Wie wird die Altersfreigabe für Filme geregelt? Show
Kultur 12.03.2013 Aus unserem online-Archiv Wie wird die Altersfreigabe für Filme geregelt?Der Film ''Hobbit, eine unerwartete Reise'' war in Deutschland ab 12 Jahren freigegeben. In Luxemburg ab sechs Jahren. Foto: Warner Bros. In Deutschland war der Film ''Hobbit, eine unerwartete Reise'' ab 12 Jahren freigegeben. In Luxemburg durften sich Kinder schon ab sechs Jahren diesen Streifen ansehen. Der Abgeordnete Claude Adam wundert sich über diesen Unterschied in der Altersfreigabe dieses Films. Kultur 12.03.2013 Aus unserem online-Archiv In Deutschland war der Film ''Hobbit, eine unerwartete Reise'' ab 12 Jahren freigegeben. In Luxemburg durften sich Kinder schon ab sechs Jahren diesen Streifen ansehen. Der Abgeordnete Claude Adam wundert sich über diesen Unterschied in der Altersfreigabe dieses Films. (thi) - In Deutschland war der Film ''Hobbit, eine unerwartete Reise'' ab 12 Jahren freigegeben. In Luxemburg durften sich Kinder schon
ab sechs Jahren diesen Streifen ansehen. Der Abgeordnete Claude Adam (Déi Gréng) wundert sich über diesen Unterschied in der Altersfreigabe dieses Films. Zur Altersfreigabe von Filmen können Kinobetreiber, laut einem Gesetz vom 20. April 2009, frei entscheiden, welche Altersgruppen zu einem bestimmten Film zugelassen werden. Parallel dazu hält eine staatliche Kontrollkommission, die
''Commission de surveillance de la classification des films'' (CSCF) ein Auge über diese Altersfreigabe. Claude Adam will nun von der Kulturministerin Octavie Modert wissen, ob die oben genannte Kommission die Altersfreigabe für den ''Hobbit''-Film begutachtet hat. Dieser Film enthalte viele Gewaltszenen, die nicht für ein Kinderpublikum
geeignet seien, unterstreicht der Abgeordnete in seiner parlamentarischen Frage. In ihrer Antwort schreibt Octavie Modert, dass die CSCF-Kommisson weder mit einer Frage noch mit einer Klage zur Altersbegrenzung zu diesem Film befasst wurde. Einzig ein Mitglied der CSCF-Kommission habe Bedenken zur der Altersfreigabe ab 6 Jahren am 21. Dezember 2012 geäußert. Eltern informierenDie Kommission hätte versucht schnell zu reagieren, doch aus Zeitgründen konnte eine Umklassifizierung des Films nicht vollzogen werden. Die Kinobetreiber wurden auf diese Bedenken aufmerksam gemacht. So wurde am Filmanfang ein Hinweis auf Gewaltszenen eingeblendet. Somit wären Eltern und Begleitpersonen, die mit Kindern den ''Hobbit''-Film sehen wollten, informiert gewesen. Die Kulturministerin erklärt weiterhin, dass die Kinobetreiber sich für die Altersfreigabe der Filme in Luxemburg stark an den Bestimmungen der Nachbarländer orientieren. Und trotzdem komme es regelmäßig zu großen Unterschieden, da man sich zum Beispiel in Deutschland an viel strengere Regeln halten würde, so Modert. So wäre ein besonderer Hinweis, wie im Falle des ''Hobbit''-Films, ausreichend, um auf die Bedenken bezüglich der Altersfreigabe hinzuweisen. Octavie Modert erklärt weiterhin, dass die CSCF-Kommission bereits mehrmals für einzelne Filme die Altersbegrenzungen überdenken musste. In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten. Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt. Das könnte Sie auch interessieren Pit Schlechter bezeichnet sich selbst als „ale Knouterwiichtel“. Nun ist er die literarische Überraschung zum Auftakt der Walfer Bicherdeeg. Insgesamt versteigerte Sotheby’s in der Nacht zum Donnerstag Kunst für rund 315 Millionen Dollar. Theater muss nicht immer in einem geschlossenen Raum stattfinden. Das „Desire Lines“-Projekt macht Hörtheater-Wanderungen in Luxemburg möglich. Centre National de l’Audiovisuel
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