Sie möchten mit Ihrer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit angehängten

2.2.09-406, 4 Punkte

Dass die Anhänger beim Abbiegen Personen am Fahrbahnrand oder auf dem Gehweg nicht gefährden

Dass ich Warnblinklicht einschalten muss, wenn ich beim Abbiegen besonders weit nach links ausholen muss

Ob sich rechts neben mir Radfahrer befinden

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Antwort für die Frage 2.2.09-406

Informationen zur Frage 2.2.09-406

Führerscheinklassen: CE, L, T.

Fehlerquote: 14,6 %

Günstige Kaskoversicherung für Landmaschinen!

Wenn eine Landmaschine beschädigt wird, kostet dies dem Bauern meist viel Geld und kann im Extremfall einen Betrieb in existentielle Nöte bringen. Freuen kann sich nur der Landwirt, der eine LANDWIRT TOP K Kollisionskaskoversicherung abgeschlossen hat. Denn diese Versicherung ist günstig wie keine andere und sie ersetzt ihm die ramponierte Maschine bis auf den Selbstbehalt.


Welche Schäden sind gedeckt?
Die Kollisionskaskoversicherung deckt alle Schäden, die aufgrund eines unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignisses hervorgerufen werden (zusätzlich auch Schäden, die durch Steine, Eisenteile oder andere Fremdkörper, die sich unerwartet und nicht erkennbar auf der zu bearbeitenden Fläche befinden und dadurch in weiterer Folge während der Bearbeitung eine Maschine beschädigen, verursacht werden).

Transportrisiko mitversichert
Im Rahmen der Gesamtversicherungssumme gilt das Transportrisiko mit einer Versicherungssumme von EUR 25.000,00 auf erstes Risiko, als mitversichert. Mitversichert ist nur der Transportmittelunfall (ohne Be- und Entladung) für den Transport von eigenen landwirtschaftlichen Maschinen auf dem Weg zu einer eigenen oder einer fremden Fläche.

Als Schadensfall gilt, wenn die transportierte landwirtschaftliche Maschine im Zuge eines Unfalles der Zugmaschine bzw. des angehängten Anhängers beschädigt wurde. Der Transport der landwirtschaftlichen Maschine muss auf einem der Straßenverkehrsordnung entsprechenden Anhänger erfolgen bzw. muss auf diesem entsprechend fixiert und gesichert sein. Es gilt ein Selbstbehalt von 5% der Schadenleistung mindestens EUR 1.000,00 pro Schadenfall.


Welche Maschinen und Geräte sind versichert?
Versichert sind sämtliche eigenen, sich im alleinigen Besitz des versicherten Landwirtes (Betriebes) befindlichen landwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren, Transporter, 2-Achsmäher) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Vollernter etc.) samt den jeweils angehängten oder angebauten Geräten (Mähwerk, Kreiselheuer, Güllefass, Ladewagen, Pflug, Ballenpresse usw.) im beweglichen Zustand, die für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden.


Welche Geräte sind ausgenommen?
Von dem Versicherungsschutz ausgenommen sind Geräte bei allen Tätigkeiten von Lohnunternehmen und deren Maschinen sowie alle gewerblichen Tätigkeiten (in gewerberechtlichem Sinne) mit Ausnahme des bäuerlichen Nebengewerbes. Die Ausnahme von der Ausnahme ist die Schneeräumung. Sie ist nur auf hofeigenen Flächen bzw. auf Hofzufahrtswegen, die im alleinigen Besitz des Versicherten sind, versichert. Tätigkeiten, die im Rahmen von MR Service durchgeführt werden und in gewerberechtlichem Sinne dem bäuerlichen Nebengewerbe zuzuordnen sind, unterliegen dem Versicherungsschutz.


Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme kann in der TOP K Versicherung, unter Berücksichtigung des Wertes und der Prämie, vom Landwirt selbst gewählt werden.

Es stehen folgende Höchstentschädigungssummen zur Verfügung:

  • EUR 30.000,00 auf 1. Risiko
  • EUR 60.000,00 auf 1. Risiko
  • EUR 90.000,00 auf 1. Risiko

Das bedeutet, dass jeder den Bestimmungen dieser Versicherung entsprechende Schaden, unabhängig vom Alter des Gerätes maximal bis zum Wiederbeschaffungswert (bis zu den o. a. Höchstentschädigungssummen) abgegolten wird.


