Welche versicherung zahlt wenn ein baum auf nachbargrundstück fällt

Wenn bei Sturm ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt, muss der Baumeigentümer auch dann den Schaden ersetzen, wenn der Baum nicht erkennbar marode war. Ausreichend für einen Schadenersatzanspruch ist bereits, wenn der Baum scheinbar unversehrt, aber altersschwach war, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. 4 U 73/01).

Damit räumen die Richter geschädigten Nachbarn größere Rechte ein als bisher.

Denn sie machen den Eigentümer bereits dann für das Umstürzen des Baums verantwortlich, wenn er den Baum nicht beseitigt hat, obwohl er wegen seines natürlichen Alterungsprozesses zu einer Gefahr werden konnte.

Nach der bisherigen Rechtsprechung mussten Eigentümer für Schäden durch umgestürzte Bäume nur dann haften, wenn ihnen ein konkretes Verschulden nachzuweisen war. Wenn etwa ein Baum, der erkennbar marode war, umstürzt und das Nachbarhaus beschädigt, liegt die Schuld eindeutig beim Baumeigentümer. Er hat seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt, denn er hätte den Baum fällen müssen.

In dem Düsseldorfer Fall hatte ein umgestürzter Baum ein Gebäude auf dem Nachbargrundstück beschädigt. Hat der Baumeigentümer eine Haftpflichtversicherung, übernimmt diese den Schaden. Wohnt er selbst in seinem Haus, springt die Privathaftpflicht ein. Bei vermieteten oder unbebauten Immobilien muss die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Eigentümers den Schaden begleichen.

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Gebäudehaftpflicht

Wer ein Haus hat, sollte eine Wohngebäudeversicherung haben. Bei Wohnungseigentümern ist es meist so, dass eine Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung abgeschlossen wurde. Üblicherweise deckt diese Versicherung dann alle am Haus anfallenden Sturmschäden ab.

Welche versicherung zahlt wenn ein baum auf nachbargrundstück fällt

Wer haftet, wenn ein Baum aufs Nachbarhaus fällt? (Symbolbild).

Eingeschlossen sind dabei außerdem Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden. Meist sind auch die Folgeschäden mit versichert. Beispielsweise dann, wenn nach dem ein Dach im Sturm abgedeckt wurde, über die offene Stelle Wasser in das Hausinnere eindringt – dies wäre ein klassischer Folgeschaden. Die Versicherung stellt dann die finanziellen Grundlagen, damit der Hauseigentümer die Schäden nach einem Sturm beheben kann.

Gebäudehaftpflicht

Nun ist es aber nicht so, dass die Versicherung für jeden Schaden aufkommt, der durch Wind oder durch Sturm entstanden ist. Nur was tatsächlich als Sturmschaden klassifiziert ist, kann von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt werden. Ein Sturm ist erst dann gegeben, wenn die Windstärke auf über acht aufdreht oder wenn der Wind mit über 61 km/h durch die Landschaft fegt.

Wenn nun in einem solchen Sturm ein gesunder Baum ein Nachbarhaus ramponiert, stellt sich die Frage: Wer zahlt? Entstand der Schaden durch einen versicherten Sturm, so wird die Wohngebäudeversicherung des betroffenen Nachbarn für die anfallenden Kosten der Reparatur oder des Abtransports aufkommen müssen. Die Versicherung des Nachbarn wird dann in Abhängigkeit zur Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress nehmen.

Vorschäden und echte Stürme

Gerade wurde der Fall eines gesunden Baumes besprochen. Doch es gibt auch Fälle, in denen ein bereits vorgeschädigter Baum in einem Sturm sein Ende findet und dann am Nachbarhaus Schaden anrichtet. Kann nun weder von einem versicherten Sturm die Rede sein und/oder liegt bereits eine massive Vorschädigung des Baumes vor, dann kann der geschädigte Hausbesitzer sich direkt an den Schadenverursacher wenden, der in diesem Fall derjenige ist, auf dessen Grundstück der vorgeschädigte Baum stand. Hier wird nun entweder dessen Haftpflichtversicherung aktiv oder aber sein Privatvermögen angegriffen. Als Haftpflichtversicherung käme eine private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Frage.

Für den Fall, dass ein leichter Sturm einen vorgeschädigten Baum zum endgültigen Umsturz bringt und dabei ein Eigenheim beschädigt, greift, so es sich um einen „echten Sturm“ handelt, wie oben beschrieben die eigene Gebäudeversicherung. Stürzt der Baum allerdings um, ohne in einen handfesten Sturm verwickelt zu sein, dann muss der Hauseigentümer haften.

Arag

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Wer zahlt Wenn mein Baum auf das Nachbargrundstück fällt?

Steht der Baum auf dem Nachbargrundstück, übernimmt die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Hausbesitzers die Kosten. Sie wendet sich dann aber ihrerseits an den Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum stand.

Wessen Versicherung zahlt wenn Baum auf Nachbarhaus fällt?

Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt? Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn (alle Kosten: Reparatur, Abtransport etc.).

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden beim Nachbarn?

Sturmschäden an fremdem Eigentum werden in der Regel von der eigenen Haftpflichtversicherung übernommen. Die private Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden beispielsweise dann, wenn durch den Sturm der eigene Sonnenschirm vom Balkon geweht wird und einen vorbeigehenden Passanten verletzt.

Wer haftet für Sturmschäden beim Nachbarn?

Entstand der Schaden durch einen versicherten Sturm, so wird die Wohngebäudeversicherung des betroffenen Nachbarn für die anfallenden Kosten der Reparatur oder des Abtransports aufkommen müssen. Die Versicherung des Nachbarn wird dann in Abhängigkeit zur Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress nehmen.