Was beachten nach Sturz auf Kopf Kleinkind?

Nach ei­nem Sturz, ei­nem Un­fall oder ei­nem Schlag auf den Kopf ist die Ge­hirn­er­schüt­te­rung die leich­tes­te Form ei­nes Schä­del-Hirn-Trau­mas. Man darf sie aber nicht auf die leich­te Schul­ter neh­men.

Wie ein na­tür­li­cher Helm schützt un­ser Schä­del­kno­chen die grau­en Zel­len vor Ge­walt­ein­wir­kung. Im Schä­del "schwimmt" das Ge­hirn in ei­ner Flüs­sig­keit (Li­quor), die Er­schüt­te­run­gen ab­puf­fert. Wenn das Denk­or­gan aber plötz­lich und ruck­ar­tig an den Schä­del­kno­chen schlägt, ge­hen neu­ro­na­le Ver­bin­dun­gen ver­lo­ren. Es kann dann zu ei­ner Ge­hirn­er­schüt­te­rung kom­men und die Funk­ti­on des Ge­hirns kann vor­über­ge­hend be­ein­träch­tigt sein.

Ty­pisch ist eine kur­ze Be­wusst­lo­sig­keit, die manch­mal nur Se­kun­den dau­ert und des­halb nicht be­merkt wird. Sie kann sich aber auch über ei­ni­ge Mi­nu­ten bis zu ei­ner Vier­tel­stun­de hin­zie­hen. An­schlies­send sind Be­trof­fe­ne ver­wirrt und kön­nen sich nicht mehr an den Un­fall­her­gang er­in­nern. Bei ei­ner leich­ten Ge­hirn­er­schüt­te­rung tre­ten die­se Sym­pto­me je­doch nicht zwangs­läu­fig auf. Ach­tung: Ge­ra­de bei Ba­bys und Klein­kin­dern zei­gen sich die ty­pi­schen Sym­pto­me nicht im­mer deut­lich und häu­fig zeit­ver­zö­gert.

Aus­ser­dem lei­den Be­trof­fe­ne un­ter Übel­keit und Er­bre­chen, füh­len sich be­nom­men oder schwin­de­lig und ha­ben manch­mal Kopf­schmer­zen, Gleich­ge­wichts­stö­run­gen oder Seh­stö­run­gen, Licht- und Lärm­emp­find­lich­keit. Die­se Sym­pto­me kön­nen eben­falls ver­zö­gert - bis zu zwölf Stun­den nach dem Un­fall - auf­tre­ten. Wei­nen ohne Grund kann auch ein Zei­chen sein. Bei Krämp­fen, Schwä­che in den Glied­mas­sen, ver­wa­sche­ner Spra­che und Ver­wirrt­heit soll­te um­ge­hend eine Am­bu­lanz ge­ru­fen wer­den.

  • Ver­stän­di­gen Sie ei­nen (Not-)Arzt.

  • Las­sen Sie den Be­trof­fe­nen nicht al­lein auf den Arzt war­ten.

  • Prü­fen Sie At­mung, Puls und Herz­schlag.

  • Ver­sor­gen Sie even­tu­el­le Wun­den.

  • Fra­gen Sie Be­trof­fe­ne, die bei Be­wusst­sein sind, nach dem Un­fall­her­gang.

  • La­gern Sie bei An­sprech­ba­ren den Ober­kör­per et­was hö­her.

  • Brin­gen Sie Be­wusst­lo­se sanft in die sta­bi­le Sei­ten­la­ge.

Bei Ver­dacht auf eine Ge­hirn­er­schüt­te­rung soll­te im­mer eine ärzt­li­che Un­ter­su­chung er­fol­gen. Nur so lässt sich klä­ren, ob viel­leicht eine Ge­hirn­prel­lung oder -blu­tung oder ein Schleu­der­trau­ma vor­liegt. Dau­ert die Be­wusst­lo­sig­keit län­ger als eine Vier­tel­stun­de und die Ver­wirrt­heit län­ger als eine Stun­de und ver­stärkt sich so­gar, han­delt es sich wahr­schein­lich um eine schwe­re­re Ver­let­zung. Als ers­tes wird eine Rönt­gen­auf­nah­me ge­macht, um ei­nen Schä­del­bruch aus­zu­schlies­sen.

