sich diejenigen, die das höchste Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf haben. Dazu gehören vor allem Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen erhielten die Corona-Schutzimpfung mit höchster Priorität, da unter diesen besonders viele Todesfälle seit Beginn der Pandemie aufgetreten sind. Dank des Impffortschritts sind rund 99 Prozent der Heimbewohnerinnen und -bewohner mindestens einmal geimpft, ganze 75 Prozent haben schon die Zweitimpfung erhalten. Medizinisches und pflegerisches Personal in medizinischen Einrichtungen und mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen ist dem Risiko einer Corona-Infektion ebenfalls besonders stark ausgesetzt und wurde daher mit höchster Priorität durch eine Corona-Schutzimpfung geschützt.


Zweite Priorisierungsgruppe („Hohe Priorität“)

In der zweiten Priorisierungsgruppe der damaligen Impfreihenfolge befinden
sich Personen über 70 Jahre und Menschen, die beruflich ein höheres Infektionsrisiko haben. Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer bestimmten Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben, werden mit hoher Priorität geimpft. Dazu gehören:

  • Personen mit Trisomie 21

Das Mortalitätsrisiko dieser Personen ist höher als das von Menschen mit anderen Vorerkrankungen. Es ist in etwa mit dem von Personen im Alter zwischen 75 und 79 Jahren zu vergleichen. Das liegt auch daran, dass Menschen mit Trisomie 21 häufig mehrere risikobehaftete Vorerkrankungen haben, wie beispielsweise schwere angeborene Herzfehler oder Störungen der Immun- und Lungenfunktion. In einer Kohortenstudie aus England wurde geschätzt, dass das Risiko für einen Corona bedingten Tod für Menschen mit Trisomie 21 im Vergleich zur übrigen Bevölkerung 10-fach erhöht ist, das Risiko für einen COVID-19-bedingten Klinikaufenthalt fünffach.

  • Personen mit einer Conterganschädigung
  • Personen nach Organtransplantation

Nach einer Organtransplantation wird das Immunsystem der Organempfängerin beziehungsweise des Organempfängers mit Medikamenten stark unterdrückt, um Abstoßungsreaktionen gegen das neue Organ zu vermeiden. Dadurch sind diese
Patientinnen und Patienten grundsätzlich infektanfälliger. Auch die Gefahr einer schwerwiegenderen COVID-19-Erkrankung ist dadurch erhöht.

  • Personen mit Demenz

Das Risiko von Demenzkranken ist erhöht, weil die Patientinnen und Patienten in aller Regel hochbetagt sind und schon dadurch einer Corona-Risikogruppe angehören. Darüber hinaus leiden viele von ihnen an weiteren Erkrankungen. Da viele Demenzerkrankte nicht in der Lage sind, die Hygieneregeln (AHA+A+L-Regeln) einzuhalten, ist auch das Risiko einer
Ansteckung erhöht.

  • Personen mit geistiger Behinderung oder schweren psychiatrischen Erkrankungen (insbesondere schwere Depression, Schizophrenie, bipolare Störung)

Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren psychiatrischen Erkrankungen infizieren sich häufiger mit dem Coronavirus, da sie oft pflegebedürftig sind und es ihnen oftmals schwerfällt, die komplexen Hygieneregeln (AHA+A+L-Regeln) einzuhalten. Sie zeigen auch einen schwereren COVID-19-Verlauf und haben ein höheres Sterberisiko. Erkrankungen werden bei ihnen oftmals schlechter erkannt und später behandelt. Sie haben statistisch betrachtet bereits ohne COVID-19 eine um 10-20 Jahre geringere Lebenserwartung als gesunde Menschen.

  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen

Menschen mit einer behandlungsbedürftigen Krebserkrankung haben ein hohes Risiko für
einen schweren COVID-19-Verlauf. Außerdem besteht die Gefahr, dass die notwendige Krebsbehandlung durch eine Infektion mit dem Coronavirus beeinträchtigt wird. Personen mit behandlungsfreien, in Remission befindlichen Krebserkrankungen sind weniger gefährdet und werden daher in die dritte Priorisierungsgruppe eingeordnet.