Top K Versicherungsprämien pro Betrieb und Jahr
Basis für die Prämienberechnung ist einerseits die Anzahl der behördlich zugelassenen landwirtschaftlichen Zugmaschinen auf ein und derselben Hofadresse und andererseits die Versicherungssummen auf 1. Risiko:

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HES = Höchstentschädigungssumme
Die Zugmaschinen müssen auf eine Hofadresse zugelassen sein.
Alle angeführten Jahresprämien beinhalten die Versicherungssteuer.

(*) Ist der Kunde LANDWIRT Abonnent, Mitglied eines Maschinen- u. Betriebshilferinges oder ist er aufgrund des Standortes seiner Landwirtschaft im Berghofkataster (Bergbauer) eingetragen, so erhöht sich die Anzahl der Zugmaschinen in der Kategorie I auf 3 Zugmaschinen und in der Kategorie II auf 4 Zugmaschinen, jedoch bei gleich bleibenden Prämiensätzen.


So ist der Selbstbehalt geregelt
Bei der TOP K Versicherung gilt ein fixer Selbstbehalt von 5% der Schadensleistung, mindestens € 1.000,-.
Für Mitglieder eines Maschinen- und Betriebshilferinges gilt ein Selbstbehalt von 5% der Schadensleistung, mindestens € 900,-.
Für LANDWIRT Abonnent gilt ein Selbstbehalt von 5% der Schadensleistung, mindestens € 800,-.


TOP K Versicherungsprämien bei Gemeinschaftsmaschinen
Für Gemeinschaftsmaschinen gilt eine eigene Prämienregelung. Je nach Versicherungssumme und Wert der aus Gemeinschaftsmaschinen bestehenden Zugeinheit beträgt die Versicherungsprämie pro Jahr und Maschinengemeinschaft:

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HES = Höchstentschädigigungssumme
GM = Gemeinschaftsmaschinen
Die Zugmaschinen müssen auf eine Maschinengemeinschaft zugelassen sein.
Alle angeführten Jahresprämien beinhalten die Versicherungssteuer.

Wichtig zu wissen ist, dass nur jene Maschinen, die während des Schadensereignisses mit der Gemeinschaftsmaschine verbunden sind, mitversichert sind, deren Besitzer auch die TOP K abgeschlossen haben.

Beispiel 1: Ein Güllefass wurde von mehreren Bauern gekauft und jeder Bauer setzt es mit dem eigenen Traktor ein. Dabei ist der das Güllefass ziehende Traktor nur dann mitversichert, wenn der Traktorbesitzer die TOP K abgeschlossen hat.
Beispiel 2: Ein Traktor wird von mehreren Bauern in Gemeinschaft angekauft und über die TOP K versichert. In einem möglichen Schadensfall ist die, von diesem Traktor, gezogene oder betriebene Maschine mit dem Traktor mitversichert, wenn der Besitzer dieser Maschine TOP K versichert ist.


Verhalten im Schadensfall
Grundsätzlich muss jeder Schaden für den die TOP K beansprucht wird, der Winter Versicherungsmakler Ges.m.b.H nachweislich (Fax, E-Mail, schriftlich etc.) gemeldet werden. Der Geschädigte darf eine Reparatur erst vornehmen oder vornehmen lassen, wenn der Schaden von einem zuständigen Sachverständigen besichtigt wurde oder wenn zur Beweisführung des Schadens Fotos gemacht wurden, die das Schadensausmass unzweifelhaft im Nachhinein feststellen lassen.

Ab einer geschätzten Schadenshöhe von rund € 1.500,- muss der Schaden von einem Sachverständigen begutachtet werden (außer der Versicherer entscheidet nachweislich anders). Aussagekräftige Fotos vom beschädigten Gerät und vom Unfallort tragen auf jeden Fall zur beschleunigten Schadensabwicklung bei. Bei Schäden, deren Ausmaß geringer als die oben angeführte Summe ist, reichen entsprechende Fotos (vom Gerät und vom Unfallort) zur Beweisführung. Die Meldung an die Winter Versicherungsmakler Ges.m.b.H. darf in keinem Fall unterbleiben. Bleibt die Meldung aus oder werden keine Fotos bzw. die Begutachtung durch den Sachverständigen nicht gemacht, bleibt die Versicherung leistungsfrei.


