Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig. Die Autorin erreichen Sie unter [email protected]. Show
Es ist ja schöner mit warmen Händen zu geben als mit kalten. Und zu den sinnvollsten Investitionen gehört einfach die Ausbildung unserer Kinder. Bildung muss man sich leisten können. Doch wie viel Euro stehen Studenten monatlich als Unterhaltsleistung zu? Ist der Unterhaltsanspruch der Studenten gesetzlich geregelt? Und ist es legal, wenn Eltern nach zwölf Semestern kundtun, dass sie keinen Unterhalt für ihren 25-jährigen Bachelor-Studenten mehr zahlen werden? InhaltUnterhaltsrecht: Müssen Eltern das Studium finanzieren? Studenten-Unterhalt: Berechnung bei eigener Wohnung oder WG Wie hoch ist der Unterhalt, wenn der Student noch zu Hause wohnt? Was gilt, wenn der Student eigene Einkünfte hat? Wie ist der Unterhalt für Studenten bei getrennt lebenden Eltern geregelt? Unterhalt für Studenten über 25 oder 27? Können Studenten ihren Unterhalt einklagen? herMoney-Tipp Unterhaltanspruch von Studenten: Das Wichtigste in KürzeUnterhaltsrecht: Müssen Eltern das Studium finanzieren?Das Kind hat das Abi in der Tasche, möchte studieren und bekommt sogar einen Studienplatz. Jetzt wird es für Eltern teuer. Sie sind nämlich gesetzlich verpflichtet, dem Kind während Ausbildung oder Studium Unterhalt zu zahlen. Allgemein geregelt ist die Unterhaltspflicht in § 1601, Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB): „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“. „Der ganze Komplex Unterhaltsrecht oder Familienrecht ist in Deutschland nur in Grundzügen gesetzlich geregelt“, erklärt uns Stefan Grob, Referatsleiter „Presse und Verbandskommunikation“ und Stellvertreter des Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerks. „Es ist schwierig zu generalisieren. Besonders viel Rechtsprechung findet man nicht. Rechtliche Auseinandersetzungen weisen immer auf ein dauerhaft zerrüttetes Familienverhältnis hin.“ Eltern und Kinder müssen einen Konsens finden, der keinen übervorteilt. Das nächste Gesetz dreht sich um die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Eltern und ihren Kindern (§ 1618a BGB). Wir Eltern sind verpflichtet, alles dafür zu tun, dass unsere Studierenden mit ihrer Ausbildung die Voraussetzungen schaffen können, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Und unsere Studentinnen und Studenten sollten alles dafür tun, dass wir Eltern die finanzielle Belastung nicht länger und schwerer zu tragen haben als nötig. Studenten-Unterhalt: Berechnung bei eigener Wohnung oder WGDu möchtest deine Tochter oder deinen Sohn finanziell unter die Arme greifen und Unterhalt zahlen. Aber wie viel Euro pro Monat sind angebracht? Vielleicht kann dein Kind vor Studienbeginn schwer abschätzen, wie viel es monatlich brauchen wird. Tatsächlich ist es nicht leicht zu berechnen, wie hoch der Unterhalt für einen Studenten sein sollte. Es gibt keinen festen Satz, den du zahlen musst. Und leider auch keinen Rechner für Studenten-Unterhalt, der den genauen Betrag ausgibt. Wie viel Geld ein Kind monatlich erhält, hängt von den Vermögensverhältnissen der Eltern ab. Und davon, was sie letztendlich zahlen können und wollen. 1. Möglichkeit der Berechnung des Studenten-Unterhalts: Macht eine Kostenaufstellung!Überschlagt, was für Studenten-Bude oder WG-Zimmer, Lebensmittel, Mensa-Essen, Bücher und so weiter zusammenkommt. So findet ihr einen Betrag, mit dem ihr beide gut leben könnt. Vielleicht hilft auch ein Vergleich mit anderen: Deutsche Studenten haben laut Studierendenbefragung im Schnitt Lebenshaltungskosten von 819 Euro pro Monat. Im Durchschnitt haben sie 918 Euro pro Monat zur Verfügung. 