Darf Hausmeister Schlüssel von Wohnung haben

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Erstellt: 24.05.2019Aktualisiert: 19.01.2021, 11:54 Uhr

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Darf Hausmeister Schlüssel von Wohnung haben

Für Zweitschlüssel einer Wohnung gibt es klare Regeln. © dpa/Daniel Bockwoldt

Für Vermieter ist es manchmal schwer, dem Mieter die Zügel für eine Wohnung zu überlassen. Aber darf er deshalb einen Zweitschlüssel für sich behalten?

Ist es möglich, einen Zweitschlüssel für eine vermietete Wohnung einzubehalten? Diese Frage wird einen Vermieter durchaus beschäftigen, wenn es darum geht Reparaturen durchzuführen oder wenn der Mieter für längere Zeit im Urlaub ist. Den Mieter jedoch dürfte der Gedanke wenig erfreuen, dass der Vermieter jederzeit in der Wohnung stehen könnte. Deshalb ist die Angelegenheit klar geregelt.

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel zur Wohnung behalten?

"Der Vermieter darf grundsätzlich keinen Zweitschlüssel für die Mietwohnung behalten", erklärt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer beim Deutschen Mieterbund laut immowelt.de. Das heißt, sämtliche Schlüssel  - nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel, sondern auch Keller-, Briefkasten- und Garagen-Schlüssel - müssen dem Mieter bei Übergabe der Wohnung ausgehändigt werden. Der Vermieter darf sich nicht "für alle Fälle" einen Zweitschüssel einbehalten.

Darüber hat auch schon das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss vom 5. Oktober 2006 (Az. 13 U 182/06) geurteilt. Demnach darf ein Vermieter ohne Einverständnis des Mieters keinen Wohnungsschlüssel behalten. Ohne Einwilligung des Mieters darf der Vermieter auch nicht die Wohnung betreten, da beim Abschluss des Mietvertrags der Besitz an der Wohnung an den Mieter übergeht. Unbefugtes Betreten dann fällt unter die Verletzung der Privatsphäre der Mieter (Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 06.11.1975, Az. 23 C 144/75).

Auch interessant: Mann bietet Wohnung der Eigentümer auf Hotel-Portal an - und zahlt selbst keine Miete mehr.

Gibt es Situationen, in denen ein Zweitschlüssel für den Vermieter Sinn macht?

Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel, doch für den Notfall können beide Parteien einen Plan ausarbeiten. Ist der Mieter beispielsweise im Urlaub, sollte er den Schlüssel bei einer Vertrauensperson deponieren. Will er den Zweitschlüssel nicht dem Vermieter überlassen, kann dies auch eine nahestehende Person sein. "Es gehört zur Sorgfaltspflicht des Mieters, den Schlüssel bei längerer Abwesenheit bei einem Nachbarn oder Bekannten zu verwahren", erklärt Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.

Sollte der Zweitschlüssel für einen kurzen Zeitraum beim Vermieter bewahrt werden oder er im Notfall die Wohnung betreten dürfen, sollte der Mieter hierfür eine schriftliche Erlaubnis erteilen. Sonst hat der Vermieter eventuell das Nachsehen (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.10.2006, Az. 13 U 182/06).

Was passiert, wenn der Vermieter trotzdem einen Schlüssel behält?

"Einen Zweitschlüssel ohne Wissen des Mieters einzubehalten oder damit sogar die Wohnung zu betreten, geht gar nicht", erklärt Kirchhoff. Weigert sich der Vermieter den Schlüssel auszuhändigen, darf der Mieter auf Kosten des Vermieters für die Dauer des Mietverhältnisses das Schloss austauschen (Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.02.1994, Az. 217 C 483/93).

Lesen Sie auch: Hinterbliebene müssen nach Tod des Mieters nicht ausziehen.

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Frage vom 1. Januar 2006 | 15:54

 Von 

Status: Beginner (119 Beiträge, 31x hilfreich)

Generalschlüssel....

Guten Tag,
ich wohne seit knapp sieben Jahren in einer Mietwohnung, seit etwa drei Jahren ist die Wohnqualität nicht mehr einwandfrei (anfangs gab es nur Mieter, was sich durch Verkauf jedoch änderte und manche Eigentümer meinen, mehr Rechte zu haben).
In meinem Mietvertrag steht sinngemäß, daß ich - im Falle einer längeren Abwesenheit - meinen Wohnungsschlüssel zu hinterlegen, bzw. anzugeben, wo sich mein Zweitschlüssel befindet. Im Klaren bin ich mir auch darüber, daß der Vermieter oder die Hausverwaltung im Notfall (Überschwemmung, Brand...) die Türe eintreten darf.
NICHT im Mietvertrag steht jedoch, daß der Hausmeister (er kommt mindestens wöchentlich, putzt und erledigt die Müllentsorgung...) über einen Generalschlüssel verfügt. Mit diesem Schlüssel hat er unbegrenzten Zutritt zu jeder Wohnung. Das Auswechseln des Schlosses ist mir zu teuer, was kann ich tun?
Meines Wissens verhalten sich Hausmeister und Hausverwaltung bzgl. Vertragsrecht rechtswidrig.

