Muss man einen erbschein beantragen wenn ein testament vorliegt

So weist Du Deine Erbenstellung nach

Muss man einen erbschein beantragen wenn ein testament vorliegt

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Aktualisiert am 09. Dezember 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Erbschein kannst Du nachweisen, dass Du allein oder mit anderen Personen zusammen Erbe bist und welchen Anteil Du geerbt hast (Erbquote).
  • Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein nur auf Antrag aus. Dafür fallen Gebühren an. Mit dem Antrag nimmst Du die Erbschaft an – auch etwaige Schulden.
  • Lässt sich Deine Erbenstellung anders nachweisen, kannst Du Dir die Gebühren für den Erbschein sparen.

So gehst Du vor

  • Finde heraus, ob Du einen Erbschein benötigst: Gibt es ein öffentliches oder privates Testament und ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll, brauchst Du meist keinen Erbschein.
  • Suche alle Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden heraus, sofern der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat.
  • Beantrage den Erbschein beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen.

Nach dem Tod einer nahestehenden Person müssen die Hinterbliebenen nicht nur ihre Trauer bewältigen, sie müssen sich meist auch um den Nachlass kümmern. Diese Checkliste Todesfall hilft, nichts zu vergessen. Ein wichtiger Punkt ist der Erbschein, den Banken oder Behörden häufig als Nachweis sehen wollen.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein vom Gericht ausgestellter Ausweis darüber, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist (§ 2353 BGB). Das Nachlassgericht ist für die Erteilung von Erbscheinen zuständig. Das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG).

Ein Erbschein ist erforderlich, wenn Du Dich als Erbe ausweisen musst, um den Nachlass zu bekommen und darüber verfügen zu können. Willst Du also nach dem Erbfall als Erbe zum Beispiel gegenüber Mietern oder Vermietern, Banken, Behörden oder Geschäftspartnern auftreten, brauchst Du in der Regel einen Erschein. Der Erbschein ist damit nicht Voraussetzung, sondern Beweis dafür, dass jemand Erbe ist.

Kontovollmacht

In der Regel müssen Erben der Bank einen Erbschein vorlegen, falls sie über die Konten des Verstorbenen verfügen wollen. Wer aber zu Lebzeiten vom Verstorbenen eine Kontovollmacht über den Tod hinaus bekommen hat, erhält auch ohne Erbschein Zugriff auf die Konten.

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kannst Du eine Person zu Deinem Bevollmächtigten machen, zum Beispiel denjenigen, der später auch Dein Erbe werden soll. Die Vollmacht kann dabei über den Tod hinaus wirksam sein. Der so Bevollmächtige kann dann über Gegenstände des Nachlasses verfügen. Das kann sinnvoll sein, da der bevollmächtigte Erbe schon vor Erteilung des Erbscheins handlungsfähig ist.

Andere Nachweise möglich

Banken dürfen nicht darauf bestehen, dass Du als Erbe einen Erbschein vorlegst. Du kannst auch in anderer Form Deine Erbenstellung belegen, etwa durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Sogar die beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments mit Eröffnungsvermerk kann ausreichen, um die Erbenstellung nachzuweisen (BGH, Urteil vom 5. April 2016, Az. XI ZR 440/15).

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Klausel, wonach sie nach dem Tod des Kunden einen Erbschein verlangen darf, hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Der Erbe muss die Möglichkeit haben, sein Erbrecht auch auf anderem Weg nachzuweisen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013, Az. XI ZR 401/12).

Verlangt die Bank einen Erbschein von Dir, obwohl Du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass Du Erbe bist, solltest Du die Bank auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinweisen. In einem Fall musste die Bank die Kosten von 1.770 Euro für den Erbschein bezahlen, den sie verlangt hatte, obwohl der gar nicht notwendig war (BGH, Urteil vom 5. April 2016 Az. XI ZR 440/15).

Du brauchst einen Erbschein also nur dann, wenn Du Deine Erbenstellung nicht anderweitig nachweisen kannst oder es Unstimmigkeiten darüber gibt, wer tatsächlich Erbe wird. Gibt es kein Testament und bist Du aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zum Erben berufen, kann ein Erbschein notwendig sein. Bevor Du also einen Erbschein beantragst, solltest Du klären, wofür er benötigt wird und ob er nicht aufgrund eines anderen Erbnachweises überflüssig ist.