Ist das nicht der Fall und der Pa­ti­ent wie­der klar bei Be­wusst­sein, lässt sich die Ge­hirn­er­schüt­te­rung auch zu Hau­se mit ei­ni­gen Ta­gen Bett­ru­he und Reiz­ab­schir­mung aus­ku­rie­ren. Das be­deu­tet: we­der fern­se­hen noch le­sen! Nach etwa zwei bis vier Ta­gen Ru­he­pau­se kön­nen Schü­ler even­tu­ell wie­der in die Schu­le ge­hen – vor­aus­ge­setzt, sie kön­nen sich eine Drei­vier­tel- bis zwei Stun­den ohne Ver­stär­kung von Kopf­schmer­zen und an­de­ren Be­schwer­den geis­tig be­schäf­ti­gen, zum Bei­spiel le­sen. In die Schu­le soll­ten sie aber nur dann, wenn sie die An­stren­gun­gen schritt­wei­se an­pas­sen und Ru­he­zei­ten in der Schu­le ein­hal­ten kön­nen. Da­für kann eine schrift­li­che Emp­feh­lung des Arz­tes hilf­reich sein.

  • re­gel­mäs­si­ge Pau­sen

  • ge­rin­ge Ge­wichts­be­las­tung – zum Bei­spiel durch den Schul­ran­zen

  • ein Sitz­platz fern vom Fens­ter (licht­arm) – even­tu­ell das Tra­gen ei­ner Son­nen­bril­le

  • zu­nächst Sport­ver­zicht

  • Roll­trep­pen und Fahr­stuhl nut­zen

  • un­nö­ti­ge Ge­räusch­be­las­tung ver­mei­den oder ein Hör­schutz tra­gen

  • die Nut­zung von Com­pu­ter, Han­dys und sons­ti­gen Bild­schir­men auf ein Mi­ni­mum re­du­zie­ren

  • das Le­sen ein­schrän­ken

Eine Ge­hirn­er­schüt­te­rung heilt nor­ma­ler­wei­se fol­gen­los aus. Doch soll­ten Be­trof­fe­ne die ers­ten bei­den Tage nicht sich selbst über­las­sen blei­ben. Das gilt ins­be­son­de­re für Kin­der: Sie müs­sen die ers­ten zwölf Stun­den stän­dig im Auge be­hal­ten wer­den. Neh­men näm­lich Ver­wir­rung, Kopf­schmer­zen und Übel­keit oder Apa­thie zu, geht es wie­der ins Kran­ken­haus. Dort wer­den wei­te­re Un­ter­su­chun­gen vor­ge­nom­men. Blu­tun­gen oder auch ei­nen Blut­erguss un­ter der har­ten Hirn­haut (sub­du­ra­les Hä­ma­tom) macht eine Com­pu­ter­to­mo­gra­fie sicht­bar. Sol­che Hä­ma­to­me ma­chen sich manch­mal erst nach Wo­chen be­merk­bar. Des­we­gen ist eine Nach­un­ter­su­chung nach ei­nem Mo­nat sinn­voll.

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Wann zum Arzt nach Sturz auf Kopf Kleinkind?

Typische Warnzeichen für ein relevantes Schädel-Hirn-Trauma sind zum Beispiel starke, anhaltende Kopfschmerzen und Übelkeit, sowie wiederholtes Erbrechen. Dann sollte man sofort einen Arzt kontaktieren.

Wie lange Gefahr nach Sturz auf Kopf?

Eine Gehirnerschütterung bessert sich normalerweise innerhalb von ein bis zwei Tagen, doch manche Menschen erleben in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten anhaltende Symptome. Die Entscheidung, wann man nach einem Sturz auf den Kopf zum Arzt fährt, ist nicht immer einfach.

Was beachten nach Sturz Kleinkind?

"Ist ein Kind nach einem Sturz bewusstlos, deutet das auf ein schweres Trauma hin", sagt Florian Hoffmann. Bitte sofort den Notarzt rufen! Ansonsten gilt: Erbricht es, erscheint es schlapp, schläfrig oder teilnahmslos und klagt es über Kopfschmerzen, muss es ebenfalls von einem Arzt untersucht werden.

Wann Symptome nach Sturz Kleinkind?

Die Symptome einer Gehirnerschütterung können noch bis zu 48 Stunden nach dem Sturz auftreten. Beobachte daher dein Kind nach einem Sturz für 2 Tage besonders aufmerksam und stelle es bei Auffälligkeiten einem Kinderarzt vor.