2. Möglichkeit: Lasst einen Anwalt rechnenEndet ein Gespräch in Hickhack und Streit und wollen Eltern oder Student den Unterhaltsanspruch genau wissen, gibt es eine weitere Möglichkeit. „Wer seinen Anspruch oder seine Unterhaltspflicht auf den Cent individuell ausgerechnet haben will, sollte eine Anwaltskanzlei bemühen“, sagt Grob. 3. Möglichkeit: Orientiert euch an der Düsseldorfer TabelleLaut Düsseldorfer Tabelle beträgt der Gesamtunterhaltsbedarf, der nicht mehr zu Hause wohnt, monatlich 860 Euro (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren sind hier nicht enthalten). Wie hoch ist der Unterhalt, wenn der Student zu Hause wohnt?Wer im Hotel Mama logiert, isst, sich die Wäsche waschen lässt und WLAN for free hat, braucht natürlich weniger Geld. Wenn das studierende Kind noch daheim wohnt, richtet sich der Unterhaltsbedarf in der Regel nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle (die für Kinder ab 18 Jahren gilt). Zur Berechnung werden die Einkommen beider Eltern herangezogen, die zusammenaddiert werden. Auszug aus der Düsseldorfer Tabelle mit der entsprechenden AltersklasseNummer der EinkommensgruppeNettoeinkommen des UnterhaltspflichtigenUnterhaltsbedarf ab 18 Jahren in Euro1bis 1.90056921.901 – 2.30059832.301 – 2.70062642.701 – 3.10065553.101 – 3.50068363.501 – 3.90072973.901 – 4.30077484.301 – 4.70082094.701 – 5.100865105.101 – 5.500911Der Betrag fällt geringer aus als bei Studenten mit eigener Wohnung, da das Leben bei Muttern als Naturalunterhalt gilt. Geregelt in § 1612 Absatz 1 und 2 BGB:
In der deutschen Hochschullandschaft hat sich in den letzten Jahren einiges getan und nicht jeder der 20.000 Studiengänge steht in der Nähe des Elternhauses zur Verfügung. Wenn du möchtest, dass dein Kind zu Hause lebt und du ihm statt Bargeld Naturalunterhalt gewährst, sollte es die Uni in zumutbarer Zeit – maximal drei Stunden Hin- und Rückfahrt zusammen (OLG Celle, FamRZ 2001, 115) – von der elterlichen Wohnung aus erreichen. Ein Studium im Ausland ist eher selten mit Naturalunterhalt kompatibel. Doch haben Eltern mit ihrem Kind besprochen, dass es im Ausland studieren kann, müssen sie für die Kosten aufkommen. Hat sich deine Tochter oder dein Sohn ohne Absprache an einer Uni im Ausland eingeschrieben, wirst du die Mehrkosten übernehmen müssen, wenn die finanzielle Mehrbelastung wirtschaftlich für dich tragbar und der Auslandsaufenthalt sachlich begründet ist. Werbung Mutter, Vater, Student – wer bekommt das Kindergeld?Grundsätzlich geht das Kindergeld an die Eltern und sie leiten es an die Studenten weiter. Sie dürfen es damit in voller Höhe vom Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle abziehen. Erwachsene Studierende können nach EStG § 74 das Kindergeld auch direkt auf sich selbst überleiten lassen. Wer zahlt Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren?Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren sind im Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten. „Eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Studierenden, die bis 25 meist beitragsfrei in der Familienversicherung versichert sind, sowie Einschreibegebühren, Semesterticket und Studentenwerksbeitrag haben die Eltern zu tragen“, erklärt Stefan Grob. Was gilt, wenn ein Student eigene Einkünfte hat?Studenten sind nicht verpflichtet, neben dem Studium zu arbeiten. Denn das Studium gilt als Vollzeittätigkeit. Daher sind Einkünfte der Studenten nicht anzurechnen, wenn sie aus einem Studentenjob kommen. Aber auch hier gibt es wieder unterschiedliche Szenarien und je nach Einzelfall wird entschieden. Das Einkommen als Werksstudent oder die Vergütung für ein Praktikum dagegen werden auf den Unterhaltsbedarf des Studenten angerechnet – nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen. Andere Einkünfte etwa aus Stipendien, Bafög, Kindergeld, Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung können die Unterhaltspflicht der Eltern mindern. Wie ist der Unterhalt für Studenten bei getrennt lebenden Eltern geregelt?Voneinander getrennt lebende oder geschiedene Eltern müssen anteilig Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen und für ihren Studenten aufkommen. Berechnung des Unterhalts während des Studiums nach Düsseldorfer Tabelle: PapaMamaBereinigtes Netto3.350 €1.900 €Einkommensgruppe nach Düsseldorfer Tabelle62Unterhalt an das Kind510 €131 €Unterhaltsminderndes Einkommen des Kindes: Kindergeld219 € KindergeldGesamt860 € Quelle: Smart Rechner Berechnung: PapaMamaBereinigtes Netto1.710 €1.425 €Einkommensgruppe nach Düsseldorfer Tabelle11Unterhalt an das Kind310 €Das bereinigte Netto des Vaters beträgt 1.710 €. Abzüglich des Selbstbehalts von 1.400 € verbleiben 310 € Verteilungsmasse. 