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Mahnung – Alles was Sie wissen müssenMahnung – Alles was Sie wissen müssenInkassoanwalt2020-06-23T20:01:24+02:00 Das Mahnschreiben – Wie schreiben Sie eine Mahnung richtigHier erhalten Sie ein Muster für
Ihre Mahnung Sie sind darauf angewiesen, dass die Rechnungen von Ihren Kunden pünktlich gezahlt werden, damit Ihre Liquidität bewahrt wird. MIt Hilfe einer Vorlage können Sie relativ schnell die erste Zahlungserinnerung erstellen. In den meißten Fällen führt diese bereits zum Erfolg. Bei der Formulierung von Mahnungen können Ihnen kostenlose Muster als Vorlage dienen. Die Verwendung eines professionellen Rechnungsprogramms ist jedoch besser als jede Vorlage. Mit dieser können Mahnungen einfach, schnell und sehr bequem erstellt werden. Im Folgenden erhalten Sie Mahnungs Mustervorlagen, welche für Sie kostenlos sind. Falls Sie Mahnungen schreiben müssen, können diese als Vorlage oder als Anregung für Sie dienen. Die Vorlagen können von Ihnen übernommen werden. Sie sollten dabei selbstverständlich die variablen Informationen ersetzen. Sie können die Muster aber auch als Anstoß für eine eigene Formulierung verwenden. Ganz oben können Sie Ihr Logo platzieren. Anschließend kommt der Briefkopf, der wie folgt aussehen kann: Ihr Unternehmen GmbH Der Name des zu mahnenden Unternehmens Als nächstes kommt die Betreffzeile, die folgendermaßen aussieht: Unter
der Betreffzeile können weitere Informationen angegeben werden wie zum Beispiel: Sehr geehrter Herr Muster, Mit freundlichen Grüßen Zweite MahnungWenn die erste Mahnung nicht erfolgreich gewesen war, könnte das Eintreiben Ihres Gelds schwierig. In diesem Fall wird eine zweite Mahnung angesetzt, in der mehr Nachdruck formuliert wird. Mahnung & FristenWelche Fristen für Mahnungen sind einzuhalten und was muss bei einer Mahnung von nicht zahlenden Vertragspartnern noch beachtet werden? Im Folgenden klären wir Sie auf, damit Ihre Kunden sich davor hüten werden, Ihre Gutmütigkeit auszunutzen. Vorgehensweise bei Zahlungsverzug Ihrer KundenIm Vorhinein sollten Sie die geltenden Zahlungsfristen sowie -konditionen klären. Dabei wird der Zahlungstermin entweder gesetzlich oder vertraglich bestimmt. Wenn es vertraglich nicht anders geregelt ist, ist die Erfüllung einer Leistung bzw. einer vertragsgemäßen Lieferung gemäß eine Rechnung sofort zu begleichen. Abweichend vom Gesetz werden jedoch oft vertragliche Regelungen wie bspw. einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder bis zu einem festgelegten Termin. Die Konditionen werden in der Regel in den AGB angeführt. Diese sollten für all Ihre Kunden identisch sein. Wird das Zahlungsziel von Ihrem Kunden nicht eingehalten und somit in einen Zahlungsverzug gerät, macht es Sinn Ihm eine Zahlungserinnerung zu senden. In dieser wird eine Nachfrist festgelegt. Wenn auch in diesem Fall keine Zahlung erfolgt, können Sie zwischen dem Versenden von einer oder zwei Mahnungen entscheiden. Danach kann der Sachverhalt an einen Anwalt oder einem Inkasso Büro übergeben werden. Wenn das auch nichts bringt, können Sie Ihren Kunden verklagen. Fristen für Mahnungen mit häufigen ZahlungszielenEs sind keine gesetzlichen Vorschriften bzgl. dem Verfassen von Mahnungen sowie dem Setzen von Fristen vorhanden. Um sich an etwas richten zu können, erhalten Sie von uns im Folgenden einige Beispiele:
2. Zahlungsziel am 15. Juni