Noch etwas: Unser Hausmeister durchwühlt auch die Restmülltonnen und überprüft, ob jeder seinen Müll trennt. Sobald die Tonnen an der Straße stehen, darf niemand den Müll durchwühlen, doch wie verhält es sich im hauseigenen Müllraum?

Vielen Dank Für Eure Hilfe :-)




#1

Antwort vom 1. Januar 2006 | 17:22

 Von 

Status: Gelehrter (10619 Beiträge, 2428x hilfreich)

@hilflos

also ich bin kein anwalt und mietrecht ist auch so nicht mein steckenpferd weil ich n netter mieter mit noch netterem vermieter bin.
aber, ich würde, egal wie teuer, das schloss auswechseln. ich mache das bei umzug, altes schloss raus, mein eigenes rein. wer weiß denn, welche schlüssel welcher vormieter noch hat?
wenn du das partout nicht willst, wobei n neues schloss nicht teuer ist, dann hilft vielleicht ein schreiben an den vermieter indem du vorsorglich darauf hinweist, dass bei betreten der wohnung ein strafantrag wegen hausfriedensbruch erfolgt. aber ob das zum friedlichen miteinander beiträgt ist fraglich.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 01.01.2006 17:23:14


#2

Antwort vom 1. Januar 2006 | 18:21

 Von 

Status: Beginner (119 Beiträge, 31x hilfreich)

...das mit dem "friedlichen Miteinander" ist es ja. Zwar bin ich im Recht, dennoch möchte ich mich nicht unnötig mit der Hausverwaltung, dem Hausmeister und meinem Vermieter/Eigentümer (wohnt auch im Hause) anlegen, da ich einmal (zu laute Musik) unangenehm aufgefallen bin und prompt eine Ladung seitens der Verwaltung erhielt, wo man mir noch andere Vorkomnisse unterjubeln wollte (wir wohnen in der Stadtmitte, da ist es nicht verwunderlich, daß Erbrochenes vor dem Hauseingang liegt, um nur ein Beispiel zu nennen...), welche selbstverständlich haltlos waren.
Ein neuer Schließzylinder wäre wohl die beste Lösung, allerdings bin ich Hartz-4-Empfängerin und kann mir nicht alles leisten.
Ggf. frage ich meinen Vater, ob er mir das Schloß wechselt, denn ein Schlüsseldienst wäre zu teuer.
Die Sache mit dem Müll würde mich brennend interessieren. Es gibt wohl regional unterschiedliche Bestimmungen bezgl. Ordnungswidrigkeiten, aber dürfen andere Mitbewohner, Mieter, Eigentümer oder der Hausmeister den Müll durchwühlen (so Sorgen möchte ich auch mal haben), und dies evtl. gegen mich verwenden? Ich spreche nicht von irgendwelchen Gefahrenstoffen im Müll, sondern lediglich von Verpackungen oder Flaschen im Restmüll.


#3

Antwort vom 1. Januar 2006 | 18:24

 Von 

Status: Beginner (70 Beiträge, 4x hilfreich)

so einfach schloss austauschen darfst du nicht, das ist eine bauliche veränderung und der vm muss zustimmen...einen generalschlüsseld darf der hausmeister ohne deine zustimmung nicht besitzten, also schreib deinem vm, dass du damit nicht einverstanden bist und deswegen den einbau eines neuen schlosses von ihm verlangst, termin setzen...berichte mal vom fortgang der sache


#4

Antwort vom 1. Januar 2006 | 18:47

 Von 

Status: Praktikant (879 Beiträge, 247x hilfreich)


#5

Antwort vom 1. Januar 2006 | 19:27

 Von 

Status: Beginner (119 Beiträge, 31x hilfreich)

...was stimmt denn nun?
Eine bauliche Veränderung wäre es nicht, wenn man das herkömmliche (zum Zeitpunkt der Übergabe erhaltene) Schloß wieder einbauen kann, wenn man auszieht. Wenn ich als Mieterin niemandem einen Schlüssel überlasse und im Ernstfall bei Abwesenheit meine Tür aufgebrochen werden müßte, hätte ich diesen Schaden zu begleichen.
Eigetlich hatte ich auch wie Fürstin gedacht, daß meine Hausverwaltung das Schloß auf mein Verlangen ausgetauscht werden müßte, da ich bei Übergabe der Mietsache und Unterschreiben des Vertrages nicht unterrichtet wurde, daß ein Generalschlüssel existiert, sondern nur angehalten bin, meinen Zweit- oder Drittschlüssel bei Abwesenheit zu hinterlegen.
Da ich mich mit dem ach so wichtigen Hausmeister nicht verstehe, teilweise auch gegängelt werde, möchte ich verhindern, daß dieser meine Wohnung betritt (es betehen - leider ohne dies beweisen zu können - Verdachtsmomente, daß er in meiner Wohung schon mal war).
Was kann man denn machen?