25 €Das bereinigte Netto der Mutter beträgt 1 425 €. Abzüglich des Selbstbehalts von 1.400 € verbleibt eine Verteilungsmasse von 25 €. In diesem Beispielfall können die Eltern nur einen verminderten Unterhalt leisten.Unterhaltsminderndes Einkommen des KindesKindergeld 219 € KindergeldGesamt554 € Quelle: Smart Rechner Nicht jede Familie kann monatlich mal eben ein paar hundert Euro an Sohn oder Tochter überweisen. Geschweige denn doppelte Beträge, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig studieren. Selbst wenn sie es von Herzen gerne würden. Wie hoch der Kindesunterhalt während des Studiums letztendlich ausfällt, richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Reicht das Geld der Eltern nicht aus, können Studenten Bafög, Studienkredite oder Stipendien beantragen. Mehr Infos gibt es etwa beim Studentenwerk. Dürfen zahlende Eltern bestimmen, was ihr Kind studiert?Nein! Studentinnen und Studenten sind frei in der Wahl ihres Studienfachs. Sie könnten sogar – in begrenztem Umfang – Studienort und Fachrichtung wechseln, ohne dass der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verfallen würde. „Studierende haben Pläne oder Planänderungen offenzulegen, weil sich Eltern auf ein Ende der Ausbildungsunterhaltsbelastung einstellen müssen“, empfiehlt Grob. „Dies gilt erst recht, wenn Eltern Kinder möglicherweise in eine Ausbildung gedrängt haben, die Kinder aber damit nicht am Ende ihrer Eignung, Leistung und Neigung angekommen sind. Dann ist Unterhalt für eine weitere Ausbildung zu leisten.“ Unterhalt für Studenten über 25 oder 27?Vielleicht fragst du dich jetzt: „Wie lange muss man Unterhalt zahlen, wenn das Kind studiert?“ Verabschiede dich bitte von dem Gedanken, dass du ab einem bestimmten Alter deines Kindes raus bist aus der Unterhaltspflicht. „Eine Altersgrenze – wie häufig fälschlich kolportiert wird – gibt es nicht“, sagt Experte Grob. Der Unterhalt nach § 1601 BGB umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Du bist also grundsätzlich bis zum Ende des Studiums zum Unterhalt verpflichtet. Egal, ob der Student mit 23, 25 oder 27 den Doktorandenhut schwenkt. Werbung Wie lange müssen Eltern zahlen, wenn das Kind mit dem Studium fertig ist und einen Job sucht?Das Kind hat den Bachelor in der Tasche. Gratulation! Ist es nun so, dass du den Geldhahn von einen auf den anderen Tag zudrehen kannst? Auch hier gibt es unterschiedliche Szenarien:
Können Studenten ihren Unterhalt einklagen?Ein Unterhaltsprozess zwischen Eltern und Kind ist unschön. Selten geht es um den schnöden Mammon. Oft eher um verletzte Gefühle oder Themen aus der Vergangenheit. Doch weder Gesetz noch Justiz können Beziehungsarbeit leisten. Vor dem Gang zum Gericht könnt ihr Beratungsstellen, Mediatoren oder Psychologen aufsuchen, die dafür ausgebildet sind, zwischen Eltern und Kindern zu vermitteln. Sind die Fronten so verhärtet, dass ihr nicht mehr miteinander redet, sollten Eltern auf alle Fälle zumindest ihrer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung nachkommen. Denn die Verletzung der Unterhaltspflicht kann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. 170 StGB besagt: (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Studenten und Studentinnen, die vergebens auf Unterhaltszahlungen warten, rät Stefan Grob: „Den Studierenden ist – selbst wenn die Eltern Millionäre sind – zu raten, einen BAföG-Antrag auf Vorausleistung zu stellen.“ Mit diesem Schritt können sie es noch umgehen, die eigenen Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Steht nämlich fest, dass die Eltern nicht zahlen, geht das BAföG-Amt in Vorleistung, damit das Studium fortgesetzt werden kann. Das ist ähnlich wie beim Unterhaltsvorschuss, bei dem das Amt den Unterhalt für Minderjährige vorstreckt. Und ebenso wie beim Unterhaltsvorschuss holt sich das (Bafög)-Amt das Geld im Auftrag des Bundeslandes von den Eltern wieder zurück. „Die Sorge, dass dadurch die Familienbande dauerhaft zerrüttet sind, ist aus unserer Sicht unbegründet. Denn die Drohung ‚den Geldhahn zuzudrehen‘, ist bereits Dokumentation einer vorher zerstörten Beziehung in Form der Machtausübung über Geld.“ Werbung
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