Welche Zeitabstände gelten zwischen den Mahnungen?Es sind genaue Fristen einzuhalten, wenn eine Mahnung versandt werden soll. Im Mahnwesen sind Zahlungserinnerungen gesetzlich geregelt. Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) sowie im HGB (Handelsgesetzbuch) sind Informationen diesbezüglich erhältlich. Die rechtssichere Durchführung eines Mahnverfahrens ist dadurch vorgegeben. Einen Kunden in Verzug zu setzen, ist mit Hilfe einer Zahlungserinnerung möglich. Fristen für die ZahlungserinnerungEs gelten gesetzlich definierte Fristen für die Zahlungserinnerung. Dies ist vergleichbar mit den Fristen der Rechnungen. Es besteht keine Pflicht eine Mahnung zu versenden, wenn ein Zahlungsziel in der Rechnung bereits enthalten ist. Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu tätigen, stellt bspw. eine gängige Formulierung dar. Es tritt demnach ein Zahlungsverzug automatisch nach 14 Tagen ein, falls keine Zahlung vorliegt. Es muss des Weiteren keine Mahnung verschickt werden, wenn der Kunde selbst die Rechnung in kurzer Zeit zu bezahlen zusagt, sich quasi selbst in Verzug setzt. Wenn Ihr Kunde die Zahlung verweigert oder verzögert, weil er mit der Lieferung der Ware oder der Leistung unzufrieden ist, bedarf es einer gesonderten Mahnung, falls der Kunde diese Unzufriedenheit auch erläutert hat. Spätestens nach 30 Tagen nach dem die Rechnung sowie die Fälligkeit einer Rechnung eingetreten ist, gerät ein Schuldner in Verzug. Gesetzbücher wie das HGB und BGB regeln diese Fristen. Anders sieht es aus, wenn in den AGB oder der Rechnung etwas abweichendes vereinbart wurde. In jedem Fall muss auf die Folgen eines Nichtbezahlens der Rechnung sowie auf den Verzug hingewiesen werden, wenn es sich bei dem Kunden um einen privaten Endverbraucher handelt. Bei gewerblichen Kunden setzt der Gesetzgeber einen fachkundigen Kaufmann voraus, weshalb hier nicht auf die Folgen eines Verzugs hingewiesen werden muss. Des Weiteren können Verzugszinsen berechnet werden, wenn der Kunde in Verzug geraten ist. Denn Sie gewähren Ihrem Kunden quasi ein unfreiwilliges Darlegen. Es dürfen bei der ersten Mahnung bzw. der ersten Zahlungserinnerung aufgrund des ausgeprägten Verbraucherschutzes jedoch keine Verzugszinsen verlangt werden. Was sind die Pflichtangaben einer korrekten Rechnung?Umfassende Vorgaben zur Form und Inhalt einer Rechnung sind im Umsatzsteuergesetz vorgegeben. Insbesondere für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers haben diese eine wichtige Bedeutung. Die Bedingung, dass für einen Vorsteuerabzug eine Rechnung korrekt und vollständig sein muss, wird in dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vorgegeben. Der Rechnungsempfänger hat nach dem Erhalt einer Rechnung, die Angaben auf Korrektheit und Vollständigkeit überprüft werden. Im Folgenden erhalten Sie Informationen darüber, welche Angaben das sind: Anforderungen an eine RechnungEs besteht die Pflicht, dass innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung einer Leistung durch einen Unternehmer an ein andere Unternehmen bzw. an eine juristische Person, welche kein Gewerbe besitzt, eine Rechnung ausgestellt wird. Eine verkürzte Frist für Rechnungen gilt bei innergemeinschaftlichen Leistungen bzw. Lieferungen, welche bis zum 15. des folgenden Monats der Lieferung bzw. Ausführung beträgt. Eine Pflicht der Rechnungsstellung gegenüber privaten Empfängern gibt es grundsätzlich nicht. Bei Leistungen bzgl. einer Grundstück wie zum Beispiel Bauleistungen, Instandhaltungsarbeiten an und in Gebäuden, Gartenarbeiten, Fensterputzen, etc., gilt dies auch bei privaten Leistungsempfängern nicht. Laut § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG) muss die Rechnung in diesen Fällen innerhalb einer Frist von sechs Monaten gestellt werden. Es besteht keine Abhängigkeit zwischen einer Steuerpflicht und der Rechnungserteilungspflicht. So muss auch bei steuerbefreiten Umsätzen bspw. eine Rechnung erstellt werden. Nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG gibt es für steuerbefreite Leistungen jedoch eine Ausnahme. Aus zivilrechtlichen Gründen kann sich jedoch dennoch eine Abrechnungspflicht ergeben. Folgende Angaben müssen nach geltendem Recht (§ 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG) in einer Rechnung enthalten sein:
Wie muss ich auf Mahnungen reagieren?Es liegt ein Mahnschreiben in der Post und man ist erst einmal geschockt. Im Folgenden erfahren Sie, welche Reaktion Sie auf den Erhalt einer Mahnung geben sollten und erhalten ein Formular wie Sie diesem widersprechen. Sie öffnen nach einem sehr langen sowie anstrengenden Tag Ihren Briefkasten und bemerken, dass Sie neben Rechnungen auch eine bzw. mehrere Mahnungen erhalten haben. Mahnungen rufen sofort einen Panikanfall und manchmal einen kleinen Herzstillstand aus. Bewahren Sie einen kühlen Kopf, bevor Sie sich dazu hinreißen lassen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Reaktion auf Mahnungen richtig ist. Es stehen dabei unterschiedliche Szenarien zur Verfügung. Die Mahnung kann falsch angesetzt oder berechtigt sein. Sie sollten zu erst einmal die erreichte Mahnung prüfen. Ist der Rechnungsbetrag korrekt, wurde eine Frist rechtmäßig angegeben und befinden Sie sich tatsächlich bereits im Verzug? Sie sollten unverzüglich nach Ihre Kontoauszügen suchen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Kontoauszüge können als Beweis dienen, falls die Mahnung unberechtigt ist. Es reichen 30 Tage, drei Mahnungen sind nicht erforderlich!Mittels einer Mahnung wird ein Schuldner eindeutig und bestimmt aufgefordert, die überfällige und geschuldete Leistung zu tätigen. Es sind dabei keine drei Mahnungen erforderlich, damit der Schuldner offiziell in Verzug gerät. Laut § 286 BGB ist ein Verbraucher bereits nach 30 Tagen in Verzug, falls in der Rechnung auf diese Frist hingewiesen wurde. Sind Sie tatsächlich in Verzug, können für Sie auch Verzugszinsen anfallen. Diese sind für Verbraucher auf vier bis fünf % eingeschränkt. Für den Forderungsausgleich erhalten Sie anschließend eine neue Frist. Der Gläubiger kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wenn Sie der Forderung immer noch nicht nachkommen. Die Kosten tragen in diesem Fall Sie. Der beste Weg, wie man auf Mahnungen reagiert, ist diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Rechnungen sollten dementsprechend pünktlich beglichen werden. Es drohen ansonsten nicht nur enorme Kosten, sondern auch ein negativer Eintrag in die Bonität. Muster für ihre MahnungHier erhalten Sie ein kostenfreies Muster für ihr Mahnschreiben. Mahnungsvorlage kostenlosSind Sie auf der Suche nach einer kostenlosen Mahnungsvorlage bzw. einer Zahlungserinnerung, weil nicht all Ihre Kunden Ihre Rechnungen pünktlich bezahlen? Dann sind Sie hier genau richtig. Von uns erhalten Sie eine kostenloses, rechtsichere sowie individuell anpassbare Vorlage, welche Sie direkt als Vorlage übernehmen können. Es müssen lediglich die variablen Angaben ersetzt werden. Mit Hilfe einer Zahlungserinnerung bzw. Mahnung werden Kunden daran höflich erinnert, dass eine offene Zahlung zu einer Rechnung besteht und aufgefordert diese zu bezahlen. Vorgehen zur Mahnungsvorlage kostenlos
Mahnung Muster Sie sind darauf angewiesen, dass die Rechnungen von Ihren Kunden pünktlich gezahlt werden, damit Ihre Liquidität bewahrt wird. MIt Hilfe einer Vorlage können Sie relativ schnell die erste Zahlungserinnerung erstellen. In den meißten Fällen führt diese bereits zum Erfolg. Bei der Formulierung von Mahnungen können Ihnen kostenlose Muster als Vorlage dienen. Die Verwendung eines professionellen Rechnungsprogramms ist jedoch besser als jede Vorlage. Mit dieser können Mahnungen einfach, schnell und sehr bequem erstellt werden. Im Folgenden erhalten Sie Mahnungs Mustervorlagen, welche für Sie kostenlos sind. Falls Sie Mahnungen schreiben müssen, können diese als Vorlage oder als Anregung für Sie dienen. Die Vorlagen können von Ihnen übernommen werden. Sie sollten dabei selbstverständlich die variablen Informationen ersetzen. Sie können die Muster aber auch als Anstoß für eine eigene Formulierung verwenden. Ganz oben können Sie Ihr Logo platzieren. Anschließend kommt der Briefkopf, der wie folgt aussehen kann: Ihr Unternehmen GmbH Der Name des zu mahnenden Unternehmens Als nächstes kommt die Betreffzeile, die folgendermaßen aussieht: Unter
