Wann ist jemand in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?

(2021) Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig?

Unbeschränkt steuerpflichtig sind nach §1 EStG:

  • natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
  • deutsche Staatsangehörige im Ausland, die von einer öffentlichen Kasse bezahlt werden. Hierzu gehören beispielsweise Angehörige einer deutschen Botschaft im Ausland.

Während der 2. Punkt eindeutig ist, muss man den 1. Punkt genauer betrachten:

  • Natürliche Personen sind grundsätzlich alle Menschen - unabhängig vom Alter.
  • Den "Wohnsitz" hat eine Person dort, wo sie wohnt (§8 AO). Es spielt beim Wohnsitz keine Rolle, ob es sich um eine Vorstadtvilla oder nur um ein möbliertes Zimmer zur Untermiete handelt. Ein Steuerpflichtiger kann auch mehrere Wohnsitze haben, zum Beispiel in Deutschland und im Ausland.
  • Vom "gewöhnliche Aufenthalt" spricht man, wenn sich jemand mindestens sechs Monate am Stück in Deutschland aufhält (§9 AO). Kurze Unterbrechungen während dieses Zeitraumes sind aber durchaus möglich.

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Das Begriffspaar unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht bezeichnet den Umfang, in dem Einkommen oder Vermögen einer Person besteuert werden.

Einkommensteuer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen (sog. Steuerinländern) unterliegt das Welteinkommen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuerpflicht. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind gemäß § 1 Einkommensteuergesetz

  • natürliche Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
  • deutsche Auslandsbedienstete, einschließlich ihrer Angehörigen, die aus einer öffentlichen Kasse entlohnt werden

Auf Antrag werden natürliche Personen als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn sie zwar nicht in Deutschland leben, aber ihre Einkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder ihre ausländischen Einkünfte nicht über dem Grundfreibetrag liegen.

Besteuert ein anderes Land dieselben Einkünfte (Doppelbesteuerung), sieht § 34 c Abs. 1 EStG vor, dass die ausländische Steuer auf diese Einkünfte unter den dort genannten Voraussetzungen auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird, soweit die Doppelbelastung nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert wird.

Beschränkte Einkommensteuerpflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland Einkünfte erzielt, aber weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 49 EStG). Doppelbesteuerungsabkommen sind zu beachten.

Nach früherem Recht unterlagen die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte einer Mindeststeuer von 25 % sowie weitgehender Beschränkungen bei der Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Werbungskosten. Seit 2008 ist die Mindestbesteuerung weggefallen und Betriebsausgaben sowie Werbungskosten sind zu berücksichtigen, wenn sie mit den inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sonderausgaben sind weiterhin vom Abzug ausgeschlossen. Die Besteuerung erfolgt nunmehr wie bei unbeschränkter Steuerpflicht, wobei aber, wiederum mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, dem zu versteuernden Einkommen der Grundfreibetrag hinzugefügt wird (§ 50 Abs. 1 EStG). Weiterhin erfolgt eine Quellenbesteuerung bestimmter beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte nach § 50a EStG, wie z. B. für Künstler, Sportler oder Aufsichtsräte.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Daneben gibt es noch die zeitlich beschränkte erweitert beschränkte Steuerpflicht für deutsche Auswanderer in ein Niedrigsteuerland oder eine Steueroase. Hier werden alle Einkünfte der Einkommensteuer unterworfen, die nicht Ausländische Einkünfte sind; dies sind die Katalogeinkünfte (entsprechend der allgemein beschränkten Einkommensteuerpflicht) sowie hierüber hinausgehende weitere Einkünfte, die aus dem Inland stammen (zum Beispiel Guthabenzinsen aus einem Sparbuch). Hinzu treten bestimmte Einkünfte zwischengeschalteter ausländischer Gesellschaften, die kraft der außensteuerrechtlichen Anordnung wie inländische Einkünfte behandelt werden (§ 5 AStG).

Körperschaftsteuer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die in § 1 KStG aufgeführten Kapitalgesellschaften usw. mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich bei der Körperschaftsteuer auf das Welteinkommen.

Beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn sich weder Geschäftsleitung noch Sitz in Deutschland befinden (§ 2 KStG). Die beschränkte Steuerpflicht erfasst lediglich die in der Bundesrepublik erzielten Einnahmen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn entweder der Erblasser, der Schenker oder der Erwerber Steuerinländer sind, wobei die unbeschränkte Steuerpflicht unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Einkommensteuer eintritt, zudem als erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht noch bei deutschen Staatsangehörigen fünf Jahre nach ihrem Wegzug aus Deutschland nachwirkt. Dann ist der gesamte Vermögensanfall steuerpflichtig, sonst nur der Vermögensanfall, der in Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG besteht oder in einem Nutzungsrecht an solchen Gegenständen (§ 2 Abs. 1 ErbStG).

Daneben kennt das Außensteuerrecht auch eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht, die unter den gleichen Voraussetzungen wie die entsprechende einkommensteuerrechtliche Pflicht eintritt.

Wer ist in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig?

Die beschränkte Steuerpflicht Beschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Absatz 4 EStG sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz haben, noch sich länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten, jedoch bestimmte inländische Einkünfte gemäß § 49 EStG beziehen.

Bin ich unbeschränkt steuerpflichtig?

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen.

Was ist besser beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Wer beschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist, muss auch nur seine deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern. Wer hingegen unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss damit rechnen, dass sein „Welteinkommen“, also alle Einkünfte weltweit, erstmal komplett in Deutschland besteuert werden.

Bin ich als Rentner beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Auslandsrentner sind "beschränkt steuerpflichtig" Zum Vergleich: Ab 2020 darf ein allein lebender Rentner in Deutschland 9.408 Euro jährlich steuerfrei beziehen, das sind immerhin 784 Euro im Monat. Für verheiratete oder verpartnerte Rentner ist der doppelte Betrag steuerfrei.