Kann ich mein Auto auch ohne Fahrzeugbrief?

So gehts Schritt für Schritt

Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Dies erfolgt üblicherweise über…

…die Papiere:

Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist. Verfügungsberech­tigt ist nicht notwendig immer der Eigentümer - auch, wenn dies der Regelfall ist. Haben Sie ein Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt erworben oder geleast, können Sie trotzdem den Antrag auf die Zulassung stellen

Und ohne Papiere?

In Oldtimerkreisen ist es kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder nicht mehr aufzufinden sind. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: „Wenn [die ZBII] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen. Hierfür können beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische Dokumente (etwa US-Title), Originalrechnungen oder Zollquittungen geeignet sein.

Anfrage beim KBA

Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs erlangen wollte. Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 1. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine ZBII ausgegeben worden ist. Insbesondere, wenn die Zulassungsstelle die Möglichkeit hat, direkt auf die Daten des KBA zuzugreifen, wird die Behörde eine solche Anfrage in aller Regel von sich aus durchführen.

Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt

Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Dieses Aufgebotsverfahren soll jedermann die Gelegenheit bieten, möglicherweise bestehende Rechte am Fahrzeug geltend zu machen, bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird.
Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Da das Verkehrsblatt zweiwöchentlich erscheint, vergehen im Regelfall sechs bis acht Wochen, bis für die verlorene ZBII ein Ersatz ausgefertigt werden kann.

Eidesstattliche Versicherung

Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig. Sollte später die ursprüngliche ZBII wieder auftauchen, muss sie unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeliefert werden, sonst droht ein Bußgeld.
Haben Sie diese Hürden genommen, steht der Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung Teil II nichts mehr im Weg.

Keine Behördenwillkür

Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen! Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Tipps vom Oldtimeranwalt

Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, machen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!) und einer „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs zu sein.

Michael Eckert

  • Ratgeber

Der Brief ist weg, was nun?

Kann ich mein Auto auch ohne Fahrzeugbrief?

24.05.2018 —

Egal ob durch Diebstahl oder zu gründliches Verräumen: Wer seinen Fahrzeugbrief verloren hat, muss sofort die Zulassungsstelle informieren. AUTO BILD sagt, was man dafür benötigt und warum die Zulassungsbescheinigung Teil II so wichtig ist.

Kann ich mein Auto auch ohne Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugschein legt den Halter fest, während der Fahrzeugbrief den Eigentümer bestimmt.

Offiziell heißen die Fahrzeugpapiere inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und II, doch viele benutzen noch immer die bis 2005 gültigen Bezeichnungen: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Während der Schein immer im Auto mitgeführt werden muss, sollte der Kfz-Brief gut zu Hause aufbewahrt werden. Ist der Fahrzeugbrief verloren, gestohlen oder einfach nicht mehr auffindbar, muss unverzüglich die zuständige Zulassungsstelle, bei der das Auto angemeldet ist, informiert werden. Die Meldung bei der Polizei ist nicht zwingend nötig. Es sei denn, der Fahrzeugbrief ist bei einem Einbruch oder Diebstahl abhanden gekommen. Dann muss die Polizei den Verlust aufnehmen und anschließend ebenfalls die Zulassungsstelle darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Zulassungsstelle wird nicht automatisch von der Polizei informiert.

Fahrzeugbrief verloren: Wie beantrage ich einen neuen?

Wenn der Fahrzeugbrief verloren ist, kann er bei der Zulassungsstelle neu beantragt werden. Dafür verlangt die Behörde eine eidesstattliche Erklärung des Verlusts. Diese Erklärung kann man direkt bei der Zulassungsstelle abgeben oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Wurde der Fahrzeugbrief nicht verloren, sondern gestohlen, ersetzt die Diebstahlanzeige der Polizei die eidesstattliche Erklärung.

Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:
• Personalausweis oder Reisepass
• ist der Eigentümer eine Firma: Handelsregisterauszug
• Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn noch vorhanden)
• Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
• eventuell Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufvertrag)
• bei Nutzfahrzeugen: Sicherheitsprüfung

Wie lange dauert die Ausstellung eines neuen Briefes?