Tipp: Hat der Erblasser eine Le­bens­ver­si­che­rung abgeschlossen und einen Bezugsberechtigten benannt, leistet der Versicherer an diesen, ohne dass er einen Erbschein vorlegen muss. Die Ver­si­che­rungs­sum­me ist dann nicht Gegenstand des Nachlasses.

Grundbuchberichtigung mit und ohne Erbschein

Sofern Du ein Grundstück erbst, musst Du das Grundbuch entsprechend berichtigen lassen. Die verstorbene Person wird aus dem Grundbuch gelöscht und Du wirst als neuer Eigentümer eingetragen. Dann verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein (§ 35 Abs. 1 GBO). Wer im Besitz eines privaten Testaments ist oder als gesetzlicher Erbe zur Erbfolge berufen ist, kommt deshalb um einen Erbschein nicht herum. Das Grundbuchamt kann sogar ein Zwangsgeld festsetzen.

Beruht jedoch die Erbfolge auf einem notariellen Testament, so ist der Erbschein oft nicht erforderlich. Das Testament reicht, um die Erbenstellung gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen.

Gibt es berechtigte Gründe dafür, dass Erben das Grundbuch nicht berichtigen lassen, muss das Grundbuchamt warten. Ein Erbschein ist dann nicht nötig. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Erben mit Blick auf einen notariell beurkundeten Vertrag direkt die neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen wollen. In einem solchen Fall können sich die Erben die Berichtigung des Grundbuchs und damit auch den Erbschein sparen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2021, Az. 3 Wx 192/20).

Wie sieht ein Erbschein aus?

Im Erbschein steht, wer Erbe ist und wie groß sein Erbteil ist. Dementsprechend gibt es den Alleinerbschein und den gemeinschaftlichen Erbschein. Gibt es mehrere Erben, werden alle Mitglieder der Erbengemeinschaft aufgeführt (§ 352a FamFG).

Auch Beschränkungen wie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder eine Nacherbschaft hält das Gericht im Erbschein fest. Ein Nacherbe darf erst mit Eintritt des Nacherbfalls einen Erbschein beantragen. Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilsansprüche vermerkt das Gericht hingegen nicht. Hier findest Du ein Beispiel für einen gemeinschaftlichen Erbschein.

Muss man einen erbschein beantragen wenn ein testament vorliegt

Hermann-Josef Tenhagen

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Wie beantragst Du einen Erbschein?

Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein nur aus, wenn der oder die Erben ihn persönlich beantragen und zusätzlich eine eidesstattliche Ver­si­che­rung abgeben. Eine einfache E-Mail oder ein Schreiben reichen dazu nicht. Bei einigen Nachlassgerichten musst Du einen Termin vereinbaren.

Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstobenen (§ 343 FamFG). Du solltest zunächst beim Nachlassgericht anrufen und falls nötig einen Termin vereinbaren. Am einfachsten ist es, wenn Du persönlich beim Gericht vorbeigehst und den Antrag mündlich erklärst. Dann wird ein Protokoll erstellt (§ 25 FamFG). Du kannst Dich auch an einen Notar wenden, der alles in die Wege leitet. Das ist etwas teurer, da der Notar die Mehrwertsteuer auf seine Gebühren berechnen muss.

Erben mehrere Personen gemeinsam, können sie gemeinsam den Antrag stellen, müssen sie aber nicht. Denn antragsberechtigt ist jeder Erbe. Stellt nur ein Miterbe den Antrag, dann ist es sinnvoll, Vollmachten der anderen Miterben vorzulegen. Erklären die ihr Einverständnis mit dem Antrag, geht es schneller; denn ansonsten schreibt das Nachlassgericht die anderen Personen an, damit sie zu dem Antrag Stellung nehmen können. Einige Gerichte stellen auf ihrer Webseite ein Muster für die Vollmacht der Miterben zur Verfügung, wie etwa das Nachlassgericht Düsseldorf.

Wichtig: Mit dem Erbscheinsantrag nimmst Du die Erbschaft an und übernimmst so auch etwaige Schulden. Du kannst die Erbschaft dann nicht mehr ausschlagen.

Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte dürfen keinen Antrag stellen.

Prüfung durch das Nachlassgericht

Der Antrag muss konkret die Erben benennen, die entweder aufgrund von gesetzlicher Erbfolge oder durch ein Testament oder Erbvertrag Erben geworden sind.

Das Nachlassgericht überprüft die Angaben, auf die der Antragsteller sein Erbrecht stützt. Gibt es ein Testament, prüft das Gericht, ob es formell gültig ist. In einfachen Fällen sind nur die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.

Gibt es kein Testament, musst Du Dokumente vorlegen, aus denen sich Deine Stellung als gesetzlicher Erbe ergibt. Erbt die Ehefrau, muss sie die Heiratsurkunde vorlegen. Erben daneben die Kinder, sind deren Geburtsurkunden erforderlich. Sofern Kinder schon verstorben sind, sind deren Sterbeurkunden und die Geburtsurkunden der Enkelkinder notwendig. Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, so ist seine Geburtsurkunde zum Nachweis des Erbrechts der Eltern erforderlich. Sind die Eltern bereits verstorben, so sind deren Sterbeurkunden und die Geburtsurkunden der Geschwister vorzulegen.

Diese Dokumente benötigt das Gericht, wenn Du als Erbe einen Erbschein beantragst:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • falls vorhanden Testament oder Erbvertrag im Original
  • Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben oder vorverstorbenen Erben
  • Anschriften aller Erben

Zum Nachweis der erforderlichen Angaben im Antrag musst Du meist vor Gericht oder vor einem Notar eidesstattlich versichern, dass Dir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit der Angaben entgegensteht (§ 352 Abs. 3 FamFG). 

Keine Frist für Antrag auf Erbschein

Im Gesetz finden sich keine Fristen für den Erbscheinsantrag. Du kannst theoretisch auch noch Jahre nach dem Erbfall beim Gericht einen Erbschein beantragen. Einige Ansprüche können in der Zwischenzeit allerdings verfallen sein. So verjährt ein Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren.

Lehnt das Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins ab, kannst Du innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.

Dauer von Erbscheinsverfahren

Wie lange Du auf Deinen Erbschein warten musst, lässt sich nicht genau sagen. Das hängt sehr vom Gericht ab und davon, wie schwierig es für das Gericht ist, die Erbfolge festzustellen. Du solltest aber auf jeden Fall mit vier Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Du kannst Dich beim Nachlassgericht danach erkundigen, wann Du mit dem Erbschein rechnen kannst.

Was kostet ein Erbschein?

Die Erteilung des Erbscheins kostet Geld. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Wert des Nachlasses. Hatte der Erblasser Schulden, sind diese abzuziehen.

Gehören auch Grundstücke zum Nachlass, treibt das die Kosten für den Erbschein schnell in die Höhe. Grundsätzlich müssen Erben den Verkehrswert angeben (§ 46 GNotKG). Wer den nicht zur Hand hat, kann sich auf den Bodenrichtwert der Stadt oder Gemeinde stützen. Der entsprechende Gutachterausschuss der Stadt oder Gemeinde erteilt Auskunft, meist gegen eine geringe Gebühr. Bei vermieteten Immobilien kannst Du den Ertragswert angeben.

Die Kosten muss grundsätzlich derjenige zahlen, der den Antrag gestellt hat. Stellt die Erbengemeinschaft gemeinsam einen Antrag auf Erteilung des Erbscheins, müssen sich alle an den Kosten beteiligen.

Die Gebühren stehen in der Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz. In der nachfolgenden Tabelle findest Du einen Auszug für die entsprechenden Geschäftswerte.

Gebühren für Deinen Erbschein

Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2, Tabelle B, Finanztip-Recherche (Stand: Dezember 2021)

Beispiele für die tatsächlichen Kosten eines Erbscheins:

  1. Beträgt der Wert des Nachlasses 10.000 Euro, so würde eine Gebühr für die Erteilung des Erbscheins von 75 Euro anfallen sowie eine weitere Gebühr für die eidesstattliche Ver­si­che­rung, insgesamt also rund 150 Euro.
  2. Wer 110.000 Euro erbt, zahlt für einen Erbschein insgesamt 546 Euro.
  3. Beläuft sich das Erbe auf eine halbe Million Euro, fallen für den Erbschein Kosten in Höhe von 1.870 Euro an.