#6

Antwort vom 1. Januar 2006 | 19:46

 Von 

Status: Praktikant (978 Beiträge, 325x hilfreich)

Das Türschloß kann der Mieter jederzeit auf seine Kosten austauschen, ohne daß er jemandem Rechenschaft darüber schuldig ist. Allerdings muß beim Auszug wieder das alte Schloß eingebaut werden.

Bemerken kann dies die Hausverwaltung (bei fachgerechter Ausführung) allenfalls dann, wenn versucht wird, mit dem alten Schlüssel die Tür zu öffnen. Diesen Versuch eines Betretens der Wohnung des Mieters würde diese dann also selbst zugeben. Und dann würden sich sofort einige Fragen stellen, was der Hausmeister dort eigentlich zu suchen hatte (Hausfriedensbruch, Einbruchsversuch, usw.).

Bei längerer Abwesenheit reicht es übrigens aus, den Schlüssel bei einer Person seines Vertrauens zu hinterlegen (zB vertrauenswürdiger Nachbar) und den Vermieter darüber zu informieren. Wenn wirklich Gefahr im Verzuge ist, beispielsweise ein Wohnungsbrand oder Gasgeruch, wird die Feuerwehr - nicht der Vermieter - sowieso nicht lange nach dem Schlüssel suchen, sondern einfach die Tür aufbrechen.

Noch was: irgendwelche *Vorladungen* der Hausverwaltung (im Klartext: unverbindliche Bitte um ein Gespräch) braucht man nicht zu befolgen. Wenn etwas zu regeln ist, kann diese das auch brieflich regeln.

-- Editiert von fix am 01.01.2006 19:48:03


#7

Antwort vom 1. Januar 2006 | 19:55

 Von 

Status: Beginner (119 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo fix!
Dankeschön für die Antwort :-)
Daß ich der Ladung nicht hätte Folge leisten müssen, weiß ich, aber einer der Vorwürfe (Lärmbelästigung) traf zu, auch wollte ich mich nicht drücken. Formaljuristisch muß man vieles nicht, aber die Hausverwaltung hätte mich aufgrund dieses nachweislichen Vorfalls auch abmahnen können.
Ich will mich mit denen (einschließlich Hausmeister) nicht mehr anlegen. Eine andere Idee hätte ich auch: Da nur meine Wohungstür betroffen ist, könnte ich Magnetkontakte anbringen (Alarmanlage, aber mit ca. 40 Euro günstig zu erwerben); sollte dann der Hausmeister meine Wohnung betreten, wäre es peinlich, wenn auf einmal ein akustisches schrilles Signal ertötnt...

Weiß Jemand was zum Thema Müll?

Danke!


#8

Antwort vom 1. Januar 2006 | 23:48

 Von 

Status: Gelehrter (10619 Beiträge, 2428x hilfreich)

@hilflos

also 40 euronen find ich ne menge. normale schlösser bekommt man schon für ca 25 euronen.
@fix hat recht, das schloss kann der mieter austauschen solang er will.

sunbee


#9

Antwort vom 2. Januar 2006 | 00:05

 Von 

Status: Student (2165 Beiträge, 828x hilfreich)

Zu Zitat von Fürstin: *so einfach schloss austauschen darfst du nicht, das ist eine bauliche veränderung *

Wie schon gesagt, das ist falsch und schon gar keine Bauliche Veränderung;);)

Das Schloss kann natürlich ausgetauscht werden, es ist aber zu empfehlen, dennoch dafür zu sorgen, dass die Wohnung im Notfall zugänglich ist.

Der Vermieter darf keinen Schlüssel für die Wohnung besitzen (jedenfalls nicht ohne die
Zustimmung des MIeters). Aber es wird sicher oft der Fall sein, dass der VM einen weiteren Schlüssel im Besitz behält.


#10

Antwort vom 2. Januar 2006 | 03:17

 Von 

Status: Beginner (57 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,

bevor Du mit irgendwelchen Alarmalnagen rummachst:
Schloss austauschen!!!!
Schliesszylinder gibts billigstenfalls ab 20 EUR aufwärts, und es ist auch von einem handwerklich total unbedarften Mensch in 5 Minuten erledigt (wenn man weiss, wie man das macht, such mal in entsprechenden Foren, oder frag hier nochmal).

bei Auszug einfach das alte Schloss wieder reinmachen und gut ist.