Die Zulassungsstelle darf den neuen Fahrzeugbrief erst dann ausstellen, wenn die sogenannte Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg abgelaufen ist. Diese Freigabe durch das KBA dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Mit der Aufbietung wird der Verlust öffentlich bekanntgemacht und online im sogenannten Verkehrsblatt mitgeteilt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Fahrzeug niemand anderem gehört – er oder sie könnte in der Zeit der Aufbietung Einspruch einlegen. In der Praxis profitieren von der Aufbietung vor allem Leasing-Gesellschaften, die den Brief der von ihnen "verliehenen" Fahrzeugen bei sich behalten und tagtäglich die Aufbietungen kontrollieren. So manch krimineller Leasingnehmer hat nämlich schon versucht, sich durch die Verlustmeldung eines Fahrzeugbriefs zum vermeintlichen Eigentümer des Wagens zu machen.

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Kfz-Briefs betragen rund 60 bis 80 Euro; ein Teil davon fällt für die Neu-Ausstellung des Fahrzeugscheins an, die beim Verlust des Briefs ebenfalls zwingend nötig ist. Außerdem hängt die Höhe der Kosten auch davon ab, ob die eidesstattliche Erklärung beim Notar oder bei der Zulassungsstelle abgegeben wird.

Darf ich das Auto fahren, wenn ich den Brief verloren habe?

Bis der neue Fahrzeugbrief ausgestellt ist, können mehrere Wochen vergehen. Der Wagen darf in dieser Zeit gefahren werden. Nur ein Verkauf sowie die Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs ist ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht möglich und muss warten, bis das Ersatzdokument angefertigt ist.

Warum ist der Fahrzeugbrief so wichtig?

Kann ich mein Auto auch ohne Fahrzeugbrief?

Nur wenn der Fahrzeugbrief mit übergeben wird, wechselt das Auto "wirklich" den Eigentümer.

Während die Zulassungsbescheinigung Teil I, also der Fahrzeugschein, so etwas wie der Personalausweis des Autos ist und den Halter benennt, bescheinigt der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) das Eigentum am Fahrzeug. Eigentümer und Halter müssen dabei nicht die gleiche Person sein! Übrigens: Entgegen der landläufigen Meinung ist der Fahrzeugbrief kein so genanntes Traditionspapier – die Aussage, wer den Brief hat, dem gehört das Auto, ist also falsch. Vielmehr gilt umgekehrt: Dem Eigentümer des Autos steht auch das Eigentum am Brief zu! Allerdings hat der Brief eine sogenannte Indizfunktion: Zwar kann ein Auto durchaus ohne Übergabe des Fahrzeugbriefs verkauft werden. Stellt sich danach aber heraus, dass der Verkäufer gar nicht berechtigt war, den Wagen zu verkaufen, hat der Käufer kein Eigentum erworben. Wird der Brief dagegen mit übergeben, ist der sogenannte "gutgläubige Erwerb" durchaus möglich. Deshalb ist das Dokument inzwischen auch aus fälschungssicherem Papier und es gilt als grob fahrlässig, den Kfz-Brief im Wagen liegen zu lassen.

Was ist wenn man keinen Fahrzeugbrief hat?

Fahrzeugbrief verloren: Wo melden? Einen Verlust oder Diebstahl des Kfz-Briefs müssen Sie bei der Zulassungsstelle melden, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde. Fahren dürfen Sie das Fahrzeug allerdings auch ohne Kfz-Brief. Der Diebstahl muss darüber hinaus bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

Was ist wichtiger Fahrzeugschein oder Brief?

Der Fahrzeugbrief bescheinigt die allgemeine Zulassung und hält die Eigentumsverhältnisse fest, während der Fahrzeugschein die konkrete Zulassung und den Halter ausweist. Du solltest den Fahrzeugschein immer im Auto mitführen. Den Fahrzeugbrief hingegen solltest du nicht im Auto selbst aufbewahren.

Wie Auto anmelden ohne Brief?

Ein Auto anmelden ohne Fahrzeugbrief ist kurzfristig nicht realisierbar. Ist Ihnen der Fahrzeugbrief verloren gegangen, beantragen Sie einen neuen Fahrzeugbrief auf der Zulassungsstelle. Das Kfz anmelden ohne Brief realisieren Sie mit einem Antrag bei dem zuletzt zuständigen Straßenverkehrsamt.

Kann man ein Auto ohne Fahrzeugbrief?

Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen? Der Fahrzeugbrief gilt als offizieller Nachweis über den Besitzer des Fahrzeugs. Kann der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorlegen, birgt das Risiken für den Käufer. Denn es besteht die Gefahr, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.