der Betreffzeile können weitere Informationen angegeben werden wie zum Beispiel: Sehr geehrter Herr Muster, Mit freundlichen Grüßen Zweite MahnungWenn die erste Mahnung nicht erfolgreich gewesen war, könnte das Eintreiben Ihres Gelds schwierig. In diesem Fall wird eine zweite Mahnung angesetzt, in der mehr Nachdruck formuliert wird. Mustervorlage für erste MahnungFalls vorhanden, können Sie oben Ihr Logo platzieren. Anschließend kommt die Anschrift in folgender Form: Kunde GmbH & Co. KG Folgende
Informationen können Sie hervorgehoben direkt darunter einfügen: Anschließend kommt die Betreffzeile: Jetzt kann das eigentliche Anschreiben wie folgt aufgesetzt werden: Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Max Muster Weitere MahnungFalls Ihr Kunde nach 14 Tagen nicht gezahlt hat, obwohl Sie Ihm die erste Mahnung bzw. die Zahlungserinnerung gesendet haben, ist nun die zweite Mahnung, und diesmal mit einer deutlichen Frist, bspw. von 14 Tagen, fällig. In der zweiten Mahnung dürfen Sie nun mit mehr Nachdruck formulieren. Den Briefkopf, die Anschriften und die zusätzlichen Informationen können Sie aus der Zahlungserinnerung übernehmen. Sehr geehrter Herr Muster, Betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos, falls Sie bereits die Überweisung getätigt haben. Mit freundlichen Grüßen Max Muster Rechnung nicht bezahlt – was tun?Sie sollten Ihre Aufräge, Ihre Zahlungseingänge sowie Ihre offenen Rechnungen stets im Auge behalten, im Falle, dass ein Kunde nicht zahlt, sollten Sie schnell sowie konsequent reagieren. Ihre Forderung verliert umso länger Sie den Zahlungsverzug in Kauf nehmen, an Gewicht. Es wird schwerer, dass Sie Ihr Geld erhalten. Ein Anwalt, der auf Inkasso spezialisiert ist, weißt auf Ihren Zahlungsanspruch hin, wenn ein Kunde von Ihnen seine Rechnung nicht begleicht und setzt diesen auch relativ schnell durch. In der Regel können Sie hierfür einen Anwalt für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Im Erstgespräch werden Sie von Ihrem Anwalt über die möglichen juristischen Optionen in Ihrem inidviduellen Fall beraten. Zur Durchsetzung Ihrer Forderung erhalten Sie anschließend ein Festpreis-Angebot, welches unverbindlich ist. Es besteht bis hier hin noch kein Kostenrisiko für Sie. Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung besitzen, stellen die Kanzleien in diesem Zusammenhang auch gerne eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, welche für Sie kostenlos ist. So sind Sie im Klagefall über mögliche Kosten versichert. Folgende Rechte haben Sie bei einem ZahlungsverzugEs kann für Verkäufer oder Selbstständige existenzbedrohend sein, wenn Kunden erbrachte Leistungen nicht zahlen. Es stehen Ihnen zahlreiche juristische Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Forderungen im Falle einer Verletzung der vertraglichen Pflichten durch Ihre Kunden durchzusetzen. Das sind Ihre Rechte bei Zahlungsverzug:
Tipp – Wenn Ihre Rechnung nicht bezahlt wurdeLegen Sie bei der Rechnungsstellung unbedingt eine Frist für die Zahlung fest. Des Weiteren sollten Sie den Kunden daraufhinweisen, dass bei ausbleibender Zahlung eine Geltendmachung von Verzugszinsen anfällt. Im Fall eines Zahlungsverzugs sichern Sie sich im Vorhinein ab. Sie dürfen laut § 632 a BGB Ihre Leistung in Abschlägen verrechnen, wodurch Sie bei Nichtzahlung Ihres Kunden Ihren Schaden gering halten. Wie komme ich an mein Geld – wenn die Rechnung nicht bezahlt wirdEs stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihr Geld zu erhalten, wenn Ihr Kunde auf einen Mahnbescheid nicht reagiert: Liegt bereits eine Mahnung vor ist der nächste Schritt ein gerichtliches Mahnverfahren, damit der Kunde zur Zahlung bewegt wird. Sie können dieses Verfahren auch alleine bestreiten. Die Unterstützung durch einen Experten ist jedoch sinnvoll, da es in der Regel um viel Geld geht. Folgende Vorteile ergeben sich, bei der Beauftragung eines Anwalts oder eines Inkasso-UnternehmensDie Chancen, dass Sie Ihr Geld in einem Mahnverfahren erhalten, erhöhen sich durch die Kompetenz sowie der Erfahrung eines Anwalts bzw. eines Inkasso-Unternehmens. Wenn rechtliche Konsequenzen drohen, übt das in der Regel höheren Druck als eine simple Mahnung aus. Außerdem ersetzt Ihnen niemand den Zeitaufwand, den Sie für ein Mahnverfahren aufwenden müssen. Selbstverständlich können Sie auch die Kosten für einen Anwalt bzw. von einem Inkasso-Unternehmen von Ihrem nicht zahlenden Kunden verlangen. Die Unterschiede zwischen Anwalt und Inkasso-UnternehmenSie können entweder einen Anwalt oder einen Inkasso-Unternehmen beauftragen, wenn ein Kunde nicht zahl und
Sie Ihre Forderung durchsetzen möchten. Es ergeben sich dabei essentielle Unterschiede, die es zu beachten gilt. In einigen Fällen ist es ratsam einen Anwalt möglichst frühzeitig zu beauftragen, damit Zahlungen effektiv eingefordert werden können, im Falle das ein Kunde seine Rechnung nicht begleicht. Ein Inkasso-Unternehmen leistet folgendes:
Das Inkasso-Unternehmen sendet erneut ein Mahnbescheid an Ihren säumigen Kunden, um das Ihnen zustehende Geld einzutreiben. Wie ein Anwalt ist auch das Inkasso-Unternehmen danach berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten. Allerdings darf das Inkasso-Unternehmen das gerichtliche Mahnverfahren lediglich für Sie in die Wege leiten. Laut § 79 ZPO dürfen die Mitarbeiter des Inkasso-Unternehmens Sie nicht vor Gericht vertreten. Wenn das Inkasso-Unternehmen von Ihnen die Forderungen ab, so scheint es, dass Sie Ihr Ziel schnell erreicht haben. Sie erhalten Ihre Forderung und die Eintreibung ist nicht mehr Ihre Angelegenheit. Das Inkasso-Unternehmen besitzt jedoch nicht die geringste Chance die vollständige Summer zu erhalten. Vom Inkasso-Unternehmen erhalten Sie in der Regel 30 % der geforderten Summe. Es ist ratsam, dass Sie sich an Inkasso-Unternehmen nur wenden, wenn Sie eindeutige Belege für Ihre Forderung haben und ein Widerspruch auszuschließen ist. Was passiert wenn man 2 Mahnungen nicht bezahlt?Häufig gibt es eine 2. Mahnung, wenn Du immer noch nicht zahlst. Natürlich mit höheren Mahnspesen und oft auch schon Verzugszinsen. Schließlich werden dich die Gläubiger:innen auffordern, den vollen Betrag samt allen Kosten, Spesen und Zinsen zu zahlen.
Was geschieht nach der zweiten Mahnung?Mahnstufe wird dann nach Nichteinhaltung der Frist aus dem 2. Mahnschreiben eine Kostennote beigefügt, die neben dem offenen Rechnungsbetrag die Mahngebühren und die Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag enthält.
Wie viel Zeit nach 2 Mahnung?nach 33 Tagen: 1. Mahnung oder Zahlungserinnerung mit Nachfrist von 5 Tagen. nach 40 Tagen: 2. Mahnung.
Wie viel kostet die zweite Mahnung?Berechnen Sie die Mahngebühr nach Ihrem Aufwand
Nach der ersten Mahnung ist das normalerweise der Fall. Versenden Sie die also noch ohne Mahngebühr. Verlangen Sie also bei der zweiten Mahnung 5 Euro Mahngebühr, bei der dritten Mahnung 10 Euro und so fort.
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