Minijobs oder entgeltgeringfügige Beschäftigungen sind Arbeitsverhältnisse, die mit maximal 450 Euro im Monat vergütet werden. Wer eine solchen Minijob antritt, muss sich entscheiden: Seit 2013 ist, wer eine neue entgeltgeringfügige Beschäftigung aufnimmt, nicht mehr automatisch von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Minijobber können sich aber auf Antrag befreien lassen. Show
Mit wenig Einkommen auch noch Geld für die Rente an die Seite schaufeln? | © Pixabay.com Auf den ersten Blick scheint die Befreiung ein gutes Geschäft. „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“, könnte man denken. Doch es lohnt sich, die Entscheidung gut abzuwägen. Zuerst gilt es die Beitragsseite zu vergleichen: Bleibt es bei der gesetzlichen Versicherungspflicht, sind die Beiträge nicht wie bei Normalarbeitsverhältnissen hälftig verteilt. Vielmehr zahlt der Arbeitgeber den Beitragssatz in Höhe von 15 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, der Arbeitnehmer den Rest von zurzeit 3,7 Prozent. Bei einem Einkommen von 450 Euro sind das 16,65 Euro im Monat. Lässt sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien, muss der Arbeitgeber trotzdem den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent zahlen. Der Arbeitnehmer spart sich seinen Beitragsanteil. Die Befreiung von der Versicherungspflicht macht sich aber im Gegenzug auf dem Rentenkonto bemerkbar. Das gilt zunächst für die Rentenhöhe: Jede Minijob-Zeit wirkt sich rentenerhöhend aus. Normalerweise wird in jedem Kalenderjahr das Arbeitsentgelt, das ein Versicherter erzielt, ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst der Rentenversicherten gesetzt. Daraus errechnen sich persönliche Entgeltpunkte. Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lassen hat, erhält aber nur anteilige Entgeltpunkte, nämlich im Verhältnis des Arbeitgeberanteils zum „normalen“ Rentenbeitrag. Zurzeit liegt der Abschlag an Entgeltpunkten bei fast 20 Prozent. Das klingt beachtlich. In absoluten Zahlen ist der Rentenverlust durch die Befreiung aber nur nennenswert, wenn der Minijob über einen langen Zeitraum ausgeübt wird. Wesentlich wichtiger sind die Auswirkungen auf die rentenrechtlichen Zeiten. Hier kann die Versicherungspflicht punkten: Wer versicherungspflichtig bleibt, erhält die Minijob-Zeit im Gegenzug vollständig als Pflichtbeitragszeit gutgeschrieben. Wer sich für die Befreiung entscheidet, erhält zwar auch Zeiten gutgeschrieben. Diese gelten aber nicht als Pflichtbeitragszeiten. Pflichtbeitragszeiten spielen beispielsweise dafür eine Rolle, ob die 45-jährige Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt ist. Sie können daher den Ausschlag dafür geben, ob ein Versicherter später abschlagsfrei in Frührente gehen kann. Auch für Reha-Maßnahmen und Erwerbsminderungsrenten kommt es auf Pflichtbeiträge an. Ein weiterer Nachteil der Befreiung: Nicht die gesamte Zeit der geringfügigen Beschäftigung wird rentenrechtlich berücksichtigt. Beispielsweise erfordert der Anspruch auf eine Regelaltersrente nur eine Wartezeit von fünf Jahren. Dafür zählen auch Zeiten mit, die in einem Minijob zurückgelegt wurden, wenn der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit war. Doch zählen diese Zeiten nur anteilig in Abhängigkeit von der Höhe des Verdienstes, höchstens zu einem Drittel (bei einem Verdienst von 450 Euro). Drei Jahre Arbeit im 450-Euro-Job zählen also nur als ein Jahr. Minijobber sollten sich daher eine Befreiung gut überlegen. Für diejenigen, die die zusätzlichen 16,65 Euro im Monat nicht dringend benötigen, wird oft die Entscheidung für die Versicherungspflicht die bessere Wahl sein. Gern können Sie sich im Zweifel an ihren VdK-Kreisverband wenden. Der erste Job neben dem Studium, der Wiedereinstieg nach Jahren der Kindererziehung, der Job im Café zur Aufbesserung der Haushaltskasse: Einen Minijob kann jeder machen und es gibt viele Gründe einen Job mit einem Lohn bis zu 450 Euro auszuüben. Üppig ist das nicht. Deswegen nehmen Minijobber gerne jeden Euro mit und sparen sich Beiträge zur Rentenkasse. Minijobs sind seit 2013 eigentlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber bezahlt pauschal 15 Prozent, während