Wann bekommt man bescheid von der grundschule 2022 nrw

Beschreibung

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Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2016 und 30. September 2017 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig.

Ist Ihr Kind nach dem 30. September 2017 geboren, können Sie es innerhalb der Anmeldefrist für das Schuljahr 2023/2024 ebenfalls bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.

Benötigt werden

  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch

  • Ihren Personalausweis

  • Die Elternbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Anmeldebogen

  • Ein Nachweis über die Masernschutzimpfung

Die Schritte vor der Einschulung

Wird Ihr Kind bald 6 Jahre alt und somit schulpflichtig? In diesem kurzen Erklärfilm zeigen wir Ihnen die Schritte vor der Einschulung und wie Sie Ihr Kind anmelden.

Wann können Sie Ihr Kind anmelden?

Anmeldungen an den städtischen Grundschulen, die bis zum 15. November 2022 eingehen, können für das Schuljahr 2023/2024 fristgerecht berücksichtigt werden. Um einen Anmeldetermin zu vereinbaren, nehmen Sie bitte vorher telefonisch Kontakt mit dem Sekretariat der jeweiligen Grundschule auf oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

Die Elternbenachrichtigung zur Schulanmeldung mit Anmeldebogen und weiteren Informationen wurden bereits verschickt. Sollten Sie umziehen oder die Elternbenachrichtigung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.

Wo können Sie Ihr Kind anmelden?

Sie können frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten.

Sie haben Anspruch auf einen Schulplatz in der städtischen Schule, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt, wenn diese genügend Plätze hat. Sie können zwischen einer städtischen Bekenntnisschule (evangelisch oder katholisch) und einer Gemeinschaftsschule wählen.

Leider kann es vorkommen, dass an der Schule, die Sie sich ausgesucht haben, zu wenige Plätze zur Verfügung stehen. Daher ist es immer erforderlich, dass Sie einen Zweitwunsch auf dem Anmeldebogen angeben. Sie dürfen Ihr Kind nur an einer Grundschule anmelden.

Grundschulen in Köln

Schulärztliche Untersuchung

Den Termin der schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie bei der Anmeldung.

Gemeinsames Lernen

Die Anmeldung für Kinder im Gemeinsamen Lernen erfolgt genauso wie für andere Kinder. Vor der Aufnahme müssen wir aber in bestimmten Fällen noch zustimmen, wenn besondere Ausstattungsbedarfe bestehen oder ein Transport erforderlich ist.

Bei Fragen zum Gemeinsamen Lernen können Sie sich an die Fachberatung des Schulamtes für die Stadt Köln wenden, Telefon 0221 / 221-29168.

Oder Sie schreiben eine E-Mail

Eine Übersicht der Schulen mit Gemeinsamen Lernen finden Sie in dieser Kartenansicht:

Schulen mit Gemeinsamen Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf

Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte sicher sind, dass Ihr Kind aufgrund einer Behinderung im Bereich Sehen, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung sonderpädagogisch gefördert werden sollte, dann können Sie Ihr Kind direkt an einer Förderschule anmelden. Je nach Art der Behinderung wird die nächstgelegene Schule ausgewählt.

Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob Ihr Kind einen solchen Unterstützungsbedarf hat, melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an. Wir klären dann bei der schulärztlichen Untersuchung, ob Ihr Kind sonderpädagogisch gefördert werden sollte.

Informationen zur sonderpädagogischen Unterstützung

Fragen zur Anmeldung

Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an eine der in der Elternbenachrichtigung angegebenen Grundschulen oder telefonisch an uns über die Hotline 0221 / 221-30199. Das gilt natürlich auch für alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kann-Kindern.

Informationen zum Anmeldeverfahren

Jede Grundschule hat eine festgelegte Anzahl von Plätzen. Die Schule muss vorrangig die Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist. Manchmal reichen die Plätze aber nicht aus, weil besonders viele Eltern sich diese Schule wünschen. Dann müssen weitere Kriterien angewandt werden, zum Beispiel Geschwisterkind, Schulwegnähe, um eine Auswahl vorzunehmen. Daher können nicht immer alle Erstwünsche erfüllt werden. In einem solchen Fall wird die Schule Ihre Anmeldung an die von Ihnen genannte Zweitwunsch-Schule weitergeben.

In  wenigen Fällen kann es leider dazu kommen, dass auch der Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden kann. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen einen Vorschlag machen, an welcher Schule in der Nähe Ihrer Wohnung noch Plätze zur Verfügung stehen.

Bei Fragen können Sie sich an uns wenden. Den Kontakt zum Schulservice finden Sie in der rechten Spalte.

Wie begleite ich mein Kind im Übergang in die Schule?

Tipps zum Schulbeginn

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Wann Bescheid Grundschule NRW?

Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Wer entscheidet auf welche Grundschule mein Kind geht NRW?

Wahl der Grundschule in Nordrhein-Westfalen Es gilt §1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS). Ob es dort aufgenommen wird entscheidet die Aufnahmekapazität der Grundschule. Denn es besteht ein Rechtsanspruch jedes Kindes auf die nächstgelegene Grundschule.

Wer entscheidet ob das Kind in die Schule kommt?

Das letzte Wort hat der Schulleiter Als Erzieherin werden Sie eine Stellungnahme abgeben, welche die Einschulung eines bestimmten Kindes befürwortet oder nicht. Die endgültige Entscheidung treffen aber weder die Eltern noch Sie, sondern die Schulleitung.

Wann werden Kinder eingeschult NRW 2022?

Einschulung Nordrhein-Westfalen 2022, 2023, 2024.