Etwas mehr als 800.000 Menschen leben derzeit in Pflegeheimen. Wer sich für diese Pflegeform entscheidet, fragt sich natürlich: Wie hoch sind eigentlich die Pflegeheimkosten? Kann ich mir das überhaupt leisten und welche anderen Kosten kommen da sonst noch auf mich zu? Show
Einen Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung pflegen zu lassen anstatt zu Hause, ist nicht nur eine Sache der persönlichen Einstellung sondern auch der Finanzierung. Reicht die Rente oder das Einkommen des Pflegebedürftigen aus und wenn nicht, wer bezahlt die restlichen Kosten? Es gibt viel zu beachten. Das Wichtigste im Überblick
Welche Kosten entstehen in einem Pflegeheim?
Opa muss nicht ins Heim! Liebevolle 24-Stunden-Pflegekräfte im eigenen Zuhause Hier kostenlos und unverbindlich bis zu 3 Anbieter vergleichen Wie hoch sind die Kosten für einen Pflegeplatz in einem Pflegeheim?Generell kann kein fester Betrag genannt werden, was ein Pflegeplatz in einem Pflegeheim kostet. Die Kosten sind von der Zimmerausstattung, dem Heim selbst, aber auch dem Standort und dem Bundesland abhängig und deshalb ganz unterschiedlich. Einen guten Überblick über die Pflegeheimkosten können sich Interessenten oder Angehörige jedoch über den Pflegeheimnavigator der AOK verschaffen. Über den Navigator können Pflegeheime in der näheren Umgebung ausgesucht werden. Außerdem kann die Pflegeform (Vollstationäre Unterbringung, Tagesbetreuung, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege) eingestellt werden. Über die Funktion „Suchen“ erscheinen die umliegenden Seniorenheime inklusive den Preisen für die einzelnen Pflegestufen sowie die Eigenanteile der Heimbewohner. Über die Funktion „Weitere Preisinformationen“ sind auch die Investitionskosten sowie weitere interessante Informationen ersichtlich. Zum 01.01.2017 trat eine Änderung im Pflegestärkungsgesestz ein. Jetzt bezahlt jeder Heimbewohner den gleichen Eigenanteil (EEE = Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil) an der Pflege, unabhängig vom Pflegegrad. War es vor 2017 noch so, dass der Eigenanteil für die Pflege von der Höhe der Pflegestufe abhängig war, bezahlt jetzt ein Heimbewohner in Pflegegrad 5 den gleichen Eigenanteil wie z.B. ein Bewohner in Pflegegrad 2. 2019 betrug der Bundesdurchschnitt der eigenen finanziellen Belastungen im Pflegeheim 1.830 Euro. Anhand der nachstehenden Tabelle wird ersichtlich, wie stark die Preise zwischen den einzelnen Bundesländern schwanken. Zum 01.01.2022 gibt es eine zusätzliche Entlastung zu den rein pflegebedingten Kosten. So erhalten die Heimbewohner gestaffelt nach Jahre ihrer Heimunterbringung einen Zuschuss zwischen 5 und 70 %. Die genaue Aufstellung finden Sie in meinem Beitrag zur Pflegereform unter Punkt 3: Stationäre Pflege im Pflegeheim. Wer bezahlt die Pflegeheimkosten?
Keine doppelten Kosten bei vorzeitigem HeimwechselAm 04.10.2018 hat der BGH entschieden, dass bei einem vorzeitigen Wechsel des Pflegeheims keine doppelten Pflegeheimkosten entstehen dürfen. Das bedeutet, dass die regulären Kündigungszeiten nicht eingehalten werden müssen. Damit entfällt die Weiterzahlung der Eigenleistungen für die Heimunterbringung. Folgendes sollten Sie beachten:
Diese Regelung fiel glücklicherweise zu Gunsten der Heimbewohner aus. Bei einem Eigenanteil von monatlich locker mal 1.500 bis 1.700 Euro geht das schnell richtig ins Geld, wenn z.B. zwei Monate noch doppelt Pflegeheimkosten bezahlt werden müssen. icon-hand-o-rightNützliche Alltagshilfen: Pflegeheim darf keine Reservierungsgebühren berechnenIn der Vergangenheit war nicht so klar geregelt, ob ein Pflegeheim eine Freihaltegebühr berechnen darf oder nicht. Was ist eine Reservierungs- oder Freihaltegebühr? Stellen Sie sich vor, Ihre Mutter beabsichtigt, ins Pflegeheim zu ziehen. Da im Pflegeheim im Moment nichts frei ist, steht sie auf der Warteliste. Am 15. Januar kommt der Anruf, dass gerade ein Zimmer frei geworden ist. Jetzt liegt aber Ihre Mutter im Krankenhaus. Sie unterschreiben trotzdem am 15. Januar mit sofortiger Wirkung den Heimvertrag. Ihre Mutter zieht jedoch erst am 2. Februar im Pflegeheim ein. Laut einem BGH-Urteil darf die Pflegeeinrichtung zwischen dem Vertragsbeginn