der Arbeitnehmer 3,7 Prozent des Gehalts einzahlt. Doch wer mag, kann sich mit einem einfachen Formular von dieser Versicherungspflicht befreien. Nur jeder fünfte Minijobber zahlt in die Rentenkasse einDas machen viele Minijobber: 82,5 Prozent von ihnen zahlen keine eigenen Beiträge in die Rentenversicherung, so die Minijob-Zentrale. Das bringt ein paar Euro Gehalt mehr. Bei einem 450-Euro-Job müsste ein Minijobber im Monat 16,65 Euro einzahlen. Klar, dass das lieber im eigenen Portemonnaie landen soll. Außer Rentenplus noch weitere VorteileDie Rente, die dadurch entfällt, taugt auch wirklich nicht zur Motivation: Ein Jahr bringt einen monatlichen Rentenanspruch, der heute 4,35 Euro wert ist. Ohne eigene Einzahlung wären es 3,49 Euro. Ein Rentenplus von 0,86 Euro später für Verzicht auf knappe Mittel heute – die Entscheidung scheint klar, ist aber kurzsichtig. Denn Einzahlen hat weitere Vorteile. Vorteil für Eltern: BonusKinderberücksichtigungszeit. Für Mütter und Väter lohnt sich der Rentenbeitrag besonders. Denn der Elternteil, dem die Kindererziehungsjahre anerkannt werden (meist die Mutter), erhält einen Bonus. Die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag des Kindes gilt bei der Rentenversicherung als Kinderberücksichtigungszeit. In dieser Zeit gibt es eine Sonderregelung: Wenn die Mutter (oder der Vater) sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, aber weniger als der Durchschnitt aller Zahler verdient, wird ihre Rentenberechnung um 50 Prozent aufgewertet. Für die Rente zählt ein 450-Euro-Job dann so viel, als würde die Minijobberin 675 Euro verdienen. Rente steigt. Das gilt aber nur, wenn die Eigenbeiträge bezahlt werden. Die monatliche Rente steigt dann, nach heutigen Werten, durch ein Jahr Minijob auf 6,52 Euro. Das sind im Jahr 78,24 Euro – und damit 34,80 Euro mehr als ohne eigene Einzahlung. Schnell amortisiert. Das klingt immer noch recht unspektakulär, das Verhältnis von Einzahlung und Auszahlung ist allerdings top. Nach nur sechs Jahren Rentenbezug hat die Mutter mit Minijob ihre Einzahlung schon wieder raus. Ab dann ist jede Auszahlung ein Plus. Bei privaten Rentenversicherungen kann das 20 Jahre und länger dauern. Vorteil für alle: Riestern möglichMütter mit geringem Einkommen. Mit einem versicherungspflichtigen Minijob gehört die Mutter außerdem zum unmittelbar geförderten Personenkreis für eine Riester-Rente. Gerade bei mehreren Kindern kann sich das richtig lohnen. Dadurch, dass sie wenig verdient, muss sie nur den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen, erhält aber dafür die volle Förderung. Bei zwei Kindern sind das jährlich 754 Euro staatliche Zulagen. Für Mütter mit geringem Einkommen ist das eine gute Möglichkeit, etwas für die Altersvorsorge zu tun. Studenten. Das Gleiche gilt natürlich auch für sehr vorausschauende Studenten, die neben dem Studium jobben und erste Schritte für die Altersvorsorge machen wollen. Für Riester-Sparer unter 25 Jahren gibt es neben der Grundzulage noch einen Bonus von 200 Euro im ersten Beitragsjahr. Tipp: Junge Sparer können die langfristigen Chancen des Aktienmarktes nutzen und Beiträge plus Zulagen in einen Riester-Fondssparplan investieren. Alle Informationen zum Thema Riester finden Sie im Special Riester im Test: So finden Sie die richtige Riester-Sparform. Vorteil für alle: BeitragszeitenEin kleines Rentenplus ist schön – aber weit weg. Doch bietet die Rentenversicherung noch andere Vorteile, die über ein paar Euro Rentenzahlungen hinausgehen. Zeiten, in denen über den Minijob in die Rentenversicherung eingezahlt wird, sind „Pflichtbeitragszeiten“. Das bedeutet, dass diese Monate voll für alle Mindestversicherungszeiten angerechnet werden: zum Beispiel für eine abschlagsfreie frühere Rente besonders langjährig Versicherter. Wer heute studiert, schafft es nicht, die nötigen 45 Jahre Beitragszeiten vollzubekommen, um früher in Rente zu gehen. Es sei denn, er zahlt zum Beispiel mit einem Minijob neben dem Studium in die Rentenkasse ein. Die abschlagsfreie Rente mit 65 ist für einen heute 20-Jährigen noch ziemlich weit weg. Und ob diese Regelung in 40 Jahren noch gilt, weiß niemand. Aber was er an Beitragszeiten