Am 14. März 2022 wurde die Impfnachweispflicht aufgehoben, und zwar für sämtliche Orte, an denen diese zuvor galt (Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Messen usw.). Gleichermaßen gilt ab dem 1. August 2022 keine Vorlagepflicht des COVID-Zertifikats (Test-, Impf- oder Genesenennachweis/„passe sanitaire“) mehr. Show Die Grenzkontrollen haben es ermöglicht, seit Beginn der Coronakrise unser Gesundheitssystem zu schützen und die Ausbreitung besorgniserregender Virusvarianten auf unserem Staatsgebiet zu verzögern. Am 1. August 2022 wurden diese Kontrollen aufgehoben. Folglich gelten die Regeln, die zuvor bei der Einreise nach Frankreich beachtet werden mussten, nicht mehr:
Gleiches gilt für Reisen zwischen Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten. Dennoch könnte bei Auftreten einer neuen gefährlichen Virusvariante für die Einreise aus Risikogebieten in das französische Staatsgebiet erneut eine Testpflicht eingeführt werden. So bleibt der Regierung bei Auftreten oder Verbreitung einer neuen möglicherweise ernsthaft gesundheitsbedrohlichen COVID-19-Variante oder bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems in den französischen Überseegebieten bis zum 31. Januar 2023 die Möglichkeit vorbehalten, auf Empfehlung der Hohen Gesundheitsbehörde für einen maximalen Zeitraum von zwei Monaten Notfallmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus können die Zielländer für die Einreise aus dem Ausland einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis im EU-Format verlangen. Es wird empfohlen, die entsprechenden Nachweise in der App TousAntiCovid oder in Papierform aufzubewahren. Informationen zu den Gesundheitsvorschriften für die Einreise in andere Länder finden Sie auf der Website des französischen Außenministeriums unter der Rubrik „Reisehinweise“ (Conseils aux voyageurs auf Französisch). Folglich gelten seit dem 1. August 2022 die Regeln, die zuvor von Reisenden nach Frankreich beachtet werden mussten, nicht mehr:
Seit Mittwoch, 1. Juni 2022 um 0:00 Uhr, gibt es mit Inkrafttreten der „Fünften Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ nur noch die Kategorie der Virusvariantengebiete. Die Kategorie der Hochrisikogebiete ist entfallen. Einreisende brauchen grundsätzlich keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens kann es erforderlich sein, dass sehr kurzfristig Virusvariantengebiete ausgewiesen werden. Die Einstufung von Virusvariantengebieten kann sich daher weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie unmittelbar vor Abreise, ob die Länder, in denen Sie sich in den letzten 10 Tage vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten haben, als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, sind weiterhin verpflichtet, sich an die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen zu halten:
Nähere Informationen zu den genannten Pflichten, Ausnahmen sowie Voraussetzungen zu den jeweiligen Nachweisen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19 (FAQ) finden Sie darüber hinaus unter: www.rki.de/covid-19-faq. Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) sowie die Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032) haben unverändert Gültigkeit. Hinweise zur Einstufung von VirusvariantengebietenDie Einstufung von Virusvariantengebieten erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat für Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für die ein besonders erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde. Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten.
Die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt frühestens mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung der Feststellung durch das Robert Koch-Institut auf dieser Webseite. So soll den Reisenden und den betroffenen Staaten bzw. Regionen Zeit gegeben werden, auf die Einstufung zu reagieren und entsprechenden Vorkehrungen treffen zu können. In welches europäische Land darf ich reisen?Schengen – Reisegebiet ohne Grenzkontrollen
Er erlaubt es Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie vielen Nicht-EU-Bürger/innen, frei und ohne Grenzkontrollen zu reisen. Seit 1985 ist er ständig gewachsen und umfasst heute fast alle EU-Länder sowie einige Nicht-EU-Länder (Liechtenstein, Norwegen, Island, Schweiz).
Wie stuft Frankreich Deutschland ein?Einreise nach Frankreich
Am 01.08.2022 endete in Frankreich der gesundheitspolitische Notstand. Damit ist bei Einreise nach Frankreich aus allen Ländern kein Impf-, Test- oder Genesenennachweis mehr erforderlich. Gleiches gilt für Reisen zwischen Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten.
Was brauche ich um nach Deutschland zu reisen?Seit dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausgenommen sind Personen, die auch einem Virusvariantengebiet einreisen (siehe unten).
Ist Italien hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet?Mit Wirkung vom 27. Februar 2022 sind Italien und San Marino nicht mehr als Hochrisikogebiete eingestuft.
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