und bis zum Einzug keine Reservierungsgebühr berechnen. In unserem Fall wäre es so, dass zwischen dem 15. Januar und bis zum 1. Februar keine Gebühren berechnet werden dürften. Erst am Tag des Einzugs am 2. Februar darf das Pflegeheim die Entgeltkosten in Rechnung stellen. Diese Regelung gilt nicht nur für gesetzliche Versicherte, sondern auch für privat Versicherte. Dieses Urteil ging über mehrere Instanzen, bis hin zum Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Urteil vom 15. Juli 2021, mit Aktenzeichen III ZR 225/20 entschieden, dass die Platz-/Reservierungsgebühren unzulässig sind, und hatte das Urteil des Landesgerichts aufgehoben. Dieses muss jetzt neu entscheiden. Allerdings muss es sich an die Vorgaben des BGHs halten, dass keine Platzgebühren berechnet werden dürfen. Zum Sachverhalt dieses Urteils: Eine ältere Dame war bedingt durch ihre Pflegebedürftigkeit zunächst in einem Alten- und Pflegeheim vollstationär untergebracht. Ihr Sohn schloss in der Folgezeit am 12.02.2016 einen Vertrag (mit Wirkung ab 15.02.2016) mit einer anderen Pflegeeinrichtung ab. Der Einzug der älteren Dame erfolgte jedoch erst zum 29.02.2016. Der Pflegevertrag sah vor, dass die ältere Dame ab Vertragsbeginn bis zum Einzugstermin 75 % der Pflegevergütung, der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie des Umlagebetrags nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung zu bezahlen hätte. Der in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von 1.127,84 € wurde auch beglichen. Allerdings wurde dem Sohn der älteren Dame im Jahr 2018 bewusst, dass diese Kosten evtl. zu Unrecht gestellt wurden, und reichte Klage ein. Er berief sich auf den § 87a SGB XI, wonach eine Vergütung erst nach dem tatsächlichen Einzug in Rechnung gestellt werden darf. Nach mehreren Instanzen bekam er im Juli 2021 vom BGH recht. Trotzdem muss neu verhandelt werden (siehe oben). Verträge mit Pflegeeinrichtungen, bei denen eine Reservierungsgebühr vereinbart ist, sind somit ungültig. Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe Sollten Sie in der Vergangenheit Reservierungsgebühren bezahlt haben, prüfen Sie bitte, ob Sie innerhalb der Verjährungsfrist eine Rückforderung incl. Zinsen an die Pflegeeinrichtung stellen können. Gründe für einen PflegeheimwechselFür einen Umzug in ein anderes Pflegeheim kann es einige Gründe geben. Ich möchte hier nur ein paar aufzählen. Die Gründe für einen Heimwechsel haben jedoch nichts mit der Einhaltung der Kündigungszeit zu tun.
Etwas anders verhält es sich, wenn der Heimbewohner im Krankenhaus ist. Mein Lese-Tipp: Pflegeheimkosten: Diese Kosten entstehen, wenn der Bewohner im Krankenhaus oder Urlaub ist Kostenlose Informationen über einen Hausnotruf anfordern ! Rechtliche Regelung zu den Pflegeheimkosten
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Profitieren Sie von unserem Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld, Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird! Wie viel Geld darf man behalten wenn man ins Altenheim kommt?Schonvermögen: Was das Pflegeheim nicht antasten darf
Bei einer Heimunterbringung steht jedem Pflegebedürftigen ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von 5.000 Euro zu. Diese Summe können Pflegebedürftige behalten.
Wer bezahlt die Kosten für ein Altersheim?Das Wichtigste in Kürze: Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten tragen Sie selbst. Zusatzleistungen müssen vertraglich festgehalten werden.
Wer zahlt Altersheim wenn kein Geld da ist?Wenn es den Eltern nicht möglich ist, das Heim mit eigenen Mitteln zu bezahlen, kommen die Ergänzungsleistungen zum Zug. Bei diesen Leistungen wird verschenktes Kapital angerechnet, als ob es noch vorhanden wäre; der Betrag wird einzig um jährlich 10'000 Franken ab dem 2.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?Wie hoch ist der Eigenanteil bei den Pflegekosten im Heim? Die sogenannte „Pflegelücke“ steigt Jahr für Jahr an: Inzwischen beträgt der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeheimkosten bundesweit im ersten Jahr über 2.200 Euro. Das zeigt eine Auswertung der Pflegedatenbank des PKV-Verbands.
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