Was passiert, wenn der Erbschein falsch ist?

Stellt sich später heraus, dass der erteilte Erbschein falsch ist, so muss ihn das Nachlassgericht einziehen (§ 2361 BGB). Das kann der Fall sein, wenn nach Erteilung des Erbscheins ein jüngeres Testament auftaucht, das die Erbfolge anders bestimmt.

Derjenige, der im Vertrauen auf den Erbschein gehandelt hat, ist geschützt, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass der Erbschein die falsche Person als Erben ausweist (§ 2365 BGB). Das bedeutet, dass durch den Erbschein gutgläubige Dritte geschützt sind. Man darf darauf vertrauen, dass die im Erbschein benannte Person auch der richtige Erbe ist.

Beispiele: Kauft jemand von einem Erben laut Erbschein zum Beispiel das Auto des Verstorbenen, so gilt der Inhalt des Erbscheins (§ 2366 BGB). Ist aber jemand anders der richtige Eigentümer, so kann er das Auto nicht zurückverlangen. Das Gleiche gilt bei einer Leistung an den Erbscheinserben. Darlehensnehmer eines Verstorbenen sind gut beraten, ein Darlehen nicht einfach an die mutmaßlichen Erben ohne Vorlage eines Erbscheines zurückzuzahlen. Sonst riskieren sie, zweimal zahlen zu müssen.

Wann ist ein europäischer Erbschein sinnvoll?

Befindet sich ein Teil der Erbschaft im Ausland, reicht ein Erbschein nach deutschem Recht nicht immer aus, um nachzuweisen, dass Du der Erbe bist. Erkundige Dich am besten bei der entsprechenden Botschaft, wie Du Deine Erbenstellung nachweisen kannst.

Sollte der deutsche Erbschein nicht ausreichen, kannst Du ein europäisches Nachlasszeugnis beim Gericht beantragen. Seit 17. August 2015 besteht durch die EU-Erbrechtsverordnung die Möglichkeit, einen europäischen Erbschein zu beantragen, der in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt – außer in Irland und Dänemark.

Anders als beim deutschen Erbschein bekommt der Antragsteller nur eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, die grundsätzlich nur sechs Monate ab Ausstellung gültig ist. Nach Ablauf der Frist verliert die beglaubigte Kopie ihre Legitimationswirkung. Weitere Informationen und einen Antrag für den europäischen Erbschein findest Du bei der Europäischen Kommission.

Wann muss kein Erbschein beantragt werden?

Wenn Grundstücke oder Immobilien geerbt werden, ist ein Erbschein zwingend erforderlich, damit die Begünstigten ihr Erbe erhalten können. Einzige Ausnahme bilden ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag. Liegen diese Dokumente vor, kann ein Eröffnungsprotokoll den Erbschein überflüssig machen.

Ist Erbschein zwingend notwendig?

Ein Erbschein ist erforderlich, wenn Du Dich als Erbe ausweisen musst, um den Nachlass zu bekommen und darüber verfügen zu können. Willst Du also nach dem Erbfall als Erbe zum Beispiel gegenüber Mietern oder Vermietern, Banken, Behörden oder Geschäftspartnern auftreten, brauchst Du in der Regel einen Erschein.

Wer braucht keinen Erbschein?

Erbschein nötig, wenn es kein Testament gibt Hinterbliebene müssen ihn beim Nachlassgericht beantragen, wenn es kein Testament gibt und sie allein durch die gesetzliche Erbfolge zu Erben werden. Das ist nicht erforderlich, wenn es ein notarielles Testament oder eine Bankvollmacht des Erblassers gibt.

Was hat Vorrang Testament oder Erbschein?

Das Testament hat vor der gesetzlichen Erbfolge Vorrang Der Erblasser kann in seinem Testament Personen als Erben benennen und andere ausschließen sowie die Erbquote festlegen. Alle Anordnungen müssen beim Eintritt des Erbfalls und der Testamentseröffnung umgesetzt werden.