Rückwirkend krankschreiben länger als 3 Tage

Nach den AU-Richtlinien darf für maximal drei Tage eine rückwirkende Krankschreibung erfolgen: Feier- und Samstage miteingerechnet?

Ein Allgemeinarzt fragt:

In dem MT-Artikel „Böse Folgen bei salopper Attest-Ausstellung“ (Nr. 16/12) heißt es: „Nach den AU-Richtlinien darf nur ausnahmsweise für max. drei Tage eine rückwirkende Krankschreibung erfolgen.“ Meines Wissens darf aber diese nur maximal zwei Tage in Ausnahmefällen zurückdatiert werden. Hat sich hier etwas geändert?

Henriette Marcus Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in Frankfurt am Main:

Es hat sich an der Rechtslage zu der ausnahmsweise rückwirkenden Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit September 2006 nichts geändert.

Feier- und Samstage können Arbeitstage sein

In dem Artikel steht: „ ... nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien darf nur ausnahmsweise für maximal drei Tage eine rückwirkende Krankschreibung erfolgen.“ Es fehlt ein Teil des Satzes, bei absolutem Anspruch auf Vollständigkeit sollte es heißen: „ … darf nur ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung in der Regel bis zu zwei Tagen, für maximal drei Tage (Feier- und Samstage eingerechnet) ... .“

In § 5 Abs. 3 der AU-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses in der zuletzt geänderten Fassung vom 19. September 2006 heißt es: „Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.“

Die Formulierung „in der Regel“ bedeutet, dass in begründeten Ausnahmefällen mehr als zwei Tage rückwirkend bescheinigt werden können. Manche KVen handhaben in Ausnahmefällen rückwirkende AU-Bescheinigungen für maximal drei Tage (z.B. unter Einrechnung der Feier- und Samstage, wenn diese bei bestimmten Berufsgruppen Arbeitstage sind) als zulässig.

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Erstellt: 09.09.2022, 08:33 Uhr

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Rückwirkend krankschreiben länger als 3 Tage

Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung rechtzeitig beim Arbeitgeber vorlegen. Doch zählt das Wochenende bei der Fristberechnung dazu? © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Wer krank wird, der muss in der Regel nach drei Tagen ein Attest beim Arbeitgeber vorlegen. Doch zählt das Wochenende eigentlich bei der Fristberechnung dazu?

Der "gelbe Schein" sichert Mitarbeitern die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Deshalb sollten Arbeitnehmer gut darauf achten, sich umgehend beim Arbeitgeber krankzumelden (wie das korrekt geht, erfahren Sie hier) und rechtzeitig eine Krankschreibung vom Arzt vorzulegen. Letzteres muss gesetzlich nach dem dritten Krankheitstag erfolgen. Doch Vorsicht: Die Abgabefrist für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann vom Arbeitgeber individuell festgelegt werden. So verlangen manche Arbeitgeber ein Attest bereits ab dem ersten oder zweiten Krankheitstag - ein Blick in den Arbeits- bzw. Tarifvertrag schafft hier Klarheit.

Abgabefrist für Krankschreibung: Wochenende und Feiertage zählen mit

Leider unterliegen jedoch viele Arbeitnehmer dem Irrglauben, dass bei der Abgabefrist für die Krankschreibung nur Arbeitstage zählen. Tatsächlich gelten bei der Fristberechnung aber die Kalendertage. Wer also vor einem Wochenende erkrankt, muss Samstag und Sonntag bei der Abgabefrist miteinberechnen. Auch Feiertage zählen übrigens mit dazu. 

Auch interessant: Arbeiten trotz Krankschreibung: Brauche ich dafür eine Gesundschreibung?

Was tun, wenn Abgabetag auf Wochenende fällt?

Doch was tun, wenn der Abgabetag der Krankschreibung auf das Wochenende fällt? Wer am Mittwoch, Donnerstag und Freitag erkrankt ist, der müsste sein Attest theoretisch am Samstag beim Arbeitgeber vorlegen. In diesem Fall reicht es jedoch, seine Krankschreibung am darauffolgenden Montag einzureichen, denn AUs müssen nur an Arbeitstagen vorgelegt werden.

Lesen Sie auch: Krankschreibung: In diesem Fall darf Ihr Chef das Attest zurückweisen.

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(as)

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Kann ein Arzt mich 3 Tage rückwirkend krankschreiben?

Wie lange darf bzw. kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben? Eine rückwirkende Krankschreibung ist für maximal drei Tage gestattet. Außerdem muss in jedem Fall nachvollziehbar sein, dass der Betroffene bereits vorher an einer Krankheit litt und dementsprechend seiner Tätigkeit nicht nachgehen konnte.

Kann ein Arzt eine Woche rückwirkend krankschreiben?

Erst seit dem 4. März 2016 lautet die Antwort auf die Frage „Wie lange kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben? “: Drei Tage. Zuvor waren es maximal zwei Tage, für die ausnahmsweise rückwirkend eine Krankschreibung ausgestellt werden durfte.

Wie viel Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben?

Ärzte dürfen Patienten normalerweise nicht rückwirkend krankschreiben. Das geht nur in Ausnahmefällen und nach gründlicher Abwägung. Die rückwirkende Krankschreibung ist dann für maximal drei Tage möglich.

Was bedeutet Krankschreibung ab dem 3 Tag?

Bei der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber greift die bei vielen bekannte Frist von drei Tagen. Ist ein Arbeitnehmer länger krank als drei Tage, d.h. ab dem vierten Krankheitstag, ist er dem Arbeitgeber gegenüber in der Nachweispflicht.