Selber reparieren möglich
Ist ein Bauer in der Lage, den Schaden selber zu beheben, muss er vom zuständigen Sachverständigen die dafür vorgegebene Reparaturdauer in Stunden bekanntgegeben erhalten. Nur diese Zeit wird dem Landwirt mit € 25,50 (inkl. MwSt) pro Stunde abgegolten. Die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile werden gegen Vorlage einer Rechnung oder laut Gutachten (bei Verwendung von, vom Landwirt, beigestellten Ersatzteilen) dem Landwirt gutgeschrieben. Nach erfolgter Reparatur muss der Sachverständige die erfolgte Behebung des Schadens feststellen oder der Landwirt mittels Foto den Nachweis der erfolgten Reparatur erbringen.

Sollte der Landwirt die beschädigte Maschine durch eine neue oder teurere Maschine ersetzen wollen, so wird ihm der Wert des Schadens gutgeschrieben. Sich eine kaputte oder beschädigte Maschine nur finanziell entschädigen zu lassen, ohne sie tatsächlich zu ersetzen bzw. sie zu reparieren, ist nicht möglich. Ein durch ein Schadensereignis beschädigtes Gerät darf nicht weiter in Betrieb genommen werden. Wird mit einer beschädigten Maschine weitergearbeitet und erhöht sich dadurch der Schaden bzw. geht die Maschine gänzlich kaputt, ist die Versicherung leistungsfrei.


Beitrittsmöglichkeit
Grundsätzlich kann während des gesamten Jahres der TOP K beigetreten werden. Die Versicherungsprämie ist eine Kalenderjahresprämie und deshalb unabhängig vom Beitrittsdatum, je nach Kategorie und Versicherungssumme entsprechend gleich hoch. Die Wartefrist für den Versicherungsschutz beträgt ab dem Abschlusszeitpunkt (Eintreffen des Anmeldeformulares beim Versicherer) 10 Werktage, d. h. gedeckte Schäden ab dem 11. Werktag sind versichert.


Austrittsmöglichkeit
Der Austritt aus der TOP K ist einmal jährlich unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zur Prämienhauptfälligkeit (Jahresbeginn) möglich. D. h. spätestens am 30.11. muss für das Folgejahr die Kündigung beim Winter Versicherungsmakler Ges.m.b.H. nachweislich erfolgt sein. Unabhängig der allgemeinen Versicherungsbedingungen kann die Kaskoversicherung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jährlich von beiden Vertragspartnern zur Prämienhauptfälligkeit gekündigt werden.

Wie Länge darf ein Lkw mit Anhänger samt Ladung höchstens sein?

Ist die Länge von einem LKW gesetzlich definiert? Ja, gemäß der Vorgaben der EU-Richtlinie 96/53/EG darf die maximale beim LKW-Sattelzug 16,50 m nicht überschreiten. Anhänger dürfen nicht länger als 12 m sein, Gespanne nicht länger als 18,75 m.

Wie lang darf eine landwirtschaftliche Zugmaschine höchstens sein?

einzelne Fahrzeuge: maximal 12,0 m. Züge: Bundesweit dürfen Zugmaschinen mit Anhängern seit 2013 eine Länge von zusammen 18,75 m haben. Überschreitet der Zug die 18,75 m, ist eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.

Wer ist verantwortlich für die Mautgebühr?

Halter, deren Kraftfahrzeug in Deutschland zugelassen ist, entrichten die Infrastrukturabgabe für ein ganzes Jahr.

Wer führt Mautkontrollen durch?

Kontrolldienste des Bundesamtes für Güterverkehr Das BAG trägt durch permanente Straßen- und Mautkontrollen wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zum Umweltschutz, zur Sicherung der Marktordnung sowie zur Abgabengerechtigkeit bei.