hat, kann ihm keiner mehr nehmen. Erziehungszeit + Minijob = MütterrenteMindestversicherungszeit. Genug Beitragszeiten brauchen die Versicherten nämlich auch, damit sie im Alter überhaupt einmal eine gesetzliche Rente bekommen. Fünf Jahre beträgt die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Erziehungszeit. Frauen, die nach 1991 ein Kind auf die Welt gebracht haben, bekommen drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben. Ein Jahr Erziehungszeit zählt für die Rente so viel wie ein Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst. Die drei Jahre reichen aber noch nicht aus, damit im Alter Geld ausgezahlt wird. Dann müssten Frauen im Alter freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung leisten, um das Geld zu bekommen, das ihnen aus der Mütterrente zusteht. Das lohnt sich zwar, ist aber nicht nötig, wenn die Mutter nach der Kindererziehungszeit einen Minijob ausübt und ihre Pflichtbeiträge bezahlt. Nach zwei Jahren hat sie zusammen mit der Erziehungszeit genug Beitragsjahre gesammelt, um eine gesetzliche Rente zu beziehen. Reha mit der RentenversicherungDie Beitragszeiten werden außerdem dann wichtig, wenn Rehabilitationsleistungen notwendig sind, damit jemand weiter in seinem Job arbeiten kann. Minijobber und andere Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können, haben die Möglichkeit, einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Voraussetzung sind unter anderem mindestens sechs Pflichtbeitragsmonate in den vergangenen zwei Jahren. Dafür zählen auch Minijob-Monate mit Eigenbeitrag. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten, ist es möglich, eine Umschulung zu beantragen. Das nennt sich berufliche Rehabilitation. Auch das kann von der Rentenversicherung bezahlt werden. Voraussetzung hier unter anderem: 15 Jahre Beitragszeiten. Minijob-Jahre mit Eigenbeiträgen zählen mit. Wenn gar nichts mehr gehtInvalidität. Auch bei Invalidität helfen die Beiträge an die Rentenversicherung. Der Minijobber erwirbt damit Anrechte auf eine Erwerbsminderungsrente oder erhält sie aufrecht, wenn er früher in einem regulären Beschäftigungsverhältnis gearbeitet hat. Erwerbsminderungsrente. Um eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können, muss der Minijobber in seinem Leben insgesamt mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dazu zählen auch die Beiträge aus dem Minijob. In der jährlichen Renteninformation teilt die Rentenversicherung allen Versicherten mit, wie hoch eine volle Erwerbsminderungsrente in ihrem Fall wäre. Arbeitsunfall. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sind die Voraussetzungen zur Zahlung schon deutlich einfacher zu erfüllen. Ein einziger Monat mit Pflichtbeiträgen reicht aus, um eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können. Wenn es schlecht läuft, waren das also sehr gut investierte 16,65 Euro. Kann man Rentenbeiträge für Minijob nachzahlen?Rentnerinnen und Rentner, die über die reguläre Altersgrenze hinaus einen Minijob ausüben, können eigene Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen und damit ihre Rente steigern. Bei einem monatlichen Einkommen von 450 Euro und einer Beitragszahlung von 16,20 Euro steigt die Rente nach einem Jahr um rund 5 Euro.
Kann man als Minijobber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen?Als Minijobber muss man nicht selbst in die Rentenversicherung einzahlen. Der Grund: Der Lohn soll durch den Beitrag nicht noch weiter geschmälert werden. Stattdessen zahlt dann nur der Arbeitgeber einen Teil von 15 Prozent des Lohns.
Sollte man als Minijobber in die Rente einzahlen?Bei einem Monatsverdienst von 520 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob um etwa fünf Euro. Die Auswirkungen auf die spätere Rente sind also überschaubar. Für die Absicherung bei einem möglichen Reha -Bedarf oder bei Erwerbsminderung lohnt sich die Zahlung eigener Beiträge aber allemal.
Wie viel rentenpunkte bei 450 Euro Job?Bei einem Einkommen von 450 Euro sind das 16,65 Euro im Monat. Lässt sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien, muss der Arbeitgeber trotzdem den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent zahlen.
|