  • Personen mit interstitiellen Lungenerkrankungen, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankungen
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen

Bei Diabetikerinnen und Diabetikern wird hinsichtlich des Corona-Erkrankungsrisikos
nach der Schwere der Vorerkrankung unterschieden: In der Prioritätsgruppe 2 befinden sich Diabetikerinnen und Diabetiker mellitus Typ 1 und 2 mit Komplikationen wie einem diabetischen Fußsyndrom, Nierenschäden, Augenschäden oder anderen Folgeerscheinungen des Diabetes mellitus. Solche Komplikationen können entstehen, wenn der Blutzucker schlecht eingestellt ist. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen haben besonders solche Diabetikerinnen und Diabetiker ein besonders hohes Risiko eines schweren Verlaufs, wenn sie einen schlecht eingestellten Blutzucker haben. Diabetikerinnen und Diabetiker ohne Komplikationen gelten hingegen als weniger gefährdet. Sie befinden sich in der dritten Priorisierungsgruppe.

  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40)

Stark übergewichtige Menschen sind durch eine COVID-19-Erkrankung besonders gefährdet, weil auf ihrem Lungengewebe ein erheblich höherer Druck lastet. Sie müssen deshalb mehr Kraft aufwenden, um den Körper mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Zudem belastet das starke Übergewicht das Herz-Kreislauf-System. Adipöse Menschen leiden häufig auch an Folgeerkrankungen wie Diabetes mellitus oder Asthma bronchiale, was ihr Risiko zusätzlich erhöht.

Dritte Priorisierungsgruppe („Erhöhte Priorität“) 

In der dritten Prioritätsgruppe der damaligen Impfreihenfolge befinden sich ebenfalls Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben. Dazu zählen folgende Gruppen:

  • Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen

Sie haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf. Diese Gruppe ist
allerdings weniger gefährdet als Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, welche in die zweite Priorisierungsgruppe eingeordnet werden.

  • Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologischen Erkrankungen
  • Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arteriellen Hypertonie
  • Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder anderen chronischen neurologischen Erkrankungen
  • Personen mit Asthma bronchiale
  • Personen mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
  • Personen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen
  • Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 30)

Grundsätzlich ist es mittlerweile wegen der guten Verfügbarkeit der COVID-19-Impfstoffe möglich, dass jede Bürgerin und jeder Bürger ab 12 Jahren auch sehr kurzfristig einen Impftermin gegen Corona bekommen kann. Wo Sie sich impfen lassen können, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Eine Übersicht über relevante Links für Ihr Bundesland finden Sie hier:

Folgende Grafik zeigt die Priorisierungsgruppen noch einmal im Überblick:

Grafik Anspruchsgruppen der Corona-Schutzimpfung

Prof. Kremsner vom Universitätsklinikum Tübingen über die Sicherheit der Corona-Schutzimpfung

Wie wahrscheinlich ist es, dass in Langzeitstudien noch Nebenwirkungen auftreten, die bisher völlig unbekannt sind?

„Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Langzeitfolgen auftreten. Auszuschließen ist es nicht, aber in der Regel sehen wir Nebenwirkungen, die im zeitlichen engen Zusammenhang mit der Impfung sind. Die können wir gut erfassen, die sieht man schon in den Zulassungsstudien, in den Phase-3 Prüfungen und dann kurz darauf, wenn der Impfstoff breit eingesetzt wird. Bisher sehen wir da gar nichts beunruhigendes und die ersten sind jetzt schon seit 6 Monaten in Nachbeobachtung. Also das sieht alles ziemlich gut aus! Die Zulassungen sind jetzt auch nicht übereilt gemacht worden, wie vielleicht in manchen Ländern – Russland oder China, aber durchaus auch USA und Großbritannien, wo das noch schneller geschehen ist. In der Europäischen Union, in der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat man sich Zeit genommen, um sich das sehr genau anzuschauen und zu prüfen. Ich denke, darauf können wir uns verlassen.“

Das ganze Interview sehen Sie hier.