Gruß

sxc


#11

Antwort vom 3. Januar 2006 | 19:07

 Von 

Status: Beginner (119 Beiträge, 31x hilfreich)

mal FORMALJURISTISCH nachgefragt:
Da wie oben erwähnt in meinem Mietvertrag nichts von einem Zweitschlüsselbesitz respektive einem diesem gleichwertigen Generalschlüsselbesitz seitens der Hausverwaltung, vermieter, Eigentümer und Hausmeister steht: liegt hier nicht ein VERTRAGSBRUCH seitens des Vermieters vor?
Ist dies eine Straftat?
Würde mich interessieren!!!


#12

Antwort vom 3. Januar 2006 | 21:03

 Von 

Status: Beginner (119 Beiträge, 31x hilfreich)

...da ich ohnehin aufgrund meiner sozialen Stellung (Hartz 4) gemobbt werde, würde ich ggf. Strafanzeige erstatten, denn langsam aber sicher habe ich es satt in diesem Haus zu wohnen.


#13

Antwort vom 19. Februar 2009 | 09:40

 Von 

Status: Frischling (37 Beiträge, 10x hilfreich)

also ich habe auch dieses problem nur das ich mitlweile eine webcamaufnahme habe die zeigt wie der hausmeister meine wohnung betritt. Ich habe jetzt eine anzeige wegen einbruch gemacht da ich auch nichts im mitvertrag von einem schlüssel für den hausmeister stehen habe und auch damals keinen zettel ausgefüllt habe wo ich unterschrieben habe das er einen haben darf. Mein anwalt is wenn ich das mal so sagen darf in solchen sachen ein ziemliches schlitzohr und hat gleich gemeint das der prozess ein leichts wird er hat mir auch gleich ein neues schloss organisiert das ich eingebaut habe. Darauf hin wurde ich auch von der hausverwaltung vorgeladen. Mein rechtsanwalt ist mit gegangen und hat denen auch gleich mal die rechtliche sitzuation erklärt uind ich muss sagen was dir hier die leute an tipps geben stimmt der prozess ist mitlerweile gelaufen und es kamm einiges an geld an mich da der hausmeister auch meinen laptop anscheinend damals entwendet hat. da mir aber der hausmeister mitlweile stress macht und mich terrorisiert obwohl ich auzch schon ne einsweillige verfügung gegen ihn habe muss ich mir leider ne neue wohnung suchen. Also was ich dir rate tausch das schloss aus oder such dir so schnell wie möglich was neues kläre aber dannvorher alles ab was mit der hausverwealtung und schlüssel und so ist werd ich auch machen.

Ich habe auch nur viel geld bekommen weil ich mir ein gutachten habe austellen lassen das ich psysische störungen habe weil er nachts bei mir am bett stand und mich angebrüllt hatte.


#14

Antwort vom 19. Februar 2009 | 10:00

 Von 

Status: Beginner (129 Beiträge, 18x hilfreich)


#15

Antwort vom 19. Februar 2009 | 10:05

 Von 

Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1391x hilfreich)


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Wer darf Schlüssel für Mietwohnung haben?

Der Vermieter muss dem Mieter ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns alle Schlüssel aushändigen. Das ist nicht weiter tragisch, da der Vermieter ohnehin die Wohnung nur im Beisein des Mieters und mit dessen Zustimmung betreten darf.

Wann darf der Hausmeister in die Wohnung?

Nicht einmal der Vermieter, der Hausmeister oder der Hausverwalter darf gegen den Willen des Mieters die Wohnung betreten. Zum Hausrecht des Mieters gehört auch, dass er seine Wohnung einrichten kann, wie er es für richtig hält. Etwaige Vorschriften des Vermieters muss er dabei nicht beachten.

Wer darf einen Generalschlüssel besitzen?

Generalschlüssel in Verwalterhänden nur mit Beschluss Prüfen Sie also, ob in Ihrer Gemeinschaft ein Beschluss existiert, kraft dessen Ihr Verwalter einen Generalschlüssel zur Verfügung halten darf. Wenn nicht, können Sie die Herausgabe und Vernichtung des Schlüssels verlangen.

Hat der Vermieter ein Recht auf einen Zweitschlüssel?

„Der Vermieter darf grundsätzlich keinen Zweitschlüssel für die Mietwohnung verlangen“, sagt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbund (DMB). Und zwar auch dann nicht, wenn der Mieter für längere Zeit in den Urlaub fährt oder aus anderen Gründen abwesend ist.