Die Rubrik « Pflanzen » als RSS-Feed abonnieren Wenn die Güllelager langsam voll werden und der Februar fortschreitet, stellt sich jedes Jahr die Frage, ob man schon güllen darf. Klare Regeln und Checklisten helfen beim Entscheid. Denn zu früh ist illegal. Der viele Niederschlag des Winters hat die Güllelager gefüllt. So stehen auch heuer wieder wie jeden Februar zahlreiche Tierhalter vor vollen Löchern und möchten, sobald der Schnee weg und die arktische Kälte vorüber ist, Platz schaffen. Während sieben Tagen über 5°CAllerdings ist die Zeit zum Ausbringen der «Bschütti» noch nicht gekommen, denn grundsätzlich sollte diese erst auf die Wiesen und Äcker, wenn die Vegetation die Nährstoffe auch aufnehmen kann – sprich, wenn das Graswachstum eingesetzt hat. «Während der Vegetationsruhe darf keine Gülle ausgebracht werden», schreibt das Amt für Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern stellvertretend für die Rechslage in der gangen Schweiz. «Gülle darf erst ausgebracht werden, wenn die Durchschnittstemperatur während sieben Tagen über 5°C liegt.» Dann ist definitionsgemäss das Ende der Vegetationsruhe erreicht (siehe Kasten). Temperatur und BodenAllerdings sind die Tagesmitteltemperaturen nicht immer einfach einzuschätzen. Das Amt für Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern gibt den Tipp, zur Abschätzung der Durchschnittstemperaturen auf Agrometeo die eigene Region aufzurufen. Seien nur Tages-Minimal- und Tages-Maximalwerte verfügbar, könne der entsprechende Mittelwert zur Beurteilung verwendet werden. Bevor man das Fass anhängt oder die Verschlauchung auslegt, sollte man sich laut dem Luzerner Landwirtschaftsamt über den Bodenzustand informieren. Ist der Boden gefroren, wassergesättigt oder schneebedeckt, gilt ein Güllverbot. ChecklistenMan kann sich auch anhand von Checklisten absichern. Der Kanton Aargau oder auch das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Zürich haben solche Checklisten für das «Ausbringen von Gülle und Mist im Winter» erstellt. Die Listen führen durch die wesentlichen Punkte, die bei der Ausbringung von Hofdünger im Winter berücksichtigt werden müssen. Bei der Bejahung von mindestens einem der folgenden Kriterien ist der Gülleneinsatz untersagt, da ein zu grosses Abschwemmungs- oder Auswaschungsrisiko besteht:
Können alle Punkte verneint werden, steht dem Hofdüngeraustrag laut der Zürcher Liste grundsätzlich nichts im Weg – sofern man bei der Wahl der Parzellen mit Bedacht vorgeht und die Güllemenge den Boden- und Kulturverhältnissen anpasst. Früh vor WeideBei der Liste des Kantons Aargau werden – sofern die oben erwähnten Kriterien alle verneint werden können – zusätzlich die Bedürfnisse der Kulturen beurteilt. Natur- und Kunstwiesen, Zwischenfutter, Raps und gut entwickeltes Wintergetreide müssen kurz vor Vegetationsbeginn stehen, winterharte Gründüngungen grün und nicht abgefroren sein. Aufgrund geeigneter Befahrbarkeit des Bodens müssen Verdichtungsschäden kurz vor Vegetationsbeginn vermieden werden können, und es wird ein frühzeitiger Einsatz organischer Dünger vor Weidegang oder eine Stickstoffdüngung bei Kulturen unter Vlies benötigt. Sieben Tage in Folge Die Vegetationsruhe umfasst denjenigen Zeitraum des Jahres, in dem die Pflanzen fotosynthetisch nicht aktiv sind, also nicht wachsen, nicht blühen und nicht fruchten. Einen Nährstoffbedarf haben die Pflanzen in dieser Zeit nicht. Die Vegetationsruhe endet, wenn der siebte nacheinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von mindestens 5°C aufweist. Für die Berechnung des Tagesmittels werden die über 24 Stunden gemessenen Temperaturwerte gemittelt. Diese Definition ist amtlich abgesegnet. sum Weitere PunkteTrifft mindestens ein Punkt zu, ist der Austrag von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern in Eigenverantwortung und bodenschonend (Breitreifen, Verschlauchung) möglich, sofern er auf ebene, tiefgründige Parzellen (keine Hang- und Muldenlagen) erfolgt, keine potenziell hohe Abschwemmungsgefährdung besteht, die Ausbringmenge mit maximal 20m3/ha den Boden- und Kulturverhältnissen angepasst wird, vorsichtig vorgegangen bei drainierten Parzellen und genügend Abstand von Entwässerungsschächten gehalten wird und nicht in Grundwasserschutzzonen und Gewässernähe gegüllt wird. Weitere Merkpunkte: maximal zwei Wochen vor der Saat einer Frühjahrskultur, falls keine Futternutzung erfolgt, und maximal einen Monat vor Weidebeginn. Weniger VerlusteAuch wenn es erst Ende Monat erfolgt: Ein frühes Güllen hat auch Vorteile. Die rasche Stickstoffumwandlung bei Vegetationsstart führt zu weniger Ammoniakverlusten. Checklisten: www.strickhof.ch, -> «Merkblatt Gülle». www.ag.ch, -> «Hof- & Recyclingdünger». Temperaturen: www.agrometeo.ch. Pflanzen Wirkung von Glyphosat-Behandlungen gegen Altunkräuter in einer abgefrorenen Winterzwischenfruchtlfl Der umstrittene Herbizid Glyphosat darf in der EU ein Jahr länger genutzt werden als bislang vorgesehen. Die EU-Kommission werde entscheiden, die… Pflanzen Glyphosat wird ausschliesslich über die grünen Pflanzenteile aufgenommen, mit dem Saftstrom in der Pflanze verteilt und wirkt auf die Chloroplastenbildung in den Pflanzenzellen. Der Wirkstoff dringt innerhalb von einer Stunde… Pflanzen Die Verbindung von Weinreben und Bäumen ist eine jahrtausendealte Praxis, die vermehrt zurückkehrt. Hier sollen die Bäume insbesondere Bodenerosion vorbeugen und dafür sorgen, dass der Hang stabil bleibt.Renate Hodel Reben… Pflanzen Die Syngenta Group ist ein internationaler Anbieter für Agrartechnologie, insbesondere Saatgut und Pflanzenschutzmittel, mit Hauptsitz in Basel sowie weiteren Standorten in Chicago, Tel Aviv und Shanghai.Syngenta Die Syngenta Group ist… 29 Responses
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